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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. II. Band.

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sieht nur die Zweischneidigst seiner Waffe. Seine eigenen Blätter, die Fackel und die
Freimüthige Sachsenzeitung, enthalten ja fast mir Angriffe auf die Gegner des Ministe¬
riums; es steht also denselben frei, unter drei Nummern immer zwei mit Entgegnungen
auszufüllen, das Organ der Reaction also zu einem zwei-drittel-oppositionellen zu stempeln..
-- H. 12.- "Die verantwortliche Redaction einer Zeitschrift dürfen nur solche, im Kö¬
nigreich Sachsen wesentlich wohnhafte, männliche Personen übernehmen oder fortfuhren,
welche die zur Stimmberechtigung bei den Landtagswahlen, mit Ausnahme resp, der
Ansässigkeit und des Census, erforderlichen Eigenschaften besitzen." -- Ein Lichtzieher,
der sich zur Ruhe gesetzt hat. kann also die Redaction übernehmen; ein Gelehrter aber,
der keine Lust hat, sich den Segnungen der sächsisch n Staatsbürgerschaft zu unterziehen,
nicht. Der Zweck einer Beschränkung des Rechts, eine Zeitschrift zu redigiren, kann doch
nur sein, zu verhindern, daß die Strafe für Preßvergehen einen Andern trifft, als den
intellectuellen Urheber desselben. Dieser Zweck wird aber gerade verfehlt. Denn da
unter den landtagsfähigen Seifensiedern, Faßbindern, Strangdrehern, Messerschmieden ze.
sich nicht übertrieben viele vorfinden, die im Stande sind, ich will nicht sagen, mir von
mich zu unterscheiden, aber wenigstens die Bedeutung eines Hegelschen Satzes zu über¬
sehen, und demnach die reale Leitung einer wissenschaftlichen Zeitschrift zu übernehmen,
da andererseits die Rechtsverhältnisse, in welche das Eingehen eines größern Journals
eingreift, zu bedeutend sind, um ohne Weiteres daran denken zu können, so tritt der
Zwang ein, einen Schein-Redacteur zu bestellen, der sich für Geld und gute Worte
unter jenen landtagsfähigen Strangdrehern ze. schon finden wird, dessen Stellung aber Lüge
und Unsittlichkeit der ärgsten Art mit sich bringt. -- Und so denkt dieses Ministerium
die Presse zu pnrisicircn! -- Es sind in dem Entwurf noch viel schlimmere Dinge;
der Postdebit wird der Polizeiwillkür übergeben (ez. 1!)), und dadurch eine Parteihcrr-
schaft hergestellt; auf die Denunciation eine Prämie gesetzt (§. 27); die Strafe tritt ein
in Folge eines noch nicht völlig rechtskräftigen Erkenntnisses, und damit zuweilen der
vollständige Ruin eines Unschuldigen (§. 31), ze. -- Soll es nnn ein Trost sein, oder
eine neue Demüthigung, daß Vieles von dieser Verordnung so eingerichtet ist, daß es
beim besten Willen nicht ausgeführt werden kann!!

Der Erbe von Kilnmrmor. Roman von Bertha Werber. Magdeburg,
Vänsch. -- Zu Anfang eine hochländische Staffage, wie bei Walter Scott; gewürfelter
Tartar, blaue Mütze mit der Feder, ein alter Diener des Hauses So und So, ein
Stück Harfner mit einer Tochter, die ein Mondscheinantlitz mit blonden Ophelialocken
hat, und aus Liebe wahnsinnig ist; adelstolze Väter und Familienfeindfchaften, die sich
dem Glücke liebender Herzen entgegensetzen; Studentenleben in Heidelberg mit Duellen;
Verwundung, die an Tod grenzt, mit darauffolgender Rene; Türkinnen mit unterge¬
schlagenen Beinen; Entführungen, die Marmorbecken und Springbrunnen der Alhambra:
zum Schluß Entlarvung der Bösen, Sieg des Guten und mehrere Hochzeiten, Alles,
was das Herz begehrt: es ist ein Roman aus der guten alten Zeit, und wir sehen mit
Freuden, daß durch die Eisenbahnen noch nicht alle Romantik verwischt ist.




Aerlag von F. L. Hcvbig. -- Redacteure: Gustav Freytag und Hnlian Schmidt.
Druck von C. E. Elbert.

sieht nur die Zweischneidigst seiner Waffe. Seine eigenen Blätter, die Fackel und die
Freimüthige Sachsenzeitung, enthalten ja fast mir Angriffe auf die Gegner des Ministe¬
riums; es steht also denselben frei, unter drei Nummern immer zwei mit Entgegnungen
auszufüllen, das Organ der Reaction also zu einem zwei-drittel-oppositionellen zu stempeln..
— H. 12.- „Die verantwortliche Redaction einer Zeitschrift dürfen nur solche, im Kö¬
nigreich Sachsen wesentlich wohnhafte, männliche Personen übernehmen oder fortfuhren,
welche die zur Stimmberechtigung bei den Landtagswahlen, mit Ausnahme resp, der
Ansässigkeit und des Census, erforderlichen Eigenschaften besitzen." — Ein Lichtzieher,
der sich zur Ruhe gesetzt hat. kann also die Redaction übernehmen; ein Gelehrter aber,
der keine Lust hat, sich den Segnungen der sächsisch n Staatsbürgerschaft zu unterziehen,
nicht. Der Zweck einer Beschränkung des Rechts, eine Zeitschrift zu redigiren, kann doch
nur sein, zu verhindern, daß die Strafe für Preßvergehen einen Andern trifft, als den
intellectuellen Urheber desselben. Dieser Zweck wird aber gerade verfehlt. Denn da
unter den landtagsfähigen Seifensiedern, Faßbindern, Strangdrehern, Messerschmieden ze.
sich nicht übertrieben viele vorfinden, die im Stande sind, ich will nicht sagen, mir von
mich zu unterscheiden, aber wenigstens die Bedeutung eines Hegelschen Satzes zu über¬
sehen, und demnach die reale Leitung einer wissenschaftlichen Zeitschrift zu übernehmen,
da andererseits die Rechtsverhältnisse, in welche das Eingehen eines größern Journals
eingreift, zu bedeutend sind, um ohne Weiteres daran denken zu können, so tritt der
Zwang ein, einen Schein-Redacteur zu bestellen, der sich für Geld und gute Worte
unter jenen landtagsfähigen Strangdrehern ze. schon finden wird, dessen Stellung aber Lüge
und Unsittlichkeit der ärgsten Art mit sich bringt. — Und so denkt dieses Ministerium
die Presse zu pnrisicircn! — Es sind in dem Entwurf noch viel schlimmere Dinge;
der Postdebit wird der Polizeiwillkür übergeben (ez. 1!)), und dadurch eine Parteihcrr-
schaft hergestellt; auf die Denunciation eine Prämie gesetzt (§. 27); die Strafe tritt ein
in Folge eines noch nicht völlig rechtskräftigen Erkenntnisses, und damit zuweilen der
vollständige Ruin eines Unschuldigen (§. 31), ze. — Soll es nnn ein Trost sein, oder
eine neue Demüthigung, daß Vieles von dieser Verordnung so eingerichtet ist, daß es
beim besten Willen nicht ausgeführt werden kann!!

Der Erbe von Kilnmrmor. Roman von Bertha Werber. Magdeburg,
Vänsch. — Zu Anfang eine hochländische Staffage, wie bei Walter Scott; gewürfelter
Tartar, blaue Mütze mit der Feder, ein alter Diener des Hauses So und So, ein
Stück Harfner mit einer Tochter, die ein Mondscheinantlitz mit blonden Ophelialocken
hat, und aus Liebe wahnsinnig ist; adelstolze Väter und Familienfeindfchaften, die sich
dem Glücke liebender Herzen entgegensetzen; Studentenleben in Heidelberg mit Duellen;
Verwundung, die an Tod grenzt, mit darauffolgender Rene; Türkinnen mit unterge¬
schlagenen Beinen; Entführungen, die Marmorbecken und Springbrunnen der Alhambra:
zum Schluß Entlarvung der Bösen, Sieg des Guten und mehrere Hochzeiten, Alles,
was das Herz begehrt: es ist ein Roman aus der guten alten Zeit, und wir sehen mit
Freuden, daß durch die Eisenbahnen noch nicht alle Romantik verwischt ist.




Aerlag von F. L. Hcvbig. — Redacteure: Gustav Freytag und Hnlian Schmidt.
Druck von C. E. Elbert.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_92288/88>, abgerufen am 24.08.2024.