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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band.

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Aberglauben und Unwissenheit z" bestehe" hatte; das sind die Ergebnisse, welche
wir aus einer aufincrsamcu Verfolgung der diesjährigen Kornhandelsbewcgnng
für das nationale Leben der Deutschen hervorgehen zu sehen glaube". Sie sind
im ganzen gewiß erfreulich genng.




Die in der 23. Buudcstcigssitzuug d. I. (v. i. August) über Vereinswesen
gestellten Ausschußauträge zerfallen in zwei Hälften, deren eine sich ans die
deutschen Handwerksgesellen und Handarbeiter bezieht und uns "in so zweckmäßiger
erscheint, je mehr schon die Rücksicht ans das eigene Wohl dieser Classe von
Staatsangehörigen dem Staate die Pflicht auferlegt, sie nach Möglichkeit vor den
Folgen der Theilnahme an verderblichen, Geist und Herz vergiftenden politischen
und socialen Verbindungen und Vereinen im Auslande zu bewahren. Die andre
Hälfte dagegen, deren der hohen Bundesversauunluug gleichfalls zur Annahme
empfohlene Bestimmungen sich auf "Bildung, Beaufsichtigung und Auflösung von
Vereinen" bezieht, enthält zwar mehre lobenswerthe und unumgängliche Gesetzcs-
vorschläge, wie z. B. "daß Minderjährige und Angehörige außerdeutscher Staaten
nicht sollen Mitglieder der politischen Vereine sein können"; im allgemeinen
scheint uns aber dasselbe gegen sie zu sprechen, was der Bundesausschuß in den
Vorbemerkungen zu seinen Anträgen hervorhebt: daß, je enger man die politische
Thätigkeit der Vereine im Inlande zieht, desto mehr die revolutionären Kräfte und
Bestrebungen sich in jenen Staatsgebieten (des Auslandes), in denen ihre Thätig¬
keit kein Hinderniß finde, concentriren -- und eine um so größere Wirkungskraft
auf alle Individuen ausüben werden, welche Neigung zu politischen Umtrieben in
sich tragen."

Ans diesem Satz ist der Schluß auf die wandernden Handmerksbnrschen und
ans dasjenige, was für diese zu thun und gesetzlich festzusetzen sei, sehr richtig,
aber es reisen noch andere Personen, als Handwerksburschen, und sollten die
Lust zu politischen Vereinen und Verbindungen bekommen, so würde eine Er¬
laubniß, wie ihnen die Ansschnßanträge dazu eingeräumt wissen wollen, gewiß
nnr eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung haben und entweder zur
Stiftung geheimer Vereine treiben oder die Befriedigung des erwachten Triebes
im Auslande suche" lassen.

Der Bundeöausschuß schlägt z. B. vor: "Die Polizeibehörden sind befugt,
in die öffentlichen Versamlungen politischer Vereine, sowie i" jede Versammlung
der Mitglieder politischer Vereine, legitimirte Abgeordnete zu senden. Es ist
diesem ein angemessener Platz einznräume" und ihnen von den Leitern jede ver-


Aberglauben und Unwissenheit z» bestehe» hatte; das sind die Ergebnisse, welche
wir aus einer aufincrsamcu Verfolgung der diesjährigen Kornhandelsbewcgnng
für das nationale Leben der Deutschen hervorgehen zu sehen glaube». Sie sind
im ganzen gewiß erfreulich genng.




Die in der 23. Buudcstcigssitzuug d. I. (v. i. August) über Vereinswesen
gestellten Ausschußauträge zerfallen in zwei Hälften, deren eine sich ans die
deutschen Handwerksgesellen und Handarbeiter bezieht und uns »in so zweckmäßiger
erscheint, je mehr schon die Rücksicht ans das eigene Wohl dieser Classe von
Staatsangehörigen dem Staate die Pflicht auferlegt, sie nach Möglichkeit vor den
Folgen der Theilnahme an verderblichen, Geist und Herz vergiftenden politischen
und socialen Verbindungen und Vereinen im Auslande zu bewahren. Die andre
Hälfte dagegen, deren der hohen Bundesversauunluug gleichfalls zur Annahme
empfohlene Bestimmungen sich auf „Bildung, Beaufsichtigung und Auflösung von
Vereinen" bezieht, enthält zwar mehre lobenswerthe und unumgängliche Gesetzcs-
vorschläge, wie z. B. „daß Minderjährige und Angehörige außerdeutscher Staaten
nicht sollen Mitglieder der politischen Vereine sein können"; im allgemeinen
scheint uns aber dasselbe gegen sie zu sprechen, was der Bundesausschuß in den
Vorbemerkungen zu seinen Anträgen hervorhebt: daß, je enger man die politische
Thätigkeit der Vereine im Inlande zieht, desto mehr die revolutionären Kräfte und
Bestrebungen sich in jenen Staatsgebieten (des Auslandes), in denen ihre Thätig¬
keit kein Hinderniß finde, concentriren — und eine um so größere Wirkungskraft
auf alle Individuen ausüben werden, welche Neigung zu politischen Umtrieben in
sich tragen."

Ans diesem Satz ist der Schluß auf die wandernden Handmerksbnrschen und
ans dasjenige, was für diese zu thun und gesetzlich festzusetzen sei, sehr richtig,
aber es reisen noch andere Personen, als Handwerksburschen, und sollten die
Lust zu politischen Vereinen und Verbindungen bekommen, so würde eine Er¬
laubniß, wie ihnen die Ansschnßanträge dazu eingeräumt wissen wollen, gewiß
nnr eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung haben und entweder zur
Stiftung geheimer Vereine treiben oder die Befriedigung des erwachten Triebes
im Auslande suche» lassen.

Der Bundeöausschuß schlägt z. B. vor: „Die Polizeibehörden sind befugt,
in die öffentlichen Versamlungen politischer Vereine, sowie i» jede Versammlung
der Mitglieder politischer Vereine, legitimirte Abgeordnete zu senden. Es ist
diesem ein angemessener Platz einznräume» und ihnen von den Leitern jede ver-


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[0036] Aberglauben und Unwissenheit z» bestehe» hatte; das sind die Ergebnisse, welche wir aus einer aufincrsamcu Verfolgung der diesjährigen Kornhandelsbewcgnng für das nationale Leben der Deutschen hervorgehen zu sehen glaube». Sie sind im ganzen gewiß erfreulich genng. Die in der 23. Buudcstcigssitzuug d. I. (v. i. August) über Vereinswesen gestellten Ausschußauträge zerfallen in zwei Hälften, deren eine sich ans die deutschen Handwerksgesellen und Handarbeiter bezieht und uns »in so zweckmäßiger erscheint, je mehr schon die Rücksicht ans das eigene Wohl dieser Classe von Staatsangehörigen dem Staate die Pflicht auferlegt, sie nach Möglichkeit vor den Folgen der Theilnahme an verderblichen, Geist und Herz vergiftenden politischen und socialen Verbindungen und Vereinen im Auslande zu bewahren. Die andre Hälfte dagegen, deren der hohen Bundesversauunluug gleichfalls zur Annahme empfohlene Bestimmungen sich auf „Bildung, Beaufsichtigung und Auflösung von Vereinen" bezieht, enthält zwar mehre lobenswerthe und unumgängliche Gesetzcs- vorschläge, wie z. B. „daß Minderjährige und Angehörige außerdeutscher Staaten nicht sollen Mitglieder der politischen Vereine sein können"; im allgemeinen scheint uns aber dasselbe gegen sie zu sprechen, was der Bundesausschuß in den Vorbemerkungen zu seinen Anträgen hervorhebt: daß, je enger man die politische Thätigkeit der Vereine im Inlande zieht, desto mehr die revolutionären Kräfte und Bestrebungen sich in jenen Staatsgebieten (des Auslandes), in denen ihre Thätig¬ keit kein Hinderniß finde, concentriren — und eine um so größere Wirkungskraft auf alle Individuen ausüben werden, welche Neigung zu politischen Umtrieben in sich tragen." Ans diesem Satz ist der Schluß auf die wandernden Handmerksbnrschen und ans dasjenige, was für diese zu thun und gesetzlich festzusetzen sei, sehr richtig, aber es reisen noch andere Personen, als Handwerksburschen, und sollten die Lust zu politischen Vereinen und Verbindungen bekommen, so würde eine Er¬ laubniß, wie ihnen die Ansschnßanträge dazu eingeräumt wissen wollen, gewiß nnr eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung haben und entweder zur Stiftung geheimer Vereine treiben oder die Befriedigung des erwachten Triebes im Auslande suche» lassen. Der Bundeöausschuß schlägt z. B. vor: „Die Polizeibehörden sind befugt, in die öffentlichen Versamlungen politischer Vereine, sowie i» jede Versammlung der Mitglieder politischer Vereine, legitimirte Abgeordnete zu senden. Es ist diesem ein angemessener Platz einznräume» und ihnen von den Leitern jede ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_96706/36>, abgerufen am 05.02.2025.