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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band.

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theilige Einführung des dänischen Münzfußes, die Confiscation der Entschädigung
für den Sundzoll zu Gunsten des Königreichs durch die dänische Majorität, die
Verkümmerung von Kirche und Schule in Schleswig, die Vernachlässigung der kieler
Universität, endlich die finanziellen Beeinträchtigungen, welchen das Herzogthum dnrch
die Allmacht des dänischen Reichstags ausgesetzt ist, und als Gesammtresultat ihrer
Prüfung der Verfassungsvorlage spricht die Commission das Urtheil aus: daß eine
Selbstständigkeit, wie solche dem Herzogthum Holstein zukommt und bei ungehinderter
Wirksamkeit einer einseitiger Einwirkung nicht ausgesetzten Regierung für alle unter
dem Scepter Sr. Majestät des Königs vereinigten Lande in gleichem Maße zu er'
reichen sein würde, ihm nicht zu Theil geworden ist.

Daß vielmehr seine selbstständige Entwicklung durch fremdartigen Einfluß in
den verschiedenen Beziehungen gestört und gehemmt wird.

Daß ferner eine Gleichberechtigung des Herzogthums Holstein mit dem König¬
reich Dänemark nicht stattfindet, dasselbe vielmehr in seinen wichtigsten Interessen von
den Beschlüssen der Majorität des Königreichs in dem Reichsrath abhängig gemacht
ist, und dem Königreich gegenüber, so wie in andern Beziehungen, so namentlich
auch rücksichtlich seiner si"anziellen Lage, höchst ungünstig gestellt ist.

.Daß dasselbe nicht "auf verfassungsmäßigen Wege in diese Lage gerathen ist.

Daß weder die Zusage der allerhöchsten Bekanntmachung v. 28. Jan. 18SZ,
wonach die verschiedenen Theile der Monarchie zu einem wohlgeordneten Ganzen
verbunden werden sollten, noch diejenige, daß mit der Ordnung der Angelegenheiten
der Monarchie in dem Geiste der Erhaltung und Verbesserung rechtlich bestehender
Verhältnisse fortgeschritten werden solle, noch diejenige, daß dem Herzogthum Holstein
hinsichtlich seiner bisher zu dem Wirkungskreis der berathenden Stände gehörigen An¬
gelegenheiten eine ständische Vertretung mit beschließender Befugniß zu Theil werden
solle, in Erfüllung gegangen ist."

Abhilfe erwartet der Bericht nur von einer gründlichen Umgestaltung der Ge-
sammtverfassung, und wie bescheiden und wenig übergreifend seine Ansprüche in dieser
Hinsicht sind, geht aus den Schlußworten hervor. Sie lauten nebst dem daran ge¬
knüpften Ansschußautrag:

"Die gemeinsame Verfassung soll dem Gemeinwohle sämmtlicher Theile der Mon-
archie eine sichere Grundlage verleihen. In einen Zustand sich hineinzudenken,
wie er sein könnte, wenn lediglich das Interesse von Holstein in Berücksichtigung
gezogen würde, davon hat sich der Ausschuß vollkommen ferngehalten. Die Erfah¬
rung früherer Zeiten läßt uns, der eingetretenen Zerwürfnisse ungeachtet, die gegen¬
seitigen Vortheile nicht verkennen, die allen Landestheilen aus ihrer ferneren Ver¬
bindung erwachsen können. Wir sind aber ebenso fest überzeugt, daß bei den
gegebenen Verhältnissen, und insonderheit bei der Verschiedenheit der Nationalität,
der Weg gewissenhafter Abwägung anstatt des bisherigen Systems der Unterordnung
eingeschlagen werden muß. Wir halten auch unverbrüchlich fest an den Beziehungen,
welche innerhalb der Monarchie und zur Verbindung der einzelnen Theile unter sich
durch nationale Uebereinstimmung hervorgebracht und ebendeshalb unvertilgbar
sind. Käme im Sinn der Verständigung und ans Grundlage wohlbedachter Aus¬
gleichung ein Vorschlag zu einer gemeinsamen Verfassung an die holsteinische Lan¬
desvertretung, so würde demselben die verdiente Ausnahme und Berücksichtigung


theilige Einführung des dänischen Münzfußes, die Confiscation der Entschädigung
für den Sundzoll zu Gunsten des Königreichs durch die dänische Majorität, die
Verkümmerung von Kirche und Schule in Schleswig, die Vernachlässigung der kieler
Universität, endlich die finanziellen Beeinträchtigungen, welchen das Herzogthum dnrch
die Allmacht des dänischen Reichstags ausgesetzt ist, und als Gesammtresultat ihrer
Prüfung der Verfassungsvorlage spricht die Commission das Urtheil aus: daß eine
Selbstständigkeit, wie solche dem Herzogthum Holstein zukommt und bei ungehinderter
Wirksamkeit einer einseitiger Einwirkung nicht ausgesetzten Regierung für alle unter
dem Scepter Sr. Majestät des Königs vereinigten Lande in gleichem Maße zu er'
reichen sein würde, ihm nicht zu Theil geworden ist.

Daß vielmehr seine selbstständige Entwicklung durch fremdartigen Einfluß in
den verschiedenen Beziehungen gestört und gehemmt wird.

Daß ferner eine Gleichberechtigung des Herzogthums Holstein mit dem König¬
reich Dänemark nicht stattfindet, dasselbe vielmehr in seinen wichtigsten Interessen von
den Beschlüssen der Majorität des Königreichs in dem Reichsrath abhängig gemacht
ist, und dem Königreich gegenüber, so wie in andern Beziehungen, so namentlich
auch rücksichtlich seiner si»anziellen Lage, höchst ungünstig gestellt ist.

.Daß dasselbe nicht «auf verfassungsmäßigen Wege in diese Lage gerathen ist.

Daß weder die Zusage der allerhöchsten Bekanntmachung v. 28. Jan. 18SZ,
wonach die verschiedenen Theile der Monarchie zu einem wohlgeordneten Ganzen
verbunden werden sollten, noch diejenige, daß mit der Ordnung der Angelegenheiten
der Monarchie in dem Geiste der Erhaltung und Verbesserung rechtlich bestehender
Verhältnisse fortgeschritten werden solle, noch diejenige, daß dem Herzogthum Holstein
hinsichtlich seiner bisher zu dem Wirkungskreis der berathenden Stände gehörigen An¬
gelegenheiten eine ständische Vertretung mit beschließender Befugniß zu Theil werden
solle, in Erfüllung gegangen ist."

Abhilfe erwartet der Bericht nur von einer gründlichen Umgestaltung der Ge-
sammtverfassung, und wie bescheiden und wenig übergreifend seine Ansprüche in dieser
Hinsicht sind, geht aus den Schlußworten hervor. Sie lauten nebst dem daran ge¬
knüpften Ansschußautrag:

„Die gemeinsame Verfassung soll dem Gemeinwohle sämmtlicher Theile der Mon-
archie eine sichere Grundlage verleihen. In einen Zustand sich hineinzudenken,
wie er sein könnte, wenn lediglich das Interesse von Holstein in Berücksichtigung
gezogen würde, davon hat sich der Ausschuß vollkommen ferngehalten. Die Erfah¬
rung früherer Zeiten läßt uns, der eingetretenen Zerwürfnisse ungeachtet, die gegen¬
seitigen Vortheile nicht verkennen, die allen Landestheilen aus ihrer ferneren Ver¬
bindung erwachsen können. Wir sind aber ebenso fest überzeugt, daß bei den
gegebenen Verhältnissen, und insonderheit bei der Verschiedenheit der Nationalität,
der Weg gewissenhafter Abwägung anstatt des bisherigen Systems der Unterordnung
eingeschlagen werden muß. Wir halten auch unverbrüchlich fest an den Beziehungen,
welche innerhalb der Monarchie und zur Verbindung der einzelnen Theile unter sich
durch nationale Uebereinstimmung hervorgebracht und ebendeshalb unvertilgbar
sind. Käme im Sinn der Verständigung und ans Grundlage wohlbedachter Aus¬
gleichung ein Vorschlag zu einer gemeinsamen Verfassung an die holsteinische Lan¬
desvertretung, so würde demselben die verdiente Ausnahme und Berücksichtigung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_104200/479>, abgerufen am 24.08.2024.