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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band.

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Hier beschränken wir uns darauf, das große Verdienst des Uebersetzers hervorzu¬
heben; es ist eine wahre Freude, inmitten der gewöhnlichen Manufacturarbeit einmal
einen geschmackvollen Uebersetzer anzutreffen, dem es mit seiner Aufgabe ernst ist. --
Ueber das Schicksal des Don Carlos finden wir interessante Notizen in einem Bucli,
wo man es am wenigsten erwarten sollte: Aus vier Jahrhunderten. Mitthei¬
lungen aus dem Hauptstaatsarchiv zu Dresden, vom Director desselben, Ministerial-
rath v. Weber 1. Bd. (Leipzig, Ta'uchnih". Im 16. Jahrh., wo es noch keine
regelmäßig erscheinenden gedruckten Zeitungen gab, wo stehende Gesandtschaften,
deren Depeschen die Fürsten von mehr oder minder wichtigen Ereignissen in Kennt¬
niß hätten setzen können, nur ausnahmsweise stattfanden, mußten sich die Fürsten
nach andern Hilfsmitteln umsehen. Sie hielten .sich an verschiedenen Orten Korre¬
spondenten: wir finden darunter Leute in den mannigfachsten Lebensstellungen;
Kaufleute, Offiziere, Gelehrte, selbst ein Studiosus kommt unter denen vor, welche
dem Kurfürst August von Sachsen, in dessen Regierungszeit der Tod des Znfantcn
fällt, Mittheilungen sendeten. Viele dieser ,.Zeitungen" sind anonym, was vielleicht
die Sicherheit des Absenders erforderte. Von dem Schillerschen Don Carlos bleibt
in diesen Relationen freilich nicht viel übrig. -- Aus den übrigen Ackerstücken heben
wir hervor: Ueber die Einnahme von Sigeth 1560, den Mord der Camnrgo im
Mailündischen 162", das Schloß Tetschen während des dreißigjährigen Krieges, und
eine Menge von Curivsitütcn, die sich namentlich auf die Culturzustände des 18. Jahr¬
hunderts beziehn. Der Beitrag zur Geschichte der 'Hcrenproccsse ist nicht unbedeutend.
Wir behalten uns vor, Einzelnes mitzutheilen. --

Von Schreibers Geschichte der Stadt und Universität Freiburg im Breis-
gau (Freiburg, Wnnglcr), über die wir bereits einen ausführlichen Bericht gegeben,
ist eine neue Lieferung erschienen. -- Aus der ,,Zeitung für Stadt und Land"
(Altenburg, Pierer) ist eine interessante kleine Monographie abgedruckt: Ereignisse im
Herzogthum Sachsen: Altenburg während des Kricgsjahrs 1757. -- Den Liebhabern
vaterländischer Alterthümer empfiehlt sich die Schrift: die römischen Stationsorte und
Straßen zwischen Colonia Agrippina und Burginatinm, nebst einem Excurs über
Spuren römischer Niederlassungen und Straßen, wie über germanische Alterthümer
zwischen Rhein und Maas, vom Rector Rein (Crefeld. Köhler.) --

Mit großem Vergnügen verfolgen wir die Arbeiten der Schweizer an ihrer
vaterländischen Geschichte. An der Staats- und Rechtsgeschichte der schwei¬
zerischen Demokratien vom Gerichtspräsidenten Blumcr in Glarus, wovon
soeben (Se. Gallen, Zollikofer) des zweiten Theils (seit 1531) erster Band erschienen
ist, rühmt R. Mohl nicht blos die Gelehrsamkeit und den unermüdlichen Fleiß des
Verfassers, welcher neben den gedruckten Quellen und Hilfsmitteln alle einschlägigen
Archive durchforscht hat, sondern auch die wissenschaftliche juristische Durchbildung und
die klare Auffassung desselben. Die behandelten Cantone sind Uri, Schwyz, Unterwalden,
Glarus, Zug und Appenzell. -- In demselben Verlag erscheint das Schweizerische
Staatsrecht in drei Büchern, dargestellt von Simon Kaiser, Director der solo-
thurnischen Bank. Der bisher erschienene 1. Bd. behandelt die individuellen Rechte
(die Persönlichkeit, die Gleichheit, das Eigenthum, die Presse, das Vereinsrecht, das
Niederlassungsrecht, Garantie der individuellen Rechte.) --^ Ein sehr cmpfchlcnswcrthcs
Handbuch für das größere Publicum ist: die Schweiz in ihren bürgerlichen und


Hier beschränken wir uns darauf, das große Verdienst des Uebersetzers hervorzu¬
heben; es ist eine wahre Freude, inmitten der gewöhnlichen Manufacturarbeit einmal
einen geschmackvollen Uebersetzer anzutreffen, dem es mit seiner Aufgabe ernst ist. —
Ueber das Schicksal des Don Carlos finden wir interessante Notizen in einem Bucli,
wo man es am wenigsten erwarten sollte: Aus vier Jahrhunderten. Mitthei¬
lungen aus dem Hauptstaatsarchiv zu Dresden, vom Director desselben, Ministerial-
rath v. Weber 1. Bd. (Leipzig, Ta'uchnih». Im 16. Jahrh., wo es noch keine
regelmäßig erscheinenden gedruckten Zeitungen gab, wo stehende Gesandtschaften,
deren Depeschen die Fürsten von mehr oder minder wichtigen Ereignissen in Kennt¬
niß hätten setzen können, nur ausnahmsweise stattfanden, mußten sich die Fürsten
nach andern Hilfsmitteln umsehen. Sie hielten .sich an verschiedenen Orten Korre¬
spondenten: wir finden darunter Leute in den mannigfachsten Lebensstellungen;
Kaufleute, Offiziere, Gelehrte, selbst ein Studiosus kommt unter denen vor, welche
dem Kurfürst August von Sachsen, in dessen Regierungszeit der Tod des Znfantcn
fällt, Mittheilungen sendeten. Viele dieser ,.Zeitungen" sind anonym, was vielleicht
die Sicherheit des Absenders erforderte. Von dem Schillerschen Don Carlos bleibt
in diesen Relationen freilich nicht viel übrig. — Aus den übrigen Ackerstücken heben
wir hervor: Ueber die Einnahme von Sigeth 1560, den Mord der Camnrgo im
Mailündischen 162», das Schloß Tetschen während des dreißigjährigen Krieges, und
eine Menge von Curivsitütcn, die sich namentlich auf die Culturzustände des 18. Jahr¬
hunderts beziehn. Der Beitrag zur Geschichte der 'Hcrenproccsse ist nicht unbedeutend.
Wir behalten uns vor, Einzelnes mitzutheilen. —

Von Schreibers Geschichte der Stadt und Universität Freiburg im Breis-
gau (Freiburg, Wnnglcr), über die wir bereits einen ausführlichen Bericht gegeben,
ist eine neue Lieferung erschienen. — Aus der ,,Zeitung für Stadt und Land"
(Altenburg, Pierer) ist eine interessante kleine Monographie abgedruckt: Ereignisse im
Herzogthum Sachsen: Altenburg während des Kricgsjahrs 1757. — Den Liebhabern
vaterländischer Alterthümer empfiehlt sich die Schrift: die römischen Stationsorte und
Straßen zwischen Colonia Agrippina und Burginatinm, nebst einem Excurs über
Spuren römischer Niederlassungen und Straßen, wie über germanische Alterthümer
zwischen Rhein und Maas, vom Rector Rein (Crefeld. Köhler.) —

Mit großem Vergnügen verfolgen wir die Arbeiten der Schweizer an ihrer
vaterländischen Geschichte. An der Staats- und Rechtsgeschichte der schwei¬
zerischen Demokratien vom Gerichtspräsidenten Blumcr in Glarus, wovon
soeben (Se. Gallen, Zollikofer) des zweiten Theils (seit 1531) erster Band erschienen
ist, rühmt R. Mohl nicht blos die Gelehrsamkeit und den unermüdlichen Fleiß des
Verfassers, welcher neben den gedruckten Quellen und Hilfsmitteln alle einschlägigen
Archive durchforscht hat, sondern auch die wissenschaftliche juristische Durchbildung und
die klare Auffassung desselben. Die behandelten Cantone sind Uri, Schwyz, Unterwalden,
Glarus, Zug und Appenzell. — In demselben Verlag erscheint das Schweizerische
Staatsrecht in drei Büchern, dargestellt von Simon Kaiser, Director der solo-
thurnischen Bank. Der bisher erschienene 1. Bd. behandelt die individuellen Rechte
(die Persönlichkeit, die Gleichheit, das Eigenthum, die Presse, das Vereinsrecht, das
Niederlassungsrecht, Garantie der individuellen Rechte.) —^ Ein sehr cmpfchlcnswcrthcs
Handbuch für das größere Publicum ist: die Schweiz in ihren bürgerlichen und


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[0205] Hier beschränken wir uns darauf, das große Verdienst des Uebersetzers hervorzu¬ heben; es ist eine wahre Freude, inmitten der gewöhnlichen Manufacturarbeit einmal einen geschmackvollen Uebersetzer anzutreffen, dem es mit seiner Aufgabe ernst ist. — Ueber das Schicksal des Don Carlos finden wir interessante Notizen in einem Bucli, wo man es am wenigsten erwarten sollte: Aus vier Jahrhunderten. Mitthei¬ lungen aus dem Hauptstaatsarchiv zu Dresden, vom Director desselben, Ministerial- rath v. Weber 1. Bd. (Leipzig, Ta'uchnih». Im 16. Jahrh., wo es noch keine regelmäßig erscheinenden gedruckten Zeitungen gab, wo stehende Gesandtschaften, deren Depeschen die Fürsten von mehr oder minder wichtigen Ereignissen in Kennt¬ niß hätten setzen können, nur ausnahmsweise stattfanden, mußten sich die Fürsten nach andern Hilfsmitteln umsehen. Sie hielten .sich an verschiedenen Orten Korre¬ spondenten: wir finden darunter Leute in den mannigfachsten Lebensstellungen; Kaufleute, Offiziere, Gelehrte, selbst ein Studiosus kommt unter denen vor, welche dem Kurfürst August von Sachsen, in dessen Regierungszeit der Tod des Znfantcn fällt, Mittheilungen sendeten. Viele dieser ,.Zeitungen" sind anonym, was vielleicht die Sicherheit des Absenders erforderte. Von dem Schillerschen Don Carlos bleibt in diesen Relationen freilich nicht viel übrig. — Aus den übrigen Ackerstücken heben wir hervor: Ueber die Einnahme von Sigeth 1560, den Mord der Camnrgo im Mailündischen 162», das Schloß Tetschen während des dreißigjährigen Krieges, und eine Menge von Curivsitütcn, die sich namentlich auf die Culturzustände des 18. Jahr¬ hunderts beziehn. Der Beitrag zur Geschichte der 'Hcrenproccsse ist nicht unbedeutend. Wir behalten uns vor, Einzelnes mitzutheilen. — Von Schreibers Geschichte der Stadt und Universität Freiburg im Breis- gau (Freiburg, Wnnglcr), über die wir bereits einen ausführlichen Bericht gegeben, ist eine neue Lieferung erschienen. — Aus der ,,Zeitung für Stadt und Land" (Altenburg, Pierer) ist eine interessante kleine Monographie abgedruckt: Ereignisse im Herzogthum Sachsen: Altenburg während des Kricgsjahrs 1757. — Den Liebhabern vaterländischer Alterthümer empfiehlt sich die Schrift: die römischen Stationsorte und Straßen zwischen Colonia Agrippina und Burginatinm, nebst einem Excurs über Spuren römischer Niederlassungen und Straßen, wie über germanische Alterthümer zwischen Rhein und Maas, vom Rector Rein (Crefeld. Köhler.) — Mit großem Vergnügen verfolgen wir die Arbeiten der Schweizer an ihrer vaterländischen Geschichte. An der Staats- und Rechtsgeschichte der schwei¬ zerischen Demokratien vom Gerichtspräsidenten Blumcr in Glarus, wovon soeben (Se. Gallen, Zollikofer) des zweiten Theils (seit 1531) erster Band erschienen ist, rühmt R. Mohl nicht blos die Gelehrsamkeit und den unermüdlichen Fleiß des Verfassers, welcher neben den gedruckten Quellen und Hilfsmitteln alle einschlägigen Archive durchforscht hat, sondern auch die wissenschaftliche juristische Durchbildung und die klare Auffassung desselben. Die behandelten Cantone sind Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell. — In demselben Verlag erscheint das Schweizerische Staatsrecht in drei Büchern, dargestellt von Simon Kaiser, Director der solo- thurnischen Bank. Der bisher erschienene 1. Bd. behandelt die individuellen Rechte (die Persönlichkeit, die Gleichheit, das Eigenthum, die Presse, das Vereinsrecht, das Niederlassungsrecht, Garantie der individuellen Rechte.) —^ Ein sehr cmpfchlcnswcrthcs Handbuch für das größere Publicum ist: die Schweiz in ihren bürgerlichen und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105276/205>, abgerufen am 22.12.2024.