Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester.Recherche"!) alseineunmstivirte, Allerhöchsten' Orts gemißbill'igte' Maßregel'in einem , > D!c Red>' . ") Der Hin- ,'Corrcs""udei,l"> konnte In, einem > d"M,in Blatte Mhl deiusck sprechen
und N>ichs>>es>in^ste,rr Recherche s.igen. ,, , 5' Recherche"!) alseineunmstivirte, Allerhöchsten' Orts gemißbill'igte' Maßregel'in einem , > D!c Red>' . «) Der Hin- ,'Corrcs»«udei,l«> konnte In, einem > d«M,in Blatte Mhl deiusck sprechen
und N>ichs>>es>in^ste,rr Recherche s.igen. ,, , 5' <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0698" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/267911"/> <p xml:id="ID_2424" prev="#ID_2423" next="#ID_2425"> Recherche"!) alseineunmstivirte, Allerhöchsten' Orts gemißbill'igte' Maßregel'in einem<lb/> Berichte-darzustellen/ besser? Fassung eine' kurze Darstellung des' SachverMnUes<lb/> am Orte erscheinen läßt. Schon seit längerer Zeit brachten einige auswärtige deut¬<lb/> sche Zeitungen, und vorzugsweiseZein süddeutsches Blatt, entstellende und unwahre<lb/> Col'r'espondcnzen aus Berlin / welche namentlich gegen Ende vorigen Jahres eine<lb/> Reihe abgeschmackter Angaben/schaamloscr Lügen, frecher Ausfälle und Kernn-<lb/> gliinpfungen von NegierungSmaßregcln in so unausgesetzter Folge verbreiteten, daß<lb/> der hämische und methodische Charakter dieser Berichte nicht länger verkannt, und<lb/> der öffentliche Scandal um so weniger officiell ignorirt'werden konnte, als die un¬<lb/> gehinderte Fortsetzung solcher verleumderischen Mittheilungen die öffentliche Meinung<lb/> über die hiesigen Verhältnisse und Zustände, wenigstens im Auslande irre leiten<lb/> konnte. Eine auf diplomatischem Wege herbeigeführte Anweisung der Censoren, je«<lb/> mer Blätter zu einer strengeren Controle preußischer Nachrichten steuerte dem Un-<lb/> fuge nur theilweise, indem dieselbe zwar eine Milderung der gehässigen Urtheile<lb/> über diesseitig? Zustände zur Folge hatte, die Mittheilung unwahrer Thatsachen<lb/> aber nicht hemmen konnte. Es blieb daher nur übrig, gegen'die Verbreiter dieser<lb/> Angaben selbst einzuschreiten. Bei der unzweifelhaften Tendenz jener Correspon-<lb/> denzartikel, Unzufriedenheit mit den Maßregeln der Regierung zu erregen, und in<lb/> Folge'der strnfgefetzlichen Bestimmung, nach welcher durch versuchte Aufrcg'uiig zum,<lb/> Mißvergnügen,'durch- frechen unehrerbietigem Tadel der Land'eSgesctzö und Anord¬<lb/> nungen im'Staate, auch abgesehen von dem Erfolge solcher Aeußerungen, wie dies<lb/> Artikel XVI, Ur. 2 des Censur-EdictS vom 13. Okt. 18l9 ausdrücklich verordnet,<lb/> eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verwirkt wird, war die Polizeibehörde' zur<lb/> Anstellung näherer Ermittelungen gegen die Verfasser jener Berichte so befugt als<lb/> verpflichtet. Da sich in Folge dieser Ermittelungen herausstellte, daß der' .<lb/> Mügge mit jenem süddeutschen Blatte, welches sich durch seine Berichte aus Ber¬<lb/> lin vorzugsweise bemerklich machte, correspondire, auch andere Verdachts'gründe auf<lb/> seine Autorschaft hinwiesen, so erschien eine Durchsicht seiner Papiere unerläßlich.<lb/> Da jedoch diese Recherche, bei welcher der N>. Mügge zwar einräumte, jenem süd-,<lb/> deutschen Blatte Corrcspondenzbcrichte eingesendet zu haben, die Abfassung der ihm<lb/> im Auszüge vorgelegten entstellenden Artikel aber bestritt, .keine direkten Beweise<lb/> gegen ihn auffinden ließ, so glaubte der Vi>. Mügge gegen das stattgefunden? Ver¬<lb/> fahren in einer Beschwerde an den Minister des Innern und der Polizei, so wie</p><lb/> <note xml:id="FID_48" place="foot"> «) Der Hin- ,'Corrcs»«udei,l«> konnte In, einem > d«M,in Blatte Mhl deiusck sprechen<lb/> und N>ichs>>es>in^ste,rr Recherche s.igen. ,, , 5'</note><lb/> <note type="byline"> , > D!c Red>' .</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0698]
Recherche"!) alseineunmstivirte, Allerhöchsten' Orts gemißbill'igte' Maßregel'in einem
Berichte-darzustellen/ besser? Fassung eine' kurze Darstellung des' SachverMnUes
am Orte erscheinen läßt. Schon seit längerer Zeit brachten einige auswärtige deut¬
sche Zeitungen, und vorzugsweiseZein süddeutsches Blatt, entstellende und unwahre
Col'r'espondcnzen aus Berlin / welche namentlich gegen Ende vorigen Jahres eine
Reihe abgeschmackter Angaben/schaamloscr Lügen, frecher Ausfälle und Kernn-
gliinpfungen von NegierungSmaßregcln in so unausgesetzter Folge verbreiteten, daß
der hämische und methodische Charakter dieser Berichte nicht länger verkannt, und
der öffentliche Scandal um so weniger officiell ignorirt'werden konnte, als die un¬
gehinderte Fortsetzung solcher verleumderischen Mittheilungen die öffentliche Meinung
über die hiesigen Verhältnisse und Zustände, wenigstens im Auslande irre leiten
konnte. Eine auf diplomatischem Wege herbeigeführte Anweisung der Censoren, je«
mer Blätter zu einer strengeren Controle preußischer Nachrichten steuerte dem Un-
fuge nur theilweise, indem dieselbe zwar eine Milderung der gehässigen Urtheile
über diesseitig? Zustände zur Folge hatte, die Mittheilung unwahrer Thatsachen
aber nicht hemmen konnte. Es blieb daher nur übrig, gegen'die Verbreiter dieser
Angaben selbst einzuschreiten. Bei der unzweifelhaften Tendenz jener Correspon-
denzartikel, Unzufriedenheit mit den Maßregeln der Regierung zu erregen, und in
Folge'der strnfgefetzlichen Bestimmung, nach welcher durch versuchte Aufrcg'uiig zum,
Mißvergnügen,'durch- frechen unehrerbietigem Tadel der Land'eSgesctzö und Anord¬
nungen im'Staate, auch abgesehen von dem Erfolge solcher Aeußerungen, wie dies
Artikel XVI, Ur. 2 des Censur-EdictS vom 13. Okt. 18l9 ausdrücklich verordnet,
eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verwirkt wird, war die Polizeibehörde' zur
Anstellung näherer Ermittelungen gegen die Verfasser jener Berichte so befugt als
verpflichtet. Da sich in Folge dieser Ermittelungen herausstellte, daß der' .
Mügge mit jenem süddeutschen Blatte, welches sich durch seine Berichte aus Ber¬
lin vorzugsweise bemerklich machte, correspondire, auch andere Verdachts'gründe auf
seine Autorschaft hinwiesen, so erschien eine Durchsicht seiner Papiere unerläßlich.
Da jedoch diese Recherche, bei welcher der N>. Mügge zwar einräumte, jenem süd-,
deutschen Blatte Corrcspondenzbcrichte eingesendet zu haben, die Abfassung der ihm
im Auszüge vorgelegten entstellenden Artikel aber bestritt, .keine direkten Beweise
gegen ihn auffinden ließ, so glaubte der Vi>. Mügge gegen das stattgefunden? Ver¬
fahren in einer Beschwerde an den Minister des Innern und der Polizei, so wie
, > D!c Red>' .
«) Der Hin- ,'Corrcs»«udei,l«> konnte In, einem > d«M,in Blatte Mhl deiusck sprechen
und N>ichs>>es>in^ste,rr Recherche s.igen. ,, , 5'
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |