Die vierzehn Schauspieler, zu deren Zahl Moliere gehörte, empfingen einen Theil und die beiden letzten Theile gehörten dem Autor, '
Diese Regeln fanden aber nur bei der <!<>mLlli(; i,'im<?!>,ii>e An¬ wendung, bei der s)p"r!>, setzten lDecrete deö Conseil, deren letztes von 1778 datirt ist, für die Autoren zwei hundert Francs für jede der zwanzig ersten Vorstellungen ihrer Werke fest, einhundert fünfzig für die zehn folgenden, und einhundert Francs für die folgenden bis zur vierzigsten, nach welcher der Autor gar keine Ansprüche mehr zu machen hatte. Für kleine Werke in einem Acte minderte sich das Anrecht auf achtzig, sechzig und fünfzig Francs.
So annehmlich die Stellung der dramatischen Schriftsteller bei der tuom^illo l'i-impuse war, wurden die Grundsätze derselben doch nicht stets mit vorwurfsfreier Loyalität in Ausführung gebracht. Die SocietaireS nämlich weigerten sich mit schwer zu rechtfertigender So¬ phisterei, die Logenmiethe, welche aus das ganze Jahr bezahlt wurde, und die damals beträchtlich gewesen sein muß, mit in die Gesammt- summe der Einnahme zu begreifen, sie wollten den Antheil der Au¬ toren nur nach der Summe berechnen, welche Abends an der Thüre des Theaters eingekommen war. Auch die Schätzung der Unkosten gab zu häufigen Streitigkeiten Anlaß; die Autoren glaubten ganz reichlich zu rechnen, wenn sie achthundert Livres feststellten anstatt neunhundert, welche von dem bei dem Unternehmen Betheiligten be¬ ansprucht wurden, die Honorare der Künstler nicht mit einbegriffen. Die Clausel des Reglements, welche am allerleichtesten gemißbraucht werden konnte, war jene, welche bestimmte, daß Stücke, deren Ein¬ nahmen während drei hinter einander stattfindender Vorstellungen nicht ein bestimmtes Minimum erreichten, verfallen, d. h. der Ko¬ mödie zum uneingeschränkten Eigenthum geworden sein sollten. Die¬ ser Zustand der Dinge unterhielt eine bedauernswerthe Spannung zwischen den dramatischen Autoren und den Dolmetschern ihrer Werke, den Schauspielern. Die Letzteren hatten den Glanz des Talentes, die Macht der Gunst beim Publicum für sich; aber ihre Gegner waren so glücklich, in Beaumarchais einen Advocaten von unerschöpf¬ lichen Eifer und gefürchteter Spottsucht zu finden. Der Verfasser der Mariage ve Figaro, der seine Berühmtheit durch Prozeßscandale begonnen hatte, unterhielt vier Jahre hindurch den Krieg, welcher gegen die Schauspieler geführt wurde. Seit zwölf Jahren, sagte er
Die vierzehn Schauspieler, zu deren Zahl Moliere gehörte, empfingen einen Theil und die beiden letzten Theile gehörten dem Autor, '
Diese Regeln fanden aber nur bei der <!<>mLlli(; i,'im<?!>,ii>e An¬ wendung, bei der s)p«r!>, setzten lDecrete deö Conseil, deren letztes von 1778 datirt ist, für die Autoren zwei hundert Francs für jede der zwanzig ersten Vorstellungen ihrer Werke fest, einhundert fünfzig für die zehn folgenden, und einhundert Francs für die folgenden bis zur vierzigsten, nach welcher der Autor gar keine Ansprüche mehr zu machen hatte. Für kleine Werke in einem Acte minderte sich das Anrecht auf achtzig, sechzig und fünfzig Francs.
So annehmlich die Stellung der dramatischen Schriftsteller bei der tuom^illo l'i-impuse war, wurden die Grundsätze derselben doch nicht stets mit vorwurfsfreier Loyalität in Ausführung gebracht. Die SocietaireS nämlich weigerten sich mit schwer zu rechtfertigender So¬ phisterei, die Logenmiethe, welche aus das ganze Jahr bezahlt wurde, und die damals beträchtlich gewesen sein muß, mit in die Gesammt- summe der Einnahme zu begreifen, sie wollten den Antheil der Au¬ toren nur nach der Summe berechnen, welche Abends an der Thüre des Theaters eingekommen war. Auch die Schätzung der Unkosten gab zu häufigen Streitigkeiten Anlaß; die Autoren glaubten ganz reichlich zu rechnen, wenn sie achthundert Livres feststellten anstatt neunhundert, welche von dem bei dem Unternehmen Betheiligten be¬ ansprucht wurden, die Honorare der Künstler nicht mit einbegriffen. Die Clausel des Reglements, welche am allerleichtesten gemißbraucht werden konnte, war jene, welche bestimmte, daß Stücke, deren Ein¬ nahmen während drei hinter einander stattfindender Vorstellungen nicht ein bestimmtes Minimum erreichten, verfallen, d. h. der Ko¬ mödie zum uneingeschränkten Eigenthum geworden sein sollten. Die¬ ser Zustand der Dinge unterhielt eine bedauernswerthe Spannung zwischen den dramatischen Autoren und den Dolmetschern ihrer Werke, den Schauspielern. Die Letzteren hatten den Glanz des Talentes, die Macht der Gunst beim Publicum für sich; aber ihre Gegner waren so glücklich, in Beaumarchais einen Advocaten von unerschöpf¬ lichen Eifer und gefürchteter Spottsucht zu finden. Der Verfasser der Mariage ve Figaro, der seine Berühmtheit durch Prozeßscandale begonnen hatte, unterhielt vier Jahre hindurch den Krieg, welcher gegen die Schauspieler geführt wurde. Seit zwölf Jahren, sagte er
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Die vierzehn Schauspieler, zu deren Zahl Moliere gehörte, empfingen
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Diese Regeln fanden aber nur bei der <!<>mLlli(; i,'im<?!>,ii>e An¬
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von 1778 datirt ist, für die Autoren zwei hundert Francs für jede
der zwanzig ersten Vorstellungen ihrer Werke fest, einhundert fünfzig
für die zehn folgenden, und einhundert Francs für die folgenden bis
zur vierzigsten, nach welcher der Autor gar keine Ansprüche mehr zu
machen hatte. Für kleine Werke in einem Acte minderte sich das
Anrecht auf achtzig, sechzig und fünfzig Francs.
So annehmlich die Stellung der dramatischen Schriftsteller bei
der tuom^illo l'i-impuse war, wurden die Grundsätze derselben doch
nicht stets mit vorwurfsfreier Loyalität in Ausführung gebracht. Die
SocietaireS nämlich weigerten sich mit schwer zu rechtfertigender So¬
phisterei, die Logenmiethe, welche aus das ganze Jahr bezahlt wurde,
und die damals beträchtlich gewesen sein muß, mit in die Gesammt-
summe der Einnahme zu begreifen, sie wollten den Antheil der Au¬
toren nur nach der Summe berechnen, welche Abends an der Thüre
des Theaters eingekommen war. Auch die Schätzung der Unkosten
gab zu häufigen Streitigkeiten Anlaß; die Autoren glaubten ganz
reichlich zu rechnen, wenn sie achthundert Livres feststellten anstatt
neunhundert, welche von dem bei dem Unternehmen Betheiligten be¬
ansprucht wurden, die Honorare der Künstler nicht mit einbegriffen.
Die Clausel des Reglements, welche am allerleichtesten gemißbraucht
werden konnte, war jene, welche bestimmte, daß Stücke, deren Ein¬
nahmen während drei hinter einander stattfindender Vorstellungen
nicht ein bestimmtes Minimum erreichten, verfallen, d. h. der Ko¬
mödie zum uneingeschränkten Eigenthum geworden sein sollten. Die¬
ser Zustand der Dinge unterhielt eine bedauernswerthe Spannung
zwischen den dramatischen Autoren und den Dolmetschern ihrer Werke,
den Schauspielern. Die Letzteren hatten den Glanz des Talentes,
die Macht der Gunst beim Publicum für sich; aber ihre Gegner
waren so glücklich, in Beaumarchais einen Advocaten von unerschöpf¬
lichen Eifer und gefürchteter Spottsucht zu finden. Der Verfasser
der Mariage ve Figaro, der seine Berühmtheit durch Prozeßscandale
begonnen hatte, unterhielt vier Jahre hindurch den Krieg, welcher
gegen die Schauspieler geführt wurde. Seit zwölf Jahren, sagte er
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Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, I. Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341546_179712/786>, abgerufen am 23.12.2024.
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