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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.

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sehnte Vollendung zu geben, indem er bereits im December 1821
seine Braut in seine neue Heimath als feine Gattin einführte. Ihr
Besitz machte ihn glücklich im vollen Sinne des Wortes; er rühmt,
an ihr das höchste gefunden zu haben, was der Mann wünschen
kann, und ihr Gedächtniß lebe in ihm auch nach ihrem frühzeitigen
Tode (im Mai 1832) ungeschwächt fort, als das einer zärtlichen
Gattin, einer liebevollen und sorgsamen Mutter ihrer vier Kinder,
die sie ihrem Gatten geboren hat, und einer verständigen und spar¬
samen Hausfrau, die bei allen ihren vielen Leiden sich dennoch stets
den Ruhm dieser weiblichen Tugenden ungeschmälert zu erhalten
wußte. -- Dagegen verlor er im folgenden Jahre seinen Vater, und
die Ahnung, die er vor sieben Jahren bei dem letzten gemeinschaft¬
lichen Mahle zu Kammaler ausgesprochen hatte, daß er seine Ael-
tern in dieser Welt nicht wieder sehen werde, war erfüllt.

Der Werth seiner wissenschaftlichen Leistungen in seinem Berufe
als akademischer Lehrer fand schnelle Anerkennung. Schon nach Ab¬
laufe eines Jahres nach seiner Berufung nach Marburg wurde er
zum ordentlichen Professor der Juristenfacultät und zum außerordentli¬
chen Beisitzer derselben als Spruchcollegiums, und im Mai 1823 auf den
Antrag der Facultät zum ordentlichen Beisitzer befördert. Höchsten
Ortes wurden seine staatsrechtlichen Kenntnisse in Angelegenheiten deS
herrschenden Fürstenhauses zu Rathe gezogen und von ihm Gutach¬
ten selbst zum diplomatischen Gebrauche eingeholt. In diesem Be¬
züge hat ihm die churhcssische Regierung ihr Vertrauen auch nachmals
ungeschwächt erhalten, als schon längst das EinVerständniß mit der¬
selben durch Jordans öffentliche landständische Wirksamkeit gänzlich
vernichtet worden war; und von verschiedenen anderen Seilen folgte
man ihrem Beispiele. In Anerkennung dafür, daß er einen im
Jahre 1824 an ihm ergangenen Ruf nach Freiburg ablehnte und
aus Erkenntlichkeit für ein für das churhessische Haus abgegebenes
Gutachten wurde ihm eine Gehaltzulage von 200 Thalern zu Theil.
In wie hohem Maße er sich in den wenigen Jahren seit seiner Be.
rufung nach Marburg die Achtung und das Zutrauen seiner Amts¬
genossen zu erwerben gewußt hat, dafür zeugt die Thatjache, daß er
bereits im I. 182" von dem akademischen Senate als Prorector der
Universität erwählt wurde. Jordan verwaltete dieses Amt zur all-
gemeinen Zufriedenheit. Namentlich wahrte er mit unerschütterlicher


sehnte Vollendung zu geben, indem er bereits im December 1821
seine Braut in seine neue Heimath als feine Gattin einführte. Ihr
Besitz machte ihn glücklich im vollen Sinne des Wortes; er rühmt,
an ihr das höchste gefunden zu haben, was der Mann wünschen
kann, und ihr Gedächtniß lebe in ihm auch nach ihrem frühzeitigen
Tode (im Mai 1832) ungeschwächt fort, als das einer zärtlichen
Gattin, einer liebevollen und sorgsamen Mutter ihrer vier Kinder,
die sie ihrem Gatten geboren hat, und einer verständigen und spar¬
samen Hausfrau, die bei allen ihren vielen Leiden sich dennoch stets
den Ruhm dieser weiblichen Tugenden ungeschmälert zu erhalten
wußte. — Dagegen verlor er im folgenden Jahre seinen Vater, und
die Ahnung, die er vor sieben Jahren bei dem letzten gemeinschaft¬
lichen Mahle zu Kammaler ausgesprochen hatte, daß er seine Ael-
tern in dieser Welt nicht wieder sehen werde, war erfüllt.

Der Werth seiner wissenschaftlichen Leistungen in seinem Berufe
als akademischer Lehrer fand schnelle Anerkennung. Schon nach Ab¬
laufe eines Jahres nach seiner Berufung nach Marburg wurde er
zum ordentlichen Professor der Juristenfacultät und zum außerordentli¬
chen Beisitzer derselben als Spruchcollegiums, und im Mai 1823 auf den
Antrag der Facultät zum ordentlichen Beisitzer befördert. Höchsten
Ortes wurden seine staatsrechtlichen Kenntnisse in Angelegenheiten deS
herrschenden Fürstenhauses zu Rathe gezogen und von ihm Gutach¬
ten selbst zum diplomatischen Gebrauche eingeholt. In diesem Be¬
züge hat ihm die churhcssische Regierung ihr Vertrauen auch nachmals
ungeschwächt erhalten, als schon längst das EinVerständniß mit der¬
selben durch Jordans öffentliche landständische Wirksamkeit gänzlich
vernichtet worden war; und von verschiedenen anderen Seilen folgte
man ihrem Beispiele. In Anerkennung dafür, daß er einen im
Jahre 1824 an ihm ergangenen Ruf nach Freiburg ablehnte und
aus Erkenntlichkeit für ein für das churhessische Haus abgegebenes
Gutachten wurde ihm eine Gehaltzulage von 200 Thalern zu Theil.
In wie hohem Maße er sich in den wenigen Jahren seit seiner Be.
rufung nach Marburg die Achtung und das Zutrauen seiner Amts¬
genossen zu erwerben gewußt hat, dafür zeugt die Thatjache, daß er
bereits im I. 182» von dem akademischen Senate als Prorector der
Universität erwählt wurde. Jordan verwaltete dieses Amt zur all-
gemeinen Zufriedenheit. Namentlich wahrte er mit unerschütterlicher


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[0349] sehnte Vollendung zu geben, indem er bereits im December 1821 seine Braut in seine neue Heimath als feine Gattin einführte. Ihr Besitz machte ihn glücklich im vollen Sinne des Wortes; er rühmt, an ihr das höchste gefunden zu haben, was der Mann wünschen kann, und ihr Gedächtniß lebe in ihm auch nach ihrem frühzeitigen Tode (im Mai 1832) ungeschwächt fort, als das einer zärtlichen Gattin, einer liebevollen und sorgsamen Mutter ihrer vier Kinder, die sie ihrem Gatten geboren hat, und einer verständigen und spar¬ samen Hausfrau, die bei allen ihren vielen Leiden sich dennoch stets den Ruhm dieser weiblichen Tugenden ungeschmälert zu erhalten wußte. — Dagegen verlor er im folgenden Jahre seinen Vater, und die Ahnung, die er vor sieben Jahren bei dem letzten gemeinschaft¬ lichen Mahle zu Kammaler ausgesprochen hatte, daß er seine Ael- tern in dieser Welt nicht wieder sehen werde, war erfüllt. Der Werth seiner wissenschaftlichen Leistungen in seinem Berufe als akademischer Lehrer fand schnelle Anerkennung. Schon nach Ab¬ laufe eines Jahres nach seiner Berufung nach Marburg wurde er zum ordentlichen Professor der Juristenfacultät und zum außerordentli¬ chen Beisitzer derselben als Spruchcollegiums, und im Mai 1823 auf den Antrag der Facultät zum ordentlichen Beisitzer befördert. Höchsten Ortes wurden seine staatsrechtlichen Kenntnisse in Angelegenheiten deS herrschenden Fürstenhauses zu Rathe gezogen und von ihm Gutach¬ ten selbst zum diplomatischen Gebrauche eingeholt. In diesem Be¬ züge hat ihm die churhcssische Regierung ihr Vertrauen auch nachmals ungeschwächt erhalten, als schon längst das EinVerständniß mit der¬ selben durch Jordans öffentliche landständische Wirksamkeit gänzlich vernichtet worden war; und von verschiedenen anderen Seilen folgte man ihrem Beispiele. In Anerkennung dafür, daß er einen im Jahre 1824 an ihm ergangenen Ruf nach Freiburg ablehnte und aus Erkenntlichkeit für ein für das churhessische Haus abgegebenes Gutachten wurde ihm eine Gehaltzulage von 200 Thalern zu Theil. In wie hohem Maße er sich in den wenigen Jahren seit seiner Be. rufung nach Marburg die Achtung und das Zutrauen seiner Amts¬ genossen zu erwerben gewußt hat, dafür zeugt die Thatjache, daß er bereits im I. 182» von dem akademischen Senate als Prorector der Universität erwählt wurde. Jordan verwaltete dieses Amt zur all- gemeinen Zufriedenheit. Namentlich wahrte er mit unerschütterlicher

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_271260/349>, abgerufen am 05.02.2025.