Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band.1842 im August trat endlich die zweite "Elbschiffahrtsrevisionscommisston", Diejenigen, welche die Flußzölle hauptsächlich im Interesse der Finanzen 1) ein Wasserweggeld d. h. eine Abgabe, welche dem Staate einen Ersatz 2) einen Durchgangszoll. Was das Wasserweggeld betrifft, so bestreiten wir nicht, daß gegen dasselbe Grenzboten. I. 18ö7. 38
1842 im August trat endlich die zweite „Elbschiffahrtsrevisionscommisston", Diejenigen, welche die Flußzölle hauptsächlich im Interesse der Finanzen 1) ein Wasserweggeld d. h. eine Abgabe, welche dem Staate einen Ersatz 2) einen Durchgangszoll. Was das Wasserweggeld betrifft, so bestreiten wir nicht, daß gegen dasselbe Grenzboten. I. 18ö7. 38
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1842 im August trat endlich die zweite „Elbschiffahrtsrevisionscommisston",
in Dresden zusammen; ihr Hauptwerk ist der im vorigen Artikel näher er¬
wähnte Staatsvertrag von 1844 über den Staber Zoll, sonst hat das Ergebniß
dieser Konferenz wenig den Wünschen des Verkehrs entsprochen. Wenn z. B.
die Recognitionsgebühr in einen Zuschlag zum Waarenzvlle umgewandelt
wurde, so blieb sich die eigentliche Besteuerung ziemlich gleich und hatte nur
für die niedrig tarifirten Artikel einen kleinen Vortheil. Man hätte aus dem
Umstand, daß damals die hamburg-berliner Bahn im Bau begriffen, den trif¬
tigsten Grund zur Herabsetzung der Elbzölle herleiten sollen, da der neue
Schienenweg dieser Wasserstraße eine gefährliche Concurrenz machen mußte,
aber man zog den umgekehrten Weg vor und belastete auch die Eisenbahn
mit schweren Transitzöllen, damit sie nicht im Stande sei, den Elbzöllen Ab¬
bruch zu thun! Unaufhörliche Klagen des Handelsstandes, zahlreiche Denk¬
schriften der Kaufmannschaften von Magdeburg, Hamburg, Berlin, Leipzig !c.
waren die Folge dieses Zustandes, der im Wesentlichen auch nach der dritten
Revisions commission von 18ö0 noch fortdauert, nur einzelne voluminöse
Artikel (toll^ artielös) sind den niedriger tarifirten Waaren beigefügt, und
bei diesen hat sich sofort eine große Zunahme des Verkehrs gezeigt z. B. pas-
sirten Wittenberge 1847 an Farbeholz 56,980 Centner, 1849, nachdem dieser
Artikel herabgesetzt war: 160,097 Centner; Heringe 1847: 10,733 Centner,
1849: 119,974 Centner u. s. w. Andere Erleichterungen, die alle einzeln
aufzuführen zu weitläufig wäre, sollen nicht verkannt werden, im Wesentlichen
aber ist die Belastung der Elbe sowol als der hamburg-berliner Bahn unge¬
bührlich hoch und kann bei der fortschreitenden Concurrenz anderer Wasser-
und Schienenstraßen nicht fortdauern, ohne dem Verkehr die tiefsten Wunden
zu schlagen.
Diejenigen, welche die Flußzölle hauptsächlich im Interesse der Finanzen
der betheiligten Regierungen vertheidigen, heben hervor, daß diese Abgaben
genau genommen in zwei Theile zerfallen.
1) ein Wasserweggeld d. h. eine Abgabe, welche dem Staate einen Ersatz
für den mit der Instandhaltung des Flußbettes, so wie der Unterhaltung der
Ufer und der Leinpfade verbundenen Kostenaufwand gewährt.
2) einen Durchgangszoll.
Was das Wasserweggeld betrifft, so bestreiten wir nicht, daß gegen dasselbe
als ein Analogon des Chausseegeldes, Brückengeldes :c. vom Gesichts¬
punkt einer gerechten Besteurung nichts zu sagen ist, so lange überhaupt noch
Abgaben von den Communicationswegen erhoben werden. Ob letzteres vom
Politisch zweckmäßigen Gesichtspunkte richtig, ist eine andre Frage. Jedenfalls mü߬
ten solche Wasserweggelder genau dem Aufwand entsprechen, welchen die Unter¬
haltungskosten ver betreffenden Schiffahrtsanstalten erfordern. Diese Abgabe
Grenzboten. I. 18ö7. 38
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