Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. II. Band.land an den Tag gelegt und wären zu einem Bunde mit dem Westen gegen Nu߬ land an den Tag gelegt und wären zu einem Bunde mit dem Westen gegen Nu߬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0204" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/97984"/> <p xml:id="ID_647" prev="#ID_646" next="#ID_648"> land an den Tag gelegt und wären zu einem Bunde mit dem Westen gegen Nu߬<lb/> land gleich anfangs bereit gewesen. Ist denn Herr Professor 'Hagen vollständig<lb/> taub und blind? oder hält er sich eine geheime Polizei, die ihm grade das Gegen¬<lb/> theil von dem berichtet, was sonst alle Welt erfährt. Dann aber folgt die Idee,<lb/> wie Deuschland construirt werden soll, wenn eins von jenen günstigen Ereignissen<lb/> nicht stattfindet. Herr Hagen geht wieder von der geistreichen Idee aus, Deutsch¬<lb/> land bestehe 1) ans Oestreich, 2) Preußen, 3) dem übrigen Deutschland. „Diese<lb/> drei Gruppen bilden die höchste vollziehende Behörde und zwar so: die östreichische<lb/> Gruppe wird vertreten durch den Kaiser von Oestreich, die preußische durch den<lb/> König von Preußen, die deutsche endlich durch einen Fürsten, welcher von sammt><lb/> liehen mittlern und kleinern deutschen Fürsten auf eine bestimmte Zeit, etwa auf<lb/> i Jahre gewählt wird. Diese drei Fürsten führen die Reichsregicrnng. Wohl ge¬<lb/> merkt aber! Sie sind eigentlich nur die Träger-dieser Regierung, die Stellvertreter<lb/> sind aber in allen wichtigen Entschließungen an die Mitwirkung des Neichsrathcs<lb/> und des Fürstcnrathcs gebunden, ohne welche diese drei Fürsten nichts thun dürfen.<lb/> Der Fürstcnrath besteht aus allen jetzt regierenden deutschen Fürsten, denen man<lb/> die wichtigsten der ehemaligen reichsunmittelbaren Häuser hinzufügen kann . . . Der<lb/> Fürstcnrath wählt aus seiner Mitte einen Ausschuß, den Reichsrath, aus etwa sieben<lb/> Personen bestehend, welcher der Neichsrcgierung zur Seite gesetzt wird und ohne<lb/> dessen Zustimmung auch bezüglich der Ausführung der Hauptgrundzüge der Ver¬<lb/> waltung nichts geschehen darf... Dieser Ausschuß wird nur ans bestimmte Zeit<lb/> gewählt und kann uach der abgelaufenen Frist wechseln . . . Sämmtliche Fürsten<lb/> müssen ihre besondern Regierungen niederlegen; statt dessen nehmen sie Antheil an<lb/> der Gesammtregicrung des ganzen Reichs ... Es können ihnen ihre bisherigen<lb/> Civillisten sämmtlich gesichert bleiben mit Ausnahme vielleicht blos derjenigen Sum¬<lb/> men, welche infolge dieser Veränderung ohnedies nicht mehr gebraucht würden. . Die<lb/> einzelnen deutschen Länder würden dann eine gleichmäßige Verwaltung erhalten,<lb/> welche unmittelbar unter der Reichsregicrnng stände; es versteht sich von selbst,<lb/> daß die einzelnen Länder ihre besondern Landesversammlungen' beibehielten. —"<lb/> Der Verfasser befürchtet, daß die größeren deutschen Fürsten für den ersten Augen¬<lb/> blick mit dieser Einrichtung nicht ganz zufrieden sein würden, aber er ist schnell mit<lb/> einem Ausweg bei der Hand. „Die Fürsten der Mittelstaaten und die Großmächte<lb/> könnten sich die Verwaltung ihrer Länder vorbehalten und, würden in diesem Falle<lb/> gleichsam als ihre eignen Statthalter erscheinen; doch sehe ich keinem rechten Grund,<lb/> warum sie dies wollten, da sie ja ohnedies die ganze Rcichsrcgieruug führen. —"<lb/> Wenn ein junger Student, der eben auf die Universität gekommen, dergleichen Schul¬<lb/> exercitien in die Welt schickte, und wenn wir noch im Jahre -1848 wären, wo es<lb/> jedermann für seine Pflicht hielt, allen den Unsinn, den er in seinem Innern still<lb/> gehegt, zu Markte zu bringen, so würde uns dergleichen nicht wundern; wenn<lb/> aber ein Professor der Geschichte, der nebenbei, soviel uns bekannt ist, zu den Füh¬<lb/> rern der demokratischen Partei gehört oder wenigstens gehört hat, jetzt in ruhigen<lb/> Zeiten, wo jeder Zeit hat, sich die Sache zu überlegen, wieder ans solche Hirngespinste<lb/> verfällt, so wird es wol genügen, sie anzuzeigen, um sie dem öffentlichen Gelächter<lb/> preiszugeben. Die gegenwärtige Verfassung, Deutschlands ist allerdings ein vor¬<lb/> läufiger Neutralitätsvertrag, aber nicht zwischen den 34- verbündeten Regierungen,</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0204]
land an den Tag gelegt und wären zu einem Bunde mit dem Westen gegen Nu߬
land gleich anfangs bereit gewesen. Ist denn Herr Professor 'Hagen vollständig
taub und blind? oder hält er sich eine geheime Polizei, die ihm grade das Gegen¬
theil von dem berichtet, was sonst alle Welt erfährt. Dann aber folgt die Idee,
wie Deuschland construirt werden soll, wenn eins von jenen günstigen Ereignissen
nicht stattfindet. Herr Hagen geht wieder von der geistreichen Idee aus, Deutsch¬
land bestehe 1) ans Oestreich, 2) Preußen, 3) dem übrigen Deutschland. „Diese
drei Gruppen bilden die höchste vollziehende Behörde und zwar so: die östreichische
Gruppe wird vertreten durch den Kaiser von Oestreich, die preußische durch den
König von Preußen, die deutsche endlich durch einen Fürsten, welcher von sammt>
liehen mittlern und kleinern deutschen Fürsten auf eine bestimmte Zeit, etwa auf
i Jahre gewählt wird. Diese drei Fürsten führen die Reichsregicrnng. Wohl ge¬
merkt aber! Sie sind eigentlich nur die Träger-dieser Regierung, die Stellvertreter
sind aber in allen wichtigen Entschließungen an die Mitwirkung des Neichsrathcs
und des Fürstcnrathcs gebunden, ohne welche diese drei Fürsten nichts thun dürfen.
Der Fürstcnrath besteht aus allen jetzt regierenden deutschen Fürsten, denen man
die wichtigsten der ehemaligen reichsunmittelbaren Häuser hinzufügen kann . . . Der
Fürstcnrath wählt aus seiner Mitte einen Ausschuß, den Reichsrath, aus etwa sieben
Personen bestehend, welcher der Neichsrcgierung zur Seite gesetzt wird und ohne
dessen Zustimmung auch bezüglich der Ausführung der Hauptgrundzüge der Ver¬
waltung nichts geschehen darf... Dieser Ausschuß wird nur ans bestimmte Zeit
gewählt und kann uach der abgelaufenen Frist wechseln . . . Sämmtliche Fürsten
müssen ihre besondern Regierungen niederlegen; statt dessen nehmen sie Antheil an
der Gesammtregicrung des ganzen Reichs ... Es können ihnen ihre bisherigen
Civillisten sämmtlich gesichert bleiben mit Ausnahme vielleicht blos derjenigen Sum¬
men, welche infolge dieser Veränderung ohnedies nicht mehr gebraucht würden. . Die
einzelnen deutschen Länder würden dann eine gleichmäßige Verwaltung erhalten,
welche unmittelbar unter der Reichsregicrnng stände; es versteht sich von selbst,
daß die einzelnen Länder ihre besondern Landesversammlungen' beibehielten. —"
Der Verfasser befürchtet, daß die größeren deutschen Fürsten für den ersten Augen¬
blick mit dieser Einrichtung nicht ganz zufrieden sein würden, aber er ist schnell mit
einem Ausweg bei der Hand. „Die Fürsten der Mittelstaaten und die Großmächte
könnten sich die Verwaltung ihrer Länder vorbehalten und, würden in diesem Falle
gleichsam als ihre eignen Statthalter erscheinen; doch sehe ich keinem rechten Grund,
warum sie dies wollten, da sie ja ohnedies die ganze Rcichsrcgieruug führen. —"
Wenn ein junger Student, der eben auf die Universität gekommen, dergleichen Schul¬
exercitien in die Welt schickte, und wenn wir noch im Jahre -1848 wären, wo es
jedermann für seine Pflicht hielt, allen den Unsinn, den er in seinem Innern still
gehegt, zu Markte zu bringen, so würde uns dergleichen nicht wundern; wenn
aber ein Professor der Geschichte, der nebenbei, soviel uns bekannt ist, zu den Füh¬
rern der demokratischen Partei gehört oder wenigstens gehört hat, jetzt in ruhigen
Zeiten, wo jeder Zeit hat, sich die Sache zu überlegen, wieder ans solche Hirngespinste
verfällt, so wird es wol genügen, sie anzuzeigen, um sie dem öffentlichen Gelächter
preiszugeben. Die gegenwärtige Verfassung, Deutschlands ist allerdings ein vor¬
läufiger Neutralitätsvertrag, aber nicht zwischen den 34- verbündeten Regierungen,
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