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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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drei Justizminister, bei Mitnnterzeichnnng des Patents vom ^, Febr. die Ueber¬
zeugung gehegt, daß keine Verletzung der frühern Versprechungen irgendwie in
dem neuen Gesetz enthalten sei. Die Minister müßten sich daher überrascht
suhlen, jetzt in dem Entwurf eine Reihe von Punkten festgestellt zu finden, wo¬
durch die Versammlung eine Verletzung des bestehenden Rechtszustandes in dem¬
selben zu finden glaube.

Der Minister unternahm es, die einzelnen Punkte zu widerlegen:

Drei Erklärungen desselben waren besonders von Wichtigkeit. Ich lasse sie
wörtlich folgen.

"M ist keineswegs gesagt, daß der enge Ausschuß die Zustimmung der
großen Versammlung ergänzen soll; sondern nnr, daß er zugezogen werden
soll, damit er Kenntniß erlange, so von der Nothwendigkeit des Darlehns (die
also objectiv feststeht), wie von der ökonomischen Beschaffung desselben, und in
der großen Versammlung, die berufen werden soll, sobald die Umstände es ge¬
statten, damit die Regierung Rechenschaft gebe über Nothwendigkeit und Verwen¬
dung des Darlehns, das Organ sei, Zeugniß abzulegen über die Art, wie die
Regierung gehandelt. (Die Stände haben dann also ebenfalls Kenntniß da¬
von zu nehmen: ihre Mitgarantie versteht sich von selbst.)

Zweitens. "Wenn die Versammlung einen andern bessern Weg z" be¬
zeichnen vermag, welcher vereinbar mit unsern I n sti tu ti o man. (mit
welchen?) das Gesetz vom !2. Jan. lttÄ0 mit dem Gesetz vom !!. Febr. in
Uebereinstimmung bringt, ohne das Vaterland zu gefährden, so kann lau
im Voraus die Versicherung geben, daß die Regierung ihn mit Freuden betre¬
ten wird..."

Endlich verwahrte sich der Minister -- und hier könnten wir ihm unbedingt
beistimmen -- gegen den Sinn, den ein Theil der Presse den Worten habe
unterlegen wollen: daß die Zustimmung der Stände (nur) für solche Darlehen
erfolgen solle, für welche das gesammte Eigenthum des Staats ver¬
pfändet ist. Er zeigte, daß hier an eine Ausnahme nur für solche Fälle ge¬
dacht worden sei, wo mäßige Geldsummen zur Bestreitung augenblicklichen Be¬
dürfnisses für kurze Zeit augcliehen werden. "Möchte aber die Versammlung
eine bessere Garantie für diese Interpretation verlangen, als mein Wort geben
kann, so mache ich mich verbindlich, daß der König solche auf eine Weise geben
werde, die jeden Zweifel umstößt..."

Die Rechtsansprüche der Stände auf Zuziehung bei der Verfügung über
Domainen wies der Minister dadurch zurück, daß sie in den frühern Gesetzen
nicht begründet wären. Falls die Stände in dieser Beziehung etwas zu erlan¬
gen wünschten, bliebe es ihnen anheimgestellt, diese" auf dem Wege der Petition
zu betreiben.

Was die Vertretung der Reichsstände durch die Ausschüsse betrifft, so habe
der König unzweifelhaft das Recht gehabt, sie gradezu zu Reichsständen zu ma¬
chen? Es handle sich hier jedenfalls nur von einer Nützlichkeits-Frage, keines¬
wegs von einer Frage des Rechts.

"Ich glaube," schloß der Minister, "meine Ansicht, daß kein bestehendes


drei Justizminister, bei Mitnnterzeichnnng des Patents vom ^, Febr. die Ueber¬
zeugung gehegt, daß keine Verletzung der frühern Versprechungen irgendwie in
dem neuen Gesetz enthalten sei. Die Minister müßten sich daher überrascht
suhlen, jetzt in dem Entwurf eine Reihe von Punkten festgestellt zu finden, wo¬
durch die Versammlung eine Verletzung des bestehenden Rechtszustandes in dem¬
selben zu finden glaube.

Der Minister unternahm es, die einzelnen Punkte zu widerlegen:

Drei Erklärungen desselben waren besonders von Wichtigkeit. Ich lasse sie
wörtlich folgen.

„M ist keineswegs gesagt, daß der enge Ausschuß die Zustimmung der
großen Versammlung ergänzen soll; sondern nnr, daß er zugezogen werden
soll, damit er Kenntniß erlange, so von der Nothwendigkeit des Darlehns (die
also objectiv feststeht), wie von der ökonomischen Beschaffung desselben, und in
der großen Versammlung, die berufen werden soll, sobald die Umstände es ge¬
statten, damit die Regierung Rechenschaft gebe über Nothwendigkeit und Verwen¬
dung des Darlehns, das Organ sei, Zeugniß abzulegen über die Art, wie die
Regierung gehandelt. (Die Stände haben dann also ebenfalls Kenntniß da¬
von zu nehmen: ihre Mitgarantie versteht sich von selbst.)

Zweitens. „Wenn die Versammlung einen andern bessern Weg z» be¬
zeichnen vermag, welcher vereinbar mit unsern I n sti tu ti o man. (mit
welchen?) das Gesetz vom !2. Jan. lttÄ0 mit dem Gesetz vom !!. Febr. in
Uebereinstimmung bringt, ohne das Vaterland zu gefährden, so kann lau
im Voraus die Versicherung geben, daß die Regierung ihn mit Freuden betre¬
ten wird..."

Endlich verwahrte sich der Minister — und hier könnten wir ihm unbedingt
beistimmen — gegen den Sinn, den ein Theil der Presse den Worten habe
unterlegen wollen: daß die Zustimmung der Stände (nur) für solche Darlehen
erfolgen solle, für welche das gesammte Eigenthum des Staats ver¬
pfändet ist. Er zeigte, daß hier an eine Ausnahme nur für solche Fälle ge¬
dacht worden sei, wo mäßige Geldsummen zur Bestreitung augenblicklichen Be¬
dürfnisses für kurze Zeit augcliehen werden. „Möchte aber die Versammlung
eine bessere Garantie für diese Interpretation verlangen, als mein Wort geben
kann, so mache ich mich verbindlich, daß der König solche auf eine Weise geben
werde, die jeden Zweifel umstößt..."

Die Rechtsansprüche der Stände auf Zuziehung bei der Verfügung über
Domainen wies der Minister dadurch zurück, daß sie in den frühern Gesetzen
nicht begründet wären. Falls die Stände in dieser Beziehung etwas zu erlan¬
gen wünschten, bliebe es ihnen anheimgestellt, diese« auf dem Wege der Petition
zu betreiben.

Was die Vertretung der Reichsstände durch die Ausschüsse betrifft, so habe
der König unzweifelhaft das Recht gehabt, sie gradezu zu Reichsständen zu ma¬
chen? Es handle sich hier jedenfalls nur von einer Nützlichkeits-Frage, keines¬
wegs von einer Frage des Rechts.

„Ich glaube," schloß der Minister, „meine Ansicht, daß kein bestehendes


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/144>, abgerufen am 03.07.2024.