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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.

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zu appelliren, einer Zukunft, die hoffentlich nicht zu fern liegt. Das vorliegende Buch
entspricht diesem Zweck in Beziehung auf die kurhessische Angelegenheit auf eine sehr an-
erkennenswerthe Weise; der Verfasser, obgleich er seinen Parteistandpnnkt nie verleugnet,
hat sich überall bemüht, in seinem Bericht die objective Wahrheit zu geben, soweit das
überhaupt möglich ist; und auch in Beziehung auf Vollständigkeit und Genauigkeit läßt
er nichts zu wünschen übrig. Daß er die Form des einfachen Berichts in diesem Fall
einer künstlerisch-historischen Behandlung vorgezogen hat, wird ihm Niemand verargen;
denn die Gegenwart ist für ein Kunstwerk noch nicht gemacht. -- Die letzte Wendung
der Dinge in Kurhessen ist vielleicht der schwärzeste Punkt in der Geschichte unserer
letzten Jahre. Es ist auch in anderen Ländern über Gebühr mit rettenden Thaten operirt
worden; aber nirgends hat man in den Formen das Kor Mihir der überlegenen Gewalt
so ungescheut hervortreten lassen. Wenn Windischgrätz nach der Einnahme Wiens durch
seine blutigen Sentenzen das deutsche Volk, welches damals noch nicht in den Zustand
der Abgespanntheit und Blasirtheit versunken war, in dem wir es heute scheu, in eine
fieberhafte Aufregung versetzte, so waren doch damals wirkliche Verbrechen, ein wirklicher
Aufstand, Kampf und Sieg vorausgegangen. Aber einen auf rechtliche Ansprüche ge¬
gründeten, durch den Ausspruch sämmtlicher Landesgcrichte legalisirten Widerstand durch
Dragonaden zu brechen, das ist eine neue Erfindung in der politischen Moral unseres
Jahrhunderts. -- Wenn wir aber die Stimmung, in welcher der Verfasser diese Ge¬
waltschritte berichtet, nur überall theilen können, so ist das nicht der Fall mit seinen
Schlußfolgerungen; wir müssen namentlich der einen: der Vcrfassungskampf in Kurhessen
sei eine Probe für das constitutionelle System gewesen, und diese sei gegen dasselbe
ausgefallen, entschieden widersprechen. So weit es sich blos um das constitutionelle
System handelt, hat dasselbe die Probe vollkommen bestanden. Der gesetzliche Wider¬
stand der Bürger und der Behörden hat über den Widerstand der kurfürstlichen Negierung
gesiegt; wenn nachher die Sache durch die Einmischung des Bundes eine andere Wendung
genommen hat, so liegt die Schuld uicht in dem constitutionellen System, sondern in der
Lage Kurhesseus innerhalb der Bundesstaaten. Der Fall wäre kein anderer, auch wenn
Kurhessen eine Republik wäre. -- Die Probe ist vielmehr nur gemacht worden mit der
Souveränctätsidee der deutschen Kleinstaaten. So lange dieser Traum noch in den Köpfen
der deutschen Politiker spukt, ist an eine Besserung der deutschen Zustände nicht zu denken.
In Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten versteht sich das ganz von selbst. Die
Bundesgewalt -- d. h. vorläufig die deutschen Großmächte -- kann es nicht dulden,
daß Kmhesseu oder ein anderer Staat Bündnisse mit dem Auslande eingeht, auch wenn
in diesem Staat der Fürst mit seinen Ständen vollkommen einig sein sollte. Aber auch
in den innern Angelegenheiten wird die Souveränetät dieser Staaten nur bis zu einem
gewissen Grade zugestanden werden können. Im Militärwescn, in der Preßgesctzgcbung,
in dem Zottsystem, selbst in den Instituten privatrechtlicher Natur, ist bei der Gesetzgebung
der einzelnen Staaten das Interesse aller Staaten betheiligt, und dieses Interesse wird
sich geltend machen, so lange die Macht da ist, es geltend zu machen. Der Deutsche ist
also so lange politisch rechtlos -- rechtlos, insofern er niemals auf einer unbedingten
Rechtsform fußen kann -- bis die politischen Verhältnisse des Bundes geordnet und auf¬
geklärt sind. -- Eine gemeinsame Volksvertretung am Bunde würde ihm ebensowenig
nützen; denn diese Form wäre dem Inhalt nicht angemessen, und eine Form ohne Inhalt
ist eher schädlich als nützlich. -- Deutschland enthält bis jetzt einen unbedingt souveränen


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zu appelliren, einer Zukunft, die hoffentlich nicht zu fern liegt. Das vorliegende Buch
entspricht diesem Zweck in Beziehung auf die kurhessische Angelegenheit auf eine sehr an-
erkennenswerthe Weise; der Verfasser, obgleich er seinen Parteistandpnnkt nie verleugnet,
hat sich überall bemüht, in seinem Bericht die objective Wahrheit zu geben, soweit das
überhaupt möglich ist; und auch in Beziehung auf Vollständigkeit und Genauigkeit läßt
er nichts zu wünschen übrig. Daß er die Form des einfachen Berichts in diesem Fall
einer künstlerisch-historischen Behandlung vorgezogen hat, wird ihm Niemand verargen;
denn die Gegenwart ist für ein Kunstwerk noch nicht gemacht. — Die letzte Wendung
der Dinge in Kurhessen ist vielleicht der schwärzeste Punkt in der Geschichte unserer
letzten Jahre. Es ist auch in anderen Ländern über Gebühr mit rettenden Thaten operirt
worden; aber nirgends hat man in den Formen das Kor Mihir der überlegenen Gewalt
so ungescheut hervortreten lassen. Wenn Windischgrätz nach der Einnahme Wiens durch
seine blutigen Sentenzen das deutsche Volk, welches damals noch nicht in den Zustand
der Abgespanntheit und Blasirtheit versunken war, in dem wir es heute scheu, in eine
fieberhafte Aufregung versetzte, so waren doch damals wirkliche Verbrechen, ein wirklicher
Aufstand, Kampf und Sieg vorausgegangen. Aber einen auf rechtliche Ansprüche ge¬
gründeten, durch den Ausspruch sämmtlicher Landesgcrichte legalisirten Widerstand durch
Dragonaden zu brechen, das ist eine neue Erfindung in der politischen Moral unseres
Jahrhunderts. — Wenn wir aber die Stimmung, in welcher der Verfasser diese Ge¬
waltschritte berichtet, nur überall theilen können, so ist das nicht der Fall mit seinen
Schlußfolgerungen; wir müssen namentlich der einen: der Vcrfassungskampf in Kurhessen
sei eine Probe für das constitutionelle System gewesen, und diese sei gegen dasselbe
ausgefallen, entschieden widersprechen. So weit es sich blos um das constitutionelle
System handelt, hat dasselbe die Probe vollkommen bestanden. Der gesetzliche Wider¬
stand der Bürger und der Behörden hat über den Widerstand der kurfürstlichen Negierung
gesiegt; wenn nachher die Sache durch die Einmischung des Bundes eine andere Wendung
genommen hat, so liegt die Schuld uicht in dem constitutionellen System, sondern in der
Lage Kurhesseus innerhalb der Bundesstaaten. Der Fall wäre kein anderer, auch wenn
Kurhessen eine Republik wäre. — Die Probe ist vielmehr nur gemacht worden mit der
Souveränctätsidee der deutschen Kleinstaaten. So lange dieser Traum noch in den Köpfen
der deutschen Politiker spukt, ist an eine Besserung der deutschen Zustände nicht zu denken.
In Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten versteht sich das ganz von selbst. Die
Bundesgewalt — d. h. vorläufig die deutschen Großmächte — kann es nicht dulden,
daß Kmhesseu oder ein anderer Staat Bündnisse mit dem Auslande eingeht, auch wenn
in diesem Staat der Fürst mit seinen Ständen vollkommen einig sein sollte. Aber auch
in den innern Angelegenheiten wird die Souveränetät dieser Staaten nur bis zu einem
gewissen Grade zugestanden werden können. Im Militärwescn, in der Preßgesctzgcbung,
in dem Zottsystem, selbst in den Instituten privatrechtlicher Natur, ist bei der Gesetzgebung
der einzelnen Staaten das Interesse aller Staaten betheiligt, und dieses Interesse wird
sich geltend machen, so lange die Macht da ist, es geltend zu machen. Der Deutsche ist
also so lange politisch rechtlos — rechtlos, insofern er niemals auf einer unbedingten
Rechtsform fußen kann — bis die politischen Verhältnisse des Bundes geordnet und auf¬
geklärt sind. — Eine gemeinsame Volksvertretung am Bunde würde ihm ebensowenig
nützen; denn diese Form wäre dem Inhalt nicht angemessen, und eine Form ohne Inhalt
ist eher schädlich als nützlich. — Deutschland enthält bis jetzt einen unbedingt souveränen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606/327>, abgerufen am 04.07.2024.