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Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band.

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Die durchgreifende Abändrung des Finanzcapitels, welche der König nach der
Thronrede "zu bewirken entschlossen" ist, richtet sich theils gegen die jetzige Civilliste
als "unvereinbar mit dem monarchischen Princip", theils gegen die Grenzen
und den Gebrauch des ständischen Bewilligungsrechts. Domänen und Regalien
sollen zu einem Fideicommiß des königlichen Hauses vereinigt, und bis zum Be¬
lauf von 600,000 Thlr. zunächst für dessen Bedürfnisse verwandt werden. Mit
andern Worten, die Krone wünscht die Vortheile des Zustandes von 1833, wo sie
das Krongut unabhängig verwaltete, mit den nicht geringeren Annehmlichkeiten des
Zustandes nach 1848, der ihr für eine bestimmte hinlänglich hochgegriffene Summe
ihres Bedarfs auf ewige Zeiten den ganzen Credit des Landes gab, zu verbinden.
Sie bezieht jetzt außer den Zinsen von 600,000 Pfund Sterling in englischen
drciprocentigen Cvnsols 313.888 Thlr. 21 Gr. 4 Pf. Civilliste, und wünscht in
Anbetracht des "gesunkenen Gcldwcrths" diese Summe auf 600.000 Thlr. erhöht
zu sehen. Daß der gesunkene Geldwerth die Steucrkraft der gesammten Bevölke¬
rung in stärkerem Grade geschwächt haben muß. als er den Bedarf des reichsten
Havshalts im Lande steigern kann, wird bei dieser dreifachen Forderung ohne
Gegenleistung nicht berücksichtigt. Aber noch mehr. Während das Land die Ci¬
villiste so erheblich hinaussetzen, den unterscheidenden Charakter einer Civilliste
gleichzeitig fahren lassen soll, wird den Ständen ferner zugemuthet, das Ausgabe¬
budget künftig nur nach Hauptdicnstzweigen in großen Summen, nicht im Einzelnen
zu bewilligen. Das älteste Recht deutscher Landstände, an ihr gutes Geld Bedin¬
gungen über dessen Verwendung zu knüpfen, wird in der "Oase deutscher Freiheit"
zum ersten Male ernstlich in Frage gestellt.

Die Forderungen für das Heerwesen sind so mannigfaltig und so überraschend
hoch, daß es der Mühe lohnen wird, sie sammt dem Inhalt der sie betreffenden
ständischen Verhandlungen demnächst einmal besonders zusammenzustellen, zumal bei
dem allgemeinen Interesse, das sie für ganz Deutschland und für jeden deutschen
Einzelstaat besitzen.

Um die Beamtengehalte den Werthveränderungen der letzten Jahre anzupassen,
werden im diesjährigen Budget, das nach der Octroyirung vom 1. August 1863
wieder auf zwei Jahre sich erstreckt, 110 -- 120,000 Thlr. mehr erfordert. Aber
die Volksschullehrer, welche die Unzulänglichkeit ihrer Einkünfte längst zu massen¬
hafter Auswanderung oder Bernfsveränderung gedrängt hat, werden mit einer
bloßen Verheißung abgespeist. Die niederen Bcamtenclassen, in denen die, gegen¬
wärtige Theuerung vielfach bereits zu wirklicher Noth, wenigstens zu den empfind¬
lichsten Entbehrungen geführt hat, erhalten theils gar keine Zusicherungen ans Er¬
höhung, theils nnr vorübergehende Thcuerungszulagcn, theils bloße Anwartschaften
auf die Zukunft, theils endlich Zusätze zum Gehalt von wenigen Procenten. Die
Minister dagegen steigen von 4000 Thlr. auf 6000 Thlr., ja diese Verbesserung
um fünfzig Procent ist für so dringend gehalten worden, daß man sie sich schon
seit dem 30. Juli 1833 beigelegt hat, und von den Ständen nunmehr Nachbe¬
willigung verlangt. Nicht minder werden die Landdrosten, die Chefs der sechs
Mittelbehörden in der Provinzialverwaltung, von 3000 auf 3300 Thlr. und mehr,
je nach persönlichem Verdienst, gesteigert. Amtmänner, Rcgicrungsräthe, Obcr-
gerichtsräthe, und ihnen gleichstehende Staatsdiener der höheren Classen werden


Die durchgreifende Abändrung des Finanzcapitels, welche der König nach der
Thronrede „zu bewirken entschlossen" ist, richtet sich theils gegen die jetzige Civilliste
als „unvereinbar mit dem monarchischen Princip", theils gegen die Grenzen
und den Gebrauch des ständischen Bewilligungsrechts. Domänen und Regalien
sollen zu einem Fideicommiß des königlichen Hauses vereinigt, und bis zum Be¬
lauf von 600,000 Thlr. zunächst für dessen Bedürfnisse verwandt werden. Mit
andern Worten, die Krone wünscht die Vortheile des Zustandes von 1833, wo sie
das Krongut unabhängig verwaltete, mit den nicht geringeren Annehmlichkeiten des
Zustandes nach 1848, der ihr für eine bestimmte hinlänglich hochgegriffene Summe
ihres Bedarfs auf ewige Zeiten den ganzen Credit des Landes gab, zu verbinden.
Sie bezieht jetzt außer den Zinsen von 600,000 Pfund Sterling in englischen
drciprocentigen Cvnsols 313.888 Thlr. 21 Gr. 4 Pf. Civilliste, und wünscht in
Anbetracht des „gesunkenen Gcldwcrths" diese Summe auf 600.000 Thlr. erhöht
zu sehen. Daß der gesunkene Geldwerth die Steucrkraft der gesammten Bevölke¬
rung in stärkerem Grade geschwächt haben muß. als er den Bedarf des reichsten
Havshalts im Lande steigern kann, wird bei dieser dreifachen Forderung ohne
Gegenleistung nicht berücksichtigt. Aber noch mehr. Während das Land die Ci¬
villiste so erheblich hinaussetzen, den unterscheidenden Charakter einer Civilliste
gleichzeitig fahren lassen soll, wird den Ständen ferner zugemuthet, das Ausgabe¬
budget künftig nur nach Hauptdicnstzweigen in großen Summen, nicht im Einzelnen
zu bewilligen. Das älteste Recht deutscher Landstände, an ihr gutes Geld Bedin¬
gungen über dessen Verwendung zu knüpfen, wird in der „Oase deutscher Freiheit"
zum ersten Male ernstlich in Frage gestellt.

Die Forderungen für das Heerwesen sind so mannigfaltig und so überraschend
hoch, daß es der Mühe lohnen wird, sie sammt dem Inhalt der sie betreffenden
ständischen Verhandlungen demnächst einmal besonders zusammenzustellen, zumal bei
dem allgemeinen Interesse, das sie für ganz Deutschland und für jeden deutschen
Einzelstaat besitzen.

Um die Beamtengehalte den Werthveränderungen der letzten Jahre anzupassen,
werden im diesjährigen Budget, das nach der Octroyirung vom 1. August 1863
wieder auf zwei Jahre sich erstreckt, 110 — 120,000 Thlr. mehr erfordert. Aber
die Volksschullehrer, welche die Unzulänglichkeit ihrer Einkünfte längst zu massen¬
hafter Auswanderung oder Bernfsveränderung gedrängt hat, werden mit einer
bloßen Verheißung abgespeist. Die niederen Bcamtenclassen, in denen die, gegen¬
wärtige Theuerung vielfach bereits zu wirklicher Noth, wenigstens zu den empfind¬
lichsten Entbehrungen geführt hat, erhalten theils gar keine Zusicherungen ans Er¬
höhung, theils nnr vorübergehende Thcuerungszulagcn, theils bloße Anwartschaften
auf die Zukunft, theils endlich Zusätze zum Gehalt von wenigen Procenten. Die
Minister dagegen steigen von 4000 Thlr. auf 6000 Thlr., ja diese Verbesserung
um fünfzig Procent ist für so dringend gehalten worden, daß man sie sich schon
seit dem 30. Juli 1833 beigelegt hat, und von den Ständen nunmehr Nachbe¬
willigung verlangt. Nicht minder werden die Landdrosten, die Chefs der sechs
Mittelbehörden in der Provinzialverwaltung, von 3000 auf 3300 Thlr. und mehr,
je nach persönlichem Verdienst, gesteigert. Amtmänner, Rcgicrungsräthe, Obcr-
gerichtsräthe, und ihnen gleichstehende Staatsdiener der höheren Classen werden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_101526/166>, abgerufen am 05.07.2024.