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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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erfolgte, unbeanstandete Bewilligung des ganzen Betrags betrifft, so muß es den
Ständen wohl recht schmerzlich erscheinen, daß ihr loyaler Eifer, dem allerhöchsten
Verlangen, so lange es sich nur immer mit ihrer Ueberzeugung vereinigen ließ, zu
entsprechen, nun selbst die Ursache jener Beschränkung ihres guten Rechtes wer¬
den soll.

Hier zeigt es sich praktisch, zu welchem Zwecke die Ausstellung jährlicher Re¬
verse schon in der verncuerten L. O. ^. V. als ein nothwendiger Bestandtheil
jedes Postulates erklärt wurde. Denn nicht die jährliche Bestätigung der Rechte
der HH. Stände, die ja bei Bestand des Herkommens, der allerhöchsten Rcscripte der
L. O. und des Krönuugscidcs nicht nothwendig erscheint, kann als der eigentliche
Zweck dieser Reverse angesehen werden, sondern derselbe liegt vielmehr darin, den
HH. Ständen die vollkommene Sicherheit und Beruhigung zu geben, daß keine
wie immer geartete Verwilligung eines Jahres dem Bewilligungsrechte in dem
nächstfolgenden Jahre irgend abträglich sein könne.

Aus diesem Grunde wird anch dieser Revers gleich bei Einlangung der Po¬
stulate durch den Königl. Commissär dem Vorsitzenden des Landtags übergeben
und von selbem den versammelten Ständen vorgezeigt, damit sie mit der vollen
Beruhigung zur Berichtung des Postulates schreiten können, daß eine Verwilli¬
gung desselben durchaus zu keinem Präjudiz für das nächste Jahr werden könne.

Wird nun einerseits erwogen, wie präjudizirlich es für die HH. Staude
wäre, über deu Borwurf eines unstatthaften Vorgangs bei diesem Landtage, der
ja offenbar auch den Landtagsdircctor in den Anklagestand versetzen müßte, und
über die Begründung, daß die Verwilligung im früheren Jahre das Recht be¬
sehe, später in die Erörterung des Postnlats einzugehen, ohne gründliche Re-
monstration hinwegzugehen; und wenn andererseits beachtet wird, daß alle Gründe
noch aufrecht bestehen, welche die Stände bewogen haben, die Bewilligung des für
die Bitte mit deu Crimiuallasten belasteten Städte erforderlichen Betrages nicht
auszusprechen: so kann ich mich unmöglich für den Landtagsschluß aussprechen,
welcher nur das Resultat einer Uebereinstimmung des Königs und der Stände sein
kann, die durchaus hier nicht vorliegt.

Ich beantrage daher: l) Stände beschließen, eine zweite Landtagsschrift ein¬
zureichen. 2) Um bei der bereits sich nähernden Periode der Steuereiichebnng die
nöthige Vereinbarung uoch möglich zu machen, wollen Stände diesmal ausnahms¬
weise über die Berathung in den einzelnen Stuben hinweggehen und gleich hier
w utero den Inhalt der zweiten Landtagsschrift berathen und beschließen, 3) Zu
diesem Zwecke hat der Kauzlcidirector den Entwurf dieser Schrift auf Grundlage
der ersten ständischen Erklärung mit Rücksicht auf diesen Vortrag und die allen-
Migen weiteren Beschlüsse der Stände über die einzelnen Punkte des allerhöchsten
Restnpts gleich zu verfassen und morgen den versammelten Ständen vorzulegen.
4) Um aber anch für den Fall, daß die Vereinbarung und der Landtagschluß bis


erfolgte, unbeanstandete Bewilligung des ganzen Betrags betrifft, so muß es den
Ständen wohl recht schmerzlich erscheinen, daß ihr loyaler Eifer, dem allerhöchsten
Verlangen, so lange es sich nur immer mit ihrer Ueberzeugung vereinigen ließ, zu
entsprechen, nun selbst die Ursache jener Beschränkung ihres guten Rechtes wer¬
den soll.

Hier zeigt es sich praktisch, zu welchem Zwecke die Ausstellung jährlicher Re¬
verse schon in der verncuerten L. O. ^. V. als ein nothwendiger Bestandtheil
jedes Postulates erklärt wurde. Denn nicht die jährliche Bestätigung der Rechte
der HH. Stände, die ja bei Bestand des Herkommens, der allerhöchsten Rcscripte der
L. O. und des Krönuugscidcs nicht nothwendig erscheint, kann als der eigentliche
Zweck dieser Reverse angesehen werden, sondern derselbe liegt vielmehr darin, den
HH. Ständen die vollkommene Sicherheit und Beruhigung zu geben, daß keine
wie immer geartete Verwilligung eines Jahres dem Bewilligungsrechte in dem
nächstfolgenden Jahre irgend abträglich sein könne.

Aus diesem Grunde wird anch dieser Revers gleich bei Einlangung der Po¬
stulate durch den Königl. Commissär dem Vorsitzenden des Landtags übergeben
und von selbem den versammelten Ständen vorgezeigt, damit sie mit der vollen
Beruhigung zur Berichtung des Postulates schreiten können, daß eine Verwilli¬
gung desselben durchaus zu keinem Präjudiz für das nächste Jahr werden könne.

Wird nun einerseits erwogen, wie präjudizirlich es für die HH. Staude
wäre, über deu Borwurf eines unstatthaften Vorgangs bei diesem Landtage, der
ja offenbar auch den Landtagsdircctor in den Anklagestand versetzen müßte, und
über die Begründung, daß die Verwilligung im früheren Jahre das Recht be¬
sehe, später in die Erörterung des Postnlats einzugehen, ohne gründliche Re-
monstration hinwegzugehen; und wenn andererseits beachtet wird, daß alle Gründe
noch aufrecht bestehen, welche die Stände bewogen haben, die Bewilligung des für
die Bitte mit deu Crimiuallasten belasteten Städte erforderlichen Betrages nicht
auszusprechen: so kann ich mich unmöglich für den Landtagsschluß aussprechen,
welcher nur das Resultat einer Uebereinstimmung des Königs und der Stände sein
kann, die durchaus hier nicht vorliegt.

Ich beantrage daher: l) Stände beschließen, eine zweite Landtagsschrift ein¬
zureichen. 2) Um bei der bereits sich nähernden Periode der Steuereiichebnng die
nöthige Vereinbarung uoch möglich zu machen, wollen Stände diesmal ausnahms¬
weise über die Berathung in den einzelnen Stuben hinweggehen und gleich hier
w utero den Inhalt der zweiten Landtagsschrift berathen und beschließen, 3) Zu
diesem Zwecke hat der Kauzlcidirector den Entwurf dieser Schrift auf Grundlage
der ersten ständischen Erklärung mit Rücksicht auf diesen Vortrag und die allen-
Migen weiteren Beschlüsse der Stände über die einzelnen Punkte des allerhöchsten
Restnpts gleich zu verfassen und morgen den versammelten Ständen vorzulegen.
4) Um aber anch für den Fall, daß die Vereinbarung und der Landtagschluß bis


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/465>, abgerufen am 01.09.2024.