Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, II. Semester. IV. Band.der Commission ernster Wille, ja ein warmer Eifer für die Organisation des Ein¬ In der Sitzung vom 5. October stand Präsident Vollprecht, der Nassauer, Diese Sitzung schließt, indem alle Theile auf ihrer Ansicht beharren. In der nächsten Sitzung, am "1., trägt Baden (Freih. v. Meisenburg) auf der Commission ernster Wille, ja ein warmer Eifer für die Organisation des Ein¬ In der Sitzung vom 5. October stand Präsident Vollprecht, der Nassauer, Diese Sitzung schließt, indem alle Theile auf ihrer Ansicht beharren. In der nächsten Sitzung, am «1., trägt Baden (Freih. v. Meisenburg) auf <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0169" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/279717"/> <p xml:id="ID_570" prev="#ID_569"> der Commission ernster Wille, ja ein warmer Eifer für die Organisation des Ein¬<lb/> heitsstaates sichtbar wurde, hat ihm auch in den Augen des Publikums Bedeu¬<lb/> tung und Ausehn verschafft. Schon freut man sich herzlich darüber, daß die kleinen<lb/> Staaten mit gutem Beispiel voran gehn, daß Bodelschwing hin und wieder bie¬<lb/> dere Derbheit uicht verläugnet, und wieder ärgert und schämt man sich über die<lb/> schwächlichen und kleinen Querzüge des Sachsen von Zeschau und des Hannove¬<lb/> raners von Wangenheim.</p><lb/> <p xml:id="ID_571"> In der Sitzung vom 5. October stand Präsident Vollprecht, der Nassauer,<lb/> auf und forderte einen Termin zur Vornahme der Wahlen für den nächsten Reichs¬<lb/> tag, dieser Termin solle der 15. Januar 1850 sein. — Alle Bevollmächtigten<lb/> stimmen freudig bei, nur der von Mecklenburg-Strelitz, Herr von Oertzen, wi¬<lb/> derspricht leise, entschieden dagegen die von Hannover und Sachsen; im Namen<lb/> beider erklärt Sachsen die Einberufung eines Reichstags für unzeitig, noch sind<lb/> nicht alle deutsche Staate» dem Bündnisse beigetreten, namentlich haben wir über<lb/> die Stellung Baierns noch keine definitive Erklärung, ein Bundesstaat ohne die<lb/> süddeutsche» Königreiche wäre eine ganz andere Verbindung als die, welche der<lb/> Dreikönigsentwurf meint, und endlich wird Oestreich die Sache nicht leiden. Han¬<lb/> nover bestätigt diese Einwürfe noch dreister und erklärt gradezu, daß das Bündniß<lb/> vom 26. Mai von selbst ungiltig würde, wenn nicht alle Staaten, auch Baiern<lb/> und Würtemberg beitreten. Preußen und Nassau widerlegen diese Einwürfe Punkt<lb/> für Punkt: Bei Abschluß des Dreikönigsbündnisses war die Voraussetzung ganz<lb/> und gar nicht, daß alle deutsche Staaten ihre Theilnahme zugesagt haben müßten,<lb/> bevor das Bündniß dnrch einen Reichstag und Constituirung der Bundesgewalt<lb/> ins Leben treten könnte. Namentlich Sachsen und Hannover seien als Theilnehmer<lb/> am ursprünglichen Vereine, der zunächst nur die drei Königreiche umfaßte, zu<lb/> diesem Einwurf höchst unberechtigt, und Preußen werde nicht dulden, daß die Rea-<lb/> lisirung des Bundesstaates von der Genehmigung Oestreichs abhängig gemacht werde.</p><lb/> <p xml:id="ID_572"> Diese Sitzung schließt, indem alle Theile auf ihrer Ansicht beharren.</p><lb/> <p xml:id="ID_573"> In der nächsten Sitzung, am «1., trägt Baden (Freih. v. Meisenburg) auf<lb/> sofortige Bildung einer Commission an, welche die Verbindung des engeren Bun¬<lb/> desstaates mit den übrigen deutschen Bundesgenossen fortzusetzen und deren Anschlich<lb/> herbeizuführen habe. Sein Antrag wird einstimmig angenommen, die Zahl der<lb/> Mitglieder dieser Commission auf drei festgesetzt. — Darauf geht die Debatte über<lb/> den Antrag von Nassau fort, die Opposition von Hannover wird trotziger und<lb/> spricht in längerer Deduction die Erklärung aus, daß die Bestimmungen der<lb/> alten Bundesacte uoch zu Recht bestehen; die Einberufung eines Reichs¬<lb/> tages auf Grund des Dreikönigsentwurfs, der ja auch nur eine Propositivn sei,<lb/> sei deshalb ungesetzlich und gegen die Bestimmungen der Wiener Schlußacte. Sachsen<lb/> Wagt doch nicht, dieser Art der Beweisführung geradezu beizustimmen, erklärt aber<lb/> seine Absicht, auch fernerhin zu widersprechen.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0169]
der Commission ernster Wille, ja ein warmer Eifer für die Organisation des Ein¬
heitsstaates sichtbar wurde, hat ihm auch in den Augen des Publikums Bedeu¬
tung und Ausehn verschafft. Schon freut man sich herzlich darüber, daß die kleinen
Staaten mit gutem Beispiel voran gehn, daß Bodelschwing hin und wieder bie¬
dere Derbheit uicht verläugnet, und wieder ärgert und schämt man sich über die
schwächlichen und kleinen Querzüge des Sachsen von Zeschau und des Hannove¬
raners von Wangenheim.
In der Sitzung vom 5. October stand Präsident Vollprecht, der Nassauer,
auf und forderte einen Termin zur Vornahme der Wahlen für den nächsten Reichs¬
tag, dieser Termin solle der 15. Januar 1850 sein. — Alle Bevollmächtigten
stimmen freudig bei, nur der von Mecklenburg-Strelitz, Herr von Oertzen, wi¬
derspricht leise, entschieden dagegen die von Hannover und Sachsen; im Namen
beider erklärt Sachsen die Einberufung eines Reichstags für unzeitig, noch sind
nicht alle deutsche Staate» dem Bündnisse beigetreten, namentlich haben wir über
die Stellung Baierns noch keine definitive Erklärung, ein Bundesstaat ohne die
süddeutsche» Königreiche wäre eine ganz andere Verbindung als die, welche der
Dreikönigsentwurf meint, und endlich wird Oestreich die Sache nicht leiden. Han¬
nover bestätigt diese Einwürfe noch dreister und erklärt gradezu, daß das Bündniß
vom 26. Mai von selbst ungiltig würde, wenn nicht alle Staaten, auch Baiern
und Würtemberg beitreten. Preußen und Nassau widerlegen diese Einwürfe Punkt
für Punkt: Bei Abschluß des Dreikönigsbündnisses war die Voraussetzung ganz
und gar nicht, daß alle deutsche Staaten ihre Theilnahme zugesagt haben müßten,
bevor das Bündniß dnrch einen Reichstag und Constituirung der Bundesgewalt
ins Leben treten könnte. Namentlich Sachsen und Hannover seien als Theilnehmer
am ursprünglichen Vereine, der zunächst nur die drei Königreiche umfaßte, zu
diesem Einwurf höchst unberechtigt, und Preußen werde nicht dulden, daß die Rea-
lisirung des Bundesstaates von der Genehmigung Oestreichs abhängig gemacht werde.
Diese Sitzung schließt, indem alle Theile auf ihrer Ansicht beharren.
In der nächsten Sitzung, am «1., trägt Baden (Freih. v. Meisenburg) auf
sofortige Bildung einer Commission an, welche die Verbindung des engeren Bun¬
desstaates mit den übrigen deutschen Bundesgenossen fortzusetzen und deren Anschlich
herbeizuführen habe. Sein Antrag wird einstimmig angenommen, die Zahl der
Mitglieder dieser Commission auf drei festgesetzt. — Darauf geht die Debatte über
den Antrag von Nassau fort, die Opposition von Hannover wird trotziger und
spricht in längerer Deduction die Erklärung aus, daß die Bestimmungen der
alten Bundesacte uoch zu Recht bestehen; die Einberufung eines Reichs¬
tages auf Grund des Dreikönigsentwurfs, der ja auch nur eine Propositivn sei,
sei deshalb ungesetzlich und gegen die Bestimmungen der Wiener Schlußacte. Sachsen
Wagt doch nicht, dieser Art der Beweisführung geradezu beizustimmen, erklärt aber
seine Absicht, auch fernerhin zu widersprechen.
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