Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, I. Semester. II. Band.bracht, aber natiinun exnollas lurca, timion usizue ivcurrit! der Hofphilosopl) ließ Vielleicht erinnert sich die Deutsche Reform aus ihren Jugendjahren an den Die Bezugnahme auf die Centurien hätte noch einen andern Nutzen, was die bracht, aber natiinun exnollas lurca, timion usizue ivcurrit! der Hofphilosopl) ließ Vielleicht erinnert sich die Deutsche Reform aus ihren Jugendjahren an den Die Bezugnahme auf die Centurien hätte noch einen andern Nutzen, was die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0274" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/278784"/> <p xml:id="ID_859" prev="#ID_858"> bracht, aber natiinun exnollas lurca, timion usizue ivcurrit! der Hofphilosopl) ließ<lb/> sich mit den rothen Republikanern von Athen, dieser zum großen Theil aus Ja-<lb/> cobinern zusammengesetzten nltrademokratischen Stadt in hochverrätherische Umtriebe<lb/> gegen seinen König und Herrn ein, und wurde daher mit Schimpf und Schande<lb/> cassirt. Wie kann die Deutsche Reform einen Wühler als Autorität citiren!<lb/> Hinter dem gleisnerischem Anstrich einer guten conservativen Meinung versteckt<lb/> sich dieselbe verruchte Gesinnung, die seit Klisthenes fluchwürdiger Auflösung der<lb/> alten Phylen die Geschichte Athens zu einem beklagenswerthen Gewebe unaus¬<lb/> gesetzter Meuterei und perennirenden Hochverraths gemacht, wie sich die Deutsche<lb/> Reform aus den Schriften ihres Freundes, des Professor Heinrich Leo, des Brei¬<lb/> teren darüber belehren kann.</p><lb/> <p xml:id="ID_860"> Vielleicht erinnert sich die Deutsche Reform aus ihren Jugendjahren an den<lb/> römischen Schriftsteller T. Livius, den mau in Secunda zu exponiren Pflegt. In<lb/> diesem Autor, der jedenfalls populärer ist, als der häufig unverständliche Stagirit,<lb/> hätte sie eine viel höhere Staatsform finden können, als ein philosophirender Di¬<lb/> lettant sie bieten kann: ich meine die Verfassung des Königs Servius Tullius,<lb/> welche dieser Monarch mit der seinem Hause angestammten Erbweisheit (seine illegitime<lb/> Geburt thut nichts zur Sache) seinem Volk octrvyirt hatte, und welche seitdem im rö¬<lb/> mischen Staat zu Recht bestand, selbst nachdem das Königthum von Gottes Gna¬<lb/> den aufgehoben war. Diese Verfassung, mit zeitgemäßen Reformen, dem preußi¬<lb/> schen Staat zu Grunde zu legen, wäre nicht nur dem Princip entsprechender —-<lb/> weil hier eine concrete historische Basis vorliegt, bei Aristoteles ein bloßes Ideal<lb/> — soudern auch zweckmäßiger für die gute Sache der conservativen Partei. Es<lb/> müßten in jedem Kreise durch die Steuerkataster die Angehörigen der sechs Clas¬<lb/> sen ermittelt werden. Jeder Kreis stellt t 92 Wahlmänner, wovon die erste Classe<lb/> — die Millionäre — 97 erwählt, die andern Steuerklassen 95, die letzte, die<lb/> Proletarier, die c-tun-z consi, weil wir doch einmal Christen sind, nach der gün¬<lb/> stigsten Interpretation Einen. Diese Wahlmänner wählen nach absoluter Stim-<lb/> menzahl die betreffenden Deputirten. Wenn daraus nicht eine conservative Kam¬<lb/> mer hervorgeht, dann kann Herr v. Manteuffel sich niederlegen in die Gruft sei¬<lb/> ner Ahnen, und ausrufen: Ich verstehe meine Zeit nicht mehr.</p><lb/> <p xml:id="ID_861" next="#ID_862"> Die Bezugnahme auf die Centurien hätte noch einen andern Nutzen, was die<lb/> Nechtsgiltigkeit einer neuen Octroyirung betrifft. Im preußischen Staat besteht zu<lb/> Recht, was durch das Landrecht und die Gesetzsammlung in der Dcckerschen Wirkt.<lb/> Geh. Hofbuchdruckerei publicirt ist. Die Schriften des Aristoteles gehören nicht<lb/> dazu, wohl aber das mit der Verfassung vom 5. December gemeinsam octroyirte<lb/> Wahlgesetz. Der griechischen Philosophie ist gesetzlich kein Einfluß auf das preu¬<lb/> ßische Recht eingeräumt worden. Wohl aber haben berühmte Juristen es versucht,<lb/> das Landrecht durch einen Recurs auf die betreffenden Paragraphen des Codex<lb/> Justinianeus, aus denen es doch zum guten Theil hergeleitet ist, zu kritisiren'</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0274]
bracht, aber natiinun exnollas lurca, timion usizue ivcurrit! der Hofphilosopl) ließ
sich mit den rothen Republikanern von Athen, dieser zum großen Theil aus Ja-
cobinern zusammengesetzten nltrademokratischen Stadt in hochverrätherische Umtriebe
gegen seinen König und Herrn ein, und wurde daher mit Schimpf und Schande
cassirt. Wie kann die Deutsche Reform einen Wühler als Autorität citiren!
Hinter dem gleisnerischem Anstrich einer guten conservativen Meinung versteckt
sich dieselbe verruchte Gesinnung, die seit Klisthenes fluchwürdiger Auflösung der
alten Phylen die Geschichte Athens zu einem beklagenswerthen Gewebe unaus¬
gesetzter Meuterei und perennirenden Hochverraths gemacht, wie sich die Deutsche
Reform aus den Schriften ihres Freundes, des Professor Heinrich Leo, des Brei¬
teren darüber belehren kann.
Vielleicht erinnert sich die Deutsche Reform aus ihren Jugendjahren an den
römischen Schriftsteller T. Livius, den mau in Secunda zu exponiren Pflegt. In
diesem Autor, der jedenfalls populärer ist, als der häufig unverständliche Stagirit,
hätte sie eine viel höhere Staatsform finden können, als ein philosophirender Di¬
lettant sie bieten kann: ich meine die Verfassung des Königs Servius Tullius,
welche dieser Monarch mit der seinem Hause angestammten Erbweisheit (seine illegitime
Geburt thut nichts zur Sache) seinem Volk octrvyirt hatte, und welche seitdem im rö¬
mischen Staat zu Recht bestand, selbst nachdem das Königthum von Gottes Gna¬
den aufgehoben war. Diese Verfassung, mit zeitgemäßen Reformen, dem preußi¬
schen Staat zu Grunde zu legen, wäre nicht nur dem Princip entsprechender —-
weil hier eine concrete historische Basis vorliegt, bei Aristoteles ein bloßes Ideal
— soudern auch zweckmäßiger für die gute Sache der conservativen Partei. Es
müßten in jedem Kreise durch die Steuerkataster die Angehörigen der sechs Clas¬
sen ermittelt werden. Jeder Kreis stellt t 92 Wahlmänner, wovon die erste Classe
— die Millionäre — 97 erwählt, die andern Steuerklassen 95, die letzte, die
Proletarier, die c-tun-z consi, weil wir doch einmal Christen sind, nach der gün¬
stigsten Interpretation Einen. Diese Wahlmänner wählen nach absoluter Stim-
menzahl die betreffenden Deputirten. Wenn daraus nicht eine conservative Kam¬
mer hervorgeht, dann kann Herr v. Manteuffel sich niederlegen in die Gruft sei¬
ner Ahnen, und ausrufen: Ich verstehe meine Zeit nicht mehr.
Die Bezugnahme auf die Centurien hätte noch einen andern Nutzen, was die
Nechtsgiltigkeit einer neuen Octroyirung betrifft. Im preußischen Staat besteht zu
Recht, was durch das Landrecht und die Gesetzsammlung in der Dcckerschen Wirkt.
Geh. Hofbuchdruckerei publicirt ist. Die Schriften des Aristoteles gehören nicht
dazu, wohl aber das mit der Verfassung vom 5. December gemeinsam octroyirte
Wahlgesetz. Der griechischen Philosophie ist gesetzlich kein Einfluß auf das preu¬
ßische Recht eingeräumt worden. Wohl aber haben berühmte Juristen es versucht,
das Landrecht durch einen Recurs auf die betreffenden Paragraphen des Codex
Justinianeus, aus denen es doch zum guten Theil hergeleitet ist, zu kritisiren'
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