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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band.

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vinz Quebec genannt, ward eS später in Ober- und Untercanada getheilt, und
'beide Provinzen erst 184t ju einer Verwaltung wieder vereinigt. Die Spuren der
französischen Herrschaft haben sich, wie dies nicht anders zu erwarten, noch man-
nigfach erhalten, auch ist die französische Sprache neben der englischen im öffent¬
lichen Gebrauch anerkannt. Seit der Abtretung hat allerdings eine weitere Be¬
siedlung durch Nachzug aus Frankreich nur in sehr geringem Maße stattgefunden,
aber die Menge der dort lebenden Franzosen war doch zu beträchtlich, um rasch
von dem angelsächsischen Element absorbirt zu werden, und herrscht in Untcrcanada
noch vor. Die englische Bevölkerung dagegen wurde sehr start durch fortwährende
Einwanderung von den britischen Inseln gehoben, nachdem beim amerikanischen
Unabhängigkeitskrieg viele Legitimisten nach Canada übersiedelten. Die Grundzüge des
altfranzösischen Charakters finden sich daher am meisten in der Bevölkerung von
Untcrcanada wieder; unberührt von dem nivcllirenden Geiste des 18. Jahrhunderts
und der Revolution, fand Ampere in ihnen Ideen und Sitten, die längst in Frank¬
reich verklungen. Altfrnnzösisch ist auch ihre Anhänglichkeit an die feudalen Insti¬
tutionen; während der ersten Ansiedlung wurden von der Krone vielfach Lände¬
reien für ausgezeichnete Dienste verliehen und zwar unter denselben Bedingungen,
welche bei adligen Lehen in Europa bestanden. Der Seigneur leistete den Eid seinem
Suzercnn und konnte seinen Besitz wieder als bäuerliches Lehen (cemsives) aufthun.
Noch bestehn die alten Gebräuche bei den 168 Seigneuricn von Untercanada, und
beide Theile sind so zufrieden mit dem Verhältniß, daß eine Acte, welche die Lösung
desselben möglich macht, fast noch gar nicht angewandt ist.

Die angelsächsische Bevölkerung hat viel Aehnlichkeit mit ihren amerikanischen
Nachbarn, zeichnet sich aber durch Anhänglichkeit an England und das Regenten-
haus aus; diese Loyalität hatte allerdings einen Stoß durch die Fehler früherer
Gouverneure erlitten, bis die glänzende Verwaltung von Lord Elgin aus den Un¬
zufriedenen wieder treuergebene Unterthanen machte. An eine Einverleibung in die
Vereinigten Staaten ist nicht zu denken, die Canadier haben alle Segnungen der
Freiheit ohne die stürmischen Parteikämpfe der Union, die Sklavereifragc, welche
praktisch für sie keinen Werth hat, würde sie in den Streit hineinziehn. dem sie
jetzt glücklicherweise zusehn können. Die Grundlagen der englischen'Verfassung sind
in Canada geblieben, die Stelle des Souveräns vertritt der Gouverneur, das legis¬
lative Council, eine Art Senat, das Oberhaus. Das Gerichtsverfahren ist angel¬
sächsisch-deutsch, die Selbstregierung vollkommen durchgeführt, die Grafschaften sind
in Stadtbezirke (tovnsliixs) getheilt, Orte unter 1000 Einwohner werden durch
einen Board of Police regiert und heißen deshalb Police-Villagcs. Die Finanzen
find in blühendem Zustand, die Ausgaben werden fast ganz aus den Eingangs-
zöllcn bestritten, außerdem nur spirituösen und Licenzen besteuert. Hinsichtlich der
geistigen Cultur ist Canada in manchen Beziehungen dem Mutterland voran, so
namentlich durch die Volksschulen; jede Township ist in Schulscctioncn getheilt, wel¬
chen unter Leitung ihrer durch Wahl gebildeten Syndicate die Sorge für das all¬
gemeine Unterrichtswesen obliegt. Ein mäßiges Schulgeld und eine Schulstcucr
bringen die Unterhaltungskosten auf, die Lehrer auf dem Lande erhalten 40--130 Pfd.,
75--250 Pfd. in den Städten, also sehr viel mehr als in Preußen. Für ihre An"-
. bildung bietet Toronto eine Normalschule und eine reich dotirte Universität. Die


vinz Quebec genannt, ward eS später in Ober- und Untercanada getheilt, und
'beide Provinzen erst 184t ju einer Verwaltung wieder vereinigt. Die Spuren der
französischen Herrschaft haben sich, wie dies nicht anders zu erwarten, noch man-
nigfach erhalten, auch ist die französische Sprache neben der englischen im öffent¬
lichen Gebrauch anerkannt. Seit der Abtretung hat allerdings eine weitere Be¬
siedlung durch Nachzug aus Frankreich nur in sehr geringem Maße stattgefunden,
aber die Menge der dort lebenden Franzosen war doch zu beträchtlich, um rasch
von dem angelsächsischen Element absorbirt zu werden, und herrscht in Untcrcanada
noch vor. Die englische Bevölkerung dagegen wurde sehr start durch fortwährende
Einwanderung von den britischen Inseln gehoben, nachdem beim amerikanischen
Unabhängigkeitskrieg viele Legitimisten nach Canada übersiedelten. Die Grundzüge des
altfranzösischen Charakters finden sich daher am meisten in der Bevölkerung von
Untcrcanada wieder; unberührt von dem nivcllirenden Geiste des 18. Jahrhunderts
und der Revolution, fand Ampere in ihnen Ideen und Sitten, die längst in Frank¬
reich verklungen. Altfrnnzösisch ist auch ihre Anhänglichkeit an die feudalen Insti¬
tutionen; während der ersten Ansiedlung wurden von der Krone vielfach Lände¬
reien für ausgezeichnete Dienste verliehen und zwar unter denselben Bedingungen,
welche bei adligen Lehen in Europa bestanden. Der Seigneur leistete den Eid seinem
Suzercnn und konnte seinen Besitz wieder als bäuerliches Lehen (cemsives) aufthun.
Noch bestehn die alten Gebräuche bei den 168 Seigneuricn von Untercanada, und
beide Theile sind so zufrieden mit dem Verhältniß, daß eine Acte, welche die Lösung
desselben möglich macht, fast noch gar nicht angewandt ist.

Die angelsächsische Bevölkerung hat viel Aehnlichkeit mit ihren amerikanischen
Nachbarn, zeichnet sich aber durch Anhänglichkeit an England und das Regenten-
haus aus; diese Loyalität hatte allerdings einen Stoß durch die Fehler früherer
Gouverneure erlitten, bis die glänzende Verwaltung von Lord Elgin aus den Un¬
zufriedenen wieder treuergebene Unterthanen machte. An eine Einverleibung in die
Vereinigten Staaten ist nicht zu denken, die Canadier haben alle Segnungen der
Freiheit ohne die stürmischen Parteikämpfe der Union, die Sklavereifragc, welche
praktisch für sie keinen Werth hat, würde sie in den Streit hineinziehn. dem sie
jetzt glücklicherweise zusehn können. Die Grundlagen der englischen'Verfassung sind
in Canada geblieben, die Stelle des Souveräns vertritt der Gouverneur, das legis¬
lative Council, eine Art Senat, das Oberhaus. Das Gerichtsverfahren ist angel¬
sächsisch-deutsch, die Selbstregierung vollkommen durchgeführt, die Grafschaften sind
in Stadtbezirke (tovnsliixs) getheilt, Orte unter 1000 Einwohner werden durch
einen Board of Police regiert und heißen deshalb Police-Villagcs. Die Finanzen
find in blühendem Zustand, die Ausgaben werden fast ganz aus den Eingangs-
zöllcn bestritten, außerdem nur spirituösen und Licenzen besteuert. Hinsichtlich der
geistigen Cultur ist Canada in manchen Beziehungen dem Mutterland voran, so
namentlich durch die Volksschulen; jede Township ist in Schulscctioncn getheilt, wel¬
chen unter Leitung ihrer durch Wahl gebildeten Syndicate die Sorge für das all¬
gemeine Unterrichtswesen obliegt. Ein mäßiges Schulgeld und eine Schulstcucr
bringen die Unterhaltungskosten auf, die Lehrer auf dem Lande erhalten 40—130 Pfd.,
75—250 Pfd. in den Städten, also sehr viel mehr als in Preußen. Für ihre An«-
. bildung bietet Toronto eine Normalschule und eine reich dotirte Universität. Die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_266356/487>, abgerufen am 30.06.2024.