Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.den schon im Jahre ,1845 versuchten, bedingten Antrag wiederholte und diesmal Die vom geistlichen Stande beliebte Lösung der Frage s>nnmni!" sand kei¬ Die Nittcrstandscurie, vierzehn Ritter zählend, trat dem Votum des Herren- Das geistliche Votum hatte nämlich in Antwort auf den ersten Punkt, wie "Das Postulat ist uur theilweise angenommen, das Mchrpostnlat ist abge¬ Diesmal ist in das Wesen eingegangen worden, man hält sich nicht mehr In Artikel4. v. der Landesordnung verspricht die Krone den Ständen aus Gna¬ Die nächsten Wochen werden Entscheidendes bringe". 5. S. Die betreffende Stelle der Landesordnung lautet wörtlich: Als "Uns dann nicht
zweiffelt, Unsere getreue Stände, Unsere und des Vaterlandes jedesmal vorffallende Nothwendigkeiten Ihnen treuhertzig zu Gemüth ziehen werden, wir auch nicht nachsehen tonnen noch wollen, daß die von Uns begehrten eontribiitionss, uns durch unbilliche cion-Iition"" so etwann gegen unsern Stand, Hochheit und Würden lauffen mochten u.s. w. Es sind also blos unbillige Bedingungen, welche die Landtagsordnung abweist. Das die Landstcinde solche gestellt haben, ist schwer anzunehmen." -- Wir kommen übrigens ans die Gesammtverhandlungen des Landtags, die diesmal von weit mehr als bloß D. Red. localer Wichtigkeit sind, zurück. -- ' den schon im Jahre ,1845 versuchten, bedingten Antrag wiederholte und diesmal Die vom geistlichen Stande beliebte Lösung der Frage s>nnmni!« sand kei¬ Die Nittcrstandscurie, vierzehn Ritter zählend, trat dem Votum des Herren- Das geistliche Votum hatte nämlich in Antwort auf den ersten Punkt, wie „Das Postulat ist uur theilweise angenommen, das Mchrpostnlat ist abge¬ Diesmal ist in das Wesen eingegangen worden, man hält sich nicht mehr In Artikel4. v. der Landesordnung verspricht die Krone den Ständen aus Gna¬ Die nächsten Wochen werden Entscheidendes bringe». 5. S. Die betreffende Stelle der Landesordnung lautet wörtlich: Als „Uns dann nicht
zweiffelt, Unsere getreue Stände, Unsere und des Vaterlandes jedesmal vorffallende Nothwendigkeiten Ihnen treuhertzig zu Gemüth ziehen werden, wir auch nicht nachsehen tonnen noch wollen, daß die von Uns begehrten eontribiitionss, uns durch unbilliche cion-Iition«» so etwann gegen unsern Stand, Hochheit und Würden lauffen mochten u.s. w. Es sind also blos unbillige Bedingungen, welche die Landtagsordnung abweist. Das die Landstcinde solche gestellt haben, ist schwer anzunehmen." — Wir kommen übrigens ans die Gesammtverhandlungen des Landtags, die diesmal von weit mehr als bloß D. Red. localer Wichtigkeit sind, zurück. — ' <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0412" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/272311"/> <p xml:id="ID_1394" prev="#ID_1393"> den schon im Jahre ,1845 versuchten, bedingten Antrag wiederholte und diesmal<lb/> mit eminenter Mehrheit annahm.</p><lb/> <p xml:id="ID_1395"> Die vom geistlichen Stande beliebte Lösung der Frage s>nnmni!« sand kei¬<lb/> nen Anklang; nach langer Debatte ward in der Hcrrencnrie beschlossen, man wolle,<lb/> ohne in den streitigen Rechtsfall einzugehen, die sür das Jahr 1847 angenom-<lb/> mene Vcrtheilungsweise für das Jahr 1848 fortbestehen lassen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1396"> Die Nittcrstandscurie, vierzehn Ritter zählend, trat dem Votum des Herren-<lb/> standes mit überwiegender Mehrheit bei, fügte aber der Antwort auf den stereotypen<lb/> ersten Punkt des Postulates, welcher die Aufrechthaltung katholischen Glaubens<lb/> empfiehlt, einen politischen Anhang bei.</p><lb/> <p xml:id="ID_1397"> Das geistliche Votum hatte nämlich in Antwort auf den ersten Punkt, wie<lb/> üblich, bemerkt, die Volksgesinnnng in Glaubenssachen sei befriedigend, die Ritter<lb/> fügten bei: dagegen sei in politischer Beziehung der Volkszustand keineswegs be¬<lb/> friedigend, die Thcucrnngsverhältnissc ließen besorgen, daß die Unterthanen in der<lb/> ihren Obrigkeiten schuldigen Achtung und Dcfcrenz erkalten. Scheint es doch<lb/> daß sie dazu guten Grund haben mögen! Nachdem der Bürgerstand, d. h. zwei<lb/> Bürgermeister und zwei Räthe sich dem geistlichen Vvto angeschlossen hatten, tra-<lb/> ten die Curien in das Plenum zusammen, und auch in der Plcnarabstimmnng<lb/> ward durch die im Herren- und Ritterstande gebildete Majorität das Votum des<lb/> Hcrrcnstandcs zum Votum der Gcsammtstände erhoben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1398"> „Das Postulat ist uur theilweise angenommen, das Mchrpostnlat ist abge¬<lb/> lehnt und der König wird gebeten, nachzuweisen, zu welchem Zwecke jene 50,N0«) si.<lb/> mehr postulirt werden wollen."</p><lb/> <p xml:id="ID_1399"> Diesmal ist in das Wesen eingegangen worden, man hält sich nicht mehr<lb/> an bloße Formfragen;' doch dürfte das Votum zu Wien als bedeutende Deformi¬<lb/> tät betrachtet werden, und schwer abzusehen sind die nächsten Erfolge.</p><lb/> <p xml:id="ID_1400"> In Artikel4. v. der Landesordnung verspricht die Krone den Ständen aus Gna¬<lb/> den die Steuer niemals anders, als ans den ordentlichen Landtagen gegen den üblichen<lb/> Revers zu fordern, dagegen spricht dieser Artikel aus, die Krone versehe sich, daß<lb/> Stände die Bewilligung der verlangten Steuer, niemals an l^«>n<lit,i«»no8 knüpfen')<lb/> oder sonst unliebsam aufhalten und verzögern, und allerdings ist dieser Artikel in<lb/> seiner unbestimmten Stellung verschiedenster Auslegung fähig, doch fehlt es an<lb/> allen Antecedenzien zur Lösung des Dilemmas, das die Stände der Regierung<lb/> gestellt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1401"> Die nächsten Wochen werden Entscheidendes bringe».</p><lb/> <note type="byline"> 5. S.</note><lb/> <note xml:id="FID_46" place="foot"> Die betreffende Stelle der Landesordnung lautet wörtlich: Als „Uns dann nicht<lb/> zweiffelt, Unsere getreue Stände, Unsere und des Vaterlandes jedesmal vorffallende<lb/> Nothwendigkeiten Ihnen treuhertzig zu Gemüth ziehen werden, wir auch nicht nachsehen<lb/> tonnen noch wollen, daß die von Uns begehrten eontribiitionss, uns durch unbilliche<lb/> cion-Iition«» so etwann gegen unsern Stand, Hochheit und Würden lauffen mochten u.s. w.<lb/> Es sind also blos unbillige Bedingungen, welche die Landtagsordnung abweist. Das<lb/> die Landstcinde solche gestellt haben, ist schwer anzunehmen." — Wir kommen übrigens<lb/> ans die Gesammtverhandlungen des Landtags, die diesmal von weit mehr als bloß<lb/><note type="byline"> D. Red.</note> localer Wichtigkeit sind, zurück. — ' </note><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0412]
den schon im Jahre ,1845 versuchten, bedingten Antrag wiederholte und diesmal
mit eminenter Mehrheit annahm.
Die vom geistlichen Stande beliebte Lösung der Frage s>nnmni!« sand kei¬
nen Anklang; nach langer Debatte ward in der Hcrrencnrie beschlossen, man wolle,
ohne in den streitigen Rechtsfall einzugehen, die sür das Jahr 1847 angenom-
mene Vcrtheilungsweise für das Jahr 1848 fortbestehen lassen.
Die Nittcrstandscurie, vierzehn Ritter zählend, trat dem Votum des Herren-
standes mit überwiegender Mehrheit bei, fügte aber der Antwort auf den stereotypen
ersten Punkt des Postulates, welcher die Aufrechthaltung katholischen Glaubens
empfiehlt, einen politischen Anhang bei.
Das geistliche Votum hatte nämlich in Antwort auf den ersten Punkt, wie
üblich, bemerkt, die Volksgesinnnng in Glaubenssachen sei befriedigend, die Ritter
fügten bei: dagegen sei in politischer Beziehung der Volkszustand keineswegs be¬
friedigend, die Thcucrnngsverhältnissc ließen besorgen, daß die Unterthanen in der
ihren Obrigkeiten schuldigen Achtung und Dcfcrenz erkalten. Scheint es doch
daß sie dazu guten Grund haben mögen! Nachdem der Bürgerstand, d. h. zwei
Bürgermeister und zwei Räthe sich dem geistlichen Vvto angeschlossen hatten, tra-
ten die Curien in das Plenum zusammen, und auch in der Plcnarabstimmnng
ward durch die im Herren- und Ritterstande gebildete Majorität das Votum des
Hcrrcnstandcs zum Votum der Gcsammtstände erhoben.
„Das Postulat ist uur theilweise angenommen, das Mchrpostnlat ist abge¬
lehnt und der König wird gebeten, nachzuweisen, zu welchem Zwecke jene 50,N0«) si.
mehr postulirt werden wollen."
Diesmal ist in das Wesen eingegangen worden, man hält sich nicht mehr
an bloße Formfragen;' doch dürfte das Votum zu Wien als bedeutende Deformi¬
tät betrachtet werden, und schwer abzusehen sind die nächsten Erfolge.
In Artikel4. v. der Landesordnung verspricht die Krone den Ständen aus Gna¬
den die Steuer niemals anders, als ans den ordentlichen Landtagen gegen den üblichen
Revers zu fordern, dagegen spricht dieser Artikel aus, die Krone versehe sich, daß
Stände die Bewilligung der verlangten Steuer, niemals an l^«>n<lit,i«»no8 knüpfen')
oder sonst unliebsam aufhalten und verzögern, und allerdings ist dieser Artikel in
seiner unbestimmten Stellung verschiedenster Auslegung fähig, doch fehlt es an
allen Antecedenzien zur Lösung des Dilemmas, das die Stände der Regierung
gestellt.
Die nächsten Wochen werden Entscheidendes bringe».
5. S.
Die betreffende Stelle der Landesordnung lautet wörtlich: Als „Uns dann nicht
zweiffelt, Unsere getreue Stände, Unsere und des Vaterlandes jedesmal vorffallende
Nothwendigkeiten Ihnen treuhertzig zu Gemüth ziehen werden, wir auch nicht nachsehen
tonnen noch wollen, daß die von Uns begehrten eontribiitionss, uns durch unbilliche
cion-Iition«» so etwann gegen unsern Stand, Hochheit und Würden lauffen mochten u.s. w.
Es sind also blos unbillige Bedingungen, welche die Landtagsordnung abweist. Das
die Landstcinde solche gestellt haben, ist schwer anzunehmen." — Wir kommen übrigens
ans die Gesammtverhandlungen des Landtags, die diesmal von weit mehr als bloß
D. Red. localer Wichtigkeit sind, zurück. — '
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Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
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