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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

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Sie erklären ferner, daß sie durch ihre Ehre verpflichtet seien, das Bündnis; mit der
progrcssistischcn Partei, welche wie sie die Fahne der Verfassung aufgepflanzt, aufrecht
zu erhalten, auf dessen Auflösung das Ministerium sei" ganzes Streben gerichtet habe,
Sie ernähren endlich die Wähler, sich durch keine Einschüchterungen beirren zu lassen;
Schrecken und Gewalt würden ans ihre Urheber zurückfallen. Sie zeigen ihnen deshalb
an, daß eine Commission niedergesetzt sei, um die etwaigen Uebergriffe von Beamten
bei den Wahlen zu überwachen, und nöthigenfalls der gerichtlichen Bestrafung zu über¬
weisen, an deren Spitze der Herzog v. Svtomayor stehe und deren Mitglieder die
Herren Pidal, Mon, Rios Rosas, Pacheeo, O'Dommel, Gonzales Bravo und Scijas
Lozano seien. Außer diesen befinden sich unter den t6 Unterzeichnern des Manifestes
noch die beiden Concha'S, die Herzöge von Rivas und Medina de la Torres, Serrano,
Mayans, Caldcro" Collantes, Moyano, Moreno Lopez, Nocedal und vor Allen der
Marschall Narvaez, in dessen Auftrage General O'Dommel unterzeichnet hat. Die Pro-
gressistcn haben zur Ueberwachung der Wahlfreiheit gleichfalls eine Commission nieder¬
gesetzt, die aus Madoz, Olozaga, Domeucch, Lascrna, A. Gonzales, Ordax Avccilla,
Zomorano und Canero besteht, und mit der der Modcrados gemeinschaftlich verfahren
wird. Beide Wahlcomitö's vereinigen sich außerdem über die auszustellenden Kandidaten,
die dann von den Stimmen beider Parteien unterstützt werden. Die Progressiven haben,
um einen Beweis ihrer Mäsngnng zu geben, für eines der Madrider Wahlcollegicii
Martinez de la Rosa acceptirt, der, da auch die Regierung seiner Wahl sich nicht wider¬
setzt, somit einstimmig gewählt werden dürste. Die Wahlen sind aus den i. Februar
angesetzt und ist die Wahlbewcgnng bereits überall im Gange. Wie es scheint, wird
das Ministerium den Wahlversammlungen kein Hinderniß in den Weg legen.

Am 5. Januar ist das verheißene Preßdccrct erschienen, welches dasjenige Murillo's
vom 2. April 1852 aushebt, und in seinen wesentlichen Bestimmungen ans das Gesetz
Pidal's vom 6. Juli 18is zurückgeht. ES gewährt, wenigstens seinem Inhalt nach,
der Presse einige Erleichterungen; zwar sührt es statt der aus den 300 Höchstbestcucr-
ten jeder Provinz genommenen Jury eine Richterjury el", es beseitigt jedoch die Preveu-
tivhast der Herausgeber (mit einigen seltenen Ausnahmen), setzt das Maaß der Geld¬
strafen ans ein Maximum von 3000 Realen (200 Thaler) herab und entzieht der Re¬
gierung die Befugniß, eine Zeitung zu unterdrücke". Die definitive Gesetzgebung soll
den Cortes vorbehalten bleiben. Wenn man bedenkt, was die spanische Presse unter
dem Druck der Decrete Murillo's gelitten hat (der Hcraldo ist im letzten Jahre fünf¬
zig Mal confiscire worden, und das Diario Espagnol präsentirte neulich der Regierung
seine" fünften Geranien seit Jahresfrist, von de" übrigen war einer verhaftet, drei
gegen Kaution freigelassen), so könnten die neuen Bestimmungen im Vergleich damit
als eine Wohlthat erscheinen, wenn sie in dem Geiste gehandhabt würden, wie es ein
sie begleitendes Cireular Llorcnte's, des Ministers des Innern, in Aussicht stellte. Der
Erscheinung des neuen Prcßgcsetzcs folgte jedoch unmittelbar die Beschlagnahme der
ganze" Madrider Oppositionsprcsse, angeblich wegen einer zu heftigen Kritik desselben.
Derartige Vorgänge können kein Vertrauen zu dem Cabinet erwecken, noch weniger das
Lob, welches ihm der Pariser Constitntionel spendet, der seine Hoffnung ausspricht, es
werde seine Mission, Spanien von dem "Elend des Kammerwcsens" zu beseelen, glück¬
lich durchführen.

Die letzten Nachrichten verkünden einen theilweisen Ministcrwcchsel als unmittelbar


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Sie erklären ferner, daß sie durch ihre Ehre verpflichtet seien, das Bündnis; mit der
progrcssistischcn Partei, welche wie sie die Fahne der Verfassung aufgepflanzt, aufrecht
zu erhalten, auf dessen Auflösung das Ministerium sei» ganzes Streben gerichtet habe,
Sie ernähren endlich die Wähler, sich durch keine Einschüchterungen beirren zu lassen;
Schrecken und Gewalt würden ans ihre Urheber zurückfallen. Sie zeigen ihnen deshalb
an, daß eine Commission niedergesetzt sei, um die etwaigen Uebergriffe von Beamten
bei den Wahlen zu überwachen, und nöthigenfalls der gerichtlichen Bestrafung zu über¬
weisen, an deren Spitze der Herzog v. Svtomayor stehe und deren Mitglieder die
Herren Pidal, Mon, Rios Rosas, Pacheeo, O'Dommel, Gonzales Bravo und Scijas
Lozano seien. Außer diesen befinden sich unter den t6 Unterzeichnern des Manifestes
noch die beiden Concha'S, die Herzöge von Rivas und Medina de la Torres, Serrano,
Mayans, Caldcro» Collantes, Moyano, Moreno Lopez, Nocedal und vor Allen der
Marschall Narvaez, in dessen Auftrage General O'Dommel unterzeichnet hat. Die Pro-
gressistcn haben zur Ueberwachung der Wahlfreiheit gleichfalls eine Commission nieder¬
gesetzt, die aus Madoz, Olozaga, Domeucch, Lascrna, A. Gonzales, Ordax Avccilla,
Zomorano und Canero besteht, und mit der der Modcrados gemeinschaftlich verfahren
wird. Beide Wahlcomitö's vereinigen sich außerdem über die auszustellenden Kandidaten,
die dann von den Stimmen beider Parteien unterstützt werden. Die Progressiven haben,
um einen Beweis ihrer Mäsngnng zu geben, für eines der Madrider Wahlcollegicii
Martinez de la Rosa acceptirt, der, da auch die Regierung seiner Wahl sich nicht wider¬
setzt, somit einstimmig gewählt werden dürste. Die Wahlen sind aus den i. Februar
angesetzt und ist die Wahlbewcgnng bereits überall im Gange. Wie es scheint, wird
das Ministerium den Wahlversammlungen kein Hinderniß in den Weg legen.

Am 5. Januar ist das verheißene Preßdccrct erschienen, welches dasjenige Murillo's
vom 2. April 1852 aushebt, und in seinen wesentlichen Bestimmungen ans das Gesetz
Pidal's vom 6. Juli 18is zurückgeht. ES gewährt, wenigstens seinem Inhalt nach,
der Presse einige Erleichterungen; zwar sührt es statt der aus den 300 Höchstbestcucr-
ten jeder Provinz genommenen Jury eine Richterjury el», es beseitigt jedoch die Preveu-
tivhast der Herausgeber (mit einigen seltenen Ausnahmen), setzt das Maaß der Geld¬
strafen ans ein Maximum von 3000 Realen (200 Thaler) herab und entzieht der Re¬
gierung die Befugniß, eine Zeitung zu unterdrücke». Die definitive Gesetzgebung soll
den Cortes vorbehalten bleiben. Wenn man bedenkt, was die spanische Presse unter
dem Druck der Decrete Murillo's gelitten hat (der Hcraldo ist im letzten Jahre fünf¬
zig Mal confiscire worden, und das Diario Espagnol präsentirte neulich der Regierung
seine» fünften Geranien seit Jahresfrist, von de» übrigen war einer verhaftet, drei
gegen Kaution freigelassen), so könnten die neuen Bestimmungen im Vergleich damit
als eine Wohlthat erscheinen, wenn sie in dem Geiste gehandhabt würden, wie es ein
sie begleitendes Cireular Llorcnte's, des Ministers des Innern, in Aussicht stellte. Der
Erscheinung des neuen Prcßgcsetzcs folgte jedoch unmittelbar die Beschlagnahme der
ganze» Madrider Oppositionsprcsse, angeblich wegen einer zu heftigen Kritik desselben.
Derartige Vorgänge können kein Vertrauen zu dem Cabinet erwecken, noch weniger das
Lob, welches ihm der Pariser Constitntionel spendet, der seine Hoffnung ausspricht, es
werde seine Mission, Spanien von dem „Elend des Kammerwcsens" zu beseelen, glück¬
lich durchführen.

Die letzten Nachrichten verkünden einen theilweisen Ministcrwcchsel als unmittelbar


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/203>, abgerufen am 29.06.2024.