Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.formirte" erklärt: ich glaube es nicht, und umgekehrt, und weil des¬ Hiermit meint Herr Eltester recht auf dem Boden der evange¬ Das ist der Punct. Die Unterzeichner des Protestes bekennen formirte" erklärt: ich glaube es nicht, und umgekehrt, und weil des¬ Hiermit meint Herr Eltester recht auf dem Boden der evange¬ Das ist der Punct. Die Unterzeichner des Protestes bekennen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0422" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/271683"/> <p xml:id="ID_1174" prev="#ID_1173"> formirte" erklärt: ich glaube es nicht, und umgekehrt, und weil des¬<lb/> senungeachtet und unbeschadet dessen die evangelische Landeskirche als<lb/> eine Kirche besteht und von Herrn Thilo selbst durch seine Anwesen¬<lb/> heit als Geistlicher in ihr für eine solche erklärt wird. — Da tritt<lb/> denn nun auch Herr Eltester her, und versichert: Der kirchlichen<lb/> Gemeinschaft liege keineswegs ein Statut, ein gemeinsam Angenom¬<lb/> menes zu Grunde, (was auch Herr Strich, gegen den er schreibt,<lb/> behauptet hatte) sondern — „eine Idee." „Das," sagt er, „worin<lb/> die Stellung zu Gott des Einzelnen sowohl als der Gemeine sich<lb/> ausspricht, daS ist darum noch nicht der Grund, worauf sie beruht,<lb/> sondern der ist weit hinaus über all unser Fühlen, Denken und<lb/> Wollen." Die evangelische Kirche, fahrt er fort, ist nicht auf „ein<lb/> Bekenntniß," auf „Lehre und Meinung" gegründet, sondern ist<lb/> „Stiftung Gottes in Christo," und soll und muß bekennen „den<lb/> Herrn und den Glauben an ihn," nicht aber „irgend ein mensch¬<lb/> liches Bekenntniß von dem Herrn und den Glauben an dieses<lb/> Bekenntniß."</p><lb/> <p xml:id="ID_1175"> Hiermit meint Herr Eltester recht auf dem Boden der evange¬<lb/> lischen Kirche zu stehen und an dem eigentlichen Princip der Refor¬<lb/> mation festzuhalten. So auch die übrigen Unterzeichner des Pro¬<lb/> testes. Sie gehen, wie es in dem Proteste selbst heißt „aus von<lb/> der der Reformation zu Grunde liegenden Ueberzeugung." Auch der<lb/> Magistrat von Berlin versicherte Sr. Majestät dem Könige, man halte<lb/> fest „an der Errungenschaft der Reformation." Dies hat der Herr<lb/> Regierungsrath Schede aufgegriffen und hat es als den Eardinalpunkt<lb/> der Frage schon im Titel seiner Schrift bezeichnet; denn dieser lau¬<lb/> tet: „Das Grundprincip der Reformation." Auch die angegriffene<lb/> Partei, die der evangelischen Kirchenzeitung, sagt Herr Schede, be¬<lb/> stehe grundsätzlich gar nicht auf eine besondere „Fassung" des Chri¬<lb/> stenthums, wie solche etwa in der Reformationszeit beliebt worden<lb/> sei, vielmehr ebensfalls lediglich „auf die Grundprincipien der Re¬<lb/> formation." Es werden „bekanntlich" zwei Grundpcincipien der<lb/> Reformation unterschieden, ein materiales und ein formales Princip;<lb/> das erstere die „Lehre von der Rechtfertigung durch den Glauben,"<lb/> das andere die „normale Autorität der H. Schrift." Beide Prin¬<lb/> cipien schienen ihm von den Unterzeichnern des Protestes nicht ver¬<lb/> worfen zu werden: er fände es eben deshalb Unrecht, daß sie sich von<lb/> Solchen, welche diese Principien mit ihnen anerkennen, lossagten und<lb/> zu Solchen hinüberträten, welche sich in offenem Widerspruch gegen<lb/> dieselben befinden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1176" next="#ID_1177"> Das ist der Punct. Die Unterzeichner des Protestes bekennen<lb/> sich insgesammt und einzeln allerdings zu diesen Principien, zu de¬<lb/> nen sich auch ihre Gegner bekennen, und dennoch haben sie auf dem<lb/> offenen Kampfplatz sich lieber vor die von jenen Principien Abtrün-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0422]
formirte" erklärt: ich glaube es nicht, und umgekehrt, und weil des¬
senungeachtet und unbeschadet dessen die evangelische Landeskirche als
eine Kirche besteht und von Herrn Thilo selbst durch seine Anwesen¬
heit als Geistlicher in ihr für eine solche erklärt wird. — Da tritt
denn nun auch Herr Eltester her, und versichert: Der kirchlichen
Gemeinschaft liege keineswegs ein Statut, ein gemeinsam Angenom¬
menes zu Grunde, (was auch Herr Strich, gegen den er schreibt,
behauptet hatte) sondern — „eine Idee." „Das," sagt er, „worin
die Stellung zu Gott des Einzelnen sowohl als der Gemeine sich
ausspricht, daS ist darum noch nicht der Grund, worauf sie beruht,
sondern der ist weit hinaus über all unser Fühlen, Denken und
Wollen." Die evangelische Kirche, fahrt er fort, ist nicht auf „ein
Bekenntniß," auf „Lehre und Meinung" gegründet, sondern ist
„Stiftung Gottes in Christo," und soll und muß bekennen „den
Herrn und den Glauben an ihn," nicht aber „irgend ein mensch¬
liches Bekenntniß von dem Herrn und den Glauben an dieses
Bekenntniß."
Hiermit meint Herr Eltester recht auf dem Boden der evange¬
lischen Kirche zu stehen und an dem eigentlichen Princip der Refor¬
mation festzuhalten. So auch die übrigen Unterzeichner des Pro¬
testes. Sie gehen, wie es in dem Proteste selbst heißt „aus von
der der Reformation zu Grunde liegenden Ueberzeugung." Auch der
Magistrat von Berlin versicherte Sr. Majestät dem Könige, man halte
fest „an der Errungenschaft der Reformation." Dies hat der Herr
Regierungsrath Schede aufgegriffen und hat es als den Eardinalpunkt
der Frage schon im Titel seiner Schrift bezeichnet; denn dieser lau¬
tet: „Das Grundprincip der Reformation." Auch die angegriffene
Partei, die der evangelischen Kirchenzeitung, sagt Herr Schede, be¬
stehe grundsätzlich gar nicht auf eine besondere „Fassung" des Chri¬
stenthums, wie solche etwa in der Reformationszeit beliebt worden
sei, vielmehr ebensfalls lediglich „auf die Grundprincipien der Re¬
formation." Es werden „bekanntlich" zwei Grundpcincipien der
Reformation unterschieden, ein materiales und ein formales Princip;
das erstere die „Lehre von der Rechtfertigung durch den Glauben,"
das andere die „normale Autorität der H. Schrift." Beide Prin¬
cipien schienen ihm von den Unterzeichnern des Protestes nicht ver¬
worfen zu werden: er fände es eben deshalb Unrecht, daß sie sich von
Solchen, welche diese Principien mit ihnen anerkennen, lossagten und
zu Solchen hinüberträten, welche sich in offenem Widerspruch gegen
dieselben befinden.
Das ist der Punct. Die Unterzeichner des Protestes bekennen
sich insgesammt und einzeln allerdings zu diesen Principien, zu de¬
nen sich auch ihre Gegner bekennen, und dennoch haben sie auf dem
offenen Kampfplatz sich lieber vor die von jenen Principien Abtrün-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |