Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band.an den Donaumündungen nur noch als beste, aber entfernte Möglichkeit ge¬ an den Donaumündungen nur noch als beste, aber entfernte Möglichkeit ge¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0210" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/186622"/> <p xml:id="ID_491" prev="#ID_490" next="#ID_492"> an den Donaumündungen nur noch als beste, aber entfernte Möglichkeit ge¬<lb/> nannt, um die Freiheit der Donauschiffahrt zu garantiren, der eigentliche<lb/> Vorschlag war ein europäisches Syndicat, die Verhandlungen zerschlugen sich,<lb/> in den Friedenspräliminarien nahm Rußland die Abtretung der Donau¬<lb/> mündung an, die Freiheit des Stromes und seiner Mündungen sollte durch<lb/> europäische Institutionen, in welchen jede der vertragschließenden Mächte<lb/> gleichmäßig vertreten sein würde, und durch Stationirung leichter Kriegs¬<lb/> fahrzeuge an den Mündungen wirksam gemacht werden. Nachdem der<lb/> pariser Friede diese Concessionen bestätigt, ist Rußland natürlich in weit ge¬<lb/> ringerm Maße um der Donauschiffahrt interessirt, Oestreich, aus diesem Ge¬<lb/> biete wie auf andern sein Rival, tritt in den Vordergrund, seine Stellung<lb/> wird vor allem wichtig. Oestreich hatte ganz besonders von den Hindernissen<lb/> zu leiden gehabt, welche Rußland durch Quarantäneplackereien und systematische<lb/> Vernachlässigung der Mündungen der Schiffahrt bereitet hatte, von dem<lb/> Wiener Cabinet war die Freiheit des Stromes als eine der Friedensbedingungen<lb/> bezeichnet, sehen wir nun, wie es sich selbst, als Nußland nachgab, dazu stellte.<lb/> Die Denkschrift, welche der Freiherr v. Prokesch aus den wiener Conferenzen<lb/> vorlegte (am 21. März 1855), spricht nur von der untern Donau, sür dieselbe<lb/> soll das europäische Syndicat eingesetzt werden, uuter dem Namen: Commission<lb/> für die Schiffahrt der unter» Donau, die Zuziehung Baierns, welche Fürst<lb/> Gortschakoff beantragte, ward von Hr. Prokesch abgelehnt, weil über die<lb/> Schiffahrt auf dem obern Theile zwischen Oestreich und Baiern besondere<lb/> Verabredungen beständen. Das wiener Cabinet war hier in seinem Rechte, in<lb/> der Basis der Unterhandlungen war nur vom untern Laufe des Stromes<lb/> und seinen Mündungen die Rede. Oestreich betonte also aus den wiener Con-<lb/> ferenzen die Beschränkung der europäischen Controle auf die untere Donau,<lb/> für diese aber wollte es dieselbe, weil sie ihm gegen Nußland nothwendig war.<lb/> Auf dein pariser Congreß hatte sich die Lage der Sache geändert. Nußland<lb/> war nicht mehr Uferstaat, Oestreich war der Hnuptuferstaat geworden, es hatte<lb/> also das Interesse, die europäische Betheiligung so sehr als möglich ein¬<lb/> zuschränken und den Ufcrstanten die wichtigste Thätigkeit bei der Regulirung<lb/> dieser Verhältnisse zuzuweisen. Aus dem pariser Congreß setzte Gras Buvl<lb/> seinen Widerstand gegen jede europäische Einmischung in die Angelegenheiten<lb/> der obern Donau fort und wollte sogar die Anwendung der wiener Congreß<lb/> einte nur für die untere Donau ausgesprochen wissen (Sitzungen des 3. und<lb/> 12. März.) Er muß eingesehen haben, daß sich diese Beschränkung im<lb/> Princip nicht durchführen lasse, denn am 1,8. März erklärte er, daß Oestreich<lb/> der vollen Anwendung der wiener Grundsätze, sowol für die obere als für<lb/> die untere Donau zustimmen werde, vorausgesetzt, daß diese Maßregel mit den<lb/> früher vou den Uferstaaten einen tut«.! übernommenen Verpflichtungen in Ein-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0210]
an den Donaumündungen nur noch als beste, aber entfernte Möglichkeit ge¬
nannt, um die Freiheit der Donauschiffahrt zu garantiren, der eigentliche
Vorschlag war ein europäisches Syndicat, die Verhandlungen zerschlugen sich,
in den Friedenspräliminarien nahm Rußland die Abtretung der Donau¬
mündung an, die Freiheit des Stromes und seiner Mündungen sollte durch
europäische Institutionen, in welchen jede der vertragschließenden Mächte
gleichmäßig vertreten sein würde, und durch Stationirung leichter Kriegs¬
fahrzeuge an den Mündungen wirksam gemacht werden. Nachdem der
pariser Friede diese Concessionen bestätigt, ist Rußland natürlich in weit ge¬
ringerm Maße um der Donauschiffahrt interessirt, Oestreich, aus diesem Ge¬
biete wie auf andern sein Rival, tritt in den Vordergrund, seine Stellung
wird vor allem wichtig. Oestreich hatte ganz besonders von den Hindernissen
zu leiden gehabt, welche Rußland durch Quarantäneplackereien und systematische
Vernachlässigung der Mündungen der Schiffahrt bereitet hatte, von dem
Wiener Cabinet war die Freiheit des Stromes als eine der Friedensbedingungen
bezeichnet, sehen wir nun, wie es sich selbst, als Nußland nachgab, dazu stellte.
Die Denkschrift, welche der Freiherr v. Prokesch aus den wiener Conferenzen
vorlegte (am 21. März 1855), spricht nur von der untern Donau, sür dieselbe
soll das europäische Syndicat eingesetzt werden, uuter dem Namen: Commission
für die Schiffahrt der unter» Donau, die Zuziehung Baierns, welche Fürst
Gortschakoff beantragte, ward von Hr. Prokesch abgelehnt, weil über die
Schiffahrt auf dem obern Theile zwischen Oestreich und Baiern besondere
Verabredungen beständen. Das wiener Cabinet war hier in seinem Rechte, in
der Basis der Unterhandlungen war nur vom untern Laufe des Stromes
und seinen Mündungen die Rede. Oestreich betonte also aus den wiener Con-
ferenzen die Beschränkung der europäischen Controle auf die untere Donau,
für diese aber wollte es dieselbe, weil sie ihm gegen Nußland nothwendig war.
Auf dein pariser Congreß hatte sich die Lage der Sache geändert. Nußland
war nicht mehr Uferstaat, Oestreich war der Hnuptuferstaat geworden, es hatte
also das Interesse, die europäische Betheiligung so sehr als möglich ein¬
zuschränken und den Ufcrstanten die wichtigste Thätigkeit bei der Regulirung
dieser Verhältnisse zuzuweisen. Aus dem pariser Congreß setzte Gras Buvl
seinen Widerstand gegen jede europäische Einmischung in die Angelegenheiten
der obern Donau fort und wollte sogar die Anwendung der wiener Congreß
einte nur für die untere Donau ausgesprochen wissen (Sitzungen des 3. und
12. März.) Er muß eingesehen haben, daß sich diese Beschränkung im
Princip nicht durchführen lasse, denn am 1,8. März erklärte er, daß Oestreich
der vollen Anwendung der wiener Grundsätze, sowol für die obere als für
die untere Donau zustimmen werde, vorausgesetzt, daß diese Maßregel mit den
früher vou den Uferstaaten einen tut«.! übernommenen Verpflichtungen in Ein-
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