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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. II. Band.

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merklich sind in dieser Beziehung sehr lehrreich die Mittheilungen aus dem Gebiete der
Hexenprocesse, in denen der gebildete Richterstand des Kammcrgcrichts, wenn auch mit
sehr schwachen Kräften, doch nicht ohne einigen Erfolg, gegen die an Wahnsinn strei¬
fende Bigotterie und die Eigenmächtigkeit der Localgcrichtc ankämpfte. Daß die neue
Wendung auch ihre großen Uebelstände hatte, lag zum Theil in der Natur der Sache.
Denn sobald gelehrte Juristen sich der Ausübung des Rechts bemächtigen, werden sie
namentlich in dem Gefühl ihrer neu errungenen Bollgcwalt leicht verführt werden, das Object
ihrer Thätigkeit nicht vom praktischen, sondern lediglich vom wissenschaftlichen Stand¬
punkt aufzufassen. Sie werden Schwierigkeiten in der Form, die den Proceß aushalten,
eher suchen als vermeiden, und so wird ein schleppender Gerichtsgang sich bilden, der
die eigentlichen Objecte des Rechts verschlingt. Zum Theil lagen diese Uebelstände anch
in der schlechten Znsammensetzung des Gerichts und in der Abneigung der einzelnen
Fürsten zu einem allgemeinen Neichsinstitnt ihre Beisteuer zu geben, wodurch eine häu¬
fige Veränderung der Localität, ja zuweilen ein völliger Stillstand in der Ausübung
des, Rechts herbeigeführt wurde. Aus Mangel an Richtern, die die ungeheure Arbeit
bewältigen konntcnj, blieben die Processe jahrelang liegen und kamen dann zum Theil
mit Verlust wichtiger Belegstücke in andere Hände, die nichts daraus zu machen wußten.
So war also die neue Wendung des Rcchtswesens zunächst wenn auch in anderem Sinn
ebenso unerfreulich, wie die Form, an deren Stelle sie trat. Die Acten sind auch, wie
der Verfasser ganz richtig bemerkt, von geringerer Wichtigkeit als Schule der ausüben¬
den Jurisprudenz, als vielmehr als historische Quellen. Wie in jeder Periode des
Uebergangs kreuzen sich in ihnen die rechtlichen und sittlichen Institutionen mit den
neuen Formen des Bewußtseins, und nach beiden Seiten hin erhalten sie die wichtigsten,
Aufschlüsse. -- Die Auszüge, die uns der Verfasser mittheilt, sind nicht nach einem
bestimmten Princip gemacht, sondern zum Theil aus dem Zufall hervorgegangen. Er
theilt uns mit, was ihn beim Durchblättern der Acten grade interessirt hat. Zunächst
gibt er einige Beiträge über die aus den Rcichssteueru hervorgehenden Conflicte, dann
Darstellungen aus der Einführung des ewigen Landfriedens, gegen die bis noch in ziemlich
späte Zeit fortdauernden gewaltsamen Bcsitzstöruugen; Bilder aus dem.schleppenden Rechts-
gang, zum Theil sehr spaßhafter Art; die Conflicte mit dem alten Vehmgericht, für
dessen Kenntniß wir einige nicht unwesentliche Notizen erhalten; die Kollisionen mit
den privilegirten Ständen, mit den Zünften; ferner Darstellungen aus der ehelichen
Gütergemeinschaft und dem Mcierrecht, namentlich in Westphalen; endlich die schon er¬
wähnten Hexenprocesse. Das Material ist, wie man sieht, sehr reichhaltig, und es ist
überall mit der Correctheit und Gewissenhaftigkeit eines bewährten Juristen dargestellt.
Den Eindruck einer systematischen Vollständigkeit kann es natürlich nicht machen. Es
ist auch wol nur als ein Anfang anzusehen, dem ähnliche Arbeiten folgen sollen. --
Herr Wigand macht in seiner Denkschrift darauf aufmerksam, daß ein fast ebenso wich¬
tiger Theil der Arbeit in der Vernichtung des Wustes besteht, der ganz ohne historische
Bedeutung ist, als in der genauen systematischen Inhaltsangabe aller einzelnen Processe,
die auch darin ihre Schwierigkeiten hat, daß häufig in denselben Seitcndcductioucn vor¬
kommen, die für die Rechtsgeschichte von bedeutend größerer Wichtigkeit sind, als das
Object des Processes selbst. --




Herausgegeben von Gustav Freytag und Julian Schmidt.
Als veranwortl. Redacteur legitimirt: F. W. .Gruuow, --- Verlag von F. L. Herbig
in Leipzig.
^ Druck von C. E. Albert in Leipzig.


?im >. April beginnen "Die Grenzboten" das II. Quartal
des XIII. Jahrgangs und nehmen alle Buchhandlungen und Post¬
ämter Bestellungen darauf an. Die Verlagshandlung.


merklich sind in dieser Beziehung sehr lehrreich die Mittheilungen aus dem Gebiete der
Hexenprocesse, in denen der gebildete Richterstand des Kammcrgcrichts, wenn auch mit
sehr schwachen Kräften, doch nicht ohne einigen Erfolg, gegen die an Wahnsinn strei¬
fende Bigotterie und die Eigenmächtigkeit der Localgcrichtc ankämpfte. Daß die neue
Wendung auch ihre großen Uebelstände hatte, lag zum Theil in der Natur der Sache.
Denn sobald gelehrte Juristen sich der Ausübung des Rechts bemächtigen, werden sie
namentlich in dem Gefühl ihrer neu errungenen Bollgcwalt leicht verführt werden, das Object
ihrer Thätigkeit nicht vom praktischen, sondern lediglich vom wissenschaftlichen Stand¬
punkt aufzufassen. Sie werden Schwierigkeiten in der Form, die den Proceß aushalten,
eher suchen als vermeiden, und so wird ein schleppender Gerichtsgang sich bilden, der
die eigentlichen Objecte des Rechts verschlingt. Zum Theil lagen diese Uebelstände anch
in der schlechten Znsammensetzung des Gerichts und in der Abneigung der einzelnen
Fürsten zu einem allgemeinen Neichsinstitnt ihre Beisteuer zu geben, wodurch eine häu¬
fige Veränderung der Localität, ja zuweilen ein völliger Stillstand in der Ausübung
des, Rechts herbeigeführt wurde. Aus Mangel an Richtern, die die ungeheure Arbeit
bewältigen konntcnj, blieben die Processe jahrelang liegen und kamen dann zum Theil
mit Verlust wichtiger Belegstücke in andere Hände, die nichts daraus zu machen wußten.
So war also die neue Wendung des Rcchtswesens zunächst wenn auch in anderem Sinn
ebenso unerfreulich, wie die Form, an deren Stelle sie trat. Die Acten sind auch, wie
der Verfasser ganz richtig bemerkt, von geringerer Wichtigkeit als Schule der ausüben¬
den Jurisprudenz, als vielmehr als historische Quellen. Wie in jeder Periode des
Uebergangs kreuzen sich in ihnen die rechtlichen und sittlichen Institutionen mit den
neuen Formen des Bewußtseins, und nach beiden Seiten hin erhalten sie die wichtigsten,
Aufschlüsse. — Die Auszüge, die uns der Verfasser mittheilt, sind nicht nach einem
bestimmten Princip gemacht, sondern zum Theil aus dem Zufall hervorgegangen. Er
theilt uns mit, was ihn beim Durchblättern der Acten grade interessirt hat. Zunächst
gibt er einige Beiträge über die aus den Rcichssteueru hervorgehenden Conflicte, dann
Darstellungen aus der Einführung des ewigen Landfriedens, gegen die bis noch in ziemlich
späte Zeit fortdauernden gewaltsamen Bcsitzstöruugen; Bilder aus dem.schleppenden Rechts-
gang, zum Theil sehr spaßhafter Art; die Conflicte mit dem alten Vehmgericht, für
dessen Kenntniß wir einige nicht unwesentliche Notizen erhalten; die Kollisionen mit
den privilegirten Ständen, mit den Zünften; ferner Darstellungen aus der ehelichen
Gütergemeinschaft und dem Mcierrecht, namentlich in Westphalen; endlich die schon er¬
wähnten Hexenprocesse. Das Material ist, wie man sieht, sehr reichhaltig, und es ist
überall mit der Correctheit und Gewissenhaftigkeit eines bewährten Juristen dargestellt.
Den Eindruck einer systematischen Vollständigkeit kann es natürlich nicht machen. Es
ist auch wol nur als ein Anfang anzusehen, dem ähnliche Arbeiten folgen sollen. —
Herr Wigand macht in seiner Denkschrift darauf aufmerksam, daß ein fast ebenso wich¬
tiger Theil der Arbeit in der Vernichtung des Wustes besteht, der ganz ohne historische
Bedeutung ist, als in der genauen systematischen Inhaltsangabe aller einzelnen Processe,
die auch darin ihre Schwierigkeiten hat, daß häufig in denselben Seitcndcductioucn vor¬
kommen, die für die Rechtsgeschichte von bedeutend größerer Wichtigkeit sind, als das
Object des Processes selbst. —




Herausgegeben von Gustav Freytag und Julian Schmidt.
Als veranwortl. Redacteur legitimirt: F. W. .Gruuow, —- Verlag von F. L. Herbig
in Leipzig.
^ Druck von C. E. Albert in Leipzig.


?im >. April beginnen „Die Grenzboten" das II. Quartal
des XIII. Jahrgangs und nehmen alle Buchhandlungen und Post¬
ämter Bestellungen darauf an. Die Verlagshandlung.


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[0048] merklich sind in dieser Beziehung sehr lehrreich die Mittheilungen aus dem Gebiete der Hexenprocesse, in denen der gebildete Richterstand des Kammcrgcrichts, wenn auch mit sehr schwachen Kräften, doch nicht ohne einigen Erfolg, gegen die an Wahnsinn strei¬ fende Bigotterie und die Eigenmächtigkeit der Localgcrichtc ankämpfte. Daß die neue Wendung auch ihre großen Uebelstände hatte, lag zum Theil in der Natur der Sache. Denn sobald gelehrte Juristen sich der Ausübung des Rechts bemächtigen, werden sie namentlich in dem Gefühl ihrer neu errungenen Bollgcwalt leicht verführt werden, das Object ihrer Thätigkeit nicht vom praktischen, sondern lediglich vom wissenschaftlichen Stand¬ punkt aufzufassen. Sie werden Schwierigkeiten in der Form, die den Proceß aushalten, eher suchen als vermeiden, und so wird ein schleppender Gerichtsgang sich bilden, der die eigentlichen Objecte des Rechts verschlingt. Zum Theil lagen diese Uebelstände anch in der schlechten Znsammensetzung des Gerichts und in der Abneigung der einzelnen Fürsten zu einem allgemeinen Neichsinstitnt ihre Beisteuer zu geben, wodurch eine häu¬ fige Veränderung der Localität, ja zuweilen ein völliger Stillstand in der Ausübung des, Rechts herbeigeführt wurde. Aus Mangel an Richtern, die die ungeheure Arbeit bewältigen konntcnj, blieben die Processe jahrelang liegen und kamen dann zum Theil mit Verlust wichtiger Belegstücke in andere Hände, die nichts daraus zu machen wußten. So war also die neue Wendung des Rcchtswesens zunächst wenn auch in anderem Sinn ebenso unerfreulich, wie die Form, an deren Stelle sie trat. Die Acten sind auch, wie der Verfasser ganz richtig bemerkt, von geringerer Wichtigkeit als Schule der ausüben¬ den Jurisprudenz, als vielmehr als historische Quellen. Wie in jeder Periode des Uebergangs kreuzen sich in ihnen die rechtlichen und sittlichen Institutionen mit den neuen Formen des Bewußtseins, und nach beiden Seiten hin erhalten sie die wichtigsten, Aufschlüsse. — Die Auszüge, die uns der Verfasser mittheilt, sind nicht nach einem bestimmten Princip gemacht, sondern zum Theil aus dem Zufall hervorgegangen. Er theilt uns mit, was ihn beim Durchblättern der Acten grade interessirt hat. Zunächst gibt er einige Beiträge über die aus den Rcichssteueru hervorgehenden Conflicte, dann Darstellungen aus der Einführung des ewigen Landfriedens, gegen die bis noch in ziemlich späte Zeit fortdauernden gewaltsamen Bcsitzstöruugen; Bilder aus dem.schleppenden Rechts- gang, zum Theil sehr spaßhafter Art; die Conflicte mit dem alten Vehmgericht, für dessen Kenntniß wir einige nicht unwesentliche Notizen erhalten; die Kollisionen mit den privilegirten Ständen, mit den Zünften; ferner Darstellungen aus der ehelichen Gütergemeinschaft und dem Mcierrecht, namentlich in Westphalen; endlich die schon er¬ wähnten Hexenprocesse. Das Material ist, wie man sieht, sehr reichhaltig, und es ist überall mit der Correctheit und Gewissenhaftigkeit eines bewährten Juristen dargestellt. Den Eindruck einer systematischen Vollständigkeit kann es natürlich nicht machen. Es ist auch wol nur als ein Anfang anzusehen, dem ähnliche Arbeiten folgen sollen. — Herr Wigand macht in seiner Denkschrift darauf aufmerksam, daß ein fast ebenso wich¬ tiger Theil der Arbeit in der Vernichtung des Wustes besteht, der ganz ohne historische Bedeutung ist, als in der genauen systematischen Inhaltsangabe aller einzelnen Processe, die auch darin ihre Schwierigkeiten hat, daß häufig in denselben Seitcndcductioucn vor¬ kommen, die für die Rechtsgeschichte von bedeutend größerer Wichtigkeit sind, als das Object des Processes selbst. — Herausgegeben von Gustav Freytag und Julian Schmidt. Als veranwortl. Redacteur legitimirt: F. W. .Gruuow, —- Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. ^ Druck von C. E. Albert in Leipzig. ?im >. April beginnen „Die Grenzboten" das II. Quartal des XIII. Jahrgangs und nehmen alle Buchhandlungen und Post¬ ämter Bestellungen darauf an. Die Verlagshandlung.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_97779/47>, abgerufen am 03.07.2024.