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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.

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ihrer lieben Kammerknechte, an, um deren Besteuerung als ein kaiserliches Re¬
gal für sich allein auszuüben. Ich führe einzelne Beispiele an. Die augsb urger
Juden zahlten im Jahr 1330 eine jährliche Steuer von 80 Pfund Pfennigen, die
Stadt Augsburg in den ersten Decennien des vierzehnten Jahrhunderts
nur den fünffachen Betrag. 400 Pfund. -- Das gleiche Verhältniß fand im
Jahr 1331 zu Nürnberg statt: die Juden zahlen 400 Pfund Heller, die
Stadt 2000 Pfund Heller. -- Im Jahr 1297 verpfändete König Adolph dem
Erzbischof von Mainz seine Juden zu Frankfurt, d. h. die Steuer, welche
er von ihnen bezog, für 300 Mark jährlicher Einkünfte und König Albrecht
wies im Jahr 1299 demselben Erzbischof noch weitere 500 Pfund Heller auf
die frankfurter Juden an; sie zahlten also nach dem damaligen Münzfuß jähr¬
lich über 1,100 Pfund Heller, etwa 11,000 Thaler; die Steuer der Stadt be¬
trug im Jahr 1336 nur 960 Pfund, etwa 9,600 Thaler. Mit dem sich immer
vermehrenden Bedürfniß der Kaiser und Landesherrn und mit dem zunehmen¬
den Reichthum der Juden wurden ihre Steuern immer mehr erhöht, im Jahr
1349 scheint die Judensteuer Frankfurts bereits 1,520 Pfund, also 400 Pfd.
mehr, als fünfzig Jahr vorher betragen zu haben.

Urkunden setzen uns in den Stand zu berechnen, wie viel von der Steuer
durchschnittlich auf jeden Juden kam. König Rudolf bewilligte einem Grafen,
fünf Juden zu halten und bestimmte, daß dieses Recht vom Kaiser mit 300
Mark wieder eingelöst werden könne. Da also die Einkünfte von fünf Juden
dem Genuß eines Capitals von 300 Mark gleichgestellt werden und die jähr¬
liche Rente damals durchschnittlich den zehnten Theil des Capitals betrug, so
bezog der Graf von den fünf Juden jährlich dreißig Mark. Im Jahr 1323
mußte der Jude Lamp zu München dem Kaiser Ludwig dem Baiern für sich
und seine Familie jährlich zwanzig Pfund Heller bezahlen; 1357 wurden Juden
in die Pfalz aufgenommen mit der Verpflichtung, jährlich zehn florentiner
Gulden zu bezahlen.

Die Vereinbarung über die Steuer sollte meistens nur für ein paar Jahr
gelten und es fügten die Kaiser derselben bisweilen gleich die Clausel hinzu,
daß sie erhöht werden solle, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Juden
erweislich verbesserten. Und selbst wenn die Kaiser ihnen ihre Rechte verbrieft
und Urkunden über ihre Steuerpflicht gegeben hatten, so glaubten sie sich doch
durch die Umstände von allen Schranken befreit und machten von ihrem will¬
kürlichen Besteuerungsrecht häusigen Gebrauch. Als Graf Adolph von
Nassau zum deutschen König gekrönt war und er die Wirthshausrechnungen
in Frankfurt für sich und sein Gefolge nicht bezahlen konnte, wollte er das
Geld von den Juden Frankfurts erpressen und wurde nur durch den Wider¬
spruch des Schultheißen verhindert. Als er darauf im Jahr 1297 300 Mark
von den frankfurter Judeneinkünften verpfändete, sah er zugleich den Fall vor,


ihrer lieben Kammerknechte, an, um deren Besteuerung als ein kaiserliches Re¬
gal für sich allein auszuüben. Ich führe einzelne Beispiele an. Die augsb urger
Juden zahlten im Jahr 1330 eine jährliche Steuer von 80 Pfund Pfennigen, die
Stadt Augsburg in den ersten Decennien des vierzehnten Jahrhunderts
nur den fünffachen Betrag. 400 Pfund. — Das gleiche Verhältniß fand im
Jahr 1331 zu Nürnberg statt: die Juden zahlen 400 Pfund Heller, die
Stadt 2000 Pfund Heller. — Im Jahr 1297 verpfändete König Adolph dem
Erzbischof von Mainz seine Juden zu Frankfurt, d. h. die Steuer, welche
er von ihnen bezog, für 300 Mark jährlicher Einkünfte und König Albrecht
wies im Jahr 1299 demselben Erzbischof noch weitere 500 Pfund Heller auf
die frankfurter Juden an; sie zahlten also nach dem damaligen Münzfuß jähr¬
lich über 1,100 Pfund Heller, etwa 11,000 Thaler; die Steuer der Stadt be¬
trug im Jahr 1336 nur 960 Pfund, etwa 9,600 Thaler. Mit dem sich immer
vermehrenden Bedürfniß der Kaiser und Landesherrn und mit dem zunehmen¬
den Reichthum der Juden wurden ihre Steuern immer mehr erhöht, im Jahr
1349 scheint die Judensteuer Frankfurts bereits 1,520 Pfund, also 400 Pfd.
mehr, als fünfzig Jahr vorher betragen zu haben.

Urkunden setzen uns in den Stand zu berechnen, wie viel von der Steuer
durchschnittlich auf jeden Juden kam. König Rudolf bewilligte einem Grafen,
fünf Juden zu halten und bestimmte, daß dieses Recht vom Kaiser mit 300
Mark wieder eingelöst werden könne. Da also die Einkünfte von fünf Juden
dem Genuß eines Capitals von 300 Mark gleichgestellt werden und die jähr¬
liche Rente damals durchschnittlich den zehnten Theil des Capitals betrug, so
bezog der Graf von den fünf Juden jährlich dreißig Mark. Im Jahr 1323
mußte der Jude Lamp zu München dem Kaiser Ludwig dem Baiern für sich
und seine Familie jährlich zwanzig Pfund Heller bezahlen; 1357 wurden Juden
in die Pfalz aufgenommen mit der Verpflichtung, jährlich zehn florentiner
Gulden zu bezahlen.

Die Vereinbarung über die Steuer sollte meistens nur für ein paar Jahr
gelten und es fügten die Kaiser derselben bisweilen gleich die Clausel hinzu,
daß sie erhöht werden solle, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Juden
erweislich verbesserten. Und selbst wenn die Kaiser ihnen ihre Rechte verbrieft
und Urkunden über ihre Steuerpflicht gegeben hatten, so glaubten sie sich doch
durch die Umstände von allen Schranken befreit und machten von ihrem will¬
kürlichen Besteuerungsrecht häusigen Gebrauch. Als Graf Adolph von
Nassau zum deutschen König gekrönt war und er die Wirthshausrechnungen
in Frankfurt für sich und sein Gefolge nicht bezahlen konnte, wollte er das
Geld von den Juden Frankfurts erpressen und wurde nur durch den Wider¬
spruch des Schultheißen verhindert. Als er darauf im Jahr 1297 300 Mark
von den frankfurter Judeneinkünften verpfändete, sah er zugleich den Fall vor,


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[0135] ihrer lieben Kammerknechte, an, um deren Besteuerung als ein kaiserliches Re¬ gal für sich allein auszuüben. Ich führe einzelne Beispiele an. Die augsb urger Juden zahlten im Jahr 1330 eine jährliche Steuer von 80 Pfund Pfennigen, die Stadt Augsburg in den ersten Decennien des vierzehnten Jahrhunderts nur den fünffachen Betrag. 400 Pfund. — Das gleiche Verhältniß fand im Jahr 1331 zu Nürnberg statt: die Juden zahlen 400 Pfund Heller, die Stadt 2000 Pfund Heller. — Im Jahr 1297 verpfändete König Adolph dem Erzbischof von Mainz seine Juden zu Frankfurt, d. h. die Steuer, welche er von ihnen bezog, für 300 Mark jährlicher Einkünfte und König Albrecht wies im Jahr 1299 demselben Erzbischof noch weitere 500 Pfund Heller auf die frankfurter Juden an; sie zahlten also nach dem damaligen Münzfuß jähr¬ lich über 1,100 Pfund Heller, etwa 11,000 Thaler; die Steuer der Stadt be¬ trug im Jahr 1336 nur 960 Pfund, etwa 9,600 Thaler. Mit dem sich immer vermehrenden Bedürfniß der Kaiser und Landesherrn und mit dem zunehmen¬ den Reichthum der Juden wurden ihre Steuern immer mehr erhöht, im Jahr 1349 scheint die Judensteuer Frankfurts bereits 1,520 Pfund, also 400 Pfd. mehr, als fünfzig Jahr vorher betragen zu haben. Urkunden setzen uns in den Stand zu berechnen, wie viel von der Steuer durchschnittlich auf jeden Juden kam. König Rudolf bewilligte einem Grafen, fünf Juden zu halten und bestimmte, daß dieses Recht vom Kaiser mit 300 Mark wieder eingelöst werden könne. Da also die Einkünfte von fünf Juden dem Genuß eines Capitals von 300 Mark gleichgestellt werden und die jähr¬ liche Rente damals durchschnittlich den zehnten Theil des Capitals betrug, so bezog der Graf von den fünf Juden jährlich dreißig Mark. Im Jahr 1323 mußte der Jude Lamp zu München dem Kaiser Ludwig dem Baiern für sich und seine Familie jährlich zwanzig Pfund Heller bezahlen; 1357 wurden Juden in die Pfalz aufgenommen mit der Verpflichtung, jährlich zehn florentiner Gulden zu bezahlen. Die Vereinbarung über die Steuer sollte meistens nur für ein paar Jahr gelten und es fügten die Kaiser derselben bisweilen gleich die Clausel hinzu, daß sie erhöht werden solle, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Juden erweislich verbesserten. Und selbst wenn die Kaiser ihnen ihre Rechte verbrieft und Urkunden über ihre Steuerpflicht gegeben hatten, so glaubten sie sich doch durch die Umstände von allen Schranken befreit und machten von ihrem will¬ kürlichen Besteuerungsrecht häusigen Gebrauch. Als Graf Adolph von Nassau zum deutschen König gekrönt war und er die Wirthshausrechnungen in Frankfurt für sich und sein Gefolge nicht bezahlen konnte, wollte er das Geld von den Juden Frankfurts erpressen und wurde nur durch den Wider¬ spruch des Schultheißen verhindert. Als er darauf im Jahr 1297 300 Mark von den frankfurter Judeneinkünften verpfändete, sah er zugleich den Fall vor,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046/135>, abgerufen am 22.12.2024.