Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. II. Band.nachdem Hans Daniel Hassenpflug in das Ministerium getreten war. In immer größe¬ Die Erhebung des kurhessischen Volkes im März 1848 nach einem langen und nachdem Hans Daniel Hassenpflug in das Ministerium getreten war. In immer größe¬ Die Erhebung des kurhessischen Volkes im März 1848 nach einem langen und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0086" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/92375"/> <p xml:id="ID_262" prev="#ID_261"> nachdem Hans Daniel Hassenpflug in das Ministerium getreten war. In immer größe¬<lb/> rer Schroffheit, mit immer empfindlicheren Druck stellte es sich heraus, daß nicht nur<lb/> die offen erkennbare Idee der Verfassungsurkunde in absolustischem Sinn umgeformt der<lb/> Negierung zu Grunde gelegt wurde, sondern es sing auch zu derselben Zeit eine Deu¬<lb/> telei und Verdrehung und Umschreibung der Worte des Staatsgrundgcsetzcs an, dessen<lb/> deutsche Sprache urplötzlich auch in ihren zweifellosesten Ausdrücken eine andere Bedeu¬<lb/> tung erhalten zu haben schien. Weit öffneten sich die berüchtigten „Löcher", breit auf<lb/> flogen die „Hinterthüren" der Verfassungsurkunde. Mit Entrüstung und Schmerz sah<lb/> das Land zu; da ward es zum Sprichwort, daß Hassenpflng Hessens Haß und Fluch<lb/> habe. Er nahm ihn mit sich, als er, selbst ein absolustischer Herr, sich mit dem höch¬<lb/> sten absolutistischen Herrn über das absolutistische Regiment überwarf. Die Minister, die<lb/> nach ihm kamen, waren größtentheils seine Adepten, sein Körper war weggegangen, sein<lb/> Geist blieb; das Bewußtsein davon und die Schuldschreibung auf den Fälscher des kla¬<lb/> ren Wortes war im Hessenvolke verbreitet wie ein Katechismussatz. Man hatte es selbst<lb/> da nicht vergessen, als zuletzt vor den Märzstürmcn 1848 Scheffer das Ministerium lei¬<lb/> tete und mit der ganzen breiten Kernfülle eines „Dreschflegels von der Schwalm" die<lb/> absolutistische Grobheit und Willkür über das Land handhabte und vor den Ständen<lb/> lehrend entfaltete. Auch der wucherisch-pietistische Beigeschmack, den die kurhessische Ne¬<lb/> gierung bis zu eben jener Zeit zeigte, war eine Saat Hassenpflug's. Doch genug da¬<lb/> von; die Regierungsweise des kurhessischen Ministeriums noch unmittelbar vor jenem<lb/> Februar ist weltbekannt geworden. Es war in einem Zuge der Mauerbrecher des Ab¬<lb/> solutismus und sein Don Quixote.</p><lb/> <p xml:id="ID_263" next="#ID_264"> Die Erhebung des kurhessischen Volkes im März 1848 nach einem langen und<lb/> bitter empfundenen verhaßten Regimente war erfolgreich, obwohl es nirgends zu einer<lb/> eigentlichen Empörung mit Waffengewalt kam. Nach einigem Widerstreben gewährte der<lb/> Fürst alle Forderungen des Volkes und beschwichtigte damit die für ihn selbst drohende<lb/> Gefahr. Er soll sich später, nach den bekannten Vorgängen in Berlin freudig die Hände<lb/> gerieben haben, daß er „klüger gewesen sei, als sein königlicher Bruder." Die Verwirk-<lb/> lichung des ganzen bekannten Programms der Märzerhebungen schien in Kurhessen kein Hin¬<lb/> derniß zu finden, zumal nachdem auch der ganze seitherige Personalbestand des Ministe¬<lb/> riums verabschiedet war und der kurfürstlichen Proclamation vom 11. März gemäß, „daß<lb/> stets nur volksthümliche Minister als Rathgeber der Krone berufen werden sollten,"<lb/> Eberhard, Wippermann ze. an die Spitze der Verwaltung gestellt waren. In ununter¬<lb/> brochener Arbeit, mit rastlosem Eifer ward von diesem Ministerium im besten Einver-<lb/> ständniß mit der Ständeversammlung eine große Zahl von Gesetzen durchgeführt, in<lb/> welchen der veränderten Zeit mit ihren billigen und gerechten Ansprüchen genügt ward.<lb/> Doch mußte in den meisten Fällen der von Tag zu Tag entschiedener widerstrebende<lb/> Wille des Fürsten erst überwunden werden. Wiederholt kam es an den Tag, daß der<lb/> Kurfürst, seitdem die Bewegung im Rückflüsse begriffen war, dem Ministerium wie auf¬<lb/> gedrungenen „Fremdlingen in seinem Hause" gram war und bei jeder Gelegenheit sich<lb/> seine frühern Freunde oder Analogieen derselben wieder herbeiholen wolle. Die „Mi¬<lb/> nisterkrisis" war zuletzt so gut wie permanent. Und doch hatten die Minister vielleicht<lb/> einen Theil ihrer Popularität dadurch eingebüßt, daß sie das starke Interesse des Fürsten<lb/> an der unverkümmerten Aufrechthaltung der wahrhaft enormen Civilliste, sobald dieselbe<lb/> zu einer Rechtsfrage für die Gesetzgebung gemacht werden sollte, mit Entschiedenheit</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0086]
nachdem Hans Daniel Hassenpflug in das Ministerium getreten war. In immer größe¬
rer Schroffheit, mit immer empfindlicheren Druck stellte es sich heraus, daß nicht nur
die offen erkennbare Idee der Verfassungsurkunde in absolustischem Sinn umgeformt der
Negierung zu Grunde gelegt wurde, sondern es sing auch zu derselben Zeit eine Deu¬
telei und Verdrehung und Umschreibung der Worte des Staatsgrundgcsetzcs an, dessen
deutsche Sprache urplötzlich auch in ihren zweifellosesten Ausdrücken eine andere Bedeu¬
tung erhalten zu haben schien. Weit öffneten sich die berüchtigten „Löcher", breit auf
flogen die „Hinterthüren" der Verfassungsurkunde. Mit Entrüstung und Schmerz sah
das Land zu; da ward es zum Sprichwort, daß Hassenpflng Hessens Haß und Fluch
habe. Er nahm ihn mit sich, als er, selbst ein absolustischer Herr, sich mit dem höch¬
sten absolutistischen Herrn über das absolutistische Regiment überwarf. Die Minister, die
nach ihm kamen, waren größtentheils seine Adepten, sein Körper war weggegangen, sein
Geist blieb; das Bewußtsein davon und die Schuldschreibung auf den Fälscher des kla¬
ren Wortes war im Hessenvolke verbreitet wie ein Katechismussatz. Man hatte es selbst
da nicht vergessen, als zuletzt vor den Märzstürmcn 1848 Scheffer das Ministerium lei¬
tete und mit der ganzen breiten Kernfülle eines „Dreschflegels von der Schwalm" die
absolutistische Grobheit und Willkür über das Land handhabte und vor den Ständen
lehrend entfaltete. Auch der wucherisch-pietistische Beigeschmack, den die kurhessische Ne¬
gierung bis zu eben jener Zeit zeigte, war eine Saat Hassenpflug's. Doch genug da¬
von; die Regierungsweise des kurhessischen Ministeriums noch unmittelbar vor jenem
Februar ist weltbekannt geworden. Es war in einem Zuge der Mauerbrecher des Ab¬
solutismus und sein Don Quixote.
Die Erhebung des kurhessischen Volkes im März 1848 nach einem langen und
bitter empfundenen verhaßten Regimente war erfolgreich, obwohl es nirgends zu einer
eigentlichen Empörung mit Waffengewalt kam. Nach einigem Widerstreben gewährte der
Fürst alle Forderungen des Volkes und beschwichtigte damit die für ihn selbst drohende
Gefahr. Er soll sich später, nach den bekannten Vorgängen in Berlin freudig die Hände
gerieben haben, daß er „klüger gewesen sei, als sein königlicher Bruder." Die Verwirk-
lichung des ganzen bekannten Programms der Märzerhebungen schien in Kurhessen kein Hin¬
derniß zu finden, zumal nachdem auch der ganze seitherige Personalbestand des Ministe¬
riums verabschiedet war und der kurfürstlichen Proclamation vom 11. März gemäß, „daß
stets nur volksthümliche Minister als Rathgeber der Krone berufen werden sollten,"
Eberhard, Wippermann ze. an die Spitze der Verwaltung gestellt waren. In ununter¬
brochener Arbeit, mit rastlosem Eifer ward von diesem Ministerium im besten Einver-
ständniß mit der Ständeversammlung eine große Zahl von Gesetzen durchgeführt, in
welchen der veränderten Zeit mit ihren billigen und gerechten Ansprüchen genügt ward.
Doch mußte in den meisten Fällen der von Tag zu Tag entschiedener widerstrebende
Wille des Fürsten erst überwunden werden. Wiederholt kam es an den Tag, daß der
Kurfürst, seitdem die Bewegung im Rückflüsse begriffen war, dem Ministerium wie auf¬
gedrungenen „Fremdlingen in seinem Hause" gram war und bei jeder Gelegenheit sich
seine frühern Freunde oder Analogieen derselben wieder herbeiholen wolle. Die „Mi¬
nisterkrisis" war zuletzt so gut wie permanent. Und doch hatten die Minister vielleicht
einen Theil ihrer Popularität dadurch eingebüßt, daß sie das starke Interesse des Fürsten
an der unverkümmerten Aufrechthaltung der wahrhaft enormen Civilliste, sobald dieselbe
zu einer Rechtsfrage für die Gesetzgebung gemacht werden sollte, mit Entschiedenheit
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