Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.Bedürfnisse des Landes nöthig gewordenen anderweitigen Vorkehrungen gesichert "Zudem wir daher mit Freuden die Gelegenheit ergreifen, Ew. Majestät un¬ "Das Haupthinderniß unserer Neformbestrebuug sehen wir darin, daß der 10. "Unsere Prälimina und anderweitigen Gravamina, welche wir von Reichstag "Die hier aufgezählten einzelnen Thatsachen mögen Ew. Majestät zur allge¬ "Wir sind überzeugt, daß die Hebung dieser Hindernisse und die Ausgleichung Bedürfnisse des Landes nöthig gewordenen anderweitigen Vorkehrungen gesichert „Zudem wir daher mit Freuden die Gelegenheit ergreifen, Ew. Majestät un¬ „Das Haupthinderniß unserer Neformbestrebuug sehen wir darin, daß der 10. „Unsere Prälimina und anderweitigen Gravamina, welche wir von Reichstag „Die hier aufgezählten einzelnen Thatsachen mögen Ew. Majestät zur allge¬ „Wir sind überzeugt, daß die Hebung dieser Hindernisse und die Ausgleichung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0482" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/185246"/> <p xml:id="ID_1603" prev="#ID_1602"> Bedürfnisse des Landes nöthig gewordenen anderweitigen Vorkehrungen gesichert<lb/> zu wissen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1604"> „Zudem wir daher mit Freuden die Gelegenheit ergreifen, Ew. Majestät un¬<lb/> sere Dankbarkeit und unsere treue Anhänglichkeit auszusprechen, erachten wir es<lb/> zugleich für unsere Pflicht, mit aller Aufrichtigkeit jeuer Hindernisse zu erwähnen,<lb/> ohne deren Hebung wir nicht gesichert sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_1605"> „Das Haupthinderniß unserer Neformbestrebuug sehen wir darin, daß der 10.<lb/> G. A. 1790 nicht ganz in's Leben getreten, da die Regierung unseres Vaterlan¬<lb/> des nicht jene Selbstständigkeit hat, die sie nach dem Gesetze haben müßte. Die¬<lb/> ses Hinderniß wird dadurch gewichtiger, daß in der Grundlage unseres Gesetzge-<lb/> bungs- und Regieruugssystcmes ein wesentlicher Unterschied besteht; dies ist die<lb/> Ursache, warum wir auf unseren Reichstagen, bei Lösung der aus den Forderun¬<lb/> gen der Zeit auftauchenden Fragen, nicht mit Sicherheit auf Vereinbarung der<lb/> Absichten der Regierung und der Nation rechnen können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1606"> „Unsere Prälimina und anderweitigen Gravamina, welche wir von Reichstag<lb/> zu Reichstag immer wieder unterbreiten, sind noch immer umgehend, wodurch um<lb/> so mehr Zweifel über die Wirksamkeit noch so heilsamer zu erlassender Gesetze aut--<lb/> steht, da auch die Vollstreckung und Kundmachung unserer Gesetze nicht gern^ ge¬<lb/> sichert sind. — So ist der 20. G. A. 1836 noch jetzt nicht vollzogen, während<lb/> die Religions- und Wechselgesetze in den Militärgreuzläudern des Reiches nicht<lb/> einmal publicirt wurden. Hierzu kommt noch, daß die Tendenz einseitiger Aus¬<lb/> dehnung der Regierungsgewalt mit Beseitigung des verfassungsmäßigen Einflusses<lb/> der Gesetzgebung wahrnehmbar ist. In welcher Beziehung schon jene einseitigen<lb/> Vorkehrungen zur Bekräftigung dienen, die in Betreff des in dem 56. G. A. 1723<lb/> und 36. 1536 geregelten Comitatssystemes, dnrch Systematisirung des bisher aus-<lb/> nahmsweisen Administratorenthums, so wie in Anbetracht der Generalcongregatio-<lb/> nen, einseitig dazwischen kamen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1607"> „Die hier aufgezählten einzelnen Thatsachen mögen Ew. Majestät zur allge¬<lb/> meinen Aufklärung unserer Stellung dienen. —- Wir behalten es uus vor, un¬<lb/> sere Ansicht hierüber anch im Detail unterbreiten zu dürfen, mit dem Bemerken,<lb/> daß wir die Entfernung obenerwähnter Hindernisse als Bedingung eines glücklichen<lb/> Endresultats unserer organischen Reform betrachten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1608"> „Wir sind überzeugt, daß die Hebung dieser Hindernisse und die Ausgleichung<lb/> der daraus fließenden Gegensätze bei den gegenseitigen Interessen des Herrscher¬<lb/> hauses und der Gesammtmonarchie, Ew. Majestät einzig und allein auf Beglüc¬<lb/> kung ihrer Völker gerichteten väterlichen Sorgfalt nicht entgehen werden. In die¬<lb/> ser Hoffnung schreiten wir bereitwilligst zur Lösung der in den k. Vorlagen her¬<lb/> vorgehobenen, so wie der durch die Bedürfnisse des Landes hervorgerufenen Fra¬<lb/> gen, gleichwie wir die Unterbreitung unserer Beschwerden im Sinne des 13. G.<lb/> A. 1790 nicht unterlassen werden,</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0482]
Bedürfnisse des Landes nöthig gewordenen anderweitigen Vorkehrungen gesichert
zu wissen.
„Zudem wir daher mit Freuden die Gelegenheit ergreifen, Ew. Majestät un¬
sere Dankbarkeit und unsere treue Anhänglichkeit auszusprechen, erachten wir es
zugleich für unsere Pflicht, mit aller Aufrichtigkeit jeuer Hindernisse zu erwähnen,
ohne deren Hebung wir nicht gesichert sind.
„Das Haupthinderniß unserer Neformbestrebuug sehen wir darin, daß der 10.
G. A. 1790 nicht ganz in's Leben getreten, da die Regierung unseres Vaterlan¬
des nicht jene Selbstständigkeit hat, die sie nach dem Gesetze haben müßte. Die¬
ses Hinderniß wird dadurch gewichtiger, daß in der Grundlage unseres Gesetzge-
bungs- und Regieruugssystcmes ein wesentlicher Unterschied besteht; dies ist die
Ursache, warum wir auf unseren Reichstagen, bei Lösung der aus den Forderun¬
gen der Zeit auftauchenden Fragen, nicht mit Sicherheit auf Vereinbarung der
Absichten der Regierung und der Nation rechnen können.
„Unsere Prälimina und anderweitigen Gravamina, welche wir von Reichstag
zu Reichstag immer wieder unterbreiten, sind noch immer umgehend, wodurch um
so mehr Zweifel über die Wirksamkeit noch so heilsamer zu erlassender Gesetze aut--
steht, da auch die Vollstreckung und Kundmachung unserer Gesetze nicht gern^ ge¬
sichert sind. — So ist der 20. G. A. 1836 noch jetzt nicht vollzogen, während
die Religions- und Wechselgesetze in den Militärgreuzläudern des Reiches nicht
einmal publicirt wurden. Hierzu kommt noch, daß die Tendenz einseitiger Aus¬
dehnung der Regierungsgewalt mit Beseitigung des verfassungsmäßigen Einflusses
der Gesetzgebung wahrnehmbar ist. In welcher Beziehung schon jene einseitigen
Vorkehrungen zur Bekräftigung dienen, die in Betreff des in dem 56. G. A. 1723
und 36. 1536 geregelten Comitatssystemes, dnrch Systematisirung des bisher aus-
nahmsweisen Administratorenthums, so wie in Anbetracht der Generalcongregatio-
nen, einseitig dazwischen kamen.
„Die hier aufgezählten einzelnen Thatsachen mögen Ew. Majestät zur allge¬
meinen Aufklärung unserer Stellung dienen. —- Wir behalten es uus vor, un¬
sere Ansicht hierüber anch im Detail unterbreiten zu dürfen, mit dem Bemerken,
daß wir die Entfernung obenerwähnter Hindernisse als Bedingung eines glücklichen
Endresultats unserer organischen Reform betrachten.
„Wir sind überzeugt, daß die Hebung dieser Hindernisse und die Ausgleichung
der daraus fließenden Gegensätze bei den gegenseitigen Interessen des Herrscher¬
hauses und der Gesammtmonarchie, Ew. Majestät einzig und allein auf Beglüc¬
kung ihrer Völker gerichteten väterlichen Sorgfalt nicht entgehen werden. In die¬
ser Hoffnung schreiten wir bereitwilligst zur Lösung der in den k. Vorlagen her¬
vorgehobenen, so wie der durch die Bedürfnisse des Landes hervorgerufenen Fra¬
gen, gleichwie wir die Unterbreitung unserer Beschwerden im Sinne des 13. G.
A. 1790 nicht unterlassen werden,
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