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Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band.

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fache in Wirklichkeit feindseligen Clique mit großer Geschicklich-
keit benutzt, indem sie dieselben als von der Negierung bedroht dar¬
stellte und zur Erhaltung derselben das Volk aufrief. Dieser Auf¬
ruf konnte so wenig auf den Charakter des baskischen Volkes seine
Wirkung verfehlen, als die geschickte Anfachung des Aberglaubens und
Fanatismus bei den Bewohnern der catalonischen Gebirge; indem
die carlistischcn Führer so ihren Fahnen Zulauf und glückliche Er¬
folge zu verschaffen wußten, gelang es ihnen, ihrer Sache den An¬
schein einer Nationalsache zu geben, deren Ruhm mit dem des Lan¬
des in engster Verbindung stehe. Als aber die stolzen, sich in ihren
heimischen Gebirgen unbesiegbar fühlenden Basko-Navarresen einmal
den Kampf begonnen hatten, gebot ihnen auch eben dieser nationale
Stolz, auszuharren, und so bot dieser Krieg den merkwürdigen An¬
blick eines Volkes dar, das in dem Eifer für die Bewahrung seiner
Freiheiten und Rechte dem Banner des Absolutismus folgte gegen
eine Armee, die, ihren Freiheiten damals keineswegs abhold, ihnen
dieselben nur da zu entreißen beabsichtigte, wo sie mit der spani¬
schen Nationalsache in Conflict kamen.

Navarra und die Baskischen Provinzen sind nie völlig unter¬
jocht worden und hatten während der verschiedenen Botmäßigkeiten
unter Römern, Sueven und Alaven, Gothen, Mauren und bis zu
der Herrschaft der Castilianischen Könige, so wie bis in die neueren
Zeiten, ihre Verfassung und selbständige Verwaltung bewahrt, wobei
sie nur wenigen der allgemeinsten Landesgesetze unterworfen wur¬
den. Die im Jahre 1394 veranstaltete, auf den westgothischen Co¬
dex gestützte Gesetzsammlung, unter dem gemeinsamen Titel:
re>8, t'r-i!i<zuo2S8 ^ liberwdes" von Biscava, revidirt und bestätigt
in den Jahren 1493 und 1526, blieb, der Hauptsache nach, in un¬
gestörter Kraft bestehen. Hiernach wird jede Provinz einzeln durch
ihre vom Volk direct erwählten Provinzialjunten verwaltet; diese
vereinigen sich zu besondern Zeiten und bei besondern Veranlassungen
zu einer allgemeinen Versammlung auf freiem Felde, unter der be¬
rühmten alten Eiche von Guernica, unter der ihnen auch zu Ver¬
schiedenen Zeiten die Aufrechthaltung ihrer Fueros von den spanischen
Königen, zuletzt noch von Don Carlos beschworen ward. Jede
Provinz hat noch besondere Gesetzsammlungen, Fueros, sowie auch
fast jede einzelne Gemeinde, die sich selbständig verwaltet und ihre


fache in Wirklichkeit feindseligen Clique mit großer Geschicklich-
keit benutzt, indem sie dieselben als von der Negierung bedroht dar¬
stellte und zur Erhaltung derselben das Volk aufrief. Dieser Auf¬
ruf konnte so wenig auf den Charakter des baskischen Volkes seine
Wirkung verfehlen, als die geschickte Anfachung des Aberglaubens und
Fanatismus bei den Bewohnern der catalonischen Gebirge; indem
die carlistischcn Führer so ihren Fahnen Zulauf und glückliche Er¬
folge zu verschaffen wußten, gelang es ihnen, ihrer Sache den An¬
schein einer Nationalsache zu geben, deren Ruhm mit dem des Lan¬
des in engster Verbindung stehe. Als aber die stolzen, sich in ihren
heimischen Gebirgen unbesiegbar fühlenden Basko-Navarresen einmal
den Kampf begonnen hatten, gebot ihnen auch eben dieser nationale
Stolz, auszuharren, und so bot dieser Krieg den merkwürdigen An¬
blick eines Volkes dar, das in dem Eifer für die Bewahrung seiner
Freiheiten und Rechte dem Banner des Absolutismus folgte gegen
eine Armee, die, ihren Freiheiten damals keineswegs abhold, ihnen
dieselben nur da zu entreißen beabsichtigte, wo sie mit der spani¬
schen Nationalsache in Conflict kamen.

Navarra und die Baskischen Provinzen sind nie völlig unter¬
jocht worden und hatten während der verschiedenen Botmäßigkeiten
unter Römern, Sueven und Alaven, Gothen, Mauren und bis zu
der Herrschaft der Castilianischen Könige, so wie bis in die neueren
Zeiten, ihre Verfassung und selbständige Verwaltung bewahrt, wobei
sie nur wenigen der allgemeinsten Landesgesetze unterworfen wur¬
den. Die im Jahre 1394 veranstaltete, auf den westgothischen Co¬
dex gestützte Gesetzsammlung, unter dem gemeinsamen Titel:
re>8, t'r-i!i<zuo2S8 ^ liberwdes" von Biscava, revidirt und bestätigt
in den Jahren 1493 und 1526, blieb, der Hauptsache nach, in un¬
gestörter Kraft bestehen. Hiernach wird jede Provinz einzeln durch
ihre vom Volk direct erwählten Provinzialjunten verwaltet; diese
vereinigen sich zu besondern Zeiten und bei besondern Veranlassungen
zu einer allgemeinen Versammlung auf freiem Felde, unter der be¬
rühmten alten Eiche von Guernica, unter der ihnen auch zu Ver¬
schiedenen Zeiten die Aufrechthaltung ihrer Fueros von den spanischen
Königen, zuletzt noch von Don Carlos beschworen ward. Jede
Provinz hat noch besondere Gesetzsammlungen, Fueros, sowie auch
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[0216] fache in Wirklichkeit feindseligen Clique mit großer Geschicklich- keit benutzt, indem sie dieselben als von der Negierung bedroht dar¬ stellte und zur Erhaltung derselben das Volk aufrief. Dieser Auf¬ ruf konnte so wenig auf den Charakter des baskischen Volkes seine Wirkung verfehlen, als die geschickte Anfachung des Aberglaubens und Fanatismus bei den Bewohnern der catalonischen Gebirge; indem die carlistischcn Führer so ihren Fahnen Zulauf und glückliche Er¬ folge zu verschaffen wußten, gelang es ihnen, ihrer Sache den An¬ schein einer Nationalsache zu geben, deren Ruhm mit dem des Lan¬ des in engster Verbindung stehe. Als aber die stolzen, sich in ihren heimischen Gebirgen unbesiegbar fühlenden Basko-Navarresen einmal den Kampf begonnen hatten, gebot ihnen auch eben dieser nationale Stolz, auszuharren, und so bot dieser Krieg den merkwürdigen An¬ blick eines Volkes dar, das in dem Eifer für die Bewahrung seiner Freiheiten und Rechte dem Banner des Absolutismus folgte gegen eine Armee, die, ihren Freiheiten damals keineswegs abhold, ihnen dieselben nur da zu entreißen beabsichtigte, wo sie mit der spani¬ schen Nationalsache in Conflict kamen. Navarra und die Baskischen Provinzen sind nie völlig unter¬ jocht worden und hatten während der verschiedenen Botmäßigkeiten unter Römern, Sueven und Alaven, Gothen, Mauren und bis zu der Herrschaft der Castilianischen Könige, so wie bis in die neueren Zeiten, ihre Verfassung und selbständige Verwaltung bewahrt, wobei sie nur wenigen der allgemeinsten Landesgesetze unterworfen wur¬ den. Die im Jahre 1394 veranstaltete, auf den westgothischen Co¬ dex gestützte Gesetzsammlung, unter dem gemeinsamen Titel: re>8, t'r-i!i<zuo2S8 ^ liberwdes" von Biscava, revidirt und bestätigt in den Jahren 1493 und 1526, blieb, der Hauptsache nach, in un¬ gestörter Kraft bestehen. Hiernach wird jede Provinz einzeln durch ihre vom Volk direct erwählten Provinzialjunten verwaltet; diese vereinigen sich zu besondern Zeiten und bei besondern Veranlassungen zu einer allgemeinen Versammlung auf freiem Felde, unter der be¬ rühmten alten Eiche von Guernica, unter der ihnen auch zu Ver¬ schiedenen Zeiten die Aufrechthaltung ihrer Fueros von den spanischen Königen, zuletzt noch von Don Carlos beschworen ward. Jede Provinz hat noch besondere Gesetzsammlungen, Fueros, sowie auch fast jede einzelne Gemeinde, die sich selbständig verwaltet und ihre

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_341790/216>, abgerufen am 01.09.2024.