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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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den sich Arbeit zu suchen, so wird ihm sein Wanderbuch nach angegebenen Orte
direct visirt, und nur dabei bemerkt, in so und so viel Tagen; auf Frühlings-
und Sommertage werden ans Herbst- und Wintertage 2 Meilen gerechnet,
welche ein gesunder Mensch, ohne sich anzustrengen, machen kann.

Ferner: Daß ein Handwerksbursche während vier Tagen in Berlin sein Wan¬
derbuch nicht vifirt erlangen könne, wie durch die erzählte Anekdote von unserm
regierenden Könige bezeugt werden soll, gehört kaum noch dem vorigen Jahr¬
hundert an, wo es möglich gewesen sein könnte; in den letzten drei Dezennien
ist es nicht vorgekommen, ich habe davon im Berliner Paß-Bureau, dem ich
längere Zeit angehörte, nie etwas gehört. Die Sache ist darum schon unglanb-
bar, weil jeder Handwerksbursche, der in Berlin im Gasthof, Herberge oder Pri¬
vatquartier einkehrt, sein Wanderbuch beim Eintreffen im Quartier abgeben muß,
von wo es erst nach dem Polizeibureau gesandt wird. Hafte nnn der in Rede
stehende Handwerksbursche, wie angeführt, sein Wanderbuch noch in Händen, so
war er nicht eingekehrt, sondern obdachlos seit vier Tagen, und kann dies in
Berlin, wo jeder Handwerker seine Herberge hat, selbst wenn er gar keine Sub-
sistcnzmittcl besitzt, mindestens ein Unterkommen finden muß, nicht vorkommen.
Es ist bei dem größten Andrange reisender Handwerker in Berlin nnr einigemal
vorgekommen, daß es bei dem größten Fleiße und momentan verstärkten Arbeits¬
kräften den Paßbeamten nicht möglich wurde, alle zur Abreise sich präsentirende
Handwerksburschen abzufertigen. In solchen nur wenig vorgekommenen Fällen
wurde die Auskunft getroffen, den Übrigbleibenden eine Marke zu geben, damit
sie am andern Morgen als die ersten vor allen andern zur Visirung vorkommen.
So ist es in Berlin in den letzten Dezennien im Paßbureau gehalten worden.
In Breslau, wo der Andrang der Handwerker nächst Berlin der stärkste ist und
in dessen Paßbureau Schreiber dieses längere Zeit arbeitete, ist nie der Fall
vorgekommen, daß Handwerker, die sich zum Visiren meldeten, nicht noch am
selben Tage expedirt worden wären. Wie könnte es daher vorkommen, daß in
allen kleineren Städten Preußens, wo der Andrang der Handwerksburschen weit
unbedeutender ist und der Fleiß und gute Wille der Beamten nicht geringer sein
kann, Handwerksbursche Tagelang des Viflrens halber aufgehalten werden könnten?

Ferner: Mißbrauch des Paßwescus im Allgemeinen. Herr König gibt zu --
obwohl er früher Pässe und Wanderbücher als aufgestellte Schranken für die freie
Communication hält -- daß Pässe und Legitimationen nöthig zum Ausweis
seien, wäre damit nicht eine willkürliche Steuer verbunden.

Eine willkürliche Steuer gibt es beim Paßwescn Preußens nicht; die Stem¬
pel zu Pässen und Wanderbüchern sind zu 15, 10 und 5 Sgr. festgestellt, die
Ausfertigungögebührcn zu jedem dieser Stempel sind ebenfalls festgestellt und wer¬
den ans jedem Reiscdocmnent vermerkt; eine Erhöhung der letztern ist nicht mög¬
lich, wohl aber werden sie von der Behörde öfters erlassen, so wie auch an Per¬
sonen, die sich über Unvermögen ausweisen, Stempel- und gebührenfreie Pässe
ertheilt werden. Gebühren für Oblate, Siegclaufdrücken und Visiren find in
Preußen unbekannt.

Einen Paß oder Fnhrungsattest, um von Westpreußen nach der Mark zu
reisen, wie Herr König sagt, schreibt das Paßreglement weder für Bürger oder


den sich Arbeit zu suchen, so wird ihm sein Wanderbuch nach angegebenen Orte
direct visirt, und nur dabei bemerkt, in so und so viel Tagen; auf Frühlings-
und Sommertage werden ans Herbst- und Wintertage 2 Meilen gerechnet,
welche ein gesunder Mensch, ohne sich anzustrengen, machen kann.

Ferner: Daß ein Handwerksbursche während vier Tagen in Berlin sein Wan¬
derbuch nicht vifirt erlangen könne, wie durch die erzählte Anekdote von unserm
regierenden Könige bezeugt werden soll, gehört kaum noch dem vorigen Jahr¬
hundert an, wo es möglich gewesen sein könnte; in den letzten drei Dezennien
ist es nicht vorgekommen, ich habe davon im Berliner Paß-Bureau, dem ich
längere Zeit angehörte, nie etwas gehört. Die Sache ist darum schon unglanb-
bar, weil jeder Handwerksbursche, der in Berlin im Gasthof, Herberge oder Pri¬
vatquartier einkehrt, sein Wanderbuch beim Eintreffen im Quartier abgeben muß,
von wo es erst nach dem Polizeibureau gesandt wird. Hafte nnn der in Rede
stehende Handwerksbursche, wie angeführt, sein Wanderbuch noch in Händen, so
war er nicht eingekehrt, sondern obdachlos seit vier Tagen, und kann dies in
Berlin, wo jeder Handwerker seine Herberge hat, selbst wenn er gar keine Sub-
sistcnzmittcl besitzt, mindestens ein Unterkommen finden muß, nicht vorkommen.
Es ist bei dem größten Andrange reisender Handwerker in Berlin nnr einigemal
vorgekommen, daß es bei dem größten Fleiße und momentan verstärkten Arbeits¬
kräften den Paßbeamten nicht möglich wurde, alle zur Abreise sich präsentirende
Handwerksburschen abzufertigen. In solchen nur wenig vorgekommenen Fällen
wurde die Auskunft getroffen, den Übrigbleibenden eine Marke zu geben, damit
sie am andern Morgen als die ersten vor allen andern zur Visirung vorkommen.
So ist es in Berlin in den letzten Dezennien im Paßbureau gehalten worden.
In Breslau, wo der Andrang der Handwerker nächst Berlin der stärkste ist und
in dessen Paßbureau Schreiber dieses längere Zeit arbeitete, ist nie der Fall
vorgekommen, daß Handwerker, die sich zum Visiren meldeten, nicht noch am
selben Tage expedirt worden wären. Wie könnte es daher vorkommen, daß in
allen kleineren Städten Preußens, wo der Andrang der Handwerksburschen weit
unbedeutender ist und der Fleiß und gute Wille der Beamten nicht geringer sein
kann, Handwerksbursche Tagelang des Viflrens halber aufgehalten werden könnten?

Ferner: Mißbrauch des Paßwescus im Allgemeinen. Herr König gibt zu —
obwohl er früher Pässe und Wanderbücher als aufgestellte Schranken für die freie
Communication hält — daß Pässe und Legitimationen nöthig zum Ausweis
seien, wäre damit nicht eine willkürliche Steuer verbunden.

Eine willkürliche Steuer gibt es beim Paßwescn Preußens nicht; die Stem¬
pel zu Pässen und Wanderbüchern sind zu 15, 10 und 5 Sgr. festgestellt, die
Ausfertigungögebührcn zu jedem dieser Stempel sind ebenfalls festgestellt und wer¬
den ans jedem Reiscdocmnent vermerkt; eine Erhöhung der letztern ist nicht mög¬
lich, wohl aber werden sie von der Behörde öfters erlassen, so wie auch an Per¬
sonen, die sich über Unvermögen ausweisen, Stempel- und gebührenfreie Pässe
ertheilt werden. Gebühren für Oblate, Siegclaufdrücken und Visiren find in
Preußen unbekannt.

Einen Paß oder Fnhrungsattest, um von Westpreußen nach der Mark zu
reisen, wie Herr König sagt, schreibt das Paßreglement weder für Bürger oder


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/258>, abgerufen am 27.07.2024.