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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. I. Band.

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Gedichte von C. Reinhold. Stuttgart, Mücke",
Körner. Dichtungen von Emil Förster. Brieg, Selbstverlag. --
Ein Frühling. Gedichte von Max Moltke. 3. Aufl. Berlin, Grieben. --
Poetische Kleinigkeiten. Aus verschiedenen Literaturen gesammelt und übertragen
von Friedrich Nuperti. Bremen, Hampe.--
Die Kaiserslinde. Eine belgische Dichtung von Prof. Lcbermuth. Brüssel und
Leipzig, Muquardt. --
Komische Reimereien für Gesang und Deklamation und historische Reminiscenzen.
Von W. I. Trank. Zweite Auflage. Leipzig, Hübner. --

Der Herausgeber des "deutschen Dichterwaldes" beklagt sich in der Vorrede
über eine Recension im Deutschen Museum, welche das Werk als einen Nach¬
druck bezeichnet. Er führt dagegen an: "Die Herren Verleger der Original¬
ausgaben jener poetischen Werke, ans welchen der Dichterwald Proben enthält,
werden durch den anthvlogischen Theil desselben ihren Absatz eher gesteigert, als
beeinträchtigt sehen, denn bemittelte Bücher- und Dichterfreunde werden die
Originalausgaben der Werke nicht nur ihrer Lieblingsdichter, sondern anch mancher
andern, deren erste Bekanntschaft sie vielleicht im Deutschen Dichterwalde machten,
nach wie vor käuflich an sich bringen und in ihren Privatbibliotheken auf¬
stellen; unbemittelten Litcreltur- und Poesiefreunden aber eine encyklopädische
Anthologie zu mißgönnen, durch welche sie in die vertrautere Bekanntschaft mit des
Volkes Dichtern und deren oft hoch im Preise stehenden Werken eingeführt wer¬
den, dürfte wol schwerlich einem deutschen Verleger oder Autor einfallen, der
Herz und Sinn für sein Volk hat." -- Aber mit dieser Berufung an den Pa¬
triotismus ist über die Sache, um die es sich hier handelt, nichts gesagt. Freilich
wird es dem deutschen Publicum sehr bequem sein, einen Band Gedichte von
mehr oder minder berühmten Autoren von 376 enggedruckten Seiten für einen
halben Thaler kaufen zu können; aber es handelt sich darum, ob die Autoren ein
Eigenthumsrecht an ihren Werken haben oder nicht: ob die Dichter und ihre le¬
gitimen Verleger durch einen solchen Nachdruck in ihren pecuniären Interessen be¬
schädigt werden, diese Frage steht in zweiter Linie, und es würde überhaupt nicht
leicht sei", sie g, priori zu entscheiden. Es handelt sich vielmehr darum, ob diese
Dichter anch die Verbreitung ihrer Werke durch Nachdruck haben wollen. Hier
könnte und sollte die Gesetzgebung einen sehr einfachen Weg einschlagen; sie sollte
jeden Nachdruck größerer Stellen, der ohne Erlaubniß des Verfassers geschieht,
als strafbar bezeichnen (das Citiren kleinerer Stellen zum Behuf irgend welcher
Untersuchung würde aufzunehmen sein, und die Grenze desselben sich sehr leicht con-
statiren lassen). Wenn die Dichter oder die rechtmäßigen Eigenthümer ihrer
Werke es in ihrem Interesse finden, dieselben anch durch einen theilweisen Nach¬
druck weiter ausbreiten zu lassen, so werden sie diese Erlaubniß sehr gern ertheilen


Gedichte von C. Reinhold. Stuttgart, Mücke»,
Körner. Dichtungen von Emil Förster. Brieg, Selbstverlag. —
Ein Frühling. Gedichte von Max Moltke. 3. Aufl. Berlin, Grieben. —
Poetische Kleinigkeiten. Aus verschiedenen Literaturen gesammelt und übertragen
von Friedrich Nuperti. Bremen, Hampe.—
Die Kaiserslinde. Eine belgische Dichtung von Prof. Lcbermuth. Brüssel und
Leipzig, Muquardt. —
Komische Reimereien für Gesang und Deklamation und historische Reminiscenzen.
Von W. I. Trank. Zweite Auflage. Leipzig, Hübner. —

Der Herausgeber des „deutschen Dichterwaldes" beklagt sich in der Vorrede
über eine Recension im Deutschen Museum, welche das Werk als einen Nach¬
druck bezeichnet. Er führt dagegen an: „Die Herren Verleger der Original¬
ausgaben jener poetischen Werke, ans welchen der Dichterwald Proben enthält,
werden durch den anthvlogischen Theil desselben ihren Absatz eher gesteigert, als
beeinträchtigt sehen, denn bemittelte Bücher- und Dichterfreunde werden die
Originalausgaben der Werke nicht nur ihrer Lieblingsdichter, sondern anch mancher
andern, deren erste Bekanntschaft sie vielleicht im Deutschen Dichterwalde machten,
nach wie vor käuflich an sich bringen und in ihren Privatbibliotheken auf¬
stellen; unbemittelten Litcreltur- und Poesiefreunden aber eine encyklopädische
Anthologie zu mißgönnen, durch welche sie in die vertrautere Bekanntschaft mit des
Volkes Dichtern und deren oft hoch im Preise stehenden Werken eingeführt wer¬
den, dürfte wol schwerlich einem deutschen Verleger oder Autor einfallen, der
Herz und Sinn für sein Volk hat." — Aber mit dieser Berufung an den Pa¬
triotismus ist über die Sache, um die es sich hier handelt, nichts gesagt. Freilich
wird es dem deutschen Publicum sehr bequem sein, einen Band Gedichte von
mehr oder minder berühmten Autoren von 376 enggedruckten Seiten für einen
halben Thaler kaufen zu können; aber es handelt sich darum, ob die Autoren ein
Eigenthumsrecht an ihren Werken haben oder nicht: ob die Dichter und ihre le¬
gitimen Verleger durch einen solchen Nachdruck in ihren pecuniären Interessen be¬
schädigt werden, diese Frage steht in zweiter Linie, und es würde überhaupt nicht
leicht sei», sie g, priori zu entscheiden. Es handelt sich vielmehr darum, ob diese
Dichter anch die Verbreitung ihrer Werke durch Nachdruck haben wollen. Hier
könnte und sollte die Gesetzgebung einen sehr einfachen Weg einschlagen; sie sollte
jeden Nachdruck größerer Stellen, der ohne Erlaubniß des Verfassers geschieht,
als strafbar bezeichnen (das Citiren kleinerer Stellen zum Behuf irgend welcher
Untersuchung würde aufzunehmen sein, und die Grenze desselben sich sehr leicht con-
statiren lassen). Wenn die Dichter oder die rechtmäßigen Eigenthümer ihrer
Werke es in ihrem Interesse finden, dieselben anch durch einen theilweisen Nach¬
druck weiter ausbreiten zu lassen, so werden sie diese Erlaubniß sehr gern ertheilen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_96174/498>, abgerufen am 03.07.2024.