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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. I. Band.

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Regenten --.sehr bald über einen aufzubringenden Ertrag von anfänglich
2,400,000 Thlr. Kassenmünze, vermehrt dann um etwa eine halbe Million, einigte.
Durch die später hinzutretender höheren und beständig wachsenden indirecten
Steuern hat sich diese Summe so vergrößert, daß sie im Abschluß von 18^^^
mit 4,454,213 und im Anschlag für -18^/^ mit 4,S63,7S0 Thlr. figurirt. Das
System aber, aus dem dieser Ertrag hervorgeht, setzt sich ans folgenden Gliedern
zusammen: 1. der Grund- und Häuserstener, welche in den größeren und
gewerbetreibenden Städten bis 1848 durch eine Mahl- und Schlachtsteuer ersetzt
wurde und im Durchschnitt der Jahre 18^/s, 42 Proc. des Gesammtsteuerein-
kommens, 18^"/zz aber nur noch 37 Proc. aufbrachte, jetzt noch viel weniger;
2. der Personensteuer, die in demselben Zeitraum von 21^ Proc. des Gcsammt-
einkommens auf I8V10 herabsank; 3. der Gewerbe-, Einkommen-, Besoldungs¬
steuer, die sich in den verschiedenen Bernfsclassen gegenseitig ergänzen sollen;
4. der Stempelsteuer; S. der Biersteuer und der Maischbottichabgabe vou der
Branntweinfabrikation; 6. der Salzsteuer; 7. der indirecten Steuern oder Zölle im
engern Sinn, deren Ertrag 18"°/gg nur erst 23 Proc,, 18°°/si schon 36 Proc.
des gesammten Steuereinkommens ausmachte, und in Zukunft mit dem Präcipunm
des Scptembervertrags und nach den höheren Tarifsätzen des Zollvereins noch
vielmehr ausmachen wird.

Wer nun bei Gelegenheit dieser Darstellung von einem so tüchtigen Finanz-
mann eine wissenschaftliche Kritik des hannoverschen Steuerweseus erwartet hätte,
den läßt Lehzen allerdings im Stich. Vielleicht schien ihm auch der Augenblick
allzu ungünstig, indem grade, als sein Buch erschien, der Februarvertrag zu
Berlin unterzeichnet und damit die Gewißheit gegeben wurde, daß Hannover
seinen Freihandel nud' seine bisherige Autonomie in Sachen der Zollgesetzgebung
den gemeinsamen Interessen Deutschlands zum Opfer bringen werde. Denn es
wäre doch von einem Lehzen nicht anders zu erwarten gewesen, als daß er sich mit
entschiedener Vorliebe und mit Nachdruck für das alte hannoversche Princip der
directen Besteuerung ausgesprochen hätte. Aber aus welchen Gründen er auch
die Kritik bei Seite gelassen hat, genng, die Arbeit ist noch übrig. Sollte sich
einmal eine befähigte Feder an ihr versuchen, so möchten wir ihr jedenfalls rathen,
das vorliegende Buch noch einmal genau zu betrachten, und zu sehen, ob es nicht
vielleicht zwischen den Zeilen doch manchen beachtenswerthen Beitrag zu jener
schwierigen Frage liefert. Wir haben nicht vergessen, daß es durch sein Vorwort
hauptsächlich denen gewidmet wird, die sich jeden Augenblick den mündlichen Rath
des Verfassers einholen können, nämlich den Kollegen auf den Kammerbänken.
Diese bedurften in schriftlicher Fassung zunächst des statistischen und geschichtlichen
Materials, und das hat ihr alter Führer thuen ja in reichlicher Fülle und wohl¬
gefügter Ordnung geliefert.

Es mag auffällig erscheinen, daß vou der überaus günstigen Finanzlage


Regenten —.sehr bald über einen aufzubringenden Ertrag von anfänglich
2,400,000 Thlr. Kassenmünze, vermehrt dann um etwa eine halbe Million, einigte.
Durch die später hinzutretender höheren und beständig wachsenden indirecten
Steuern hat sich diese Summe so vergrößert, daß sie im Abschluß von 18^^^
mit 4,454,213 und im Anschlag für -18^/^ mit 4,S63,7S0 Thlr. figurirt. Das
System aber, aus dem dieser Ertrag hervorgeht, setzt sich ans folgenden Gliedern
zusammen: 1. der Grund- und Häuserstener, welche in den größeren und
gewerbetreibenden Städten bis 1848 durch eine Mahl- und Schlachtsteuer ersetzt
wurde und im Durchschnitt der Jahre 18^/s, 42 Proc. des Gesammtsteuerein-
kommens, 18^"/zz aber nur noch 37 Proc. aufbrachte, jetzt noch viel weniger;
2. der Personensteuer, die in demselben Zeitraum von 21^ Proc. des Gcsammt-
einkommens auf I8V10 herabsank; 3. der Gewerbe-, Einkommen-, Besoldungs¬
steuer, die sich in den verschiedenen Bernfsclassen gegenseitig ergänzen sollen;
4. der Stempelsteuer; S. der Biersteuer und der Maischbottichabgabe vou der
Branntweinfabrikation; 6. der Salzsteuer; 7. der indirecten Steuern oder Zölle im
engern Sinn, deren Ertrag 18»°/gg nur erst 23 Proc,, 18°°/si schon 36 Proc.
des gesammten Steuereinkommens ausmachte, und in Zukunft mit dem Präcipunm
des Scptembervertrags und nach den höheren Tarifsätzen des Zollvereins noch
vielmehr ausmachen wird.

Wer nun bei Gelegenheit dieser Darstellung von einem so tüchtigen Finanz-
mann eine wissenschaftliche Kritik des hannoverschen Steuerweseus erwartet hätte,
den läßt Lehzen allerdings im Stich. Vielleicht schien ihm auch der Augenblick
allzu ungünstig, indem grade, als sein Buch erschien, der Februarvertrag zu
Berlin unterzeichnet und damit die Gewißheit gegeben wurde, daß Hannover
seinen Freihandel nud' seine bisherige Autonomie in Sachen der Zollgesetzgebung
den gemeinsamen Interessen Deutschlands zum Opfer bringen werde. Denn es
wäre doch von einem Lehzen nicht anders zu erwarten gewesen, als daß er sich mit
entschiedener Vorliebe und mit Nachdruck für das alte hannoversche Princip der
directen Besteuerung ausgesprochen hätte. Aber aus welchen Gründen er auch
die Kritik bei Seite gelassen hat, genng, die Arbeit ist noch übrig. Sollte sich
einmal eine befähigte Feder an ihr versuchen, so möchten wir ihr jedenfalls rathen,
das vorliegende Buch noch einmal genau zu betrachten, und zu sehen, ob es nicht
vielleicht zwischen den Zeilen doch manchen beachtenswerthen Beitrag zu jener
schwierigen Frage liefert. Wir haben nicht vergessen, daß es durch sein Vorwort
hauptsächlich denen gewidmet wird, die sich jeden Augenblick den mündlichen Rath
des Verfassers einholen können, nämlich den Kollegen auf den Kammerbänken.
Diese bedurften in schriftlicher Fassung zunächst des statistischen und geschichtlichen
Materials, und das hat ihr alter Führer thuen ja in reichlicher Fülle und wohl¬
gefügter Ordnung geliefert.

Es mag auffällig erscheinen, daß vou der überaus günstigen Finanzlage


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[0031] Regenten —.sehr bald über einen aufzubringenden Ertrag von anfänglich 2,400,000 Thlr. Kassenmünze, vermehrt dann um etwa eine halbe Million, einigte. Durch die später hinzutretender höheren und beständig wachsenden indirecten Steuern hat sich diese Summe so vergrößert, daß sie im Abschluß von 18^^^ mit 4,454,213 und im Anschlag für -18^/^ mit 4,S63,7S0 Thlr. figurirt. Das System aber, aus dem dieser Ertrag hervorgeht, setzt sich ans folgenden Gliedern zusammen: 1. der Grund- und Häuserstener, welche in den größeren und gewerbetreibenden Städten bis 1848 durch eine Mahl- und Schlachtsteuer ersetzt wurde und im Durchschnitt der Jahre 18^/s, 42 Proc. des Gesammtsteuerein- kommens, 18^"/zz aber nur noch 37 Proc. aufbrachte, jetzt noch viel weniger; 2. der Personensteuer, die in demselben Zeitraum von 21^ Proc. des Gcsammt- einkommens auf I8V10 herabsank; 3. der Gewerbe-, Einkommen-, Besoldungs¬ steuer, die sich in den verschiedenen Bernfsclassen gegenseitig ergänzen sollen; 4. der Stempelsteuer; S. der Biersteuer und der Maischbottichabgabe vou der Branntweinfabrikation; 6. der Salzsteuer; 7. der indirecten Steuern oder Zölle im engern Sinn, deren Ertrag 18»°/gg nur erst 23 Proc,, 18°°/si schon 36 Proc. des gesammten Steuereinkommens ausmachte, und in Zukunft mit dem Präcipunm des Scptembervertrags und nach den höheren Tarifsätzen des Zollvereins noch vielmehr ausmachen wird. Wer nun bei Gelegenheit dieser Darstellung von einem so tüchtigen Finanz- mann eine wissenschaftliche Kritik des hannoverschen Steuerweseus erwartet hätte, den läßt Lehzen allerdings im Stich. Vielleicht schien ihm auch der Augenblick allzu ungünstig, indem grade, als sein Buch erschien, der Februarvertrag zu Berlin unterzeichnet und damit die Gewißheit gegeben wurde, daß Hannover seinen Freihandel nud' seine bisherige Autonomie in Sachen der Zollgesetzgebung den gemeinsamen Interessen Deutschlands zum Opfer bringen werde. Denn es wäre doch von einem Lehzen nicht anders zu erwarten gewesen, als daß er sich mit entschiedener Vorliebe und mit Nachdruck für das alte hannoversche Princip der directen Besteuerung ausgesprochen hätte. Aber aus welchen Gründen er auch die Kritik bei Seite gelassen hat, genng, die Arbeit ist noch übrig. Sollte sich einmal eine befähigte Feder an ihr versuchen, so möchten wir ihr jedenfalls rathen, das vorliegende Buch noch einmal genau zu betrachten, und zu sehen, ob es nicht vielleicht zwischen den Zeilen doch manchen beachtenswerthen Beitrag zu jener schwierigen Frage liefert. Wir haben nicht vergessen, daß es durch sein Vorwort hauptsächlich denen gewidmet wird, die sich jeden Augenblick den mündlichen Rath des Verfassers einholen können, nämlich den Kollegen auf den Kammerbänken. Diese bedurften in schriftlicher Fassung zunächst des statistischen und geschichtlichen Materials, und das hat ihr alter Führer thuen ja in reichlicher Fülle und wohl¬ gefügter Ordnung geliefert. Es mag auffällig erscheinen, daß vou der überaus günstigen Finanzlage

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_96174/31>, abgerufen am 23.07.2024.