Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬
gen bisher betrachtet und angezogen ronrde.

Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände
ansehen wolle", noch unverrückt auf demselben Rechtsboden, den unsere Väter ein¬
nahmen. Die Integrität unserer Landesfreiheiten und Rechte ist erhalten in der
umfassendsten Bedeutung des Wortes, denn auch nicht die leiseste Spur rechtsgültigen
Aktes läßt sich nachweisen, durch welche die ständischen Privilegien und Landesfreiheiten
in irgend einem Theil geschmälert oder gar aufgehoben worden wären, sondern im Ge¬
gentheil die umfassendsten Urkunden, die feierlichsten Gewährleistungen, welche wir
besitzen, und die bis in die neueste Zeit heraufreichen, sind die festen Bürgen,
die unabweisbaren Zeugen unseres aufrecht stehenden Rechtes; darum meine Her¬
ren können wir mit voller Ueberzeugung unser Recht im gegenwärtigen Fall ver¬
treten, und mit frohem Muth der Zuversicht leben, daß der Tag anbreche" müsse,
wo die Räthe der Krone ihre, gewiß nur aus dem mangelbaren Studium unserer
Rechtsverhältnisse und Geschichte hervorgegangene irrige Meinung über die Ver¬
fassung unseres Vaterlandes -- aufgeben werden, denn auch sie -- dessen bin ich
gewiß -- wollen das Stecht; der König aber sieht und hört nur durch das Me¬
dium seiner Räthe, vou dem Könige können wir nicht verlangen, daß er in seinem
weiten Reich alle Verhältnisse selbst ergründe, überall mit eigenen Augen sehe, --
darum Heil dem König, dem gerechten, verfassungstreuen, wenn er uns auch dies¬
mal ohne es zu wollen tief gebeugt hat!

Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es
meine Pflichten, meine Ueberzeugung, meine Verantwortlichkeit gegenüber des Lan¬
des fordern. Sie gehen einfach dahin, Stände wollen beschließen: "das aufrecht
zu erhalten, was sie pflichtmäßig in ihrer Erklärung vom 27. Mai d. I. auf das
allerhöchste Postulat niedergelegt haben, indem es Se. Majestät nicht gefallen hat,
in allergnädigster Erwiderung hierauf die Motive zu entkräften, aus welchen die
gedachte Erklärung hervorgegangen ist."




tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬
gen bisher betrachtet und angezogen ronrde.

Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände
ansehen wolle», noch unverrückt auf demselben Rechtsboden, den unsere Väter ein¬
nahmen. Die Integrität unserer Landesfreiheiten und Rechte ist erhalten in der
umfassendsten Bedeutung des Wortes, denn auch nicht die leiseste Spur rechtsgültigen
Aktes läßt sich nachweisen, durch welche die ständischen Privilegien und Landesfreiheiten
in irgend einem Theil geschmälert oder gar aufgehoben worden wären, sondern im Ge¬
gentheil die umfassendsten Urkunden, die feierlichsten Gewährleistungen, welche wir
besitzen, und die bis in die neueste Zeit heraufreichen, sind die festen Bürgen,
die unabweisbaren Zeugen unseres aufrecht stehenden Rechtes; darum meine Her¬
ren können wir mit voller Ueberzeugung unser Recht im gegenwärtigen Fall ver¬
treten, und mit frohem Muth der Zuversicht leben, daß der Tag anbreche» müsse,
wo die Räthe der Krone ihre, gewiß nur aus dem mangelbaren Studium unserer
Rechtsverhältnisse und Geschichte hervorgegangene irrige Meinung über die Ver¬
fassung unseres Vaterlandes — aufgeben werden, denn auch sie — dessen bin ich
gewiß — wollen das Stecht; der König aber sieht und hört nur durch das Me¬
dium seiner Räthe, vou dem Könige können wir nicht verlangen, daß er in seinem
weiten Reich alle Verhältnisse selbst ergründe, überall mit eigenen Augen sehe, —
darum Heil dem König, dem gerechten, verfassungstreuen, wenn er uns auch dies¬
mal ohne es zu wollen tief gebeugt hat!

Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es
meine Pflichten, meine Ueberzeugung, meine Verantwortlichkeit gegenüber des Lan¬
des fordern. Sie gehen einfach dahin, Stände wollen beschließen: „das aufrecht
zu erhalten, was sie pflichtmäßig in ihrer Erklärung vom 27. Mai d. I. auf das
allerhöchste Postulat niedergelegt haben, indem es Se. Majestät nicht gefallen hat,
in allergnädigster Erwiderung hierauf die Motive zu entkräften, aus welchen die
gedachte Erklärung hervorgegangen ist."




<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0473" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/184633"/>
            <p xml:id="ID_1683" prev="#ID_1682"> tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬<lb/>
gen bisher betrachtet und angezogen ronrde.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1684"> Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände<lb/>
ansehen wolle», noch unverrückt auf demselben Rechtsboden, den unsere Väter ein¬<lb/>
nahmen. Die Integrität unserer Landesfreiheiten und Rechte ist erhalten in der<lb/>
umfassendsten Bedeutung des Wortes, denn auch nicht die leiseste Spur rechtsgültigen<lb/>
Aktes läßt sich nachweisen, durch welche die ständischen Privilegien und Landesfreiheiten<lb/>
in irgend einem Theil geschmälert oder gar aufgehoben worden wären, sondern im Ge¬<lb/>
gentheil die umfassendsten Urkunden, die feierlichsten Gewährleistungen, welche wir<lb/>
besitzen, und die bis in die neueste Zeit heraufreichen, sind die festen Bürgen,<lb/>
die unabweisbaren Zeugen unseres aufrecht stehenden Rechtes; darum meine Her¬<lb/>
ren können wir mit voller Ueberzeugung unser Recht im gegenwärtigen Fall ver¬<lb/>
treten, und mit frohem Muth der Zuversicht leben, daß der Tag anbreche» müsse,<lb/>
wo die Räthe der Krone ihre, gewiß nur aus dem mangelbaren Studium unserer<lb/>
Rechtsverhältnisse und Geschichte hervorgegangene irrige Meinung über die Ver¬<lb/>
fassung unseres Vaterlandes &#x2014; aufgeben werden, denn auch sie &#x2014; dessen bin ich<lb/>
gewiß &#x2014; wollen das Stecht; der König aber sieht und hört nur durch das Me¬<lb/>
dium seiner Räthe, vou dem Könige können wir nicht verlangen, daß er in seinem<lb/>
weiten Reich alle Verhältnisse selbst ergründe, überall mit eigenen Augen sehe, &#x2014;<lb/>
darum Heil dem König, dem gerechten, verfassungstreuen, wenn er uns auch dies¬<lb/>
mal ohne es zu wollen tief gebeugt hat!</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1685"> Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es<lb/>
meine Pflichten, meine Ueberzeugung, meine Verantwortlichkeit gegenüber des Lan¬<lb/>
des fordern. Sie gehen einfach dahin, Stände wollen beschließen: &#x201E;das aufrecht<lb/>
zu erhalten, was sie pflichtmäßig in ihrer Erklärung vom 27. Mai d. I. auf das<lb/>
allerhöchste Postulat niedergelegt haben, indem es Se. Majestät nicht gefallen hat,<lb/>
in allergnädigster Erwiderung hierauf die Motive zu entkräften, aus welchen die<lb/>
gedachte Erklärung hervorgegangen ist."</p><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0473] tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬ gen bisher betrachtet und angezogen ronrde. Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände ansehen wolle», noch unverrückt auf demselben Rechtsboden, den unsere Väter ein¬ nahmen. Die Integrität unserer Landesfreiheiten und Rechte ist erhalten in der umfassendsten Bedeutung des Wortes, denn auch nicht die leiseste Spur rechtsgültigen Aktes läßt sich nachweisen, durch welche die ständischen Privilegien und Landesfreiheiten in irgend einem Theil geschmälert oder gar aufgehoben worden wären, sondern im Ge¬ gentheil die umfassendsten Urkunden, die feierlichsten Gewährleistungen, welche wir besitzen, und die bis in die neueste Zeit heraufreichen, sind die festen Bürgen, die unabweisbaren Zeugen unseres aufrecht stehenden Rechtes; darum meine Her¬ ren können wir mit voller Ueberzeugung unser Recht im gegenwärtigen Fall ver¬ treten, und mit frohem Muth der Zuversicht leben, daß der Tag anbreche» müsse, wo die Räthe der Krone ihre, gewiß nur aus dem mangelbaren Studium unserer Rechtsverhältnisse und Geschichte hervorgegangene irrige Meinung über die Ver¬ fassung unseres Vaterlandes — aufgeben werden, denn auch sie — dessen bin ich gewiß — wollen das Stecht; der König aber sieht und hört nur durch das Me¬ dium seiner Räthe, vou dem Könige können wir nicht verlangen, daß er in seinem weiten Reich alle Verhältnisse selbst ergründe, überall mit eigenen Augen sehe, — darum Heil dem König, dem gerechten, verfassungstreuen, wenn er uns auch dies¬ mal ohne es zu wollen tief gebeugt hat! Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es meine Pflichten, meine Ueberzeugung, meine Verantwortlichkeit gegenüber des Lan¬ des fordern. Sie gehen einfach dahin, Stände wollen beschließen: „das aufrecht zu erhalten, was sie pflichtmäßig in ihrer Erklärung vom 27. Mai d. I. auf das allerhöchste Postulat niedergelegt haben, indem es Se. Majestät nicht gefallen hat, in allergnädigster Erwiderung hierauf die Motive zu entkräften, aus welchen die gedachte Erklärung hervorgegangen ist."

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/473
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/473>, abgerufen am 27.07.2024.