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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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Zur Abänderung der Patrimonialgerichtsbarkeit-Gebrechen, ja selbst zur Auf¬
hebung dieser Gerichtsbarkeit böten Stände und Private gern die Hand, denn sie
ist ihnen eine Last. Doch wie können sie es, so lange die Regierung mit ungleichem
Maße mißt, so lauge sie uns durch Kreisämter regiert, die zugleich Vormünder
des Bauern nud Richter zwischen ihm und dem Gutsherren und uoch überdies
Polizei-Schulaufstchts-Behörde und Vertreter der Regierungsinteressen sein sollen,
dadurch aber bei dem redlichsten Willen in fortwährende Conflicte mit ihren Pfund.
ten gerathen. Wie kann man von Privaten fordern, daß sie der Regierung ver¬
trauen, nachdem selbst die Stände, die beschworenen Gerechtsame des Landes von
der Regierung mißachtet werden?

Doch genug, wir fürchten ohnedem, daß dieser Aufsatz für ein größeres Journal
zu lang geworden, und verzichten gerne darauf, den Korrespondenten vollständiger
zu widerlegen. Auch zweifeln wir keinen Augenblick daran, daß es ganz unschwer
ist, wenn man den "Schwung" hindern wird, den völligen "Bruch" mit geringer
Anstrengung zu Wege zu bringen; denn das ständische Institut, dem man bisher
kaum ein Scheinleben zugestand, ist ganz leicht vernichtet. Nur frägt eS sich:
was dann? --

Hinsichtlich der abgelehnten 50 -- nicht 53,0t>et Gulden verweisen wir übri¬
gens ans die ausführliche Erörterung dieses Gegenstandes in den Grenzboten, die
aus guter Quelle geschöpft haben ^ .




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Zur Abänderung der Patrimonialgerichtsbarkeit-Gebrechen, ja selbst zur Auf¬
hebung dieser Gerichtsbarkeit böten Stände und Private gern die Hand, denn sie
ist ihnen eine Last. Doch wie können sie es, so lange die Regierung mit ungleichem
Maße mißt, so lauge sie uns durch Kreisämter regiert, die zugleich Vormünder
des Bauern nud Richter zwischen ihm und dem Gutsherren und uoch überdies
Polizei-Schulaufstchts-Behörde und Vertreter der Regierungsinteressen sein sollen,
dadurch aber bei dem redlichsten Willen in fortwährende Conflicte mit ihren Pfund.
ten gerathen. Wie kann man von Privaten fordern, daß sie der Regierung ver¬
trauen, nachdem selbst die Stände, die beschworenen Gerechtsame des Landes von
der Regierung mißachtet werden?

Doch genug, wir fürchten ohnedem, daß dieser Aufsatz für ein größeres Journal
zu lang geworden, und verzichten gerne darauf, den Korrespondenten vollständiger
zu widerlegen. Auch zweifeln wir keinen Augenblick daran, daß es ganz unschwer
ist, wenn man den „Schwung" hindern wird, den völligen „Bruch" mit geringer
Anstrengung zu Wege zu bringen; denn das ständische Institut, dem man bisher
kaum ein Scheinleben zugestand, ist ganz leicht vernichtet. Nur frägt eS sich:
was dann? —

Hinsichtlich der abgelehnten 50 — nicht 53,0t>et Gulden verweisen wir übri¬
gens ans die ausführliche Erörterung dieses Gegenstandes in den Grenzboten, die
aus guter Quelle geschöpft haben ^ .




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[0177] Zur Abänderung der Patrimonialgerichtsbarkeit-Gebrechen, ja selbst zur Auf¬ hebung dieser Gerichtsbarkeit böten Stände und Private gern die Hand, denn sie ist ihnen eine Last. Doch wie können sie es, so lange die Regierung mit ungleichem Maße mißt, so lauge sie uns durch Kreisämter regiert, die zugleich Vormünder des Bauern nud Richter zwischen ihm und dem Gutsherren und uoch überdies Polizei-Schulaufstchts-Behörde und Vertreter der Regierungsinteressen sein sollen, dadurch aber bei dem redlichsten Willen in fortwährende Conflicte mit ihren Pfund. ten gerathen. Wie kann man von Privaten fordern, daß sie der Regierung ver¬ trauen, nachdem selbst die Stände, die beschworenen Gerechtsame des Landes von der Regierung mißachtet werden? Doch genug, wir fürchten ohnedem, daß dieser Aufsatz für ein größeres Journal zu lang geworden, und verzichten gerne darauf, den Korrespondenten vollständiger zu widerlegen. Auch zweifeln wir keinen Augenblick daran, daß es ganz unschwer ist, wenn man den „Schwung" hindern wird, den völligen „Bruch" mit geringer Anstrengung zu Wege zu bringen; denn das ständische Institut, dem man bisher kaum ein Scheinleben zugestand, ist ganz leicht vernichtet. Nur frägt eS sich: was dann? — Hinsichtlich der abgelehnten 50 — nicht 53,0t>et Gulden verweisen wir übri¬ gens ans die ausführliche Erörterung dieses Gegenstandes in den Grenzboten, die aus guter Quelle geschöpft haben ^ . <Z>r«nzbot-n. IV. Is47.M

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/177>, abgerufen am 22.07.2024.