Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Theil der ungeheueren Kosten, welche die im Frieden unnützen stehen¬
den Heere verursachen, auf die Organisation eines Arbeiterheeres ver¬
wenden werde. Sind doch auch England und Frankreich, diese uns
sonst in allen politischen und praktischen Dingen so sehr voraneilender
Völker, in dem, was der Zeit noth thut zur Beseitigung des Prole¬
tariats und der Jndustriesklaverei, noch zurückgeblieben; um wie viel
weniger ist also zu erwarten, daß wir Deutschen die rechten Mittel
ergreisen werden!

Die Frage, ob durch das Verlagsrecht, das der Buchhändler Koll¬
mann in Leipzig von Eugen Sue erworben, ein Anspruch auf den
deutschen Rechtsschutz gegen Nachdruck und anderweitige deutsche Ue¬
bersetzungen begründet worden sei, hat die hiesige Presse in den letz¬
ten Tagen viel beschäftigt. Namentlich wurde diese Frage in der
"Voßischen Aeitung" und in dem "Magazin für die Literatur des
Auslandes" erörtert. In der ersteren hat sich der bekannte Buch¬
händler und Buchhändlerbörscnvorsteher, Herr C. F. Enslin, entschie¬
den dafür ausgesprochen, daß unter den obwaltenden Umstanden dem
Herrn Kollmann sowohl in Preußen, als in Sachsen ein Rechtsan¬
spruch zustehe; in der zweiten Zeitschrift ward jedoch dagegen rcmon-
strirt, und zwar von dem Standpunkte, daß das Autorrecht, so lange
in dieser Beziehung keine internationalen Verträge bestehen, mit der
Nationalität wesentlich verbunden sei, und daß, wenn die Gesetzgebung
auch jetzt schon in Frankreich und in Deutschland dem Ausländer un¬
ter gleichen Bedingungen gleiche Rechte wie dem Inländer zusichere,
darunter doch nicht verstanden sei, daß ein Ausländer, der im Auslande
in einer fremden Sprache schreibt und dort seine Erzeugnisse ursprüng¬
lich herausgibt, durch einen bloßen Scheinvertrag oder auch durch
ein wirkliches Abkommen mit einem inländischen Verleger die Rechte
eines inländischen Autors erwerben könne, so lange dies eben nicht
durch einen internationalen Vertrag auf der Grundlage vollständiger
Reciprocität festgestellt sei. Wir sind geneigt, uns dieser letztern An¬
sicht ebenfalls zuzuwenden, doch gestehen wir gern, daß die Frage noch
mancher anderen Auslegung fähig, und daß es daher wünschenswerth
sei, sie von einem Tribunal auf der positiven Grundlage des Gesetzes
entschieden zu sehen.

Unsere Theatcrwelt hat in der vorigen Woche durch den Tod des
dramatischen Schriftstellers, Eompositeurs und Opernregisseurs, Herrn
Karl Binni -- bei dem fortdauernden Mangel an productiven Talen¬
ten, besonders für das Lustspiel -- einen wirklichen Verlust erlitten.
Blum hat vor ungefähr sechsundzwanzig Jahren nach der Rückkehr
von einer Reise nach Frankreich und Italien das Vaudeville auf die
deutsche Bühne gebracht, die bis dahin von dieser Art Liederspiel noch
wenig kannte. Besonders sein "Schiffscapitän" hat die Reise durch
ganz Deutschland gemacht. Nachmals wußte er mit Glück einige


Theil der ungeheueren Kosten, welche die im Frieden unnützen stehen¬
den Heere verursachen, auf die Organisation eines Arbeiterheeres ver¬
wenden werde. Sind doch auch England und Frankreich, diese uns
sonst in allen politischen und praktischen Dingen so sehr voraneilender
Völker, in dem, was der Zeit noth thut zur Beseitigung des Prole¬
tariats und der Jndustriesklaverei, noch zurückgeblieben; um wie viel
weniger ist also zu erwarten, daß wir Deutschen die rechten Mittel
ergreisen werden!

Die Frage, ob durch das Verlagsrecht, das der Buchhändler Koll¬
mann in Leipzig von Eugen Sue erworben, ein Anspruch auf den
deutschen Rechtsschutz gegen Nachdruck und anderweitige deutsche Ue¬
bersetzungen begründet worden sei, hat die hiesige Presse in den letz¬
ten Tagen viel beschäftigt. Namentlich wurde diese Frage in der
„Voßischen Aeitung" und in dem „Magazin für die Literatur des
Auslandes" erörtert. In der ersteren hat sich der bekannte Buch¬
händler und Buchhändlerbörscnvorsteher, Herr C. F. Enslin, entschie¬
den dafür ausgesprochen, daß unter den obwaltenden Umstanden dem
Herrn Kollmann sowohl in Preußen, als in Sachsen ein Rechtsan¬
spruch zustehe; in der zweiten Zeitschrift ward jedoch dagegen rcmon-
strirt, und zwar von dem Standpunkte, daß das Autorrecht, so lange
in dieser Beziehung keine internationalen Verträge bestehen, mit der
Nationalität wesentlich verbunden sei, und daß, wenn die Gesetzgebung
auch jetzt schon in Frankreich und in Deutschland dem Ausländer un¬
ter gleichen Bedingungen gleiche Rechte wie dem Inländer zusichere,
darunter doch nicht verstanden sei, daß ein Ausländer, der im Auslande
in einer fremden Sprache schreibt und dort seine Erzeugnisse ursprüng¬
lich herausgibt, durch einen bloßen Scheinvertrag oder auch durch
ein wirkliches Abkommen mit einem inländischen Verleger die Rechte
eines inländischen Autors erwerben könne, so lange dies eben nicht
durch einen internationalen Vertrag auf der Grundlage vollständiger
Reciprocität festgestellt sei. Wir sind geneigt, uns dieser letztern An¬
sicht ebenfalls zuzuwenden, doch gestehen wir gern, daß die Frage noch
mancher anderen Auslegung fähig, und daß es daher wünschenswerth
sei, sie von einem Tribunal auf der positiven Grundlage des Gesetzes
entschieden zu sehen.

Unsere Theatcrwelt hat in der vorigen Woche durch den Tod des
dramatischen Schriftstellers, Eompositeurs und Opernregisseurs, Herrn
Karl Binni — bei dem fortdauernden Mangel an productiven Talen¬
ten, besonders für das Lustspiel — einen wirklichen Verlust erlitten.
Blum hat vor ungefähr sechsundzwanzig Jahren nach der Rückkehr
von einer Reise nach Frankreich und Italien das Vaudeville auf die
deutsche Bühne gebracht, die bis dahin von dieser Art Liederspiel noch
wenig kannte. Besonders sein „Schiffscapitän" hat die Reise durch
ganz Deutschland gemacht. Nachmals wußte er mit Glück einige


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0142" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/180701"/>
            <p xml:id="ID_314" prev="#ID_313"> Theil der ungeheueren Kosten, welche die im Frieden unnützen stehen¬<lb/>
den Heere verursachen, auf die Organisation eines Arbeiterheeres ver¬<lb/>
wenden werde. Sind doch auch England und Frankreich, diese uns<lb/>
sonst in allen politischen und praktischen Dingen so sehr voraneilender<lb/>
Völker, in dem, was der Zeit noth thut zur Beseitigung des Prole¬<lb/>
tariats und der Jndustriesklaverei, noch zurückgeblieben; um wie viel<lb/>
weniger ist also zu erwarten, daß wir Deutschen die rechten Mittel<lb/>
ergreisen werden!</p><lb/>
            <p xml:id="ID_315"> Die Frage, ob durch das Verlagsrecht, das der Buchhändler Koll¬<lb/>
mann in Leipzig von Eugen Sue erworben, ein Anspruch auf den<lb/>
deutschen Rechtsschutz gegen Nachdruck und anderweitige deutsche Ue¬<lb/>
bersetzungen begründet worden sei, hat die hiesige Presse in den letz¬<lb/>
ten Tagen viel beschäftigt. Namentlich wurde diese Frage in der<lb/>
&#x201E;Voßischen Aeitung" und in dem &#x201E;Magazin für die Literatur des<lb/>
Auslandes" erörtert. In der ersteren hat sich der bekannte Buch¬<lb/>
händler und Buchhändlerbörscnvorsteher, Herr C. F. Enslin, entschie¬<lb/>
den dafür ausgesprochen, daß unter den obwaltenden Umstanden dem<lb/>
Herrn Kollmann sowohl in Preußen, als in Sachsen ein Rechtsan¬<lb/>
spruch zustehe; in der zweiten Zeitschrift ward jedoch dagegen rcmon-<lb/>
strirt, und zwar von dem Standpunkte, daß das Autorrecht, so lange<lb/>
in dieser Beziehung keine internationalen Verträge bestehen, mit der<lb/>
Nationalität wesentlich verbunden sei, und daß, wenn die Gesetzgebung<lb/>
auch jetzt schon in Frankreich und in Deutschland dem Ausländer un¬<lb/>
ter gleichen Bedingungen gleiche Rechte wie dem Inländer zusichere,<lb/>
darunter doch nicht verstanden sei, daß ein Ausländer, der im Auslande<lb/>
in einer fremden Sprache schreibt und dort seine Erzeugnisse ursprüng¬<lb/>
lich herausgibt, durch einen bloßen Scheinvertrag oder auch durch<lb/>
ein wirkliches Abkommen mit einem inländischen Verleger die Rechte<lb/>
eines inländischen Autors erwerben könne, so lange dies eben nicht<lb/>
durch einen internationalen Vertrag auf der Grundlage vollständiger<lb/>
Reciprocität festgestellt sei. Wir sind geneigt, uns dieser letztern An¬<lb/>
sicht ebenfalls zuzuwenden, doch gestehen wir gern, daß die Frage noch<lb/>
mancher anderen Auslegung fähig, und daß es daher wünschenswerth<lb/>
sei, sie von einem Tribunal auf der positiven Grundlage des Gesetzes<lb/>
entschieden zu sehen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_316" next="#ID_317"> Unsere Theatcrwelt hat in der vorigen Woche durch den Tod des<lb/>
dramatischen Schriftstellers, Eompositeurs und Opernregisseurs, Herrn<lb/>
Karl Binni &#x2014; bei dem fortdauernden Mangel an productiven Talen¬<lb/>
ten, besonders für das Lustspiel &#x2014; einen wirklichen Verlust erlitten.<lb/>
Blum hat vor ungefähr sechsundzwanzig Jahren nach der Rückkehr<lb/>
von einer Reise nach Frankreich und Italien das Vaudeville auf die<lb/>
deutsche Bühne gebracht, die bis dahin von dieser Art Liederspiel noch<lb/>
wenig kannte. Besonders sein &#x201E;Schiffscapitän" hat die Reise durch<lb/>
ganz Deutschland gemacht.  Nachmals wußte er mit Glück einige</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0142] Theil der ungeheueren Kosten, welche die im Frieden unnützen stehen¬ den Heere verursachen, auf die Organisation eines Arbeiterheeres ver¬ wenden werde. Sind doch auch England und Frankreich, diese uns sonst in allen politischen und praktischen Dingen so sehr voraneilender Völker, in dem, was der Zeit noth thut zur Beseitigung des Prole¬ tariats und der Jndustriesklaverei, noch zurückgeblieben; um wie viel weniger ist also zu erwarten, daß wir Deutschen die rechten Mittel ergreisen werden! Die Frage, ob durch das Verlagsrecht, das der Buchhändler Koll¬ mann in Leipzig von Eugen Sue erworben, ein Anspruch auf den deutschen Rechtsschutz gegen Nachdruck und anderweitige deutsche Ue¬ bersetzungen begründet worden sei, hat die hiesige Presse in den letz¬ ten Tagen viel beschäftigt. Namentlich wurde diese Frage in der „Voßischen Aeitung" und in dem „Magazin für die Literatur des Auslandes" erörtert. In der ersteren hat sich der bekannte Buch¬ händler und Buchhändlerbörscnvorsteher, Herr C. F. Enslin, entschie¬ den dafür ausgesprochen, daß unter den obwaltenden Umstanden dem Herrn Kollmann sowohl in Preußen, als in Sachsen ein Rechtsan¬ spruch zustehe; in der zweiten Zeitschrift ward jedoch dagegen rcmon- strirt, und zwar von dem Standpunkte, daß das Autorrecht, so lange in dieser Beziehung keine internationalen Verträge bestehen, mit der Nationalität wesentlich verbunden sei, und daß, wenn die Gesetzgebung auch jetzt schon in Frankreich und in Deutschland dem Ausländer un¬ ter gleichen Bedingungen gleiche Rechte wie dem Inländer zusichere, darunter doch nicht verstanden sei, daß ein Ausländer, der im Auslande in einer fremden Sprache schreibt und dort seine Erzeugnisse ursprüng¬ lich herausgibt, durch einen bloßen Scheinvertrag oder auch durch ein wirkliches Abkommen mit einem inländischen Verleger die Rechte eines inländischen Autors erwerben könne, so lange dies eben nicht durch einen internationalen Vertrag auf der Grundlage vollständiger Reciprocität festgestellt sei. Wir sind geneigt, uns dieser letztern An¬ sicht ebenfalls zuzuwenden, doch gestehen wir gern, daß die Frage noch mancher anderen Auslegung fähig, und daß es daher wünschenswerth sei, sie von einem Tribunal auf der positiven Grundlage des Gesetzes entschieden zu sehen. Unsere Theatcrwelt hat in der vorigen Woche durch den Tod des dramatischen Schriftstellers, Eompositeurs und Opernregisseurs, Herrn Karl Binni — bei dem fortdauernden Mangel an productiven Talen¬ ten, besonders für das Lustspiel — einen wirklichen Verlust erlitten. Blum hat vor ungefähr sechsundzwanzig Jahren nach der Rückkehr von einer Reise nach Frankreich und Italien das Vaudeville auf die deutsche Bühne gebracht, die bis dahin von dieser Art Liederspiel noch wenig kannte. Besonders sein „Schiffscapitän" hat die Reise durch ganz Deutschland gemacht. Nachmals wußte er mit Glück einige

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_180558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_180558/142
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_180558/142>, abgerufen am 03.07.2024.