Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester.um die Wiedervereinigung der zertheilten Ländereien zu befördern. Die Ein -anderes Beispiel ist folgendes. Nichts verdient so sehr die In einigen Ortschaften, namentlich in der Gegend von- Paris, ist man ans
.den Punkt gekommen, daß nicht bloß die Bestellung mit dem, Pfluge aufge¬ geben ist, >so daß man, wie vor dreitausend Jahren,, den Boden mit der Hand bearbeiten muß, sondern daß sogar das Eigenthum nicht mehr den geringsten gerichtlichen Operationen sich unterwerfen kann. Es giebt eine gute Zahl Landtheilchen, die nicht der Mühe verlohnen, einen Act darüber aufnehmen zu, lassen^ und für die, in Folge dessen, das, Eigenthum nicht .mehr gerichtlich nmftatirt werden kann. Es giebt Gutstückchcn, auf denen eine Abgabe von 5 Centimen lastet; andere, bei denen sie noch geringer ist. Auch findet man deren, die einen geringern Ertrag geben, als die Kosten für eine Mahnung des Einnehmers. Ein Stück Lampes, das 5 Centimen zahlt, ist 15 bis 20 Franken werth. Um, bei den.jetzigen Verhältnissen in Frankreich, eine Schuldenabtragung zu bewerkstelligen, sei es auch nur eine theilweise, wie sie bei unserer Hppothekenordnung stattfinden kann, belaufen sich die Kosten auf ungefähr 8V Franken; so daß, um sich auch nur unvoll¬ kommen des Eigenthums eines solchen Gutthciles zu versichern, man gele¬ gentlich eine Ausgabe nSkircn muß, die sich auf das Vierfache seines Wer¬ thes beläuft. um die Wiedervereinigung der zertheilten Ländereien zu befördern. Die Ein -anderes Beispiel ist folgendes. Nichts verdient so sehr die In einigen Ortschaften, namentlich in der Gegend von- Paris, ist man ans
.den Punkt gekommen, daß nicht bloß die Bestellung mit dem, Pfluge aufge¬ geben ist, >so daß man, wie vor dreitausend Jahren,, den Boden mit der Hand bearbeiten muß, sondern daß sogar das Eigenthum nicht mehr den geringsten gerichtlichen Operationen sich unterwerfen kann. Es giebt eine gute Zahl Landtheilchen, die nicht der Mühe verlohnen, einen Act darüber aufnehmen zu, lassen^ und für die, in Folge dessen, das, Eigenthum nicht .mehr gerichtlich nmftatirt werden kann. Es giebt Gutstückchcn, auf denen eine Abgabe von 5 Centimen lastet; andere, bei denen sie noch geringer ist. Auch findet man deren, die einen geringern Ertrag geben, als die Kosten für eine Mahnung des Einnehmers. Ein Stück Lampes, das 5 Centimen zahlt, ist 15 bis 20 Franken werth. Um, bei den.jetzigen Verhältnissen in Frankreich, eine Schuldenabtragung zu bewerkstelligen, sei es auch nur eine theilweise, wie sie bei unserer Hppothekenordnung stattfinden kann, belaufen sich die Kosten auf ungefähr 8V Franken; so daß, um sich auch nur unvoll¬ kommen des Eigenthums eines solchen Gutthciles zu versichern, man gele¬ gentlich eine Ausgabe nSkircn muß, die sich auf das Vierfache seines Wer¬ thes beläuft. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0513" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/267726"/> <p xml:id="ID_1780" prev="#ID_1779"> um die Wiedervereinigung der zertheilten Ländereien zu befördern. Die<lb/> absolute Production des Bodens bat im Folge der Theilung zugenom¬<lb/> men; niber, im Ganzen betrachtet, ist die Einrichtung in vielen Fällen<lb/> verwerflich, aus dem Grunde, daß die Zunahme deö Ertrages mit der<lb/> ungeheuren Masse der Arbeit, die jetzt auf den Boden verwandt wird,<lb/> in keinem Verhältnisse steht. In einigen Gegenden findet man die Thei¬<lb/> lung bereits so weit getrieben, daß der Gebrauch des Pfluges unmög¬<lb/> lich geworden ist. Die Arbeit des Menschen tritt wieder an die Stelle<lb/> der Arbeit der Thiere und der Maschinen. Wir gehen rückwärts bis<lb/> vor die Zeiten des Triptolemuö hinauf. ^)</p><lb/> <p xml:id="ID_1781" next="#ID_1782"> Ein -anderes Beispiel ist folgendes. Nichts verdient so sehr die<lb/> Aufmerksamkeit der Staatsgewalt als der öffentliche Unterricht. Denn<lb/> dieser macht die Bürger zum thätigen Leben tauglich. Eine Negierung,<lb/> die denselben nicht aus der Nähe überwacht, die nicht dafür sorgt, ihn<lb/> mit den künftigen Bedürfnissen der Gesellschaft in vollkommene Ueber¬<lb/> einstimmung zu, setzen, sowohl durch die Beschaffenheit des Unterrichts<lb/> als durch eine geschickte Vertheilung der Lehrgegenstände in die verschie¬<lb/> denen Berufsfächer, eine solche Negierung verdient diesen Namen nicht;<lb/> denn man hört auf zu regieren, sobald man nicht mehr Herr der Zu¬<lb/> kunft ist. Bor einigen Jahren bemerkte man in Böhmen ein immer<lb/> mehr steigendes Mißverhältnis), um^mich so auszudrücken, zwischen dem<lb/> Ertrage der Erziehung und den Bedürfnissen der Gesellschaft. Die Zahl</p><lb/> <note xml:id="FID_33" place="foot"> In einigen Ortschaften, namentlich in der Gegend von- Paris, ist man ans<lb/> .den Punkt gekommen, daß nicht bloß die Bestellung mit dem, Pfluge aufge¬<lb/> geben ist, >so daß man, wie vor dreitausend Jahren,, den Boden mit der<lb/> Hand bearbeiten muß, sondern daß sogar das Eigenthum nicht mehr den<lb/> geringsten gerichtlichen Operationen sich unterwerfen kann. Es giebt eine<lb/> gute Zahl Landtheilchen, die nicht der Mühe verlohnen, einen Act darüber<lb/> aufnehmen zu, lassen^ und für die, in Folge dessen, das, Eigenthum nicht<lb/> .mehr gerichtlich nmftatirt werden kann. Es giebt Gutstückchcn, auf denen<lb/> eine Abgabe von 5 Centimen lastet; andere, bei denen sie noch geringer ist.<lb/> Auch findet man deren, die einen geringern Ertrag geben, als die Kosten<lb/> für eine Mahnung des Einnehmers. Ein Stück Lampes, das 5 Centimen<lb/> zahlt, ist 15 bis 20 Franken werth. Um, bei den.jetzigen Verhältnissen in<lb/> Frankreich, eine Schuldenabtragung zu bewerkstelligen, sei es auch nur eine<lb/> theilweise, wie sie bei unserer Hppothekenordnung stattfinden kann, belaufen<lb/> sich die Kosten auf ungefähr 8V Franken; so daß, um sich auch nur unvoll¬<lb/> kommen des Eigenthums eines solchen Gutthciles zu versichern, man gele¬<lb/> gentlich eine Ausgabe nSkircn muß, die sich auf das Vierfache seines Wer¬<lb/> thes beläuft.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0513]
um die Wiedervereinigung der zertheilten Ländereien zu befördern. Die
absolute Production des Bodens bat im Folge der Theilung zugenom¬
men; niber, im Ganzen betrachtet, ist die Einrichtung in vielen Fällen
verwerflich, aus dem Grunde, daß die Zunahme deö Ertrages mit der
ungeheuren Masse der Arbeit, die jetzt auf den Boden verwandt wird,
in keinem Verhältnisse steht. In einigen Gegenden findet man die Thei¬
lung bereits so weit getrieben, daß der Gebrauch des Pfluges unmög¬
lich geworden ist. Die Arbeit des Menschen tritt wieder an die Stelle
der Arbeit der Thiere und der Maschinen. Wir gehen rückwärts bis
vor die Zeiten des Triptolemuö hinauf. ^)
Ein -anderes Beispiel ist folgendes. Nichts verdient so sehr die
Aufmerksamkeit der Staatsgewalt als der öffentliche Unterricht. Denn
dieser macht die Bürger zum thätigen Leben tauglich. Eine Negierung,
die denselben nicht aus der Nähe überwacht, die nicht dafür sorgt, ihn
mit den künftigen Bedürfnissen der Gesellschaft in vollkommene Ueber¬
einstimmung zu, setzen, sowohl durch die Beschaffenheit des Unterrichts
als durch eine geschickte Vertheilung der Lehrgegenstände in die verschie¬
denen Berufsfächer, eine solche Negierung verdient diesen Namen nicht;
denn man hört auf zu regieren, sobald man nicht mehr Herr der Zu¬
kunft ist. Bor einigen Jahren bemerkte man in Böhmen ein immer
mehr steigendes Mißverhältnis), um^mich so auszudrücken, zwischen dem
Ertrage der Erziehung und den Bedürfnissen der Gesellschaft. Die Zahl
In einigen Ortschaften, namentlich in der Gegend von- Paris, ist man ans
.den Punkt gekommen, daß nicht bloß die Bestellung mit dem, Pfluge aufge¬
geben ist, >so daß man, wie vor dreitausend Jahren,, den Boden mit der
Hand bearbeiten muß, sondern daß sogar das Eigenthum nicht mehr den
geringsten gerichtlichen Operationen sich unterwerfen kann. Es giebt eine
gute Zahl Landtheilchen, die nicht der Mühe verlohnen, einen Act darüber
aufnehmen zu, lassen^ und für die, in Folge dessen, das, Eigenthum nicht
.mehr gerichtlich nmftatirt werden kann. Es giebt Gutstückchcn, auf denen
eine Abgabe von 5 Centimen lastet; andere, bei denen sie noch geringer ist.
Auch findet man deren, die einen geringern Ertrag geben, als die Kosten
für eine Mahnung des Einnehmers. Ein Stück Lampes, das 5 Centimen
zahlt, ist 15 bis 20 Franken werth. Um, bei den.jetzigen Verhältnissen in
Frankreich, eine Schuldenabtragung zu bewerkstelligen, sei es auch nur eine
theilweise, wie sie bei unserer Hppothekenordnung stattfinden kann, belaufen
sich die Kosten auf ungefähr 8V Franken; so daß, um sich auch nur unvoll¬
kommen des Eigenthums eines solchen Gutthciles zu versichern, man gele¬
gentlich eine Ausgabe nSkircn muß, die sich auf das Vierfache seines Wer¬
thes beläuft.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |