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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. IV. Band.

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die Phanarioten mehr für sich selbst, als für ihre hartgedrückten Brüder in Griechen¬
land sorgten.

In Rußlands Interessen lag <S offenbar, dieses Band immer enger zu knüpfen,
wozu es während der Kriege mit der Pforte schon im 18. Jahrhunderte vielfache Ge¬
legenheit fand. Namentlich brachte es Rußland unter Katharina II. dahin, daß ans
das geheime Betreiben der Phanarischen Fürsten von einigen Boiaren des Landes Pe¬
titionen um den Schutz Rußlands ausgingen, und diese Macht nahm diesen Moment
wahr, und erklärte sich im Frieden von Kontschuk-Kainardje 1774 als Be¬
schützerin der Fürstentümer. In dieser Eigenschaft gerirte sich auch Nußland in seinen
späteren Tractaten mit der Pforte, in denen immer etwas für die Fürstenthümer sti-
pulirt wurde, bis in dem letzten Tractate von Adrianopel, 1829, die alten Kapitula¬
tionen ausdrücklich erwähnt und verbürgt werden, nebenbei aber immer sichtlicher das
Bemühen Rußlands an den Tag tritt, die Fürstenthümer unter seine Herrschaft zu
bringen. So die Außerachtlassung der garantirten Integrität der Fürstenthümer, bei
Trennung Bcssarabiens von der übrigen Moldau im Tractate von Koutschuk-Kai"
nardje 1774. So die eigenmächtige Zusicherung von Entschädigung für das Kriegs-
bündniß Oestreichs durch die Bukovina im Jahre 1769, und die Nöthigung der Pforte,
im Jahre 1777 diese Abtretung anzuerkennen. So das Verhalten Rußlands gegen
den patriotisch gesinnten Gregor Ghica, Fürsten der Moldau, wegen seines Anstrebens.
bei dieser Gelegenheit die Rechte der alten Kapitulationen wieder geltend zu machen.
So das Bemühen Rußlands bei Gelegenheit des Tilsiter Friedens, sich den Besitz bei¬
der Fürstenthümer vom Kaiser Napoleon versprechen zu lassen. So die Wegnahme
und Beibehaltung Bcssarabiens im Jahre 1812. Endlich die Einführung eines dem
ausdrücklichen Wortlaute des Tractats von Adrianopel zuwiderlausenden Reglements,
und zuletzt, die versuchte Einschmnggelung einer, die Einmischung Rußlands in die
innere Gesetzgebung sanctionirenden, im Reglement nicht gedruckten, und nur in einem
handschriftlichen Exemplar desselben, am Rande mit Bleistift von unbekann¬
ter Hand notirten Elausel, im Jahre 1837*).

Dieses Bemühen Rußlands, aus den Fürstentümern seiner Zeit mit leichter Mühe
russische Besitzungen zu machen, verkannte auch nicht die Pforte, und wenngleich ein
kräftiges Entgegentreten derselben gegen diese ihr feindseligen und gefährlichen Pläne
nicht erfolgte, so war nicht Mangel an Einsicht oder Willen, sondern Mangel an ei¬
gener Kraft gegenüber den russischen Einflüssen, und die politische Jsolirung der Pforte
gegenüber diesem seinem mächtigen Nachbar, der Grund dafür.

Dieses in der Natur der Sache gegründete und vor ganz Europa bekannte Ver¬
halten Rußlands und der Türkei in den Fürstentümern bewährte sich gleichmäßig i"
der jüngsten Zeit, bei Gelegenheit der romanischen Volkserhebung und Umbildung der



") Da" organische Reglement ward ohne diese Bemerkung in der Landessprache publicirt;
da" Original aber in französischer Sprache ward ol" Staarsgehcimniß behandelt, indem darin
die verhängnißvolle Klausel enthalten war, daß in der Gesetzgebung dieser Länder nichts ohne
die Genehmigung Rußlands geändert werden sollte. Diese Einschaltung -- ein Kunststück der
russischen Diplomatie -> ist die eigentliche Veranlassung dieser Bewegung gewesen,
"r-ibotm. IV. l""". 57

die Phanarioten mehr für sich selbst, als für ihre hartgedrückten Brüder in Griechen¬
land sorgten.

In Rußlands Interessen lag <S offenbar, dieses Band immer enger zu knüpfen,
wozu es während der Kriege mit der Pforte schon im 18. Jahrhunderte vielfache Ge¬
legenheit fand. Namentlich brachte es Rußland unter Katharina II. dahin, daß ans
das geheime Betreiben der Phanarischen Fürsten von einigen Boiaren des Landes Pe¬
titionen um den Schutz Rußlands ausgingen, und diese Macht nahm diesen Moment
wahr, und erklärte sich im Frieden von Kontschuk-Kainardje 1774 als Be¬
schützerin der Fürstentümer. In dieser Eigenschaft gerirte sich auch Nußland in seinen
späteren Tractaten mit der Pforte, in denen immer etwas für die Fürstenthümer sti-
pulirt wurde, bis in dem letzten Tractate von Adrianopel, 1829, die alten Kapitula¬
tionen ausdrücklich erwähnt und verbürgt werden, nebenbei aber immer sichtlicher das
Bemühen Rußlands an den Tag tritt, die Fürstenthümer unter seine Herrschaft zu
bringen. So die Außerachtlassung der garantirten Integrität der Fürstenthümer, bei
Trennung Bcssarabiens von der übrigen Moldau im Tractate von Koutschuk-Kai«
nardje 1774. So die eigenmächtige Zusicherung von Entschädigung für das Kriegs-
bündniß Oestreichs durch die Bukovina im Jahre 1769, und die Nöthigung der Pforte,
im Jahre 1777 diese Abtretung anzuerkennen. So das Verhalten Rußlands gegen
den patriotisch gesinnten Gregor Ghica, Fürsten der Moldau, wegen seines Anstrebens.
bei dieser Gelegenheit die Rechte der alten Kapitulationen wieder geltend zu machen.
So das Bemühen Rußlands bei Gelegenheit des Tilsiter Friedens, sich den Besitz bei¬
der Fürstenthümer vom Kaiser Napoleon versprechen zu lassen. So die Wegnahme
und Beibehaltung Bcssarabiens im Jahre 1812. Endlich die Einführung eines dem
ausdrücklichen Wortlaute des Tractats von Adrianopel zuwiderlausenden Reglements,
und zuletzt, die versuchte Einschmnggelung einer, die Einmischung Rußlands in die
innere Gesetzgebung sanctionirenden, im Reglement nicht gedruckten, und nur in einem
handschriftlichen Exemplar desselben, am Rande mit Bleistift von unbekann¬
ter Hand notirten Elausel, im Jahre 1837*).

Dieses Bemühen Rußlands, aus den Fürstentümern seiner Zeit mit leichter Mühe
russische Besitzungen zu machen, verkannte auch nicht die Pforte, und wenngleich ein
kräftiges Entgegentreten derselben gegen diese ihr feindseligen und gefährlichen Pläne
nicht erfolgte, so war nicht Mangel an Einsicht oder Willen, sondern Mangel an ei¬
gener Kraft gegenüber den russischen Einflüssen, und die politische Jsolirung der Pforte
gegenüber diesem seinem mächtigen Nachbar, der Grund dafür.

Dieses in der Natur der Sache gegründete und vor ganz Europa bekannte Ver¬
halten Rußlands und der Türkei in den Fürstentümern bewährte sich gleichmäßig i«
der jüngsten Zeit, bei Gelegenheit der romanischen Volkserhebung und Umbildung der



«) Da« organische Reglement ward ohne diese Bemerkung in der Landessprache publicirt;
da» Original aber in französischer Sprache ward ol« Staarsgehcimniß behandelt, indem darin
die verhängnißvolle Klausel enthalten war, daß in der Gesetzgebung dieser Länder nichts ohne
die Genehmigung Rußlands geändert werden sollte. Diese Einschaltung — ein Kunststück der
russischen Diplomatie -> ist die eigentliche Veranlassung dieser Bewegung gewesen,
«r-ibotm. IV. l»»». 57
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276755/453>, abgerufen am 25.12.2024.