Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬ Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬ Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0473" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/184633"/> <p xml:id="ID_1683" prev="#ID_1682"> tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬<lb/> gen bisher betrachtet und angezogen ronrde.</p><lb/> <p xml:id="ID_1684"> Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände<lb/> ansehen wolle», noch unverrückt auf demselben Rechtsboden, den unsere Väter ein¬<lb/> nahmen. Die Integrität unserer Landesfreiheiten und Rechte ist erhalten in der<lb/> umfassendsten Bedeutung des Wortes, denn auch nicht die leiseste Spur rechtsgültigen<lb/> Aktes läßt sich nachweisen, durch welche die ständischen Privilegien und Landesfreiheiten<lb/> in irgend einem Theil geschmälert oder gar aufgehoben worden wären, sondern im Ge¬<lb/> gentheil die umfassendsten Urkunden, die feierlichsten Gewährleistungen, welche wir<lb/> besitzen, und die bis in die neueste Zeit heraufreichen, sind die festen Bürgen,<lb/> die unabweisbaren Zeugen unseres aufrecht stehenden Rechtes; darum meine Her¬<lb/> ren können wir mit voller Ueberzeugung unser Recht im gegenwärtigen Fall ver¬<lb/> treten, und mit frohem Muth der Zuversicht leben, daß der Tag anbreche» müsse,<lb/> wo die Räthe der Krone ihre, gewiß nur aus dem mangelbaren Studium unserer<lb/> Rechtsverhältnisse und Geschichte hervorgegangene irrige Meinung über die Ver¬<lb/> fassung unseres Vaterlandes — aufgeben werden, denn auch sie — dessen bin ich<lb/> gewiß — wollen das Stecht; der König aber sieht und hört nur durch das Me¬<lb/> dium seiner Räthe, vou dem Könige können wir nicht verlangen, daß er in seinem<lb/> weiten Reich alle Verhältnisse selbst ergründe, überall mit eigenen Augen sehe, —<lb/> darum Heil dem König, dem gerechten, verfassungstreuen, wenn er uns auch dies¬<lb/> mal ohne es zu wollen tief gebeugt hat!</p><lb/> <p xml:id="ID_1685"> Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es<lb/> meine Pflichten, meine Ueberzeugung, meine Verantwortlichkeit gegenüber des Lan¬<lb/> des fordern. Sie gehen einfach dahin, Stände wollen beschließen: „das aufrecht<lb/> zu erhalten, was sie pflichtmäßig in ihrer Erklärung vom 27. Mai d. I. auf das<lb/> allerhöchste Postulat niedergelegt haben, indem es Se. Majestät nicht gefallen hat,<lb/> in allergnädigster Erwiderung hierauf die Motive zu entkräften, aus welchen die<lb/> gedachte Erklärung hervorgegangen ist."</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0473]
tetes ständisches Elaborat, in welchem Sinn es auch allein von jedem Sachkundi¬
gen bisher betrachtet und angezogen ronrde.
Wir stehen, meine Herren, von welcher Seite wir auch immer unsere Zustände
ansehen wolle», noch unverrückt auf demselben Rechtsboden, den unsere Väter ein¬
nahmen. Die Integrität unserer Landesfreiheiten und Rechte ist erhalten in der
umfassendsten Bedeutung des Wortes, denn auch nicht die leiseste Spur rechtsgültigen
Aktes läßt sich nachweisen, durch welche die ständischen Privilegien und Landesfreiheiten
in irgend einem Theil geschmälert oder gar aufgehoben worden wären, sondern im Ge¬
gentheil die umfassendsten Urkunden, die feierlichsten Gewährleistungen, welche wir
besitzen, und die bis in die neueste Zeit heraufreichen, sind die festen Bürgen,
die unabweisbaren Zeugen unseres aufrecht stehenden Rechtes; darum meine Her¬
ren können wir mit voller Ueberzeugung unser Recht im gegenwärtigen Fall ver¬
treten, und mit frohem Muth der Zuversicht leben, daß der Tag anbreche» müsse,
wo die Räthe der Krone ihre, gewiß nur aus dem mangelbaren Studium unserer
Rechtsverhältnisse und Geschichte hervorgegangene irrige Meinung über die Ver¬
fassung unseres Vaterlandes — aufgeben werden, denn auch sie — dessen bin ich
gewiß — wollen das Stecht; der König aber sieht und hört nur durch das Me¬
dium seiner Räthe, vou dem Könige können wir nicht verlangen, daß er in seinem
weiten Reich alle Verhältnisse selbst ergründe, überall mit eigenen Augen sehe, —
darum Heil dem König, dem gerechten, verfassungstreuen, wenn er uns auch dies¬
mal ohne es zu wollen tief gebeugt hat!
Meine Schlußantrage aber können und dürfen nicht anders lauten als es
meine Pflichten, meine Ueberzeugung, meine Verantwortlichkeit gegenüber des Lan¬
des fordern. Sie gehen einfach dahin, Stände wollen beschließen: „das aufrecht
zu erhalten, was sie pflichtmäßig in ihrer Erklärung vom 27. Mai d. I. auf das
allerhöchste Postulat niedergelegt haben, indem es Se. Majestät nicht gefallen hat,
in allergnädigster Erwiderung hierauf die Motive zu entkräften, aus welchen die
gedachte Erklärung hervorgegangen ist."
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