Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

grauen des Cabinets in der Gestalt eines Rundschreibens, das der Minister des Innern,
Herr Livre"te, an die Gouverneure der Provinzen erließ. Dasselbe behandelt aus¬
schließlich die Frage der Verfassungsrevision. Es spricht vorerst die Ansicht aus, daß
eine Aenderung mancher Verfassungsbestimmungen nothwendig sei, wofür als Beweis an¬
gegeben wird, daß seit sieben Jahren <M der letzten Revision von keines der
verschiedenen Ministerien, obwol deren guter Wille nicht zu bezweifeln sei, sich in den
Schranken der Verfassung habe halten tonnen. Eine Entscheidung des Landes müsse
aber auch über die Revision stattfinden, da die Krone diese Frage einmal angeregt habe.
Die Entscheidung solle in voller Freiheit erfolge", und das Ministerium werde, nachdem
die öffentliche Stimme sich über die Ncvisiousprvjectc ausgesprochen, sich entschließen,
was davon dem Votum der Cortes zu unterbreiten sei. Den Schluß bildet eine Pero-
ration, in der gesagt wird, das Cabinet wolle den Glanz der Krone erhöhen, ohne das
Repräsentativsystem herabzudrücken. Die freie Discussion und die Verantwortlichkeit der
Minister solle nach wie vor das Princip der öffentlichen Institutionen bleiben.

Man beurtheilt dieses Programm nicht zu streng, wenn man darin die Absicht
erblickt, in der augenblicklich schwierigen Situation bestimmte Erklärungen zu vermeiden,
zu temporisiren und später je nach den Umständen zu handeln. Der Hos hat --> das
geht aus dem Verhalten des Ministeriums, wie aus dem in Rede stehenden Programme
hervor .......... ans seine Absichten, das parlamentarische System zu stürzen, nicht verzichtet,
ist aber genöthigt, sie in Etwas zu verschleiern. Das Ziel ist nicht aufgegeben, nur
der Weg, der dahin führen soll, ist geändert. Es ist fast überflüssig, hinzuzufügen, daß
z" einer Verstärkung der königlichen Prärogative in Spanien im Interesse des Landes
nicht das geringste Bedürfniß vorliegt, daß sie im Gegentheil eine Fluth Von Miß-
bräuchen und traurigen Resultaten herbeiführen würde. Die Basis, ans der die legis¬
lativen Gewalten ruhen, ist eine streng konservative, ein durch hohen Census bestimmtes
Wahlrecht mit noch beschränkterer Wählbarkeit für den Congrcsi, die königliche Er¬
nennung auf Lebenszeit aus gewissen Kategorien sür den Senat, eine durch Kautionen
und scharfe Strafgesetze (wir rechnen die Murillo'schen Willturdecrctc nicht darunter)
bedingte Preßfreiheit; eine Revision im monarchischen Sinne müßte dem parlamentarischen
System an die Wurzel greifen, und dahin geht augenscheinlich die Absicht des Hofes.
Die Befugnisse der Eortes sür die Gesetzgebung und hauptsächlich für die Besteuerung so
zu vermindern, die Ministerverantwortlichteit so unwirksam zu mache", durch Fesselung
der freie" Discussion und noch gesteigerte Beschränkung des Wahlrechts die Beherr¬
schung des Wahllörpcrs und des Parlaments Seitens der Regierung so zu sichern, daß
die Krone factisch die volle Alleingcwalt in Händen hat, und die Cortes nnr "och ein ge¬
fügiges Instrument des Gouvernements sind, ist sein Strebe". Die Ncvisionsprojeete Bravo
Murillo's enthüllen diesenZwcck so nnverl'cnnbar, daß jede Beschönigung desselben mit liberalen
und patriotischen Floskel" wie eine Verhöhnung der gesunde" Vernunft erscheinen aufi.
Herr Llvrcutc hat in seinem Cireular mit keinem Worte und in keinem Punkte jene
alle nationalen Freiheiten eseamotircnden Projecte seines Vorgängers ausdrücklich des"
avouirt. Er hat die ganze Frage nur mit einer unklare" Phrasenbrühe begossen und schlie߬
lich als Streben des Cabinets etwas hingestellt, was man als völlige" Unsinn betrachten
müßte, nehmlich die Krone zu erhöhe", oh"e die nationalen Freiheiten z" beschränken,
wüßte man nicht, daß diese widerspruchsvolle Formel daraus berechnet ist, Vcrwin'lag
in die Reihen der Opposition zu bringe". Seit nach dem Sturz Espartero'S die inneren


grauen des Cabinets in der Gestalt eines Rundschreibens, das der Minister des Innern,
Herr Livre»te, an die Gouverneure der Provinzen erließ. Dasselbe behandelt aus¬
schließlich die Frage der Verfassungsrevision. Es spricht vorerst die Ansicht aus, daß
eine Aenderung mancher Verfassungsbestimmungen nothwendig sei, wofür als Beweis an¬
gegeben wird, daß seit sieben Jahren <M der letzten Revision von keines der
verschiedenen Ministerien, obwol deren guter Wille nicht zu bezweifeln sei, sich in den
Schranken der Verfassung habe halten tonnen. Eine Entscheidung des Landes müsse
aber auch über die Revision stattfinden, da die Krone diese Frage einmal angeregt habe.
Die Entscheidung solle in voller Freiheit erfolge», und das Ministerium werde, nachdem
die öffentliche Stimme sich über die Ncvisiousprvjectc ausgesprochen, sich entschließen,
was davon dem Votum der Cortes zu unterbreiten sei. Den Schluß bildet eine Pero-
ration, in der gesagt wird, das Cabinet wolle den Glanz der Krone erhöhen, ohne das
Repräsentativsystem herabzudrücken. Die freie Discussion und die Verantwortlichkeit der
Minister solle nach wie vor das Princip der öffentlichen Institutionen bleiben.

Man beurtheilt dieses Programm nicht zu streng, wenn man darin die Absicht
erblickt, in der augenblicklich schwierigen Situation bestimmte Erklärungen zu vermeiden,
zu temporisiren und später je nach den Umständen zu handeln. Der Hos hat —> das
geht aus dem Verhalten des Ministeriums, wie aus dem in Rede stehenden Programme
hervor .......... ans seine Absichten, das parlamentarische System zu stürzen, nicht verzichtet,
ist aber genöthigt, sie in Etwas zu verschleiern. Das Ziel ist nicht aufgegeben, nur
der Weg, der dahin führen soll, ist geändert. Es ist fast überflüssig, hinzuzufügen, daß
z» einer Verstärkung der königlichen Prärogative in Spanien im Interesse des Landes
nicht das geringste Bedürfniß vorliegt, daß sie im Gegentheil eine Fluth Von Miß-
bräuchen und traurigen Resultaten herbeiführen würde. Die Basis, ans der die legis¬
lativen Gewalten ruhen, ist eine streng konservative, ein durch hohen Census bestimmtes
Wahlrecht mit noch beschränkterer Wählbarkeit für den Congrcsi, die königliche Er¬
nennung auf Lebenszeit aus gewissen Kategorien sür den Senat, eine durch Kautionen
und scharfe Strafgesetze (wir rechnen die Murillo'schen Willturdecrctc nicht darunter)
bedingte Preßfreiheit; eine Revision im monarchischen Sinne müßte dem parlamentarischen
System an die Wurzel greifen, und dahin geht augenscheinlich die Absicht des Hofes.
Die Befugnisse der Eortes sür die Gesetzgebung und hauptsächlich für die Besteuerung so
zu vermindern, die Ministerverantwortlichteit so unwirksam zu mache», durch Fesselung
der freie» Discussion und noch gesteigerte Beschränkung des Wahlrechts die Beherr¬
schung des Wahllörpcrs und des Parlaments Seitens der Regierung so zu sichern, daß
die Krone factisch die volle Alleingcwalt in Händen hat, und die Cortes nnr »och ein ge¬
fügiges Instrument des Gouvernements sind, ist sein Strebe». Die Ncvisionsprojeete Bravo
Murillo's enthüllen diesenZwcck so nnverl'cnnbar, daß jede Beschönigung desselben mit liberalen
und patriotischen Floskel» wie eine Verhöhnung der gesunde» Vernunft erscheinen aufi.
Herr Llvrcutc hat in seinem Cireular mit keinem Worte und in keinem Punkte jene
alle nationalen Freiheiten eseamotircnden Projecte seines Vorgängers ausdrücklich des»
avouirt. Er hat die ganze Frage nur mit einer unklare» Phrasenbrühe begossen und schlie߬
lich als Streben des Cabinets etwas hingestellt, was man als völlige» Unsinn betrachten
müßte, nehmlich die Krone zu erhöhe», oh»e die nationalen Freiheiten z» beschränken,
wüßte man nicht, daß diese widerspruchsvolle Formel daraus berechnet ist, Vcrwin'lag
in die Reihen der Opposition zu bringe». Seit nach dem Sturz Espartero'S die inneren


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0120" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/185996"/>
            <p xml:id="ID_326" prev="#ID_325"> grauen des Cabinets in der Gestalt eines Rundschreibens, das der Minister des Innern,<lb/>
Herr Livre»te, an die Gouverneure der Provinzen erließ. Dasselbe behandelt aus¬<lb/>
schließlich die Frage der Verfassungsrevision. Es spricht vorerst die Ansicht aus, daß<lb/>
eine Aenderung mancher Verfassungsbestimmungen nothwendig sei, wofür als Beweis an¬<lb/>
gegeben wird, daß seit sieben Jahren &lt;M der letzten Revision von keines der<lb/>
verschiedenen Ministerien, obwol deren guter Wille nicht zu bezweifeln sei, sich in den<lb/>
Schranken der Verfassung habe halten tonnen. Eine Entscheidung des Landes müsse<lb/>
aber auch über die Revision stattfinden, da die Krone diese Frage einmal angeregt habe.<lb/>
Die Entscheidung solle in voller Freiheit erfolge», und das Ministerium werde, nachdem<lb/>
die öffentliche Stimme sich über die Ncvisiousprvjectc ausgesprochen, sich entschließen,<lb/>
was davon dem Votum der Cortes zu unterbreiten sei. Den Schluß bildet eine Pero-<lb/>
ration, in der gesagt wird, das Cabinet wolle den Glanz der Krone erhöhen, ohne das<lb/>
Repräsentativsystem herabzudrücken. Die freie Discussion und die Verantwortlichkeit der<lb/>
Minister solle nach wie vor das Princip der öffentlichen Institutionen bleiben.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_327" next="#ID_328"> Man beurtheilt dieses Programm nicht zu streng, wenn man darin die Absicht<lb/>
erblickt, in der augenblicklich schwierigen Situation bestimmte Erklärungen zu vermeiden,<lb/>
zu temporisiren und später je nach den Umständen zu handeln. Der Hos hat &#x2014;&gt; das<lb/>
geht aus dem Verhalten des Ministeriums, wie aus dem in Rede stehenden Programme<lb/>
hervor ..........   ans seine Absichten, das parlamentarische System zu stürzen, nicht verzichtet,<lb/>
ist aber genöthigt, sie in Etwas zu verschleiern. Das Ziel ist nicht aufgegeben, nur<lb/>
der Weg, der dahin führen soll, ist geändert. Es ist fast überflüssig, hinzuzufügen, daß<lb/>
z» einer Verstärkung der königlichen Prärogative in Spanien im Interesse des Landes<lb/>
nicht das geringste Bedürfniß vorliegt, daß sie im Gegentheil eine Fluth Von Miß-<lb/>
bräuchen und traurigen Resultaten herbeiführen würde. Die Basis, ans der die legis¬<lb/>
lativen Gewalten ruhen, ist eine streng konservative, ein durch hohen Census bestimmtes<lb/>
Wahlrecht mit noch beschränkterer Wählbarkeit für den Congrcsi, die königliche Er¬<lb/>
nennung auf Lebenszeit aus gewissen Kategorien sür den Senat, eine durch Kautionen<lb/>
und scharfe Strafgesetze (wir rechnen die Murillo'schen Willturdecrctc nicht darunter)<lb/>
bedingte Preßfreiheit; eine Revision im monarchischen Sinne müßte dem parlamentarischen<lb/>
System an die Wurzel greifen, und dahin geht augenscheinlich die Absicht des Hofes.<lb/>
Die Befugnisse der Eortes sür die Gesetzgebung und hauptsächlich für die Besteuerung so<lb/>
zu vermindern, die Ministerverantwortlichteit so unwirksam zu mache», durch Fesselung<lb/>
der freie» Discussion und noch gesteigerte Beschränkung des Wahlrechts die Beherr¬<lb/>
schung des Wahllörpcrs und des Parlaments Seitens der Regierung so zu sichern, daß<lb/>
die Krone factisch die volle Alleingcwalt in Händen hat, und die Cortes nnr »och ein ge¬<lb/>
fügiges Instrument des Gouvernements sind, ist sein Strebe». Die Ncvisionsprojeete Bravo<lb/>
Murillo's enthüllen diesenZwcck so nnverl'cnnbar, daß jede Beschönigung desselben mit liberalen<lb/>
und patriotischen Floskel» wie eine Verhöhnung der gesunde» Vernunft erscheinen aufi.<lb/>
Herr Llvrcutc hat in seinem Cireular mit keinem Worte und in keinem Punkte jene<lb/>
alle nationalen Freiheiten eseamotircnden Projecte seines Vorgängers ausdrücklich des»<lb/>
avouirt. Er hat die ganze Frage nur mit einer unklare» Phrasenbrühe begossen und schlie߬<lb/>
lich als Streben des Cabinets etwas hingestellt, was man als völlige» Unsinn betrachten<lb/>
müßte, nehmlich die Krone zu erhöhe», oh»e die nationalen Freiheiten z» beschränken,<lb/>
wüßte man nicht, daß diese widerspruchsvolle Formel daraus berechnet ist, Vcrwin'lag<lb/>
in die Reihen der Opposition zu bringe». Seit nach dem Sturz Espartero'S die inneren</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0120] grauen des Cabinets in der Gestalt eines Rundschreibens, das der Minister des Innern, Herr Livre»te, an die Gouverneure der Provinzen erließ. Dasselbe behandelt aus¬ schließlich die Frage der Verfassungsrevision. Es spricht vorerst die Ansicht aus, daß eine Aenderung mancher Verfassungsbestimmungen nothwendig sei, wofür als Beweis an¬ gegeben wird, daß seit sieben Jahren <M der letzten Revision von keines der verschiedenen Ministerien, obwol deren guter Wille nicht zu bezweifeln sei, sich in den Schranken der Verfassung habe halten tonnen. Eine Entscheidung des Landes müsse aber auch über die Revision stattfinden, da die Krone diese Frage einmal angeregt habe. Die Entscheidung solle in voller Freiheit erfolge», und das Ministerium werde, nachdem die öffentliche Stimme sich über die Ncvisiousprvjectc ausgesprochen, sich entschließen, was davon dem Votum der Cortes zu unterbreiten sei. Den Schluß bildet eine Pero- ration, in der gesagt wird, das Cabinet wolle den Glanz der Krone erhöhen, ohne das Repräsentativsystem herabzudrücken. Die freie Discussion und die Verantwortlichkeit der Minister solle nach wie vor das Princip der öffentlichen Institutionen bleiben. Man beurtheilt dieses Programm nicht zu streng, wenn man darin die Absicht erblickt, in der augenblicklich schwierigen Situation bestimmte Erklärungen zu vermeiden, zu temporisiren und später je nach den Umständen zu handeln. Der Hos hat —> das geht aus dem Verhalten des Ministeriums, wie aus dem in Rede stehenden Programme hervor .......... ans seine Absichten, das parlamentarische System zu stürzen, nicht verzichtet, ist aber genöthigt, sie in Etwas zu verschleiern. Das Ziel ist nicht aufgegeben, nur der Weg, der dahin führen soll, ist geändert. Es ist fast überflüssig, hinzuzufügen, daß z» einer Verstärkung der königlichen Prärogative in Spanien im Interesse des Landes nicht das geringste Bedürfniß vorliegt, daß sie im Gegentheil eine Fluth Von Miß- bräuchen und traurigen Resultaten herbeiführen würde. Die Basis, ans der die legis¬ lativen Gewalten ruhen, ist eine streng konservative, ein durch hohen Census bestimmtes Wahlrecht mit noch beschränkterer Wählbarkeit für den Congrcsi, die königliche Er¬ nennung auf Lebenszeit aus gewissen Kategorien sür den Senat, eine durch Kautionen und scharfe Strafgesetze (wir rechnen die Murillo'schen Willturdecrctc nicht darunter) bedingte Preßfreiheit; eine Revision im monarchischen Sinne müßte dem parlamentarischen System an die Wurzel greifen, und dahin geht augenscheinlich die Absicht des Hofes. Die Befugnisse der Eortes sür die Gesetzgebung und hauptsächlich für die Besteuerung so zu vermindern, die Ministerverantwortlichteit so unwirksam zu mache», durch Fesselung der freie» Discussion und noch gesteigerte Beschränkung des Wahlrechts die Beherr¬ schung des Wahllörpcrs und des Parlaments Seitens der Regierung so zu sichern, daß die Krone factisch die volle Alleingcwalt in Händen hat, und die Cortes nnr »och ein ge¬ fügiges Instrument des Gouvernements sind, ist sein Strebe». Die Ncvisionsprojeete Bravo Murillo's enthüllen diesenZwcck so nnverl'cnnbar, daß jede Beschönigung desselben mit liberalen und patriotischen Floskel» wie eine Verhöhnung der gesunde» Vernunft erscheinen aufi. Herr Llvrcutc hat in seinem Cireular mit keinem Worte und in keinem Punkte jene alle nationalen Freiheiten eseamotircnden Projecte seines Vorgängers ausdrücklich des» avouirt. Er hat die ganze Frage nur mit einer unklare» Phrasenbrühe begossen und schlie߬ lich als Streben des Cabinets etwas hingestellt, was man als völlige» Unsinn betrachten müßte, nehmlich die Krone zu erhöhe», oh»e die nationalen Freiheiten z» beschränken, wüßte man nicht, daß diese widerspruchsvolle Formel daraus berechnet ist, Vcrwin'lag in die Reihen der Opposition zu bringe». Seit nach dem Sturz Espartero'S die inneren

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/120
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/120>, abgerufen am 24.07.2024.