Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band.gelungen, ovwol sich nicht sagen läßt, was durch dies Beispiel verhindert ist; Besondere Erwähnung verdienen noch die Zwistigkeiten mit Rom, weil Der Raum mangelt uns hier, um die innere repräsentative Geschichte, gelungen, ovwol sich nicht sagen läßt, was durch dies Beispiel verhindert ist; Besondere Erwähnung verdienen noch die Zwistigkeiten mit Rom, weil Der Raum mangelt uns hier, um die innere repräsentative Geschichte, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0103" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/265912"/> <p xml:id="ID_244" prev="#ID_243"> gelungen, ovwol sich nicht sagen läßt, was durch dies Beispiel verhindert ist;<lb/> in seinen Zwistigkeiten mit Toscana, dem Kirchenstaat und Neapel ist Sar¬<lb/> dinien nicht glücklich gewesen, in der letzten Angelegenheit, der des Cagliari,<lb/> gab Neapel geflissentlich England nach, um nicht den Anschein zu haben, dem<lb/> verhaßten turiner Cabinet zu weichen. Indeß kann sich das letztere hierüber<lb/> trösten, den ersten Zweck, die Popularität in Italien, erreicht es desto vollstän¬<lb/> diger; wo ein namhafter Mann von den despotischen Regierungen verfolgt<lb/> wird, geht er nach Piemont und dasselbe hat dadurch einen Zufluß von hervor¬<lb/> ragenden und reichen Leuten erhalten, der es nur heben kann.</p><lb/> <p xml:id="ID_245"> Besondere Erwähnung verdienen noch die Zwistigkeiten mit Rom, weil<lb/> sie einen kirchlichen Charakter haben. Vor 1843 war Sardinien ein so ge¬<lb/> segnetes Priesterland wie Spanien. 1341 war mit dem päpstlichen Stuhl<lb/> ein Concordat abgeschlossen, welches die Geistlichen von den ordentlichen Ge¬<lb/> richtshöfen eximirte. der Artikel 24 des Verfassnngsstatutes hob alle außer¬<lb/> ordentliche Gerichtsbarkeit auf und damit auch die der Geistlichen. Der Justiz¬<lb/> minister Graf Sclopis. der dies besonders in einem Circular hervorhob, zeigte<lb/> sich zugleich bereit, wegen dieser Frage mit dem päpstlichen Stuhl zu ver¬<lb/> handeln; aber trotz der schlimmen Lage, in welcher derselbe war. lautete die<lb/> Antwort wenig entgegenkommend, die Unterhandlungen wurden von päpst¬<lb/> licher Seite lau geführt und eine besondere Sendung des Grafen Siccardi<lb/> führte zu nichts. Der Papst erklärte, daß jene Maßregeln, welche die geist¬<lb/> lichen Privilegien modificiren sollten, sein Herz wie die Kirche gleich verletzen<lb/> müßten. Das Anerbieten Piemonts nach der Flucht des Papstes, ihn wieder<lb/> nach Rom zu führen und dort zu vertheidigen, ward kühl abgewiesen. Man<lb/> mußte einseitig vorgehen. Das Siccardische Gesetz, dessen Urheber Minister ge¬<lb/> worden, ward mit 130 gegen 27 Stimmen angenommen. Dies ward der<lb/> Ausgangspunkt großer Schwierigkeiten, sowol gegenüber demOberhaupt derKirche<lb/> wie gegenüber dem Klerus, und das Gesetz über die Civilheirath erhöhte diese Mrß-<lb/> helligkciten noch. Die Geistlichkeit hatte bei dem letzteren einen Schein von Recht<lb/> für sich, indem der erste Artikel des Statutes die katholische Religion für die<lb/> Staatsreligion erklärt. Man wird aber nach der ausführlichen und unbefan¬<lb/> genen Darstellung Chialas. der im Gegentheil vielleicht etwas zu sehr auf<lb/> die klerikale Seite neigt, der sardinischen Regierung die Gerechtigkeit wider¬<lb/> fahren lassen, daß sie alles Mögliche gethan, das gute Einvernehmen mit<lb/> Rom wiederherzustellen und daß grade ihre gemnßigsten Borschläge den<lb/> ^euigstm Erfolg bei dem Papste gehabt haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_246" next="#ID_247"> Der Raum mangelt uns hier, um die innere repräsentative Geschichte,<lb/> welcher das Buch Chialas vornehmlich gewidmet ist, im Einzelnen näher zu<lb/> Verfolger, ah^ man wird sie mit Interesse lesen, namentlich wird jeder<lb/> Preuße bei der Beobachtung, wie eine neu eingeführte Volksvertretung in einem</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0103]
gelungen, ovwol sich nicht sagen läßt, was durch dies Beispiel verhindert ist;
in seinen Zwistigkeiten mit Toscana, dem Kirchenstaat und Neapel ist Sar¬
dinien nicht glücklich gewesen, in der letzten Angelegenheit, der des Cagliari,
gab Neapel geflissentlich England nach, um nicht den Anschein zu haben, dem
verhaßten turiner Cabinet zu weichen. Indeß kann sich das letztere hierüber
trösten, den ersten Zweck, die Popularität in Italien, erreicht es desto vollstän¬
diger; wo ein namhafter Mann von den despotischen Regierungen verfolgt
wird, geht er nach Piemont und dasselbe hat dadurch einen Zufluß von hervor¬
ragenden und reichen Leuten erhalten, der es nur heben kann.
Besondere Erwähnung verdienen noch die Zwistigkeiten mit Rom, weil
sie einen kirchlichen Charakter haben. Vor 1843 war Sardinien ein so ge¬
segnetes Priesterland wie Spanien. 1341 war mit dem päpstlichen Stuhl
ein Concordat abgeschlossen, welches die Geistlichen von den ordentlichen Ge¬
richtshöfen eximirte. der Artikel 24 des Verfassnngsstatutes hob alle außer¬
ordentliche Gerichtsbarkeit auf und damit auch die der Geistlichen. Der Justiz¬
minister Graf Sclopis. der dies besonders in einem Circular hervorhob, zeigte
sich zugleich bereit, wegen dieser Frage mit dem päpstlichen Stuhl zu ver¬
handeln; aber trotz der schlimmen Lage, in welcher derselbe war. lautete die
Antwort wenig entgegenkommend, die Unterhandlungen wurden von päpst¬
licher Seite lau geführt und eine besondere Sendung des Grafen Siccardi
führte zu nichts. Der Papst erklärte, daß jene Maßregeln, welche die geist¬
lichen Privilegien modificiren sollten, sein Herz wie die Kirche gleich verletzen
müßten. Das Anerbieten Piemonts nach der Flucht des Papstes, ihn wieder
nach Rom zu führen und dort zu vertheidigen, ward kühl abgewiesen. Man
mußte einseitig vorgehen. Das Siccardische Gesetz, dessen Urheber Minister ge¬
worden, ward mit 130 gegen 27 Stimmen angenommen. Dies ward der
Ausgangspunkt großer Schwierigkeiten, sowol gegenüber demOberhaupt derKirche
wie gegenüber dem Klerus, und das Gesetz über die Civilheirath erhöhte diese Mrß-
helligkciten noch. Die Geistlichkeit hatte bei dem letzteren einen Schein von Recht
für sich, indem der erste Artikel des Statutes die katholische Religion für die
Staatsreligion erklärt. Man wird aber nach der ausführlichen und unbefan¬
genen Darstellung Chialas. der im Gegentheil vielleicht etwas zu sehr auf
die klerikale Seite neigt, der sardinischen Regierung die Gerechtigkeit wider¬
fahren lassen, daß sie alles Mögliche gethan, das gute Einvernehmen mit
Rom wiederherzustellen und daß grade ihre gemnßigsten Borschläge den
^euigstm Erfolg bei dem Papste gehabt haben.
Der Raum mangelt uns hier, um die innere repräsentative Geschichte,
welcher das Buch Chialas vornehmlich gewidmet ist, im Einzelnen näher zu
Verfolger, ah^ man wird sie mit Interesse lesen, namentlich wird jeder
Preuße bei der Beobachtung, wie eine neu eingeführte Volksvertretung in einem
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