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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.

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Ein Mörder erfreut sich der Wohlthat öffentlichen Verfahrens vor der Jury, er
findet seinen Vertheidiger, -- seinen Fürsprecher in seinem Ankläger selbst, die Jüng¬
linge aber, welche man seit zwanzig Monaten eingesperrt hielt am Hradschin, sind preis¬
gegeben einem Auditor und einem Consesse von Soldaten! Es wurde mehr in sie
hinein, als ans ihnen heraus verhört, so lange, bis man eine Verschwörung zur Ein¬
führung der socialen Republik in dem Protocolle fertig hatte. Den unerfahrenen, durch
die Tortur der langen Haft mürbe und zaghaft gemachten Knaben -- einer davon war
noch nicht volle sechszehn Jahre, als man ihn ergriff, -- ward kein Vertheidiger, ward
nicht die Garantie der Oeffentlichkeit, der Jury, ja nicht einmal die Garantie wirklicher
und zuständiger Richter gewährt. Ein improvisirter Prevotalhof saß über sie zu Gericht,
dessen Mission nicht im N e es tspre es e n, sondern im Verurtheilen besteht. Dieser
Mission hat er entsprochen, hat aber damit die Regierung selber in Verlegenheit gebracht
und compromittirt.

Sechsundzwanzig deutsche und sechszehn czechische Studenten wurden verurtheilt,
zehn davon zum Strang, obwohl man das Urtheil ans Gnade sogleich auf zwan¬
zigjährigen Kerker milderte, die übrigen zu schwerem Kerker verschiedenen Maßes zwischen
fünfzehn und fünf Jahren, und das alles, weil die armen kindischen Burschen in ihren
Burschcnschaftökneipen für das Ideal einer socialen Republik geschwärmt und von ihr
geträumt haben. Sociale Republik! Wollte doch der vcrurtheilende Prevotalhof uus
den Beweis geben, daß er überhaupt wisse, was das eigentlich für ein Ding ist und
woher man das erforderliche Material zur Erzeugung dieses monströsen Hirngespinnstcs
bezieht. Die verurtheilten Republikaner kannten und kennen wohl das, was sie angeb¬
lich haben machen wollen, eben so wenig, als ihre Richter, aber verurtheilt sind sie darum
doch, und erleiden dieselbe Strafe, welche der jüngst von der Jury schuldig erkannte
Mörder erleiden wird für sein sehr concretes, wirklich begangenes Verbrechen. In der
Kneipe von dem Phantome socialer Republik zu träumen, ist also in Oestreich dem Morde
gleich, ja es ist sogar verpönter, als das wirkliche Proclamiren der Republik, verpönter,
als die Entthronung der Dynastie; denn die Ncichstagsmitglieder Ungarns, welche
Beides zu Debreczin wirklich thaten und vollbrachten, wurden von dem blutigen Kriegs¬
gerichte zu Budapest!) gänzlich begnadigt und gehen frei aus, und doch nennt man das
Recht, welches in Ungarn gesprochen wird, auch nicht übermäßig mild.

Daß diese Verurtheilungen allgemeine Indignation, selbst der sogenannten Gut¬
gesinnten und in der Regel Unbarmherzigsten hervorriefen, daß man die Urtheile für eine,
an Lächerlichkeit streifende Uebertreibung erklärte, mußte die Regierung selbst in gewisse
Verlegenheit setzen, so daß entschieden ministerielle Blätter, wie der Lloyd, die Neichs-
zeitung, die Strenge in unumwundenen Phrasen mißbilligten, daß selbst die östreichische
Korrespondenz, das directe Organ des Ministeriums, die Amnestirung in Aussicht stellen
mußte. Die östreichische Korrespondenz hat jedoch übersehen, daß Amnestie, um die
erwünschte Wirkung zu haben, ein vollzogenes Verbrechen, ein gesetzlich begründetes,
gerechtes Urtheil voraussetzt. In diesem Falle aber wird Amnestie nur ein Act ver¬
späteter, also nicht mehr unbefleckter Gerechtigkeit. Denn Ungerechtigkeit hat den incom-
petenten Gerichtshof geschaffen, der mit willkürlichem Verfahren ein willkürliches Urtheil
sprach, Amnestie macht das Unrecht nimmer gut.

Sechs der Jnhaftirtcn wurden wegen Mangels an Beweis all inslantts losge¬
sprochen, keineswegs aber losgelassen, sondern unmittelbar nach der Urtheils-


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Ein Mörder erfreut sich der Wohlthat öffentlichen Verfahrens vor der Jury, er
findet seinen Vertheidiger, — seinen Fürsprecher in seinem Ankläger selbst, die Jüng¬
linge aber, welche man seit zwanzig Monaten eingesperrt hielt am Hradschin, sind preis¬
gegeben einem Auditor und einem Consesse von Soldaten! Es wurde mehr in sie
hinein, als ans ihnen heraus verhört, so lange, bis man eine Verschwörung zur Ein¬
führung der socialen Republik in dem Protocolle fertig hatte. Den unerfahrenen, durch
die Tortur der langen Haft mürbe und zaghaft gemachten Knaben — einer davon war
noch nicht volle sechszehn Jahre, als man ihn ergriff, — ward kein Vertheidiger, ward
nicht die Garantie der Oeffentlichkeit, der Jury, ja nicht einmal die Garantie wirklicher
und zuständiger Richter gewährt. Ein improvisirter Prevotalhof saß über sie zu Gericht,
dessen Mission nicht im N e es tspre es e n, sondern im Verurtheilen besteht. Dieser
Mission hat er entsprochen, hat aber damit die Regierung selber in Verlegenheit gebracht
und compromittirt.

Sechsundzwanzig deutsche und sechszehn czechische Studenten wurden verurtheilt,
zehn davon zum Strang, obwohl man das Urtheil ans Gnade sogleich auf zwan¬
zigjährigen Kerker milderte, die übrigen zu schwerem Kerker verschiedenen Maßes zwischen
fünfzehn und fünf Jahren, und das alles, weil die armen kindischen Burschen in ihren
Burschcnschaftökneipen für das Ideal einer socialen Republik geschwärmt und von ihr
geträumt haben. Sociale Republik! Wollte doch der vcrurtheilende Prevotalhof uus
den Beweis geben, daß er überhaupt wisse, was das eigentlich für ein Ding ist und
woher man das erforderliche Material zur Erzeugung dieses monströsen Hirngespinnstcs
bezieht. Die verurtheilten Republikaner kannten und kennen wohl das, was sie angeb¬
lich haben machen wollen, eben so wenig, als ihre Richter, aber verurtheilt sind sie darum
doch, und erleiden dieselbe Strafe, welche der jüngst von der Jury schuldig erkannte
Mörder erleiden wird für sein sehr concretes, wirklich begangenes Verbrechen. In der
Kneipe von dem Phantome socialer Republik zu träumen, ist also in Oestreich dem Morde
gleich, ja es ist sogar verpönter, als das wirkliche Proclamiren der Republik, verpönter,
als die Entthronung der Dynastie; denn die Ncichstagsmitglieder Ungarns, welche
Beides zu Debreczin wirklich thaten und vollbrachten, wurden von dem blutigen Kriegs¬
gerichte zu Budapest!) gänzlich begnadigt und gehen frei aus, und doch nennt man das
Recht, welches in Ungarn gesprochen wird, auch nicht übermäßig mild.

Daß diese Verurtheilungen allgemeine Indignation, selbst der sogenannten Gut¬
gesinnten und in der Regel Unbarmherzigsten hervorriefen, daß man die Urtheile für eine,
an Lächerlichkeit streifende Uebertreibung erklärte, mußte die Regierung selbst in gewisse
Verlegenheit setzen, so daß entschieden ministerielle Blätter, wie der Lloyd, die Neichs-
zeitung, die Strenge in unumwundenen Phrasen mißbilligten, daß selbst die östreichische
Korrespondenz, das directe Organ des Ministeriums, die Amnestirung in Aussicht stellen
mußte. Die östreichische Korrespondenz hat jedoch übersehen, daß Amnestie, um die
erwünschte Wirkung zu haben, ein vollzogenes Verbrechen, ein gesetzlich begründetes,
gerechtes Urtheil voraussetzt. In diesem Falle aber wird Amnestie nur ein Act ver¬
späteter, also nicht mehr unbefleckter Gerechtigkeit. Denn Ungerechtigkeit hat den incom-
petenten Gerichtshof geschaffen, der mit willkürlichem Verfahren ein willkürliches Urtheil
sprach, Amnestie macht das Unrecht nimmer gut.

Sechs der Jnhaftirtcn wurden wegen Mangels an Beweis all inslantts losge¬
sprochen, keineswegs aber losgelassen, sondern unmittelbar nach der Urtheils-


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[0167] Ein Mörder erfreut sich der Wohlthat öffentlichen Verfahrens vor der Jury, er findet seinen Vertheidiger, — seinen Fürsprecher in seinem Ankläger selbst, die Jüng¬ linge aber, welche man seit zwanzig Monaten eingesperrt hielt am Hradschin, sind preis¬ gegeben einem Auditor und einem Consesse von Soldaten! Es wurde mehr in sie hinein, als ans ihnen heraus verhört, so lange, bis man eine Verschwörung zur Ein¬ führung der socialen Republik in dem Protocolle fertig hatte. Den unerfahrenen, durch die Tortur der langen Haft mürbe und zaghaft gemachten Knaben — einer davon war noch nicht volle sechszehn Jahre, als man ihn ergriff, — ward kein Vertheidiger, ward nicht die Garantie der Oeffentlichkeit, der Jury, ja nicht einmal die Garantie wirklicher und zuständiger Richter gewährt. Ein improvisirter Prevotalhof saß über sie zu Gericht, dessen Mission nicht im N e es tspre es e n, sondern im Verurtheilen besteht. Dieser Mission hat er entsprochen, hat aber damit die Regierung selber in Verlegenheit gebracht und compromittirt. Sechsundzwanzig deutsche und sechszehn czechische Studenten wurden verurtheilt, zehn davon zum Strang, obwohl man das Urtheil ans Gnade sogleich auf zwan¬ zigjährigen Kerker milderte, die übrigen zu schwerem Kerker verschiedenen Maßes zwischen fünfzehn und fünf Jahren, und das alles, weil die armen kindischen Burschen in ihren Burschcnschaftökneipen für das Ideal einer socialen Republik geschwärmt und von ihr geträumt haben. Sociale Republik! Wollte doch der vcrurtheilende Prevotalhof uus den Beweis geben, daß er überhaupt wisse, was das eigentlich für ein Ding ist und woher man das erforderliche Material zur Erzeugung dieses monströsen Hirngespinnstcs bezieht. Die verurtheilten Republikaner kannten und kennen wohl das, was sie angeb¬ lich haben machen wollen, eben so wenig, als ihre Richter, aber verurtheilt sind sie darum doch, und erleiden dieselbe Strafe, welche der jüngst von der Jury schuldig erkannte Mörder erleiden wird für sein sehr concretes, wirklich begangenes Verbrechen. In der Kneipe von dem Phantome socialer Republik zu träumen, ist also in Oestreich dem Morde gleich, ja es ist sogar verpönter, als das wirkliche Proclamiren der Republik, verpönter, als die Entthronung der Dynastie; denn die Ncichstagsmitglieder Ungarns, welche Beides zu Debreczin wirklich thaten und vollbrachten, wurden von dem blutigen Kriegs¬ gerichte zu Budapest!) gänzlich begnadigt und gehen frei aus, und doch nennt man das Recht, welches in Ungarn gesprochen wird, auch nicht übermäßig mild. Daß diese Verurtheilungen allgemeine Indignation, selbst der sogenannten Gut¬ gesinnten und in der Regel Unbarmherzigsten hervorriefen, daß man die Urtheile für eine, an Lächerlichkeit streifende Uebertreibung erklärte, mußte die Regierung selbst in gewisse Verlegenheit setzen, so daß entschieden ministerielle Blätter, wie der Lloyd, die Neichs- zeitung, die Strenge in unumwundenen Phrasen mißbilligten, daß selbst die östreichische Korrespondenz, das directe Organ des Ministeriums, die Amnestirung in Aussicht stellen mußte. Die östreichische Korrespondenz hat jedoch übersehen, daß Amnestie, um die erwünschte Wirkung zu haben, ein vollzogenes Verbrechen, ein gesetzlich begründetes, gerechtes Urtheil voraussetzt. In diesem Falle aber wird Amnestie nur ein Act ver¬ späteter, also nicht mehr unbefleckter Gerechtigkeit. Denn Ungerechtigkeit hat den incom- petenten Gerichtshof geschaffen, der mit willkürlichem Verfahren ein willkürliches Urtheil sprach, Amnestie macht das Unrecht nimmer gut. Sechs der Jnhaftirtcn wurden wegen Mangels an Beweis all inslantts losge¬ sprochen, keineswegs aber losgelassen, sondern unmittelbar nach der Urtheils- 20*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606/167>, abgerufen am 04.07.2024.