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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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halten." Es kommt nun aber im Verlauf der Statuten nicht vor, durch
welche Mittel und Vorkehrungen der Orden seine Lehramts - Kandidaten in
den Schulgegenständen unterweisen und zu einer guten Lehrart anleiten werde.
Alle Bestimmungen und die ganze Ordensverfassung zielen auf die Herstel¬
lung eines asketischen Mönchvereines, dessen ostensibler aber nicht wahrer
und wirklicher Endzweck die Schulbildung, sondern mit Beschränkung der¬
selben die Gewinnung und Festhaltung eines dauernde" und überwiegenden
Einflusses ans die Erziehung der Jugend und folglich auf das Familien¬
leben des Volles ist. Darum muß ein geistliches Institut geschaffen werden,
das ein gehöriges Organ und Mittel in der Hand jener Kirchenpartei bildet,
welche den Durst nach Macht und Gewalt nimmer zu stillen vermag und
die jetzige Zeit in Tirol für die gelegenste hält, dieses ihrem Wirken, ohne¬
dies hingegebene Land in ein absolutes Kirchcnlehen umzuformen.

Laut der Ordensregel ist die Verfassung des Institutes jener der barm¬
herzigen Schwestern nachgemacht, vom Stammhanse bilden sich Filialhäuser,
der Director des Stammhauses und der Gcneralsuperior der ganzen Ordenö-
provinz ist dieselbe Person. Er nimmt die Kandidaten, welche zu Schnl-
oder zu dienenden Brüdern bestimmt sind, uach vollendetem 17. Lebens¬
jahre auf, das Noviziat dauert zwei Jahre, während welcher die Novizen¬
meister die Ueberkommeuen in das geistliche Leben des Ordens einführen,
sie in den Pflichten des Berufes, in den Tugenden und in der Frömmigkeit
fleißig üben, in den Schulgcgenständen gründlich unterweisen und ihnen deu
Geist des Ordens sorgfältig einpflanzen sollen. Dieser Geist besteht "in je¬
uer innern gottseliger "Gesinuuttg", welche in den Schulbrüdern "eine dop¬
pelte, bleibende Bewegung der Seele" hervorruft, nämlich "eine Bewegung
dnrch den lebendigen Glauben, und eine Bewegung dnrch die übernatürliche
Liebe." Dieser Geist scheint nach den Statuten die gründliche Vorbildung
im Lehrfache, Pädagogik und Praxis vollkommen ersetzen zu sollen. Die
Gelübde sind außer deu üblichen drei Mönchsgelübden der Armuth, Keusch¬
heit und des Gehorsams gegen die Obern noch ein viertes: der brüderlichen
Liebe und Eintracht, sie werden auf u"bestimmte Zeit abgelegt und am
Josephstag jährlich erneuert. Das geistliche Kleid, welches der Novize uach
dem ersten gut bestandenen Probejahr erhält, besteht nebst den gewöhnlichen
Unterkleidern ans einem langen Talar von ganz gemeinem schwarzen Tuche,
einem Mantel von gleicher Läuge, einem Hut, Strümpfen und Schuhen
"alles gemein und einfach in der Form, wie es für Ordensleute üblich ist."
-- Der Austritt aus dem Orden und die Entlassung eines Profeßbruders
sind nach der Ordensregel möglich. Will ein Bruder austreten, so soll er


halten." Es kommt nun aber im Verlauf der Statuten nicht vor, durch
welche Mittel und Vorkehrungen der Orden seine Lehramts - Kandidaten in
den Schulgegenständen unterweisen und zu einer guten Lehrart anleiten werde.
Alle Bestimmungen und die ganze Ordensverfassung zielen auf die Herstel¬
lung eines asketischen Mönchvereines, dessen ostensibler aber nicht wahrer
und wirklicher Endzweck die Schulbildung, sondern mit Beschränkung der¬
selben die Gewinnung und Festhaltung eines dauernde» und überwiegenden
Einflusses ans die Erziehung der Jugend und folglich auf das Familien¬
leben des Volles ist. Darum muß ein geistliches Institut geschaffen werden,
das ein gehöriges Organ und Mittel in der Hand jener Kirchenpartei bildet,
welche den Durst nach Macht und Gewalt nimmer zu stillen vermag und
die jetzige Zeit in Tirol für die gelegenste hält, dieses ihrem Wirken, ohne¬
dies hingegebene Land in ein absolutes Kirchcnlehen umzuformen.

Laut der Ordensregel ist die Verfassung des Institutes jener der barm¬
herzigen Schwestern nachgemacht, vom Stammhanse bilden sich Filialhäuser,
der Director des Stammhauses und der Gcneralsuperior der ganzen Ordenö-
provinz ist dieselbe Person. Er nimmt die Kandidaten, welche zu Schnl-
oder zu dienenden Brüdern bestimmt sind, uach vollendetem 17. Lebens¬
jahre auf, das Noviziat dauert zwei Jahre, während welcher die Novizen¬
meister die Ueberkommeuen in das geistliche Leben des Ordens einführen,
sie in den Pflichten des Berufes, in den Tugenden und in der Frömmigkeit
fleißig üben, in den Schulgcgenständen gründlich unterweisen und ihnen deu
Geist des Ordens sorgfältig einpflanzen sollen. Dieser Geist besteht „in je¬
uer innern gottseliger „Gesinuuttg", welche in den Schulbrüdern „eine dop¬
pelte, bleibende Bewegung der Seele" hervorruft, nämlich „eine Bewegung
dnrch den lebendigen Glauben, und eine Bewegung dnrch die übernatürliche
Liebe." Dieser Geist scheint nach den Statuten die gründliche Vorbildung
im Lehrfache, Pädagogik und Praxis vollkommen ersetzen zu sollen. Die
Gelübde sind außer deu üblichen drei Mönchsgelübden der Armuth, Keusch¬
heit und des Gehorsams gegen die Obern noch ein viertes: der brüderlichen
Liebe und Eintracht, sie werden auf u»bestimmte Zeit abgelegt und am
Josephstag jährlich erneuert. Das geistliche Kleid, welches der Novize uach
dem ersten gut bestandenen Probejahr erhält, besteht nebst den gewöhnlichen
Unterkleidern ans einem langen Talar von ganz gemeinem schwarzen Tuche,
einem Mantel von gleicher Läuge, einem Hut, Strümpfen und Schuhen
„alles gemein und einfach in der Form, wie es für Ordensleute üblich ist."
— Der Austritt aus dem Orden und die Entlassung eines Profeßbruders
sind nach der Ordensregel möglich. Will ein Bruder austreten, so soll er


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/203>, abgerufen am 01.09.2024.