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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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des Königs Otto statt, warum dauern diese, die innere Entwickelung des
Landes behindernden Zustände noch fort, aus welchem Rechtsgrund hat sich
ein fast vormundschaftliches Verhältniß herangebildet, welches von Eng¬
land, Frankreich und Rußland in Einzelkraft dein hülflosen Griechenland
gegenüber ausgeübt wird, und letzteres nur seufzend erträgt, wer hat seit
>833 jene vielköpfige Hyder der Zwietracht heraufbeschworen, welche jede
politische Verbreitung des neuhcllenischen Reiches schon im Keime erstickt und
nach neuer Beute lüstern selbst die Träger des europäischen Gleichgewichts
zu erschüttern droht? Dieses gerechte Bedenken erklärt der Londoner Staats¬
vertrag vom 7. Mai Is.'!2, Art. 12, ez. ki, wornach, den Bestimmungen des
Conferenzprotokolleö vom 2et. Februar 1830 gemäß, und unter Verbürgung
von England, Frankreich und Rußland, ein Anlehn im Totalbetrag von 60
Millionen Franken zu Gunsten Griechenlands kontrahirt wurde, wofür:")
"der Souverain Griechenlands und der griechische Staat verpflichtet sein soll,
zu Berichtigung der jährlichem Zinsen und Rückzahlnngsfristen der unter der
Bürgschaft der drei Höfe realisirten Abtheilungen der Anleihe, die ersten
Staatseinkünfte dergestalt anzuweisen, daß die wirklichen Einnahmen des
griechischen Staatsschatzes vor Allem der Zahlung besagter Zinsen und
besagter Tilgungsfristen gewidmet sein und zu keinem andern Zweck verwen¬
det werden sollen, so lange die Zahlungen der nnter Bürgschaft der drei
Höfe realisirten Abtheilungen nicht für das laufende Jahr vollständig gesi¬
chert sein werden. Die diplomatischen Repräsentanten der drei
Höhe in Griechenland werden besonders angewiesen werden,
auf Einhaltung dieser Stipulation zu wachen."

Begreiflich ist es, wie diese letzte Bedingung, Überwachung des in den
ersten Jahren der Regentschaft (I83Z-- 35) ohnehin nicht ganz geregelten
griechischen Staatshaushaltes, nur hemmend auf den innern Staatsmechanis¬
mus einwirken konnte, wie dies eigenthümliche Verhältniß ganz geschaffen war,
störend zwischen König, Regierung und Volk einzugreifen , wovon die auf¬
rührerische Bewegung am ^ September 1843 in Athen eine vorherznse-
hende Folge war. Denn schon damals sollten ans Grund einer dem König
Otto am 5. September (a. Se.) 1843 überreichten Collectivnote der Londo¬
ner Konferenz "die einträglichsten Steuern zur Zahlung der rückständigen
Anleihezinsen und Amortissementsquoten verwandt, die Steuercontrole einem
besonders hierzu zu bestimmenden Agenten des Rothschild'schen Banquier-



* S. Klüber. Wiedergeburt GricclManbö. S. 485.

des Königs Otto statt, warum dauern diese, die innere Entwickelung des
Landes behindernden Zustände noch fort, aus welchem Rechtsgrund hat sich
ein fast vormundschaftliches Verhältniß herangebildet, welches von Eng¬
land, Frankreich und Rußland in Einzelkraft dein hülflosen Griechenland
gegenüber ausgeübt wird, und letzteres nur seufzend erträgt, wer hat seit
>833 jene vielköpfige Hyder der Zwietracht heraufbeschworen, welche jede
politische Verbreitung des neuhcllenischen Reiches schon im Keime erstickt und
nach neuer Beute lüstern selbst die Träger des europäischen Gleichgewichts
zu erschüttern droht? Dieses gerechte Bedenken erklärt der Londoner Staats¬
vertrag vom 7. Mai Is.'!2, Art. 12, ez. ki, wornach, den Bestimmungen des
Conferenzprotokolleö vom 2et. Februar 1830 gemäß, und unter Verbürgung
von England, Frankreich und Rußland, ein Anlehn im Totalbetrag von 60
Millionen Franken zu Gunsten Griechenlands kontrahirt wurde, wofür:")
„der Souverain Griechenlands und der griechische Staat verpflichtet sein soll,
zu Berichtigung der jährlichem Zinsen und Rückzahlnngsfristen der unter der
Bürgschaft der drei Höfe realisirten Abtheilungen der Anleihe, die ersten
Staatseinkünfte dergestalt anzuweisen, daß die wirklichen Einnahmen des
griechischen Staatsschatzes vor Allem der Zahlung besagter Zinsen und
besagter Tilgungsfristen gewidmet sein und zu keinem andern Zweck verwen¬
det werden sollen, so lange die Zahlungen der nnter Bürgschaft der drei
Höfe realisirten Abtheilungen nicht für das laufende Jahr vollständig gesi¬
chert sein werden. Die diplomatischen Repräsentanten der drei
Höhe in Griechenland werden besonders angewiesen werden,
auf Einhaltung dieser Stipulation zu wachen."

Begreiflich ist es, wie diese letzte Bedingung, Überwachung des in den
ersten Jahren der Regentschaft (I83Z— 35) ohnehin nicht ganz geregelten
griechischen Staatshaushaltes, nur hemmend auf den innern Staatsmechanis¬
mus einwirken konnte, wie dies eigenthümliche Verhältniß ganz geschaffen war,
störend zwischen König, Regierung und Volk einzugreifen , wovon die auf¬
rührerische Bewegung am ^ September 1843 in Athen eine vorherznse-
hende Folge war. Denn schon damals sollten ans Grund einer dem König
Otto am 5. September (a. Se.) 1843 überreichten Collectivnote der Londo¬
ner Konferenz „die einträglichsten Steuern zur Zahlung der rückständigen
Anleihezinsen und Amortissementsquoten verwandt, die Steuercontrole einem
besonders hierzu zu bestimmenden Agenten des Rothschild'schen Banquier-



* S. Klüber. Wiedergeburt GricclManbö. S. 485.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/160>, abgerufen am 23.07.2024.