Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.heit setzt, hingewirkt. Der Geist der Stadibürger, durch Wall, Gra¬ Wie groß oder wie gering die Anregung sein mag, die den Gr-nzbotcn Isis. I.2>
heit setzt, hingewirkt. Der Geist der Stadibürger, durch Wall, Gra¬ Wie groß oder wie gering die Anregung sein mag, die den Gr-nzbotcn Isis. I.2>
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heit setzt, hingewirkt. Der Geist der Stadibürger, durch Wall, Gra¬
ben und Mauern vom Lande abgesperrt, durch die Städteordnung
bevorzugt, durch unsere öffentlichen Zustände auf die Behandlung städti¬
scher Angelegenheiten kasernirt, kann sich nur schwer von dem Beson¬
deren zu dem Allgemeinen erheben. Da es unseren Bürgern über¬
haupt schwer gemacht wird, über allgemeine Angelegenheiten sich zu
unterrichten, sich Gemeinsinn und Patriotismus anzuschaffen, so denkt
man vorzugsweise nur an Localangelegmheitcn. Wir dürfen daher
Anträge auf Vermehrung der städtischen Deputirten, auf Oeffentlich-
keit der Stadtverordnetenversammlungen erwarten; aber die Oeffent-
lichkeit der LandtagSverhandlungen liegt den meisten Städten schon
zu fern. Man wird um Aufhebung der Klassensteuer petitioniren,
die Sehnsucht nach Monopol wird Beschränkung der bürgerlichen
Freiheit durch eine Gewerbeordnung beantragen, aber wenige Petitio¬
nen werden sich mit allgemeinen Angelegenheiten, mit der Entwicke¬
lung freier Staatsformen befassen; Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der
Rechtspflege, Schwurgerichte, Preßfreiheit, gleiche Besteuerung (durch
Revision der Grundsteuer), Gleichheit vor dem Gesetz, gleiche Berech¬
tigung Aller, das sind Dinge, die über dem Horizont der Pfahl-
bürger und der Bauern liegen.
Wie groß oder wie gering die Anregung sein mag, die den
Landtagen aus dem Volke kommt, immer mögen die LandtagSdepu-
tirten bedenken, daß man wenigstens eine freie, männliche und unum¬
wundene Sprache von ihnen erwartet; daß man erwartet, daß jeder
den Muth haben wird, zu sagen, was er denkt; daß es die Pflicht
eines jeden Abgeordneten, Nichts zu verhüllen, sondern seiner Com-
mittenten Gesinnung auszusprechen.
Gr-nzbotcn Isis. I.2>
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