Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band.von 1863 zurück, die, nachdem vorher die constituirenden Cortes aufgelöst waren, Größere Schwierigkeit indeß als die Verfassungsfrage bereitete dem Cabi- Doch weit entfernt mit allem diesem seine Stellung zu befestigen, erschüt¬ von 1863 zurück, die, nachdem vorher die constituirenden Cortes aufgelöst waren, Größere Schwierigkeit indeß als die Verfassungsfrage bereitete dem Cabi- Doch weit entfernt mit allem diesem seine Stellung zu befestigen, erschüt¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0060" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/103193"/> <p xml:id="ID_176" prev="#ID_175"> von 1863 zurück, die, nachdem vorher die constituirenden Cortes aufgelöst waren,<lb/> Mitte September wieder hergestellt wurde. Eine ihr beigefügte Additionalacte,<lb/> in welcher der Minister des Innern seine ganze Staatsmeisheit niedergelegt<lb/> hatte, sollte provisorisch bis zum Beschluß der einzuberufenden Cortes Gel¬<lb/> tung haben. Sie enthielt manche freisinnige und werthvolle Bestimmungen.<lb/> Preßvergehn sollten durch Geschworene gerichtet, die Cortes mindestens vier<lb/> Monate im Jahre versammelt, im Fall des Belagerungszustandes nicht mehr<lb/> die Deportation verhängt werden. In Betreff des Senats war bestimmt, daß<lb/> nur während der Dauer der Session Ernennungen von Senatoren geschehen<lb/> dürften. Dies sollte durch einen moralischen Zwang dem Unfug steuern, den<lb/> die der Julirevolution vorhergehenden Ministerien mit den Ernennungen von<lb/> Senatoren getrieben hatten, die zuletzt ein solches Uebermaß erreichten, daß<lb/> die Zahl des Senats die des Congresses überstieg, und seine Zusammensetzung<lb/> ihn in der öffentlichen Achtung discreditirte, während sie, wie der Beschluß<lb/> gegen Sartorius in der Eisenbahnfrage gezeigt hatte, der Regierung trotzdem<lb/> keine Garantien bot. Der frühere Senat wurde deshalb aufgelöst und sollte<lb/> neugebildet, bis zum Zusammentritt der Cortes indeß seine Zahl über -ki0<lb/> Mitglieder nicht ausgedehnt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_177"> Größere Schwierigkeit indeß als die Verfassungsfrage bereitete dem Cabi-<lb/> net das Desamortisationsgesetz. Unter den ersten Decreten deS Ministe¬<lb/> riums O'Dommel befand sich ein Circular des Finanzministers Cantero, daS<lb/> die betreffenden Behörden anwies, im Verkauf der Nationalgüter, einschlie߬<lb/> lich der geistlichen, mit Eiser fortzufahren. Dies geschah am 1i. Juli, als die<lb/> Schlacht gegen die Progressisten noch nicht durchgefochten war. Jetzt war die<lb/> Gefahr vorüber und der klerikale Einfluß allmächtig am Hofe. Die Königin,<lb/> der dies Gesetz abgedrungen worden, war unermüdlich in dem Verlangen an<lb/> ihre Räthe, dasselbe, wenigstens insoweit eS den KlerUS betraf, als dem Concordat<lb/> zuwider, zu suspendiren, und sie fand bei Rios Rosas, der seiner Zeit in den<lb/> Cortes dagegen gestimmt hatte, bereitwillige Unterstützung. Gegen dieses Zuge-<lb/> ständniß sträubte sich O'Dommel am längsten und hartnäckigsten. Doch endlich<lb/> wurde er auch hierin zur Nachgiebigkeit gezwungen. Cantero trat zurück, wurde<lb/> durch einen Beamten des Finanzministeriums, Namens Salavierra, ersetzt und<lb/> die Suspension des Verkaufs der geistlichen Güter erschien in der Gaceta.<lb/> Das letzte Banv, welches das Ministerium noch an die Julirevolution knüpfte,<lb/> war damit zerrissen.</p><lb/> <p xml:id="ID_178" next="#ID_179"> Doch weit entfernt mit allem diesem seine Stellung zu befestigen, erschüt¬<lb/> terte sie O'Dommel nur mehr und mehr. Sein Ansehn war geschwunden und<lb/> sein naher Sturz wurde als unvermeidlich betrachtet. Die Organe der ent-<lb/> schiedneren Modcradopartei führten trotz des Belagerungszustandes die heftigste<lb/> Sprache gegen das Cabinet und stellten den Herzog von Valencia alö den</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0060]
von 1863 zurück, die, nachdem vorher die constituirenden Cortes aufgelöst waren,
Mitte September wieder hergestellt wurde. Eine ihr beigefügte Additionalacte,
in welcher der Minister des Innern seine ganze Staatsmeisheit niedergelegt
hatte, sollte provisorisch bis zum Beschluß der einzuberufenden Cortes Gel¬
tung haben. Sie enthielt manche freisinnige und werthvolle Bestimmungen.
Preßvergehn sollten durch Geschworene gerichtet, die Cortes mindestens vier
Monate im Jahre versammelt, im Fall des Belagerungszustandes nicht mehr
die Deportation verhängt werden. In Betreff des Senats war bestimmt, daß
nur während der Dauer der Session Ernennungen von Senatoren geschehen
dürften. Dies sollte durch einen moralischen Zwang dem Unfug steuern, den
die der Julirevolution vorhergehenden Ministerien mit den Ernennungen von
Senatoren getrieben hatten, die zuletzt ein solches Uebermaß erreichten, daß
die Zahl des Senats die des Congresses überstieg, und seine Zusammensetzung
ihn in der öffentlichen Achtung discreditirte, während sie, wie der Beschluß
gegen Sartorius in der Eisenbahnfrage gezeigt hatte, der Regierung trotzdem
keine Garantien bot. Der frühere Senat wurde deshalb aufgelöst und sollte
neugebildet, bis zum Zusammentritt der Cortes indeß seine Zahl über -ki0
Mitglieder nicht ausgedehnt werden.
Größere Schwierigkeit indeß als die Verfassungsfrage bereitete dem Cabi-
net das Desamortisationsgesetz. Unter den ersten Decreten deS Ministe¬
riums O'Dommel befand sich ein Circular des Finanzministers Cantero, daS
die betreffenden Behörden anwies, im Verkauf der Nationalgüter, einschlie߬
lich der geistlichen, mit Eiser fortzufahren. Dies geschah am 1i. Juli, als die
Schlacht gegen die Progressisten noch nicht durchgefochten war. Jetzt war die
Gefahr vorüber und der klerikale Einfluß allmächtig am Hofe. Die Königin,
der dies Gesetz abgedrungen worden, war unermüdlich in dem Verlangen an
ihre Räthe, dasselbe, wenigstens insoweit eS den KlerUS betraf, als dem Concordat
zuwider, zu suspendiren, und sie fand bei Rios Rosas, der seiner Zeit in den
Cortes dagegen gestimmt hatte, bereitwillige Unterstützung. Gegen dieses Zuge-
ständniß sträubte sich O'Dommel am längsten und hartnäckigsten. Doch endlich
wurde er auch hierin zur Nachgiebigkeit gezwungen. Cantero trat zurück, wurde
durch einen Beamten des Finanzministeriums, Namens Salavierra, ersetzt und
die Suspension des Verkaufs der geistlichen Güter erschien in der Gaceta.
Das letzte Banv, welches das Ministerium noch an die Julirevolution knüpfte,
war damit zerrissen.
Doch weit entfernt mit allem diesem seine Stellung zu befestigen, erschüt¬
terte sie O'Dommel nur mehr und mehr. Sein Ansehn war geschwunden und
sein naher Sturz wurde als unvermeidlich betrachtet. Die Organe der ent-
schiedneren Modcradopartei führten trotz des Belagerungszustandes die heftigste
Sprache gegen das Cabinet und stellten den Herzog von Valencia alö den
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |