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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band.

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Ebenso zu billigen ist der Entschluß der Versammlung, die Wahl ans eigner
Machtvollkommenheit vorzunehmen, und die Einwilligung der Fürsten stillschweigend
vorauszusetzen; zu billigen nicht nach dem Grundsatz der Volkssouveränität, wie
ihn die Linke auffaßte, sondern in dem Sinn des Präsidenten nach den Regeln
der Zweckmäßigkeit. Denn wenn einmal eine Centralgewalt sein sollte, so war
vorauszusetzen, daß sich die Versammlung eher darüber einigen würde, als die
Fürsten, und bei der loyalen Gesinnung der Majorität konnte man ebenso an¬
nehmen, daß die Wahl einen Fürsten treffe, der den übrigen so wenig fatal sein
würde, als unter den Umständen möglich. Die Mre. Rechtspartei von der strik¬
ten Observanz hat nach, Gagern's Rede wohl nur >no forum dagegen gestimmt,
um das Princip zu wahren, denn der Grundsatz: sileut le^es i"ter -um", wird
^ihnen so klar gewesen sein, als ihren Gegnern.

Die vorausgesetzte Muwilliguiig der Fürsten ist denn mich erfolgt, zuerst von
Seiten des Bundestags. Von Oestreich verstand es sich vou selbst, die kleinen süd-
uud mitteldeutschen Staaten folgten jubelnd, die preußische Regierung willigte für
diesmal ein, wenn sie auch gegen die weitern Konsequenzen des Princips protestirte;
nur der König von Hannover hat sich bedenklich ausgesprochen, er will nur vor¬
läufig gegen die formellen und materiellen Unregelmäßigkeiten der Macht keinen
Einspruch thun, er will das Weitere abwarten. Wie dem auch sei, wenn noch
Einsprüche erfolgen sollten, so werden sie nicht gegen die neue Gewalt an sich er¬
hoben werden, sondern nur gegen die Art und Weise, wie dieselbe sich geltend
machen wird.

Gegen die Person des Gewählten läßt sich nichts einwenden. Er steht --
ein seltenes Glück für einen Fürsten -- trotz seines hohen Alters in seiner po¬
litischen Laufbahn rein und unbefleckt da. Er ist stets dem Volke nahe gewesen,
er hatte wegen seiner liberalen Gesinnungen Metternich's Ungnade auf sich gezogen.
Er gehört endlich dem Fürstenhause an, auf welches -- bei der mißlichen Stellung
Preußens seinen eignen Radicalen und den Süddeutschen gegenüber -- allein die
Wahl fallen konnte.

Soweit ist Alles in Ordnung; aber nun folgen die Bedenken. Der Erzher¬
zog war von dem Kaiser von Oestreich zum Commissarius bei dem östreichi¬
schen Reichstag bestellt. Er erklärte nun den Frankfurter Deputirten einerseits,
seinen lieben Oestreichern anderseits, er wolle beide Geschäfte mit einander ver¬
einigen. Er wolle mit Erlaubniß seines allergnädigsten Herrn zuerst
rasch nach Frankfurt reisen, um die Complimente der Versammlung anzunehmen,
und dann eilfertigst nach Wien zurückkehren, um seine östreichischen Geschäfte
zu betreiben. Es sieht also beinahe so aus, als betrachte der Erzherzog seine
Reichsverweserschaft als Nebensache, die er beiläufig abmachen könne. Gegen
diese Ausicht muß von vornherein auf das Entschiedenste Protest eingelegt werden.

Ich will auf einen Artikel der Wiener Zeitung, der den Erzherzog da-


Ebenso zu billigen ist der Entschluß der Versammlung, die Wahl ans eigner
Machtvollkommenheit vorzunehmen, und die Einwilligung der Fürsten stillschweigend
vorauszusetzen; zu billigen nicht nach dem Grundsatz der Volkssouveränität, wie
ihn die Linke auffaßte, sondern in dem Sinn des Präsidenten nach den Regeln
der Zweckmäßigkeit. Denn wenn einmal eine Centralgewalt sein sollte, so war
vorauszusetzen, daß sich die Versammlung eher darüber einigen würde, als die
Fürsten, und bei der loyalen Gesinnung der Majorität konnte man ebenso an¬
nehmen, daß die Wahl einen Fürsten treffe, der den übrigen so wenig fatal sein
würde, als unter den Umständen möglich. Die Mre. Rechtspartei von der strik¬
ten Observanz hat nach, Gagern's Rede wohl nur >no forum dagegen gestimmt,
um das Princip zu wahren, denn der Grundsatz: sileut le^es i»ter -um», wird
^ihnen so klar gewesen sein, als ihren Gegnern.

Die vorausgesetzte Muwilliguiig der Fürsten ist denn mich erfolgt, zuerst von
Seiten des Bundestags. Von Oestreich verstand es sich vou selbst, die kleinen süd-
uud mitteldeutschen Staaten folgten jubelnd, die preußische Regierung willigte für
diesmal ein, wenn sie auch gegen die weitern Konsequenzen des Princips protestirte;
nur der König von Hannover hat sich bedenklich ausgesprochen, er will nur vor¬
läufig gegen die formellen und materiellen Unregelmäßigkeiten der Macht keinen
Einspruch thun, er will das Weitere abwarten. Wie dem auch sei, wenn noch
Einsprüche erfolgen sollten, so werden sie nicht gegen die neue Gewalt an sich er¬
hoben werden, sondern nur gegen die Art und Weise, wie dieselbe sich geltend
machen wird.

Gegen die Person des Gewählten läßt sich nichts einwenden. Er steht —
ein seltenes Glück für einen Fürsten — trotz seines hohen Alters in seiner po¬
litischen Laufbahn rein und unbefleckt da. Er ist stets dem Volke nahe gewesen,
er hatte wegen seiner liberalen Gesinnungen Metternich's Ungnade auf sich gezogen.
Er gehört endlich dem Fürstenhause an, auf welches — bei der mißlichen Stellung
Preußens seinen eignen Radicalen und den Süddeutschen gegenüber — allein die
Wahl fallen konnte.

Soweit ist Alles in Ordnung; aber nun folgen die Bedenken. Der Erzher¬
zog war von dem Kaiser von Oestreich zum Commissarius bei dem östreichi¬
schen Reichstag bestellt. Er erklärte nun den Frankfurter Deputirten einerseits,
seinen lieben Oestreichern anderseits, er wolle beide Geschäfte mit einander ver¬
einigen. Er wolle mit Erlaubniß seines allergnädigsten Herrn zuerst
rasch nach Frankfurt reisen, um die Complimente der Versammlung anzunehmen,
und dann eilfertigst nach Wien zurückkehren, um seine östreichischen Geschäfte
zu betreiben. Es sieht also beinahe so aus, als betrachte der Erzherzog seine
Reichsverweserschaft als Nebensache, die er beiläufig abmachen könne. Gegen
diese Ausicht muß von vornherein auf das Entschiedenste Protest eingelegt werden.

Ich will auf einen Artikel der Wiener Zeitung, der den Erzherzog da-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/96>, abgerufen am 29.06.2024.