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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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erhielten der verantwortliche Redacteur und die übrigen vier Herausgeber der deutschen
Zeitung einen Ruf vor das hiesige Stadtamt. Zugleich mit Gervinus, Mittermaier,
Häußer, Höslen und Mathy, wurden Drucker und sämmtliche Scher des Blattes vor¬
geladen. Es waren also Plötzlich alle geistigen und mechanischen Triebkräfte der deut¬
schen Zeitung -- die auswärtigen unbekannten Korrespondenten ausgenommen -- vor
die Behörde versetzt, wo sich, wie man zu glauben versucht war, ein diesen umfassenden
Citationen entsprechender Preß- und Tendenzprozeß der schwersten Art entspinnen müsse.
Doch überzeugte man sich bald, daß hier, wie so oft im Leben kleine Ursachen große
Wirkungen haben. Es handelte sich nämlich nnr um die Reklamation eines deutschen
Kleinstaates. Die knrhcssische Regierung hatte sich, wie aus den lobenswerth offenen
Mittheilungen des Stadtamtes hervorging, unangenehm berührt von einigen Artikeln
der deutschen Zeitung, an das badische Ministerium gewendet, um eidliche Verneh¬
mung der obengenannten Herren, des Druckers und sämmtlicher Setzer ersucht, und
volle Gleichseitigkeit für den Fall zugesichert, als mau badischer Seits sich über ein
knrhessisches Blatt beschweren werde. Die kurhessische Regierung wollte ans diese Weise
nur den Namen des Verfassers der mißliebigen Artikel aus die Spur kommen. Das
badische Justizministerium setzte daraus das Hofgericht, das Hofgericht wieder das Stadt¬
amt von dem knrhcssischcn Wunsche in Kenntniß; so kam die deutsche Zeitung auf das
Stadtamt. Die Gerichtösccne war hier sehr belebt. Gervinus legte sein Erstaunen
über die massenhaften Vorladungen an den Tag, und nahm die ungelenke Verantwort¬
lichkeit, die, der Behörde gegenüber seine Pflicht sei, in Betreff der Korrespondenten
der deutschen Zeitung als sein unverbrüchliches Recht in Anspruch. Mittermaier, das
badische Prcßgesetz in der Hand, pladvyirte zu Protokoll, wie unstatthaft nach dem
Gesetze die gemachte Forderung sei. Die übrigen Herausgeber äußerten sich im ähnli¬
chen Sinne/ Als man nun die Setzer um den Namen des knrhcssischcn Corresponden-
ten befragte, brachte ihre Aeußerung: es sei ihnen noch nicht vorgekommen, daß man
ihnen die Namen der Korrespondenten in die Druckerei gegeben hätte, einige Heiterkeit
in die trübe Scene. Auf die verlangte Beeidigung der Zeugen war man im badischen
Ministerium nicht eingegangen.

-- Reclamation.

Das Heft No. 4" Ihrer geschätzten Zeitschrift enthält auf Seite 46 aus dem
Wiener-Korrespondenz-Artikel vom 18. September, in der Schilderung über die Bör-
scnbcwcgung an diesem Tage, unter andern die Worte: "daß sogleich eines der wenigen
Häuser (Foggcs) erklärte, seine Verbindlichkeiten nicht einzuhalten."

Ich sehe mich durch eine solche anonyme, meine Ehre auf das Tiefste verletzende
Behauptung nothgedrungen, solche als böswillig erfunden, und daher als lügenhaft
und verleumderisch, hiermit öffentlich zu bezeichnen, und erwarte von Ihrer Unpartei¬
lichkeit, daß Sie dieser meiner Erwiderung, in Ihrem nächsten Hefte gefälligst Raum
Raphael Fvgcs. gönnen, oder den Widerruf veranlassen werden.

Indem wir diese Reklamation mit aufrichtigem Bedauern über deren Veranlassung
einzurücken uns beeilen, müssen wir zur Entschuldigung auf die Verwirrung hinweisen,
die am 18. u. 19. September an der Wiener Börse herrschte, welche offenbar den Irr¬
thum unseres Korrespondenten veranlaßt hat. Hat doch sogar das Journal des D"-half
es sich vor einigen Wochen zu Schulden kommen lassen, ein Fallissement des Hauses
D. Red. Arnstein und Eskeles zu berichten!




Druckfehler. Im vorigen Hefte, in dem AnffaK- "Oesterreich und Preußen" muß es S. 77 statt: wenn
die "vmbardci von Venedig bedroht würde" heißen: Wenn die Lombardei o der Venedig -c.




Verlag von Fr. Ludw. Herbig. -- Redacteur- I. Kurauda.
Druck von Friedrich Andrä.

erhielten der verantwortliche Redacteur und die übrigen vier Herausgeber der deutschen
Zeitung einen Ruf vor das hiesige Stadtamt. Zugleich mit Gervinus, Mittermaier,
Häußer, Höslen und Mathy, wurden Drucker und sämmtliche Scher des Blattes vor¬
geladen. Es waren also Plötzlich alle geistigen und mechanischen Triebkräfte der deut¬
schen Zeitung — die auswärtigen unbekannten Korrespondenten ausgenommen — vor
die Behörde versetzt, wo sich, wie man zu glauben versucht war, ein diesen umfassenden
Citationen entsprechender Preß- und Tendenzprozeß der schwersten Art entspinnen müsse.
Doch überzeugte man sich bald, daß hier, wie so oft im Leben kleine Ursachen große
Wirkungen haben. Es handelte sich nämlich nnr um die Reklamation eines deutschen
Kleinstaates. Die knrhcssische Regierung hatte sich, wie aus den lobenswerth offenen
Mittheilungen des Stadtamtes hervorging, unangenehm berührt von einigen Artikeln
der deutschen Zeitung, an das badische Ministerium gewendet, um eidliche Verneh¬
mung der obengenannten Herren, des Druckers und sämmtlicher Setzer ersucht, und
volle Gleichseitigkeit für den Fall zugesichert, als mau badischer Seits sich über ein
knrhessisches Blatt beschweren werde. Die kurhessische Regierung wollte ans diese Weise
nur den Namen des Verfassers der mißliebigen Artikel aus die Spur kommen. Das
badische Justizministerium setzte daraus das Hofgericht, das Hofgericht wieder das Stadt¬
amt von dem knrhcssischcn Wunsche in Kenntniß; so kam die deutsche Zeitung auf das
Stadtamt. Die Gerichtösccne war hier sehr belebt. Gervinus legte sein Erstaunen
über die massenhaften Vorladungen an den Tag, und nahm die ungelenke Verantwort¬
lichkeit, die, der Behörde gegenüber seine Pflicht sei, in Betreff der Korrespondenten
der deutschen Zeitung als sein unverbrüchliches Recht in Anspruch. Mittermaier, das
badische Prcßgesetz in der Hand, pladvyirte zu Protokoll, wie unstatthaft nach dem
Gesetze die gemachte Forderung sei. Die übrigen Herausgeber äußerten sich im ähnli¬
chen Sinne/ Als man nun die Setzer um den Namen des knrhcssischcn Corresponden-
ten befragte, brachte ihre Aeußerung: es sei ihnen noch nicht vorgekommen, daß man
ihnen die Namen der Korrespondenten in die Druckerei gegeben hätte, einige Heiterkeit
in die trübe Scene. Auf die verlangte Beeidigung der Zeugen war man im badischen
Ministerium nicht eingegangen.

— Reclamation.

Das Heft No. 4« Ihrer geschätzten Zeitschrift enthält auf Seite 46 aus dem
Wiener-Korrespondenz-Artikel vom 18. September, in der Schilderung über die Bör-
scnbcwcgung an diesem Tage, unter andern die Worte: „daß sogleich eines der wenigen
Häuser (Foggcs) erklärte, seine Verbindlichkeiten nicht einzuhalten."

Ich sehe mich durch eine solche anonyme, meine Ehre auf das Tiefste verletzende
Behauptung nothgedrungen, solche als böswillig erfunden, und daher als lügenhaft
und verleumderisch, hiermit öffentlich zu bezeichnen, und erwarte von Ihrer Unpartei¬
lichkeit, daß Sie dieser meiner Erwiderung, in Ihrem nächsten Hefte gefälligst Raum
Raphael Fvgcs. gönnen, oder den Widerruf veranlassen werden.

Indem wir diese Reklamation mit aufrichtigem Bedauern über deren Veranlassung
einzurücken uns beeilen, müssen wir zur Entschuldigung auf die Verwirrung hinweisen,
die am 18. u. 19. September an der Wiener Börse herrschte, welche offenbar den Irr¬
thum unseres Korrespondenten veranlaßt hat. Hat doch sogar das Journal des D«-half
es sich vor einigen Wochen zu Schulden kommen lassen, ein Fallissement des Hauses
D. Red. Arnstein und Eskeles zu berichten!




Druckfehler. Im vorigen Hefte, in dem AnffaK- „Oesterreich und Preußen" muß es S. 77 statt: wenn
die «vmbardci von Venedig bedroht würde" heißen: Wenn die Lombardei o der Venedig -c.




Verlag von Fr. Ludw. Herbig. — Redacteur- I. Kurauda.
Druck von Friedrich Andrä.
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[0144] erhielten der verantwortliche Redacteur und die übrigen vier Herausgeber der deutschen Zeitung einen Ruf vor das hiesige Stadtamt. Zugleich mit Gervinus, Mittermaier, Häußer, Höslen und Mathy, wurden Drucker und sämmtliche Scher des Blattes vor¬ geladen. Es waren also Plötzlich alle geistigen und mechanischen Triebkräfte der deut¬ schen Zeitung — die auswärtigen unbekannten Korrespondenten ausgenommen — vor die Behörde versetzt, wo sich, wie man zu glauben versucht war, ein diesen umfassenden Citationen entsprechender Preß- und Tendenzprozeß der schwersten Art entspinnen müsse. Doch überzeugte man sich bald, daß hier, wie so oft im Leben kleine Ursachen große Wirkungen haben. Es handelte sich nämlich nnr um die Reklamation eines deutschen Kleinstaates. Die knrhcssische Regierung hatte sich, wie aus den lobenswerth offenen Mittheilungen des Stadtamtes hervorging, unangenehm berührt von einigen Artikeln der deutschen Zeitung, an das badische Ministerium gewendet, um eidliche Verneh¬ mung der obengenannten Herren, des Druckers und sämmtlicher Setzer ersucht, und volle Gleichseitigkeit für den Fall zugesichert, als mau badischer Seits sich über ein knrhessisches Blatt beschweren werde. Die kurhessische Regierung wollte ans diese Weise nur den Namen des Verfassers der mißliebigen Artikel aus die Spur kommen. Das badische Justizministerium setzte daraus das Hofgericht, das Hofgericht wieder das Stadt¬ amt von dem knrhcssischcn Wunsche in Kenntniß; so kam die deutsche Zeitung auf das Stadtamt. Die Gerichtösccne war hier sehr belebt. Gervinus legte sein Erstaunen über die massenhaften Vorladungen an den Tag, und nahm die ungelenke Verantwort¬ lichkeit, die, der Behörde gegenüber seine Pflicht sei, in Betreff der Korrespondenten der deutschen Zeitung als sein unverbrüchliches Recht in Anspruch. Mittermaier, das badische Prcßgesetz in der Hand, pladvyirte zu Protokoll, wie unstatthaft nach dem Gesetze die gemachte Forderung sei. Die übrigen Herausgeber äußerten sich im ähnli¬ chen Sinne/ Als man nun die Setzer um den Namen des knrhcssischcn Corresponden- ten befragte, brachte ihre Aeußerung: es sei ihnen noch nicht vorgekommen, daß man ihnen die Namen der Korrespondenten in die Druckerei gegeben hätte, einige Heiterkeit in die trübe Scene. Auf die verlangte Beeidigung der Zeugen war man im badischen Ministerium nicht eingegangen. — Reclamation. Das Heft No. 4« Ihrer geschätzten Zeitschrift enthält auf Seite 46 aus dem Wiener-Korrespondenz-Artikel vom 18. September, in der Schilderung über die Bör- scnbcwcgung an diesem Tage, unter andern die Worte: „daß sogleich eines der wenigen Häuser (Foggcs) erklärte, seine Verbindlichkeiten nicht einzuhalten." Ich sehe mich durch eine solche anonyme, meine Ehre auf das Tiefste verletzende Behauptung nothgedrungen, solche als böswillig erfunden, und daher als lügenhaft und verleumderisch, hiermit öffentlich zu bezeichnen, und erwarte von Ihrer Unpartei¬ lichkeit, daß Sie dieser meiner Erwiderung, in Ihrem nächsten Hefte gefälligst Raum Raphael Fvgcs. gönnen, oder den Widerruf veranlassen werden. Indem wir diese Reklamation mit aufrichtigem Bedauern über deren Veranlassung einzurücken uns beeilen, müssen wir zur Entschuldigung auf die Verwirrung hinweisen, die am 18. u. 19. September an der Wiener Börse herrschte, welche offenbar den Irr¬ thum unseres Korrespondenten veranlaßt hat. Hat doch sogar das Journal des D«-half es sich vor einigen Wochen zu Schulden kommen lassen, ein Fallissement des Hauses D. Red. Arnstein und Eskeles zu berichten! Druckfehler. Im vorigen Hefte, in dem AnffaK- „Oesterreich und Preußen" muß es S. 77 statt: wenn die «vmbardci von Venedig bedroht würde" heißen: Wenn die Lombardei o der Venedig -c. Verlag von Fr. Ludw. Herbig. — Redacteur- I. Kurauda. Druck von Friedrich Andrä.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/144>, abgerufen am 05.12.2024.