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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band.

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speciell eine Unterstützung von dem Gelde verlangten, was aus ihren
ursprünglichen Vaterländern eingegangen war. Zugleich erhellt daraus
abermals, wie diese Leute sich und ihre Stellung zu Hamburg im unkla¬
ren Bewußtsein betrachten; sie halten die Verbindung mit ihrer Heimath
nicht für ausgelöst, trotz dem Entlassungsschein, und Hamburg ist ihnen vor¬
läufig nur der Ort des gewerblichen Fleisses. Ein eigner Charakterzug,
ein eignes Merkzeichen das! Ein Grund mehr auch noch, warum in Ham¬
burg selbst der Ausdruck einer patriotischen Einheit, eines localen Vater¬
land- oder Vaterstadtgesühls, nie zum Durchbruch kommen kann. Poli¬
tische Interessen können hier, weder oben noch unten, einen reellen An¬
klang finden, höhere Gefühle des Selbstbewußtseins können diese zusam¬
mengewürfelte Bürgerschaft nicht verbinden, weil Alle nur materielle
Bezüge zur "Weltstadt" anerkennen. So blüht das deutsche Element
gesinnungslos in den unteren Klassen wie das englische Element in van
oberen.

So das Verhältniß der Cingcwanderten, deren Zahl schon Legion ist,
der Beisassen und o-^it,' <:".all, der fünften und sechsten Klasse wie im
alten Rom, kurz, das Verhältniß derer, welchen der Bauch ihr Gott ist.
Anders aber stellt sich das Verhältniß derjenigen Klassen heraus, aus
welchen die Collegien genommen oder ergänzt werden. Hier herrscht der
eingeborne Bürger sodann mit so und so vielen Ahnen vor und es kommt
oder kam wohl nie oder selten ein Fall vor, daß ein ursprünglich Frem¬
der in die Collegien gewählt wurde. Denn, wie das ganze bürgerliche
Collegienwesen, so entwickelt sich auch hier das StaatSvertrauen oder aus
dem Kirchenvertrauen, wenn ich so sagen darf; der eingeborne Bürger
muß des Vertrauens für die zu verwaltenden Kirchengüter würdig befun¬
den worden sein, bevor er zur weiteren Vertretung der Bürgerschaft hin¬
aufrücken kann. Dieses moralisch-religiöse Verhältniß ist es denn auch,
was dem eigentlichen Hamburger seine alte Staats- und Collegienein-
richtung noch immer lieb und werth erhalt, wie Vieles auch nach moder¬
nen constitutionellen Begriffen dagegen eingewendet werden kann und auch
dagegen eingewandt worden ist. Nicht blos die Gewohnheit, sondern
mehr noch die Pietät, erhält die alte Verfassung aufrecht und läßt bür¬
gerliches, politisches Unrecht für Recht gelten. Es erhellt daraus, welche
gewaltige Hebel angewandt werden müßten, um der Verfassung ein mo¬
dernes Kleid mit modernem Schnitt anzulegen, auch wenn die Staats¬
lehre hundertmal wiederholt, daß der Staatsorganismus in dieser Bezie¬
hung nicht das Geringste mit Pietät, Moral und Kirche zu schaffen hat.
Genug, wie der Senat nur aus Kaufleuten und Juristen sich selbst er¬
gänzt, so erwählen auch die .Collegien sich selbst aus bevorrechteten, durch
Geburt bestimmten Standen, d. h. Mittelständen mit wenigen Ausnah¬
men, zu welchen aber Leute von oppositioneller Intelligenz nicht gehören.
Der Senat gewinnt dadurch natürlich einen neuen wesentlichen Vortheil,
außer dem, daß die Collegien nur "Nein" oder "Ja" sagen dürfen, doch
keine initiative, constitutionelle Antragsrechte haben. Als das alte Kaiser¬
reich noch bestand, da war das anders, da konnten Collegien und Bür¬
gerschaft einmal den Senat regieren und selbst zum Werke schreiten, aber


speciell eine Unterstützung von dem Gelde verlangten, was aus ihren
ursprünglichen Vaterländern eingegangen war. Zugleich erhellt daraus
abermals, wie diese Leute sich und ihre Stellung zu Hamburg im unkla¬
ren Bewußtsein betrachten; sie halten die Verbindung mit ihrer Heimath
nicht für ausgelöst, trotz dem Entlassungsschein, und Hamburg ist ihnen vor¬
läufig nur der Ort des gewerblichen Fleisses. Ein eigner Charakterzug,
ein eignes Merkzeichen das! Ein Grund mehr auch noch, warum in Ham¬
burg selbst der Ausdruck einer patriotischen Einheit, eines localen Vater¬
land- oder Vaterstadtgesühls, nie zum Durchbruch kommen kann. Poli¬
tische Interessen können hier, weder oben noch unten, einen reellen An¬
klang finden, höhere Gefühle des Selbstbewußtseins können diese zusam¬
mengewürfelte Bürgerschaft nicht verbinden, weil Alle nur materielle
Bezüge zur „Weltstadt" anerkennen. So blüht das deutsche Element
gesinnungslos in den unteren Klassen wie das englische Element in van
oberen.

So das Verhältniß der Cingcwanderten, deren Zahl schon Legion ist,
der Beisassen und o-^it,' <:«.all, der fünften und sechsten Klasse wie im
alten Rom, kurz, das Verhältniß derer, welchen der Bauch ihr Gott ist.
Anders aber stellt sich das Verhältniß derjenigen Klassen heraus, aus
welchen die Collegien genommen oder ergänzt werden. Hier herrscht der
eingeborne Bürger sodann mit so und so vielen Ahnen vor und es kommt
oder kam wohl nie oder selten ein Fall vor, daß ein ursprünglich Frem¬
der in die Collegien gewählt wurde. Denn, wie das ganze bürgerliche
Collegienwesen, so entwickelt sich auch hier das StaatSvertrauen oder aus
dem Kirchenvertrauen, wenn ich so sagen darf; der eingeborne Bürger
muß des Vertrauens für die zu verwaltenden Kirchengüter würdig befun¬
den worden sein, bevor er zur weiteren Vertretung der Bürgerschaft hin¬
aufrücken kann. Dieses moralisch-religiöse Verhältniß ist es denn auch,
was dem eigentlichen Hamburger seine alte Staats- und Collegienein-
richtung noch immer lieb und werth erhalt, wie Vieles auch nach moder¬
nen constitutionellen Begriffen dagegen eingewendet werden kann und auch
dagegen eingewandt worden ist. Nicht blos die Gewohnheit, sondern
mehr noch die Pietät, erhält die alte Verfassung aufrecht und läßt bür¬
gerliches, politisches Unrecht für Recht gelten. Es erhellt daraus, welche
gewaltige Hebel angewandt werden müßten, um der Verfassung ein mo¬
dernes Kleid mit modernem Schnitt anzulegen, auch wenn die Staats¬
lehre hundertmal wiederholt, daß der Staatsorganismus in dieser Bezie¬
hung nicht das Geringste mit Pietät, Moral und Kirche zu schaffen hat.
Genug, wie der Senat nur aus Kaufleuten und Juristen sich selbst er¬
gänzt, so erwählen auch die .Collegien sich selbst aus bevorrechteten, durch
Geburt bestimmten Standen, d. h. Mittelständen mit wenigen Ausnah¬
men, zu welchen aber Leute von oppositioneller Intelligenz nicht gehören.
Der Senat gewinnt dadurch natürlich einen neuen wesentlichen Vortheil,
außer dem, daß die Collegien nur „Nein" oder „Ja" sagen dürfen, doch
keine initiative, constitutionelle Antragsrechte haben. Als das alte Kaiser¬
reich noch bestand, da war das anders, da konnten Collegien und Bür¬
gerschaft einmal den Senat regieren und selbst zum Werke schreiten, aber


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365120/271>, abgerufen am 24.11.2024.