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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band.

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man geführt werde, daß man den Gegner achten könne; es ist uns namentlich
daran gelegen, daß wir dem Gegner keine Veranlassung geben, uns seine Achtung
zu entziehn. Der Grund dieser Mißachtung liegt meistens in der Unklarheit: man
nahm vor 1848 an, daß die Liberalen im Grund dasselbe wollten, als die Demo¬
kraten, und nannte es Verrath, als sich in der Krisis ergab, daß sie etwas Anderes
wollten. Hüten wir uns, daß derselbe Fall nicht wieder eintritt. Seien wir offen'
gegen die andern, offen gegen uns selbst: wir wollen vieles, was die Demokraten
wollen -- in dem schlesischen Programm sind die ungefähren Umrisse dieses gemein¬
samen Wollen" gegeben -- wir wollen aber vieles nicht, was die Demokraten wollen.
Es ist eine Thorheit, wenn man die Nationalzeitung tadelt, daß sie in der elften
Stunde auf den Unterschied wieder hinweist; mit der bloßen Friedensliebe macht
man keine Politik, und wir sollen die Gelegenheit benutzen, uns mit gleicher Offen¬
heit zu erklären. Natürlich kann das nur der Einzelne thun.

Der Gegensatz zwischen der constitutionellen Partei und der gemäßigten
Demokratie (die sonstige Demokratie lassen wir hier ganz aus dem Spiel) beruht
auf dem Begriff des allgemeinen Wahlrechts.

Ganz offen hat sich darüber, so viel wir wissen, nur das königsberger "Conn^
für unabhängige Wahlen" (darunter Dr. Johann Jacoby und Dr. Rupp)
ausgesprochen. Indem es im Uebrigen das schlesische Programm zu Grunde legt,
verlangt es außerdem von dem Abgeordneten, sich auf folgende Punkte zu verpflich¬
ten: "Wiedereinführung des gleichmäßigen Wahlrechts (d. h. Aushebung der drei
Classen, während der Umfang der Stimmberechtigten derselbe bleibt) und der Stimm-
zettclwahl."

Gelinder drückt sich die Nationalzcitung aus: "Wir warten ab, ob man den
Muth haben wird, sich den heutigen Wählern als Candidaten vorzustellen mit der
eingestandenen Absicht, bis zum nächsten Mal einen guten Theil von ihnen
von den Listen zu streichen. Sollte darüber Schweigen beobachtet werden, so
wird es heilsam sein, sich über diesen Punkt Gewißheit zu verschaffen. Die Frage,
ob Census oder geheime Abstimmung, kann bald eine so hervorragende Wichtigkeit
erhalten, daß die Wähler die dringendste Veranlassung haben, sie den diesmaligen
Bewerbern nicht zu erlassen."

Die Anforderung erscheint insofern unverfänglich, als wol alle Welt darin einig
ist, daß für die gegenwärtige Legislatur eine Umgestaltung des Wahlgesetzes nicht in
Aussicht steht. Aber daß der Gegensatz ein tieferer ist, zeigt eben das königsberger
Programm. Mögen die Kandidaten daher sehr reiflich überlegen, wozu sie sich ver¬
pflichten. Bei dem jetzigen Classensystcm, hoffentlich auch bei dem ganz zweckwidrigen,
unlebendigen indirecten Wahlmodus, bei dem der Urwähler nie weiß, wem er eigent¬
lich seine Stimme gibt, kann es sür die Dauer nicht bleiben; und dann handelt es
sich um die Alternative: gleiches Wahlrecht für jedermann oder eingeschränktes
Wahlrecht -- gleichviel ob nach Census oder nach bcstimrßtcn Kategorien wie' in
England eingeschränkt.

Will sich die constitutionelle Partei in der That für das Erste -- nach der
glänzenden Erfahrung in Frankreich von 1848 bis 1852! - verpflichten? Wir
würden das sür einen Leichtsinn halten, der, bei späterem etwaigen Wechsel der
Ansicht, einen gerechten Verlust an Achtung nach sich ziehn würde. Fern von der


man geführt werde, daß man den Gegner achten könne; es ist uns namentlich
daran gelegen, daß wir dem Gegner keine Veranlassung geben, uns seine Achtung
zu entziehn. Der Grund dieser Mißachtung liegt meistens in der Unklarheit: man
nahm vor 1848 an, daß die Liberalen im Grund dasselbe wollten, als die Demo¬
kraten, und nannte es Verrath, als sich in der Krisis ergab, daß sie etwas Anderes
wollten. Hüten wir uns, daß derselbe Fall nicht wieder eintritt. Seien wir offen'
gegen die andern, offen gegen uns selbst: wir wollen vieles, was die Demokraten
wollen — in dem schlesischen Programm sind die ungefähren Umrisse dieses gemein¬
samen Wollen« gegeben — wir wollen aber vieles nicht, was die Demokraten wollen.
Es ist eine Thorheit, wenn man die Nationalzeitung tadelt, daß sie in der elften
Stunde auf den Unterschied wieder hinweist; mit der bloßen Friedensliebe macht
man keine Politik, und wir sollen die Gelegenheit benutzen, uns mit gleicher Offen¬
heit zu erklären. Natürlich kann das nur der Einzelne thun.

Der Gegensatz zwischen der constitutionellen Partei und der gemäßigten
Demokratie (die sonstige Demokratie lassen wir hier ganz aus dem Spiel) beruht
auf dem Begriff des allgemeinen Wahlrechts.

Ganz offen hat sich darüber, so viel wir wissen, nur das königsberger „Conn^
für unabhängige Wahlen" (darunter Dr. Johann Jacoby und Dr. Rupp)
ausgesprochen. Indem es im Uebrigen das schlesische Programm zu Grunde legt,
verlangt es außerdem von dem Abgeordneten, sich auf folgende Punkte zu verpflich¬
ten: „Wiedereinführung des gleichmäßigen Wahlrechts (d. h. Aushebung der drei
Classen, während der Umfang der Stimmberechtigten derselbe bleibt) und der Stimm-
zettclwahl."

Gelinder drückt sich die Nationalzcitung aus: „Wir warten ab, ob man den
Muth haben wird, sich den heutigen Wählern als Candidaten vorzustellen mit der
eingestandenen Absicht, bis zum nächsten Mal einen guten Theil von ihnen
von den Listen zu streichen. Sollte darüber Schweigen beobachtet werden, so
wird es heilsam sein, sich über diesen Punkt Gewißheit zu verschaffen. Die Frage,
ob Census oder geheime Abstimmung, kann bald eine so hervorragende Wichtigkeit
erhalten, daß die Wähler die dringendste Veranlassung haben, sie den diesmaligen
Bewerbern nicht zu erlassen."

Die Anforderung erscheint insofern unverfänglich, als wol alle Welt darin einig
ist, daß für die gegenwärtige Legislatur eine Umgestaltung des Wahlgesetzes nicht in
Aussicht steht. Aber daß der Gegensatz ein tieferer ist, zeigt eben das königsberger
Programm. Mögen die Kandidaten daher sehr reiflich überlegen, wozu sie sich ver¬
pflichten. Bei dem jetzigen Classensystcm, hoffentlich auch bei dem ganz zweckwidrigen,
unlebendigen indirecten Wahlmodus, bei dem der Urwähler nie weiß, wem er eigent¬
lich seine Stimme gibt, kann es sür die Dauer nicht bleiben; und dann handelt es
sich um die Alternative: gleiches Wahlrecht für jedermann oder eingeschränktes
Wahlrecht — gleichviel ob nach Census oder nach bcstimrßtcn Kategorien wie' in
England eingeschränkt.

Will sich die constitutionelle Partei in der That für das Erste — nach der
glänzenden Erfahrung in Frankreich von 1848 bis 1852! - verpflichten? Wir
würden das sür einen Leichtsinn halten, der, bei späterem etwaigen Wechsel der
Ansicht, einen gerechten Verlust an Achtung nach sich ziehn würde. Fern von der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_266356/286>, abgerufen am 26.07.2024.