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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band.

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den von ihm selbst geprägten. Denn die einzelnen Staaten dürfen zwar die Gold¬
münzen bei ihren Kassen an Zahlungsstatt für Silber annehmen, müssen aber
den Cours derselben immer wieder nach den Börsencoursen normiren und ihre
Kassencourse stets öffentlich bekannt machen. Nach diesen Bestimmungen wird
jetzt, wo die kölnische feine Mark Gold an norddeutsche" Börsen circa 214 Tha¬
ler gilt (in einem Verhältniß zum Silber wie 1ö ">,) der Silbcrwerth der
neuen Krone circa 9 Thlr. 6 Sgr., der Silberwerth der halben Krone circa
i- Thlr. 17'/-z Sgr. betragen. Darnach ist die Krone -- 10 Grammen, die
halbe Krone -- ü Grammen feines Gold und dadurch bei den Handelsmnnzen
mit Recht die Decimaltheilung und das rationale Gewichlsystem durchgeführt.
Mit Freuden wird man auch hieraus sehn, wie klar die Stellung der Handels¬
münze zum Staatsgeld ausgedrückt ist, und wie sorgfältig man bemüht war, für
Mitteleuropa die Silberwährnng zu erhalten.

Eine der wichtigsten Bestimmungen aber ist die über das Papiergeld.
Darnach ist keiner der vertragenden Staaten berechtigt, Papiergeld mit Zmangs-
courö auszugeben, oder durch seine Bank u. s. w. ausgeben zu lassen, falltz
er nicht Einrichtungen getroffen hat, solches jeder Zeit gegen Silber umzu¬
wechseln. Die Ausnahmen, welche in dieser Beziehung bestehen, sind längstens
bis zum 1. Januar abzustellen. Infolge dieser Bestimmungen wird
nicht nur das östreichische Banknotensystem regulirt werden, sondern auch die
Kassenscheine Preußens und mehrer kleine"er Vereinsstaaten erhalten wenigstens
eine Auswechslungökasse, obgleich immer noch keine genügende Fundation durch
Baarsilber. Ein noch größerer Fortschritt in der deutschen Gesetzgebung wäre
allerdings gewesen, wenn der Vertrag die fernere Ausgabe von unverzinslichen
Staatspapiergeld ganz inhibirt hätte. Der ganze Vertrag beruht auf richtigen
Grundsätzen: die reine Silberwährung, ihr Hauptrepräsentant unser Thaler, das
Gold nur Handelsmünze, für das Papiergeld wenigstens Sluswechölungskassen.
Es ist doppelt erfreulich, daß endlich auf so tüchtiger.Grundlage den Deutschen
eine Vereinigung ihrer drei größten Geldsysteme zu Theil wird, wenn man
sich erinnert, wie lange die Nation sich nach solcher Vereinigung, umsonst ge¬
sehnt hat, und wie theuer der Erwerbende dafür bezahlen mußte, daß seinen
Münzherren durch viele Jahrhunderte die Intelligenz, die Redlichkeit und die
Kraft fehlte, einer heillose" Verwirrung im deutschen Münzwesen abzuhelfen.
Auch in der deutschen Münzgeschichte spiegeln sich die Schicksale deS deutschen
Volkes ab und seine langsamem Fortschritte zur Einheit.

Die germanischen Völker des Mittelalters bekamen von den Römern das
Münzgewicht, die Prägwerkzeuge, das Geld. Dos römische Pfund, Udrs oder
ponclo von 12 Unzen, den 8c>littus von Gold und Silber als schwere Münze,
den ctonarius als kleinere. Wie das römische Wort >orei" in unserm Pfund
erhalten ist, so haben sich auch die übrigen römischen Geldnamen bis auf die


den von ihm selbst geprägten. Denn die einzelnen Staaten dürfen zwar die Gold¬
münzen bei ihren Kassen an Zahlungsstatt für Silber annehmen, müssen aber
den Cours derselben immer wieder nach den Börsencoursen normiren und ihre
Kassencourse stets öffentlich bekannt machen. Nach diesen Bestimmungen wird
jetzt, wo die kölnische feine Mark Gold an norddeutsche» Börsen circa 214 Tha¬
ler gilt (in einem Verhältniß zum Silber wie 1ö ">,) der Silbcrwerth der
neuen Krone circa 9 Thlr. 6 Sgr., der Silberwerth der halben Krone circa
i- Thlr. 17'/-z Sgr. betragen. Darnach ist die Krone — 10 Grammen, die
halbe Krone — ü Grammen feines Gold und dadurch bei den Handelsmnnzen
mit Recht die Decimaltheilung und das rationale Gewichlsystem durchgeführt.
Mit Freuden wird man auch hieraus sehn, wie klar die Stellung der Handels¬
münze zum Staatsgeld ausgedrückt ist, und wie sorgfältig man bemüht war, für
Mitteleuropa die Silberwährnng zu erhalten.

Eine der wichtigsten Bestimmungen aber ist die über das Papiergeld.
Darnach ist keiner der vertragenden Staaten berechtigt, Papiergeld mit Zmangs-
courö auszugeben, oder durch seine Bank u. s. w. ausgeben zu lassen, falltz
er nicht Einrichtungen getroffen hat, solches jeder Zeit gegen Silber umzu¬
wechseln. Die Ausnahmen, welche in dieser Beziehung bestehen, sind längstens
bis zum 1. Januar abzustellen. Infolge dieser Bestimmungen wird
nicht nur das östreichische Banknotensystem regulirt werden, sondern auch die
Kassenscheine Preußens und mehrer kleine»er Vereinsstaaten erhalten wenigstens
eine Auswechslungökasse, obgleich immer noch keine genügende Fundation durch
Baarsilber. Ein noch größerer Fortschritt in der deutschen Gesetzgebung wäre
allerdings gewesen, wenn der Vertrag die fernere Ausgabe von unverzinslichen
Staatspapiergeld ganz inhibirt hätte. Der ganze Vertrag beruht auf richtigen
Grundsätzen: die reine Silberwährung, ihr Hauptrepräsentant unser Thaler, das
Gold nur Handelsmünze, für das Papiergeld wenigstens Sluswechölungskassen.
Es ist doppelt erfreulich, daß endlich auf so tüchtiger.Grundlage den Deutschen
eine Vereinigung ihrer drei größten Geldsysteme zu Theil wird, wenn man
sich erinnert, wie lange die Nation sich nach solcher Vereinigung, umsonst ge¬
sehnt hat, und wie theuer der Erwerbende dafür bezahlen mußte, daß seinen
Münzherren durch viele Jahrhunderte die Intelligenz, die Redlichkeit und die
Kraft fehlte, einer heillose» Verwirrung im deutschen Münzwesen abzuhelfen.
Auch in der deutschen Münzgeschichte spiegeln sich die Schicksale deS deutschen
Volkes ab und seine langsamem Fortschritte zur Einheit.

Die germanischen Völker des Mittelalters bekamen von den Römern das
Münzgewicht, die Prägwerkzeuge, das Geld. Dos römische Pfund, Udrs oder
ponclo von 12 Unzen, den 8c>littus von Gold und Silber als schwere Münze,
den ctonarius als kleinere. Wie das römische Wort >orei« in unserm Pfund
erhalten ist, so haben sich auch die übrigen römischen Geldnamen bis auf die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_104200/212>, abgerufen am 01.07.2024.