Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.berathen, ob dieser Mehrbetrag, mag er nun schon dagewesen und bewilligt wor¬ Soll ich noch daraus hinweisen, daß eine solche Stellung uus in der gegen¬ Stehen wir aber wirklich auf einem so beschränkten Boden, wie können wir Was nun die weitere Hinweisung auf die in den Jahren 1846 und 1847 berathen, ob dieser Mehrbetrag, mag er nun schon dagewesen und bewilligt wor¬ Soll ich noch daraus hinweisen, daß eine solche Stellung uus in der gegen¬ Stehen wir aber wirklich auf einem so beschränkten Boden, wie können wir Was nun die weitere Hinweisung auf die in den Jahren 1846 und 1847 <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0464" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/184624"/> <p xml:id="ID_1640" prev="#ID_1639"> berathen, ob dieser Mehrbetrag, mag er nun schon dagewesen und bewilligt wor¬<lb/> den sein oder nicht, anch noch ferner mit Grund bewilligt werden könne, und<lb/> unter welchen Repartitions-Verhältnissen er auf das Laud mit Billigkeit übernom¬<lb/> men werden könne oder nicht: — dann schrumpft das schöne, dnrch das Herkom¬<lb/> men, die vorhandenen Dokumente und den Krönuugseid fest begründete Steuer-<lb/> verwillignugsrecht der Stande zu einer bloßen Ceremonie und Scheiuverhaudlung<lb/> zusammen; dann sind wir nicht mehr die Vertreter des Landes, die dasselbe in<lb/> allen seinen Interessen und eben so in der Steuerfrage ihrem gnädigen und ge¬<lb/> rechten König gegenüber treu und ehrfurchtsvoll, aber auch offen und männlich<lb/> vertreten, — nein—dann sind wir nur ein beförderliches Organ mehr im Lande,<lb/> das den Willen des Monarchen stumm vernimmt und pünktlich im vorgeschriebenen<lb/> Wege ausführt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1641"> Soll ich noch daraus hinweisen, daß eine solche Stellung uus in der gegen¬<lb/> wärtigen Zeit, wo nicht mehr bloße Titel und Uniformen, Staatskutschen und<lb/> Paradirungeu, sondern nur der Geist, das Wirken und Handeln jedem Einzelnen<lb/> eben so wie ganzen Korporationen Würde und Ansehn gewährt — vor den Augen<lb/> des Laudes herabsetzen müßte; soll ich — doch genug hiervon — ich zweifle<lb/> nicht, daß wohl keiner nnter uns ist, der nicht lieber mit stummem Gehorsam<lb/> seine Mission als Landstand in die Hände Sr. Majestät zurücklegen und als treuer<lb/> Unterthan in den Privatstand zurücktreten wird, als in einer Stellung zu verhar¬<lb/> ren, in welcher er seinen besten Ueberzeugungen nicht mehr folgen darf, und sein<lb/> wohlgemeintes Wirken für das Beste des Landes gehemmt ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1642"> Stehen wir aber wirklich auf einem so beschränkten Boden, wie können wir<lb/> uns dann die Feierlichkeit, den Ernst erklären , mit welchen die Abhaltung des<lb/> Postulaten-Landtages in seiner ganzen Form und Weise umgeben ist, welchen nur<lb/> Sr. Maj. der König ausschreiben, und bei welchem nur Allerhöchstdieselben in<lb/> Person oder a. h. dessen eigens ernannte Commissäre in Verhandlung treten? —<lb/> Wie können wir uns die ersten Worte erklären, die Se. Maj. in allerhöchst Ihrem<lb/> Einberufungsedicte feierlich an die Stände richten, und welche folgendermaßen lauten:<lb/> „So gebieten Wir unsern sämmtlichen trengehorsamstcn Ständen im gedachten Königreich<lb/> Böhmen gnädigst und festiglich, daß sie am Abend vor dem obbestimmtcn Tage<lb/> sich in Unserer königl. Stadt Prag einfinden, den darauf folgenden Tag früh<lb/> Morgens an dem gewöhnlichen Orte gewiß und unfehlbar erscheinen, daselbst die<lb/> Landtagsproposition und was Wir sonst in Unserem Namen werden vortragen las¬<lb/> sen, in allerunterthänigstem Gehorsam anhören, vernehmen, -zu getreuen Herzen<lb/> ziehen, reiflich und wohl erwägen, berathschlagen, und sodann sich zu einem sol¬<lb/> chen Entschlusse bequemen, der Unsern, des sämmtlichen Königreiches Böhmen und<lb/> ihren selbsteigenen Bedürfnissen angemessen ist, und zu dem Wir uns aus ange-<lb/> bornem Zutrauen zu ihrer Treue und ihrem Gehorsam versehen."</p><lb/> <p xml:id="ID_1643" next="#ID_1644"> Was nun die weitere Hinweisung auf die in den Jahren 1846 und 1847</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0464]
berathen, ob dieser Mehrbetrag, mag er nun schon dagewesen und bewilligt wor¬
den sein oder nicht, anch noch ferner mit Grund bewilligt werden könne, und
unter welchen Repartitions-Verhältnissen er auf das Laud mit Billigkeit übernom¬
men werden könne oder nicht: — dann schrumpft das schöne, dnrch das Herkom¬
men, die vorhandenen Dokumente und den Krönuugseid fest begründete Steuer-
verwillignugsrecht der Stande zu einer bloßen Ceremonie und Scheiuverhaudlung
zusammen; dann sind wir nicht mehr die Vertreter des Landes, die dasselbe in
allen seinen Interessen und eben so in der Steuerfrage ihrem gnädigen und ge¬
rechten König gegenüber treu und ehrfurchtsvoll, aber auch offen und männlich
vertreten, — nein—dann sind wir nur ein beförderliches Organ mehr im Lande,
das den Willen des Monarchen stumm vernimmt und pünktlich im vorgeschriebenen
Wege ausführt.
Soll ich noch daraus hinweisen, daß eine solche Stellung uus in der gegen¬
wärtigen Zeit, wo nicht mehr bloße Titel und Uniformen, Staatskutschen und
Paradirungeu, sondern nur der Geist, das Wirken und Handeln jedem Einzelnen
eben so wie ganzen Korporationen Würde und Ansehn gewährt — vor den Augen
des Laudes herabsetzen müßte; soll ich — doch genug hiervon — ich zweifle
nicht, daß wohl keiner nnter uns ist, der nicht lieber mit stummem Gehorsam
seine Mission als Landstand in die Hände Sr. Majestät zurücklegen und als treuer
Unterthan in den Privatstand zurücktreten wird, als in einer Stellung zu verhar¬
ren, in welcher er seinen besten Ueberzeugungen nicht mehr folgen darf, und sein
wohlgemeintes Wirken für das Beste des Landes gehemmt ist.
Stehen wir aber wirklich auf einem so beschränkten Boden, wie können wir
uns dann die Feierlichkeit, den Ernst erklären , mit welchen die Abhaltung des
Postulaten-Landtages in seiner ganzen Form und Weise umgeben ist, welchen nur
Sr. Maj. der König ausschreiben, und bei welchem nur Allerhöchstdieselben in
Person oder a. h. dessen eigens ernannte Commissäre in Verhandlung treten? —
Wie können wir uns die ersten Worte erklären, die Se. Maj. in allerhöchst Ihrem
Einberufungsedicte feierlich an die Stände richten, und welche folgendermaßen lauten:
„So gebieten Wir unsern sämmtlichen trengehorsamstcn Ständen im gedachten Königreich
Böhmen gnädigst und festiglich, daß sie am Abend vor dem obbestimmtcn Tage
sich in Unserer königl. Stadt Prag einfinden, den darauf folgenden Tag früh
Morgens an dem gewöhnlichen Orte gewiß und unfehlbar erscheinen, daselbst die
Landtagsproposition und was Wir sonst in Unserem Namen werden vortragen las¬
sen, in allerunterthänigstem Gehorsam anhören, vernehmen, -zu getreuen Herzen
ziehen, reiflich und wohl erwägen, berathschlagen, und sodann sich zu einem sol¬
chen Entschlusse bequemen, der Unsern, des sämmtlichen Königreiches Böhmen und
ihren selbsteigenen Bedürfnissen angemessen ist, und zu dem Wir uns aus ange-
bornem Zutrauen zu ihrer Treue und ihrem Gehorsam versehen."
Was nun die weitere Hinweisung auf die in den Jahren 1846 und 1847
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