Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.vernichten wollen; und demnach wären Stände, welche Steuern verweigern woll¬ Eine Zurückhaltung mit der Steuerbewilligung von Seite der Stände einer Wer nur Ohren und Augen uicht eigensinnig verstopft, dem kann es nicht Das einzige Mittel dieser Erscheinung und allen ihren Folgen zuvorzukom¬ '5rttdschi"er. Die Bureaukratie trachtet die Landesordnung dahin auszulegen, daß den Ständen wohl
das Recht zustehe, jede postulirte Steuersumme zu bewilligen, durchaus aber nicht das, sie zu modcnren, eine Bedingung oder Frage daran zu knüpfen. Bei dieser Auslegung des mit dem Worte "bewilligen" verbundenen Begriffes wird es klar, warum bei der Academie der Wissenschaften in Wien die Philosophie, deren wesentlichster Bestandtheil die Logik ist, aus¬ geschlossen wurde. vernichten wollen; und demnach wären Stände, welche Steuern verweigern woll¬ Eine Zurückhaltung mit der Steuerbewilligung von Seite der Stände einer Wer nur Ohren und Augen uicht eigensinnig verstopft, dem kann es nicht Das einzige Mittel dieser Erscheinung und allen ihren Folgen zuvorzukom¬ '5rttdschi»er. Die Bureaukratie trachtet die Landesordnung dahin auszulegen, daß den Ständen wohl
das Recht zustehe, jede postulirte Steuersumme zu bewilligen, durchaus aber nicht das, sie zu modcnren, eine Bedingung oder Frage daran zu knüpfen. Bei dieser Auslegung des mit dem Worte „bewilligen" verbundenen Begriffes wird es klar, warum bei der Academie der Wissenschaften in Wien die Philosophie, deren wesentlichster Bestandtheil die Logik ist, aus¬ geschlossen wurde. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0575" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/184735"/> <p xml:id="ID_2072" prev="#ID_2071"> vernichten wollen; und demnach wären Stände, welche Steuern verweigern woll¬<lb/> ten, Rebellen, Rebellen sowohl gegen den Monarchen, als auch gegen die Nation.<lb/> Vor der Steuerbewilligung aber die Regierung fragen, wozu diese Summen ver¬<lb/> wendet werden sollen, und zu prüfen, ob diese Verwendungsart dem Staats¬<lb/> bedürfniß entspreche, mit der Steuerbewilligung endlich so lange zurückzuhalten,<lb/> bis diese Fragen genügend gelöst sind, das ist nicht nur ein Recht, sondern das<lb/> ist die Pflicht der Stände *). Die österreichische Finanzverwaltung führt jedoch<lb/> keinen besondern Conto für jede einzelne Provinz, und kann es auch nicht; die<lb/> Stände einer Provinz sind nicht berufen, nicht berechtigt das Budget des ganzen<lb/> Körperstaates zu prüfen, und können es auch uicht. Die Prüfung des Staats¬<lb/> budgets steht nur den Reichsständen zu, kann nur von solchen vorgenommen<lb/> werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_2073"> Eine Zurückhaltung mit der Steuerbewilligung von Seite der Stände einer<lb/> Provinz, bis obige Fragen beantwortet sind, hieße also die Regierung so in die<lb/> Enge treibe», daß sie entweder zu einem Kampfe auf Leben und Tod, oder zur<lb/> plötzlichen Creirung und Berufung von Nothständen gezwungen wäre.</p><lb/> <p xml:id="ID_2074"> Wer nur Ohren und Augen uicht eigensinnig verstopft, dem kann es nicht<lb/> entgehen, wie in mancher Provinz Oesterreichs die Sympathie für den einen oder<lb/> den andern Nachbarstaat zunimmt, und wie manche andere mit der Idee, ein<lb/> selbstständiges Reich zu werden, liebäugeln.</p><lb/> <p xml:id="ID_2075"> Das einzige Mittel dieser Erscheinung und allen ihren Folgen zuvorzukom¬<lb/> men ist, aller dieser vielfach gefährlichen Richtungen und Gedanken sich zu be¬<lb/> mächtigen und ihnen eine Centralisirung im Innern des Vaterlandes zu geben;<lb/> und wir kennen kein belebenderes und erprobteres Mittel hierzu, als die wirklichen<lb/> Vertreter der einzelnen Staatstheile in einer großen Versammlung um den Thron<lb/> zu vereinigen, mit einem Worte, so abentheuerlich eS vor der Hand in Oesterreich<lb/> klingt: Reichsstände!</p><lb/> <note type="byline"> '5rttdschi»er.</note><lb/> <note xml:id="FID_51" place="foot"> Die Bureaukratie trachtet die Landesordnung dahin auszulegen, daß den Ständen wohl<lb/> das Recht zustehe, jede postulirte Steuersumme zu bewilligen, durchaus aber nicht das, sie<lb/> zu modcnren, eine Bedingung oder Frage daran zu knüpfen. Bei dieser Auslegung des mit<lb/> dem Worte „bewilligen" verbundenen Begriffes wird es klar, warum bei der Academie der<lb/> Wissenschaften in Wien die Philosophie, deren wesentlichster Bestandtheil die Logik ist, aus¬<lb/> geschlossen wurde.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0575]
vernichten wollen; und demnach wären Stände, welche Steuern verweigern woll¬
ten, Rebellen, Rebellen sowohl gegen den Monarchen, als auch gegen die Nation.
Vor der Steuerbewilligung aber die Regierung fragen, wozu diese Summen ver¬
wendet werden sollen, und zu prüfen, ob diese Verwendungsart dem Staats¬
bedürfniß entspreche, mit der Steuerbewilligung endlich so lange zurückzuhalten,
bis diese Fragen genügend gelöst sind, das ist nicht nur ein Recht, sondern das
ist die Pflicht der Stände *). Die österreichische Finanzverwaltung führt jedoch
keinen besondern Conto für jede einzelne Provinz, und kann es auch nicht; die
Stände einer Provinz sind nicht berufen, nicht berechtigt das Budget des ganzen
Körperstaates zu prüfen, und können es auch uicht. Die Prüfung des Staats¬
budgets steht nur den Reichsständen zu, kann nur von solchen vorgenommen
werden.
Eine Zurückhaltung mit der Steuerbewilligung von Seite der Stände einer
Provinz, bis obige Fragen beantwortet sind, hieße also die Regierung so in die
Enge treibe», daß sie entweder zu einem Kampfe auf Leben und Tod, oder zur
plötzlichen Creirung und Berufung von Nothständen gezwungen wäre.
Wer nur Ohren und Augen uicht eigensinnig verstopft, dem kann es nicht
entgehen, wie in mancher Provinz Oesterreichs die Sympathie für den einen oder
den andern Nachbarstaat zunimmt, und wie manche andere mit der Idee, ein
selbstständiges Reich zu werden, liebäugeln.
Das einzige Mittel dieser Erscheinung und allen ihren Folgen zuvorzukom¬
men ist, aller dieser vielfach gefährlichen Richtungen und Gedanken sich zu be¬
mächtigen und ihnen eine Centralisirung im Innern des Vaterlandes zu geben;
und wir kennen kein belebenderes und erprobteres Mittel hierzu, als die wirklichen
Vertreter der einzelnen Staatstheile in einer großen Versammlung um den Thron
zu vereinigen, mit einem Worte, so abentheuerlich eS vor der Hand in Oesterreich
klingt: Reichsstände!
'5rttdschi»er.
Die Bureaukratie trachtet die Landesordnung dahin auszulegen, daß den Ständen wohl
das Recht zustehe, jede postulirte Steuersumme zu bewilligen, durchaus aber nicht das, sie
zu modcnren, eine Bedingung oder Frage daran zu knüpfen. Bei dieser Auslegung des mit
dem Worte „bewilligen" verbundenen Begriffes wird es klar, warum bei der Academie der
Wissenschaften in Wien die Philosophie, deren wesentlichster Bestandtheil die Logik ist, aus¬
geschlossen wurde.
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