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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. I. Band.

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worden. Der gesammte Ertrag fließt in die sogenannten Amtskassen, welche dann
im Abschluß des Rechmingsjahres 18°"/^ einen Ueberschuß von 1,-683,287 Thlr.
lieferten, im Anschlag des Finanzministers für 18^4 hingegen auf 1,614,800 Thlr.
berechnet siud. Dazu wird es interessant sein, zu wisse", daß der Antheil des
Domaninms am gestimmten Grund und Boden des Königreichs sich auf 3^/g Proc.
vom Garten- und Ackerland und den Wiesen, auf 63°/^ Proc. vom Forstgrund, aus
Proc. von den Torfmooren, auf 1^/z Proc. von den Gemeinde- und
Koppelweiden beläuft. Die zweite und dritte Nummer der Einnahmen bezieht sich
ans den Harz, dessen Verhältnisse auch in finanziellem Betracht zu eigenthümlich
sind, um hier berührt werden zu können. Es genüge daher die Bemerkung, daß
die Ueberschüsse seiner Verwaltung im Abschluß von 18°"/^ 120,887 Thlr., im
Anschlag für 18^/54 88,210 Thlr. betrugen, also eine Verminderung herausgestellt
haben. Dann kommen die Kohlenbergwerke und Salinen des Staats, sowie der
Gypsbruch am Kalkberg bei Lüneburg. Stellen wir die obigen beiden Berech¬
nungen wieder nebeneinander, so haben die Kohlenbergwerke 0 und 46,000 Thlr., die
Salinen 38,604 und 17,280 Thaler, der Kalkbcrg 16,769 und 17,000 Thaler
ertragen. Siebentens belaufen sich die Ueberschusse von den Wasserzöllen aus
333,830 und 331,600 Thlr., immerhin eine bedeutende Einnahme für den
hannoverschen Staat, der durch einen der geheime" Artikel des Septembervertrags
mit Preußen eine erhebliche Schmälerung, wo nicht gänzliche Aufhebung in Aus¬
sicht gestellt ist. Die Posten haben aber auch in Hannover die große Erfahrung
Englands wiederholt, trotz der ansehnlichen Verminderung des Briefportos haben
sie 18°"/z; das vierfache des damaligen Anschlags ergeben, und sind noch für
das nächste Rechnungsjahr vom 1. Juli 1863 bis dahin 1864 auf eiuen Ueberschuß
von 133,000 Thlr. veranschlagt. Die Eisenbahnen sind in Hannover bekanntlich
ohne Ausnahme Eigenthum des Staats. Ihre Einkünfte haben ebenfalls den
Anschlag noch immer übertreffen, erreichten 18°"/gi die Summe von 694,169 Thlr.,
und sind für 18"°/^ auf 717,000 Thlr. berechnet. Chaussee- und Brückengelder
zeigen die Ziffern von 202,807 und 206,000 Thlr. anf. Dann folgen endlich
noch die Ueberschüsse der Staatslvtterien zu Hannover und Osnabrück mit
62,290 und 666,000 Thlr., die Sporteln der Oberbehörden mit 44,681 und
42,000 Thlr., die Zinsen von Activcapitalien mit 166,417 und 141,774 Thlr.,
Zahlungen von andern Classen mit 12,230 und 12,301 Thlr., und zuletzt einige
keiner eigenen Rubrik zufallende kleinere Einnahmen mit 68,412 und 19,984 Thlr.

Wenden wir uns zu den Reineinnahmen der Stenerverwaltnng, d. h. den¬
jenigen, welche von 1814 bis 1834 und wieder von 1841 bis 1849 in die
Generalsteuerkasse flössen, und von jeher der ständischen Bewilligung unterworfen
waren. Steuern über das gesammte Königreich kennt Hannover erst seit 1814,
wo an die Stelle der Provinziallandschaften eine allgemeine Ständeversammlung
trat, mit der sich Graf Münster -- der damals allmächtige Minister des Prinz-


worden. Der gesammte Ertrag fließt in die sogenannten Amtskassen, welche dann
im Abschluß des Rechmingsjahres 18°"/^ einen Ueberschuß von 1,-683,287 Thlr.
lieferten, im Anschlag des Finanzministers für 18^4 hingegen auf 1,614,800 Thlr.
berechnet siud. Dazu wird es interessant sein, zu wisse», daß der Antheil des
Domaninms am gestimmten Grund und Boden des Königreichs sich auf 3^/g Proc.
vom Garten- und Ackerland und den Wiesen, auf 63°/^ Proc. vom Forstgrund, aus
Proc. von den Torfmooren, auf 1^/z Proc. von den Gemeinde- und
Koppelweiden beläuft. Die zweite und dritte Nummer der Einnahmen bezieht sich
ans den Harz, dessen Verhältnisse auch in finanziellem Betracht zu eigenthümlich
sind, um hier berührt werden zu können. Es genüge daher die Bemerkung, daß
die Ueberschüsse seiner Verwaltung im Abschluß von 18°"/^ 120,887 Thlr., im
Anschlag für 18^/54 88,210 Thlr. betrugen, also eine Verminderung herausgestellt
haben. Dann kommen die Kohlenbergwerke und Salinen des Staats, sowie der
Gypsbruch am Kalkberg bei Lüneburg. Stellen wir die obigen beiden Berech¬
nungen wieder nebeneinander, so haben die Kohlenbergwerke 0 und 46,000 Thlr., die
Salinen 38,604 und 17,280 Thaler, der Kalkbcrg 16,769 und 17,000 Thaler
ertragen. Siebentens belaufen sich die Ueberschusse von den Wasserzöllen aus
333,830 und 331,600 Thlr., immerhin eine bedeutende Einnahme für den
hannoverschen Staat, der durch einen der geheime» Artikel des Septembervertrags
mit Preußen eine erhebliche Schmälerung, wo nicht gänzliche Aufhebung in Aus¬
sicht gestellt ist. Die Posten haben aber auch in Hannover die große Erfahrung
Englands wiederholt, trotz der ansehnlichen Verminderung des Briefportos haben
sie 18°"/z; das vierfache des damaligen Anschlags ergeben, und sind noch für
das nächste Rechnungsjahr vom 1. Juli 1863 bis dahin 1864 auf eiuen Ueberschuß
von 133,000 Thlr. veranschlagt. Die Eisenbahnen sind in Hannover bekanntlich
ohne Ausnahme Eigenthum des Staats. Ihre Einkünfte haben ebenfalls den
Anschlag noch immer übertreffen, erreichten 18°"/gi die Summe von 694,169 Thlr.,
und sind für 18»°/^ auf 717,000 Thlr. berechnet. Chaussee- und Brückengelder
zeigen die Ziffern von 202,807 und 206,000 Thlr. anf. Dann folgen endlich
noch die Ueberschüsse der Staatslvtterien zu Hannover und Osnabrück mit
62,290 und 666,000 Thlr., die Sporteln der Oberbehörden mit 44,681 und
42,000 Thlr., die Zinsen von Activcapitalien mit 166,417 und 141,774 Thlr.,
Zahlungen von andern Classen mit 12,230 und 12,301 Thlr., und zuletzt einige
keiner eigenen Rubrik zufallende kleinere Einnahmen mit 68,412 und 19,984 Thlr.

Wenden wir uns zu den Reineinnahmen der Stenerverwaltnng, d. h. den¬
jenigen, welche von 1814 bis 1834 und wieder von 1841 bis 1849 in die
Generalsteuerkasse flössen, und von jeher der ständischen Bewilligung unterworfen
waren. Steuern über das gesammte Königreich kennt Hannover erst seit 1814,
wo an die Stelle der Provinziallandschaften eine allgemeine Ständeversammlung
trat, mit der sich Graf Münster — der damals allmächtige Minister des Prinz-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_96174/30>, abgerufen am 26.06.2024.