Die Grenzboten. Jg. 14, 1855, II. Semester. III. Band.Positionen ausfindig zu machen, in denen ein größrer oder geringerer Theil der Jeder, welcher ein Gewehr selbst gehandhabt oder handhaben gesehen hat, Wiewol durch ein derartiges Arrangement bereits Bedeutendes gewonnen, Positionen ausfindig zu machen, in denen ein größrer oder geringerer Theil der Jeder, welcher ein Gewehr selbst gehandhabt oder handhaben gesehen hat, Wiewol durch ein derartiges Arrangement bereits Bedeutendes gewonnen, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0064" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/99984"/> <p xml:id="ID_156" prev="#ID_155"> Positionen ausfindig zu machen, in denen ein größrer oder geringerer Theil der<lb/> eignen Streitlüste sich gegen die feindliche Einsicht und ebendeshalb gegen die<lb/> Wirkung der Feuerwaffen des Gegners gedeckt findet. Einsenrungen und rück¬<lb/> wärtige Abdachungen, Gebüsche und Waldstückchen bieten hierzu am häufigsten<lb/> Gelegenheit dar. Wo sich keine natürliche Deckungen vorfinden, hat die Feld-<lb/> befestignngökunft künstliche zu schaffen und zwar kann sie ihre Ausgabe ans<lb/> dreierlei Weise lösen, indem sie Einschnitte macht, oder Anschüttungen herstellt,<lb/> oder endlich beide miteinander combinirt. Es ist an sich klar, daß ein Mann,<lb/> welcher in einen sechs Fuß tiefen Einschnitt gestellt wird, das feindliche Feuer<lb/> nicht zu fürchten hat, mit Ausnahme desjenigen der Wurfgeschütze; daß ferner<lb/> ein ebenso hoher Erdaufwurf, wenn er die ausreichende Stärke (Dicke) hat, um<lb/> von der Vollkugel der schwersten Feldkanone nicht durchbohrt zu werden, ziem¬<lb/> lich dieselben Dienste leisten wird und daß endlich nichts Bedenkliches in dem<lb/> Sachverhalt sich ändert, wenn die Deckung zur Hälfte durch einen Einschnitt<lb/> zur andern Hälfte durch einen Auswurf hergestellt wird. Truppen, welche<lb/> man momentan zur Action nicht verwenden, aber in naher Bereitschaft haben<lb/> will, wirb man unter den drei gestellten Bedingungen gegen das feindliche<lb/> Feuer ziemlich sicher wissen — aber damit sie mit ihren eignen Feuerwaffen<lb/> von den betreffenden Positionen aus in den Kampf einzugreifen vermögen, wird<lb/> es noch andrer Vorkehrungen bedürfen. Es ist dies die andre Aufgabe, welche<lb/> unter den zweiten Gesichtspunkt gestellt werden muß.</p><lb/> <p xml:id="ID_157"> Jeder, welcher ein Gewehr selbst gehandhabt oder handhaben gesehen hat,<lb/> wird wissen, daß der ausgestreckte Arm, die Schulter und das Auge dabei noch<lb/> freies Spiel haben müssen. Wollte mau einen Einschnitt (Graben) so einrichten,<lb/> daß ein auf der Sohle desselben stehender Schütze sein Gewehr gegen den aus¬<lb/> wärts stehenden Feind noch zielend abzufeuern vermöchte, so dürfte derselbe<lb/> keine größere Tiefe, als etwa vier rheinländische Fuß erhalten. ES sind<lb/> dies die sogenannten Schützengräben, welche im neueren Be-<lb/> lagcrungskr lege eine so große Rolle zu spielen begonnen haben.<lb/> Desgleichen wird, wenn man den Schützen auf den Horizont stellt, ein Erd¬<lb/> aufwurf zu seiner Deckung nicht höher, als ebenfalls vier Fuß hoch angeschüttet<lb/> werden dürfen, falls er noch von seiner Feuerwaffe nach der feindlichen Seite<lb/> hin Gebrauch machen will. Endlich würden, wo Einschnitt und Anschüttung<lb/> zu dem Doppelzweck der Deckung und des Wasfengebrauchs verbunden sind, die<lb/> Erete des Auswurfs und die Sohle des Grabens leine größere Höhendifferenz<lb/> «is die von wiederum vier Fuß trennen dürfen. In Hinsicht auf die Geschütze,<lb/> Kanonen wie Haubitzen, würde dieses Maß sich aus drei Fuß oder auf die<lb/> sogenannte Kniehöhe reduciren.</p><lb/> <p xml:id="ID_158" next="#ID_159"> Wiewol durch ein derartiges Arrangement bereits Bedeutendes gewonnen,<lb/> nämlich vom Schützen die größere Hälfte des Körpers und vom Kanon der</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0064]
Positionen ausfindig zu machen, in denen ein größrer oder geringerer Theil der
eignen Streitlüste sich gegen die feindliche Einsicht und ebendeshalb gegen die
Wirkung der Feuerwaffen des Gegners gedeckt findet. Einsenrungen und rück¬
wärtige Abdachungen, Gebüsche und Waldstückchen bieten hierzu am häufigsten
Gelegenheit dar. Wo sich keine natürliche Deckungen vorfinden, hat die Feld-
befestignngökunft künstliche zu schaffen und zwar kann sie ihre Ausgabe ans
dreierlei Weise lösen, indem sie Einschnitte macht, oder Anschüttungen herstellt,
oder endlich beide miteinander combinirt. Es ist an sich klar, daß ein Mann,
welcher in einen sechs Fuß tiefen Einschnitt gestellt wird, das feindliche Feuer
nicht zu fürchten hat, mit Ausnahme desjenigen der Wurfgeschütze; daß ferner
ein ebenso hoher Erdaufwurf, wenn er die ausreichende Stärke (Dicke) hat, um
von der Vollkugel der schwersten Feldkanone nicht durchbohrt zu werden, ziem¬
lich dieselben Dienste leisten wird und daß endlich nichts Bedenkliches in dem
Sachverhalt sich ändert, wenn die Deckung zur Hälfte durch einen Einschnitt
zur andern Hälfte durch einen Auswurf hergestellt wird. Truppen, welche
man momentan zur Action nicht verwenden, aber in naher Bereitschaft haben
will, wirb man unter den drei gestellten Bedingungen gegen das feindliche
Feuer ziemlich sicher wissen — aber damit sie mit ihren eignen Feuerwaffen
von den betreffenden Positionen aus in den Kampf einzugreifen vermögen, wird
es noch andrer Vorkehrungen bedürfen. Es ist dies die andre Aufgabe, welche
unter den zweiten Gesichtspunkt gestellt werden muß.
Jeder, welcher ein Gewehr selbst gehandhabt oder handhaben gesehen hat,
wird wissen, daß der ausgestreckte Arm, die Schulter und das Auge dabei noch
freies Spiel haben müssen. Wollte mau einen Einschnitt (Graben) so einrichten,
daß ein auf der Sohle desselben stehender Schütze sein Gewehr gegen den aus¬
wärts stehenden Feind noch zielend abzufeuern vermöchte, so dürfte derselbe
keine größere Tiefe, als etwa vier rheinländische Fuß erhalten. ES sind
dies die sogenannten Schützengräben, welche im neueren Be-
lagcrungskr lege eine so große Rolle zu spielen begonnen haben.
Desgleichen wird, wenn man den Schützen auf den Horizont stellt, ein Erd¬
aufwurf zu seiner Deckung nicht höher, als ebenfalls vier Fuß hoch angeschüttet
werden dürfen, falls er noch von seiner Feuerwaffe nach der feindlichen Seite
hin Gebrauch machen will. Endlich würden, wo Einschnitt und Anschüttung
zu dem Doppelzweck der Deckung und des Wasfengebrauchs verbunden sind, die
Erete des Auswurfs und die Sohle des Grabens leine größere Höhendifferenz
«is die von wiederum vier Fuß trennen dürfen. In Hinsicht auf die Geschütze,
Kanonen wie Haubitzen, würde dieses Maß sich aus drei Fuß oder auf die
sogenannte Kniehöhe reduciren.
Wiewol durch ein derartiges Arrangement bereits Bedeutendes gewonnen,
nämlich vom Schützen die größere Hälfte des Körpers und vom Kanon der
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |