Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. I. Band.Verkehr der Leute sie nach Süden weist. Die desfalsigen Petitio¬ Verkehr der Leute sie nach Süden weist. Die desfalsigen Petitio¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0064" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/181874"/> <p xml:id="ID_117" prev="#ID_116" next="#ID_118"> Verkehr der Leute sie nach Süden weist. Die desfalsigen Petitio¬<lb/> nen ein die Ständeversammlung haben das bewiesen, so wie der Er¬<lb/> folg deö Unterrichts in der deutschen Sprache in den dortigen<lb/> Volksschulen, welcher als öffentlicher von der Regierung erbeten,<lb/> aber nur als Privatunterricht gewahrt ward. Das Verlangen<lb/> nach der Ausdehnung der dänischen Sprache geht von Dänemark<lb/> aus; von dort aus werden einzelne im nördlichen Schleswig<lb/> wohnende Dänen angereizt, von dort kam vornämlich das Geld,<lb/> wofür hier dänische Bildungsanstalten errichtet, dänische Lectüre<lb/> vertheilt und womit dänische Agenten unterstützt werden. Dies<lb/> können die Dänen unmöglich bestreiten. Das Auftreten des deutsch<lb/> gebildeten und früher dänisch gesinnten Lorenzen in der Schleswig-<lb/> jchen Ständeversammlung für die dänische Sprache hatte in Be¬<lb/> ziehung zu der dänisch-skandinavischen Partei seine Ursache. Wenn<lb/> sie nun aber bei solchem Stande der Sache als Ziel ihres Stre-<lb/> bens, und sicher nur vorläufig, völlige Gleichstellung der däni¬<lb/> schen Sprache mit der deutschen verlangen in der Art, wie oben<lb/> angegeben worden, und wenn sie wie eben bezeichnet, für ihren<lb/> Zweck wirken, so wird doch wohl kein Mensch bestreiten können,<lb/> daß sie für die dänische Sprache im Herzogthum Schleswig und<lb/> gegen die deutsche Propagandiren. Ihre Klage aber wegen Be¬<lb/> drückungen der dänischen Sprache ist durchaus unnöthig; denn nie<lb/> sind die Leute in dem Gebrauch ihrer Sprache behindert worden<lb/> und eine Bedrückung kann man den beschriebenen hergebrachten<lb/> Rechtszustand doch unmöglich nennen. Ausgedehnt ist übrigens<lb/> schon seit 1840 mittelst allerhöchsten Rescripts die dänische Sprache<lb/> als öffentliche in so weit worden, als in judiciellen und admi¬<lb/> nistrativen Angelegenheiten bei den Unterinstanzen jener Districte<lb/> sie gebraucht wird und selbst von den dort wohnenden Deutschen<lb/> gebraucht werden muß. Diese Veränderung hat schon vielfache<lb/> Widerwärtigkeiten und Unbequemlichkeiten gesetzt, wie das bei den<lb/> hergebrachten Zuständen und der deutschen Gesetzgebung nicht an¬<lb/> ders sein konnte. Welche Wirren würden sich nun gar ergeben,<lb/> wenn in den höheren und höchsten Justiz-und Administrativ-Colle-<lb/> gien die dänische Sprache neben der deutschen gleich berechtigt<lb/> sollte gebraucht werden können, da diese Kollegien theils für das<lb/> ganze Herzogthum, theils für zwei, theils endlich für alle drei ge-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0064]
Verkehr der Leute sie nach Süden weist. Die desfalsigen Petitio¬
nen ein die Ständeversammlung haben das bewiesen, so wie der Er¬
folg deö Unterrichts in der deutschen Sprache in den dortigen
Volksschulen, welcher als öffentlicher von der Regierung erbeten,
aber nur als Privatunterricht gewahrt ward. Das Verlangen
nach der Ausdehnung der dänischen Sprache geht von Dänemark
aus; von dort aus werden einzelne im nördlichen Schleswig
wohnende Dänen angereizt, von dort kam vornämlich das Geld,
wofür hier dänische Bildungsanstalten errichtet, dänische Lectüre
vertheilt und womit dänische Agenten unterstützt werden. Dies
können die Dänen unmöglich bestreiten. Das Auftreten des deutsch
gebildeten und früher dänisch gesinnten Lorenzen in der Schleswig-
jchen Ständeversammlung für die dänische Sprache hatte in Be¬
ziehung zu der dänisch-skandinavischen Partei seine Ursache. Wenn
sie nun aber bei solchem Stande der Sache als Ziel ihres Stre-
bens, und sicher nur vorläufig, völlige Gleichstellung der däni¬
schen Sprache mit der deutschen verlangen in der Art, wie oben
angegeben worden, und wenn sie wie eben bezeichnet, für ihren
Zweck wirken, so wird doch wohl kein Mensch bestreiten können,
daß sie für die dänische Sprache im Herzogthum Schleswig und
gegen die deutsche Propagandiren. Ihre Klage aber wegen Be¬
drückungen der dänischen Sprache ist durchaus unnöthig; denn nie
sind die Leute in dem Gebrauch ihrer Sprache behindert worden
und eine Bedrückung kann man den beschriebenen hergebrachten
Rechtszustand doch unmöglich nennen. Ausgedehnt ist übrigens
schon seit 1840 mittelst allerhöchsten Rescripts die dänische Sprache
als öffentliche in so weit worden, als in judiciellen und admi¬
nistrativen Angelegenheiten bei den Unterinstanzen jener Districte
sie gebraucht wird und selbst von den dort wohnenden Deutschen
gebraucht werden muß. Diese Veränderung hat schon vielfache
Widerwärtigkeiten und Unbequemlichkeiten gesetzt, wie das bei den
hergebrachten Zuständen und der deutschen Gesetzgebung nicht an¬
ders sein konnte. Welche Wirren würden sich nun gar ergeben,
wenn in den höheren und höchsten Justiz-und Administrativ-Colle-
gien die dänische Sprache neben der deutschen gleich berechtigt
sollte gebraucht werden können, da diese Kollegien theils für das
ganze Herzogthum, theils für zwei, theils endlich für alle drei ge-
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